BT-Drucksache 18/12719

Situation und Perspektiven des Bahnverkehrs im östlichen Bodenseeraum

Vom 13. Juni 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12719
18. Wahlperiode 13.06.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Gastel, Harald Ebner, Stephan Kühn (Dresden),
Tabea Rößner, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Situation und Perspektiven des Bahnverkehrs im östlichen Bodenseeraum

Der Bodenseeraum stellt eine wirtschaftsstarke Region und zugleich einen viel-
fältigen Naturraum dar. Eine tragende Säule des Wirtschaftsraumes ist der Tou-
rismus. Eine der großen Herausforderungen ist der Verkehr.
Die Bahnstrecken in dieser Region sind teilweise nicht ausreichend leistungsfähig
und störanfällig. So waren im ersten Quartal des Jahres 2017 auf der Strecke
Stuttgart–Ulm–Friedrichshafen–Lindau nur 83,8 Prozent aller Regionalzüge
pünktlich oder weniger als sechs Minuten verspätet (www.bahn.de/regional/
view/regionen/bawue/info/puenktlichkeit-uebersicht.shtml).
Bundesweit lag dieser Wert bei über 95 Prozent (www.bahn.de/p/view/service/
auskunft/puenktlichkeit_personenverkehr.shtml).
Hinzu kommt, dass die Züge häufig, vor allem während der Hauptverkehrszeiten
und während der touristischen Spitzenzeiten, überfüllt sind.
In dieser Anfrage geht es um die Südbahn zwischen Ulm und Friedrichshafen, die
Bodenseegürtelbahn auf dem Abschnitt zwischen Friedrichshafen und Lindau so-
wie außerdem um die Bahnstrecke von Lindau über Memmingen nach München
(Streckennummern 5362, 4560, 4550, 4570, 5360 und 5520). Die Südbahn und
die Bodenseegürtelbahn sind noch nicht elektrifiziert. Der Finanzierungsvertrag
für deren Elektrifizierung wurde jedoch abgeschlossen. Die Bodenseegürtelbahn
ist nicht elektrifiziert und, von einigen kurzen Abschnitten in Haltebereichen ab-
gesehen, eingleisig. Ein Ausbau ist nicht absehbar. Die Bahnstrecke Lindau–
Memmingen–München ist zwischen Hergatz und Buchloe eingleisig und von
Lindau bis Geltendorf nicht elektrifiziert. Diese Strecke, die laut der Deutschen
Bahn AG zu den „langsamsten im Fernverkehrsnetz der Bahnen in Europa zählt“,
soll ausgebaut werden, um die Reisezeit zwischen den Metropolen Zürich und
München zu verkürzen und das Potential des Verkehrsmittels Bahn besser auszu-
schöpfen. Vorgesehen sind die durchgehende Elektrifizierung sowie Anpassun-
gen an den Kurvenradien zur Ertüchtigung der Strecke für den Einsatz von Nei-
getechnikzügen. Damit soll auf vielen Abschnitten eine Geschwindigkeit von
160 Stundenkilometern ermöglicht werden (https://bauprojekte.deutschebahn.
com/p/abs48).
Diese Kleine Anfrage umfasst die oben genannten Bahnstrecken im östlichen Bo-
denseeraum und greift in Teilen Antworten auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/5642 aus dem Jahr
2015 auf.

Drucksache 18/12719 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Inwiefern profitierten oder profitieren die definierten Bahnstrecken von den
Mitteln aus der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV), von de-
nen für Verbesserungs- und Ausbaumaßnahmen auf Baden-Württemberg
und auf Bayern insgesamt 307,5 Mio. Euro entfallen (siehe Vorbemerkung
der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/5642)?

2. Welche der acht Eisenbahnbrücken entlang der Südbahn und der Bodensee-
gürtelbahn im definierten Abschnitt, die sich in der Zustandskategorie 4 (gra-
vierende Schäden, wirtschaftliche Instandsetzung nicht mehr möglich; siehe
Bundestagsdrucksache 18/12045) befinden, werden in den kommenden Jah-
ren nach Kenntnis der Bundesregierung voraussichtlich aus Mitteln der Leis-
tungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV II) saniert oder ersetzt, und
welche Auswirkungen hat dies auf den Bahnverkehr?

Südbahn
3. Inwiefern reagiert die Bundesregierung auf die hohe Verspätungsanfälligkeit

der Züge der bundeseigenen Deutschen Bahn auf der Südbahn, einem Bun-
desschienenweg (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

4. Bis wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Beginn der Bau-
arbeiten für die Streckenelektrifizierung und die weiteren Maßnahmen zu
rechnen, und wann ist die Fertigstellung vorgesehen?

5. Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung bezüglich notwendiger
Streckensperrungen während der Baumaßnahmen?

6. Wie werden sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Fahrtzeiten auf der
elektrifizierten und ausgebauten Strecke zwischen Ulm und Friedrichshafen
verändern?

7. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob die Deutsche Bahn bei-
spielsweise im Rahmen ihrer Fernverkehrsoffensive auf dieser Strecke mehr
Fernverkehrszüge einsetzen will?

8. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, ob die Elektrifizie-
rung der Strecke dazu genutzt wird, Durchbindungen im Fernverkehr bei-
spielsweise nach Vorarlberg (im regelmäßigen Taktverkehr oder zumindest
als touristische Einzelzüge) anzubieten?

9. Wie hoch ist das jährliche Reisendenaufkommen nach Kenntnis der Bundes-
regierung in den Bahnhöfen Ulm, Aulendorf, Ravensburg und Friedrichs-
hafen Stadtbahnhof aktuell, und mit welchem jährlichen Reisendenaufkom-
men rechnet die Bundesregierung nach dem Ausbau der Südbahn (Hinweis:
In der Antwort zu Frage 33 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache
18/5642 hatte die Bundesregierung darauf verwiesen, dass sie im Rahmen
der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans den Ausbau der Südbahn un-
tersucht und sich daraus prognostische Aussagen über das Reisendenauf-
kommen treffen lassen)?

10. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob der Bahnhof Aulendorf so
ausgebaut wird, dass durchgehende Regionalbahnen zwischen Ulm und
Friedrichshafen mit Überholung durch IRE-Züge in Aulendorf möglich sind?

11. Geht die Bundesregierung von zusätzlichen Güterverkehren auf der elektri-
fizierten Südbahn aus?
Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, wie viele Güterzüge
im Jahr 2016 die Strecke befuhren und wie viele es auf der ausgebauten Stre-
cke sein könnten?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12719

Bahnhof Friedrichshafen
12. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die konkreten Umbaumaßnahmen,

die am Bahnhof Friedrichshafen vorgesehen sind (Bahnsteighöhen, Bahn-
steigüberdachungen, barrierefreie Zugänge etc.), und wann diese beginnen,
und wann sie abgeschlossen sein sollen?

13. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob alle Gleise im Bahnhofsbe-
reich elektrifiziert werden sollen?

14. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob uns vorliegende Informatio-
nen zutreffen, wonach die vorgesehenen Aufzüge für den Transport von
Fahrrädern nicht geeignet sind, da diese hierfür zu klein sind?

15. Inwiefern reagiert die Bundesregierung auf die hohe Verspätungsanfälligkeit
der Züge der bundeseigenen Deutschen Bahn auf der Bodenseegürtelbahn,
einem Bundesschienenweg (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?

16. Verfügt die Bundesregierung im Rahmen des Bundesverkehrswege-
plans 2030 über Kenntnisse über die Reisendenzahlen pro Werktag (DTV,
durchschnittlicher Werktagsverkehr) zwischen Friedrichshafen Stadt und
Friedrichshafen Ost, zwischen Kressbronn und Nonnenhorn, zwischen En-
zisweiler und Lindau Aeschach sowie zwischen Lindau-Aeschach und
Lindau-Hauptbahnhof und wie hoch sie in den jeweiligen Erhebungen zehn
Jahre zuvor waren (bitte tabellarische Darstellung, differenziert nach Nah-
und Fernverkehr)?

17. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuellen Reisenden-
zahlen an den Stationen zwischen Friedrichshafen und Lindau (Inselbahn-
hof) aktuell, und wie hoch werden diese nach der Elektrifizierung der Süd-
bahn und der Bodenseegürtelbahn sein (Hinweis: In der Antwort zu Frage 33
der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5642 hatte die Bundesre-
gierung darauf verwiesen, dass sie im Rahmen der Aufstellung des Bundes-
verkehrswegeplans den Ausbau der Südbahn untersucht und sich daraus
prognostische Aussagen über das Reisendenaufkommen treffen lassen)?

18. Hat die Bundesregierung beispielsweise auf Grundlage der Finanzierungs-
vereinbarung Kenntnis darüber, wann mit dem Beginn der Bauarbeiten für
die Streckenelektrifizierung zu rechnen ist und wann die Fertigstellung vor-
gesehen ist?

19. Hat die Bundesregierung beispielsweise auf Grundlage der Finanzierungs-
vereinbarung Kenntnis darüber, wie sich die Fahrtzeiten auf der elektrifizier-
ten Strecke zwischen Friedrichshafen und Lindau (Inselbahnhof) verändern
werden?

20. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie sich die Fertigstellung der
im Bundesverkehrswegeplan verankerten Neubaustrecke Wendlingen–Ulm
und des Bahnhaltepunktes in Merklingen auf die Fahrplangestaltung und
konkret auf die Bedienung der Haltepunkte an der Bodenseegürtelbahn aus-
wirken wird?

21. Hat die Bundesregierung beispielsweise auf Grundlage der Finanzierungs-
vereinbarung Kenntnis darüber, ob die elektrifizierten Strecken der Südbahn
und der Bodenseegürtelbahn einen Taktfahrplan ermöglichen werden, und
wenn nicht, welche Voraussetzungen dafür nach Einschätzung der Bundes-
regierung erfüllt werden müssten?

Drucksache 18/12719 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

22. Hat die Bundesregierung beispielsweise auf Grundlage der Finanzierungs-

vereinbarung Kenntnis darüber, ob die Ausweichstellen (zweigleisige Ab-
schnitte) nach der Elektrifizierung und der sich dadurch ergebenden Be-
schleunigungen nach Einschätzung der Bundesregierung „an den richtigen
Stellen“ liegen oder ob neue partielle zweigleisige Streckenabschnitte ge-
schaffen werden müssten (bitte begründen)?

23. Hat die Bundesregierung beispielsweise auf Grundlage der Finanzierungs-
vereinbarung Kenntnis darüber, welche Stellwerksmodernisierungen an der
Bodenseegürtelbahn nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen sind
(bitte genauer beschreiben und mit Jahreszahl angeben)?

24. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, ob die Deutsche Bahn
beispielsweise im Rahmen ihrer Fernverkehrsoffensive auf der Strecke
(Ulm–) Friedrichshafen–Lindau vermehrt Fernverkehrszüge einsetzen wird?

25. In welchen Jahren ist nach Kenntnis der Bundesregierung der barrierefreie
Ausbau der Stationen entlang der Bodenseegürtelbahn mit Mitteln der LuFV
oder des Bundesprogramms für die barrierefreie Sanierung von Kleinbahn-
höfen oder über andere Finanzierungskonstruktionen erfolgt oder vorgese-
hen?

Bahnhöfe in Lindau
26. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, wie weit die Planun-

gen für einen neuen Bahnhof in Reutin im Rahmen der Stationsoffensive ge-
diehen sind, und wann mit dem Baubeginn und der Fertigstellung zu rechnen
ist?

27. Welche Erwartungen hat die Bundesregierung an den Bau neuer Bahnhöfe
mit Nah- und Fernverkehrsfunktion durch das bundeseigene Unternehmen
Deutsche Bahn im Hinblick auf
a) die Länge der Bahnsteigüberdachungen (Hinweis: Die Bahnsteige des

neuen Bahnhofs in Lindau-Reutin sollen auf einem Anteil von 40 Prozent
überdacht werden; Lindauer Zeitung vom 21. April 2017), und

b) den Bau von Bahnhofsgebäuden (Hinweis: Die Deutsche Bahn will am
neuen Bahnhof in Lindau-Reutin kein Bahnhofsgebäude errichten, son-
dern sich für den Fall, dass die Stadt ein solches baut, dort einmieten;
Lindauer Zeitung vom 21. April 2017)?

28. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, welche Züge zukünf-
tig ausschließlich im neuen Bahnhof Reutin und nicht im Inselbahnhof halten
sollen?

29. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, weshalb die vorgese-
henen Bahnsteige in Reutin nur 360 bzw. 320 Meter lang und damit für län-
gere Fernverkehrszüge (z. B. Doppelgarnitur ICE-Triebzüge) zu kurz sind
(Präsentation der DB „Projekte im Bahnknoten Lindau“, Februar 2017,
https://bauprojekte.deutschebahn.com/media/projects/3751/docs/PR-lindau-
knoten-ausbau-infobuero-20170227.pdf)?

30. Welche Vor- und Nachteile bringt der neue Bahnhof in Lindau-Reutin nach
Einschätzung der Bundesregierung für den Fernverkehr?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12719

31. Mit welchem jährlichen Reisendenaufkommen ist nach Kenntnis der Bun-

desregierung bei der „Zwei-Bahnhöfe-Lösung“
a) im Inselbahnhof,
b) im Bahnhof Reutin sowie
c) auf den jeweiligen Zulaufstrecken zwischen Enzisweiler und Lindau,

Hergatz und Lindau sowie Bregenz und Lindau zu rechnen
(Hinweis: In der Antwort zu Frage 33 der Kleinen Anfrage auf Bundestags-
drucksache 18/5642 hatte die Bundesregierung darauf verwiesen, dass sie im
Rahmen der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans den Ausbau der
Südbahn untersucht und sich daraus prognostische Aussagen über das Rei-
sendenaufkommen treffen lassen; in der Antwort zu Frage 39 hatte die Bun-
desregierung auf den notwendigen „Nachweis eines Mindestaufkommens an
Reisenden“ verwiesen)?

32. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, welche Zwecke die
in Aeschach vorgesehenen zusätzlichen Bahnsteige erfüllen sollen (Präsen-
tation der DB „Projekte im Bahnknoten Lindau“, Februar 2017), und ob eine
Umsteigemöglichkeit zwischen den Zügen der Bodenseegürtelbahn und der
Allgäubahn ermöglicht wird?
Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, aus welcher Richtung
kommend in welche Richtung die Fahrpläne aus heutiger Sicht ein attraktives
Umsteigen ermöglichen werden?

33. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, ob der Haltepunkt in
Aeschach nach Kenntnis der Bundesregierung barrierefrei umgebaut wird
(Hinweis: Die Fragesteller haben sich vom katastrophalen Zustand des Bahn-
steiges und des Zugangs dorthin vor Ort überzeugt)?

34. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, wie lang die Bahn-
steige in Lindau-Inselbahnhof nach dem Bahnhofsumbau nach Kenntnis der
Bundesregierung sein werden, und hält die Bundesregierung diese Bahn-
steiglängen auch für Sonderzüge für ausreichend dimensioniert?

35. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, ob über die Schutz-
würdigkeit des den Lindauer Inselbahnhof andienenden Eisenbahndamms
Informationen vorliegen, und ob seitens der ausführenden DB AG Planungen
vorliegen, die diesem denkmalwürdigen Schutzstatus gerecht werden?

36. Liegen der Bundesregierung Informationen über die zukünftige gemeinsame
Einrichtung und Nutzung eines S-Bahn-Haltepunktes östlich des geplanten
Bahnhofes Lindau-Reutin zusammen mit der österreichischen ÖBB vor, die
der Anbindung sowohl des dort vorhandenen Lindauer Industriegebietes öst-
lich des geplanten Bahnhofes Lindau-Reutin als auch der dort geplanten
„Therme Lindau-Eichwald“ mit erwarteten 300 000 Jahresbesuchern vor?

Bahnstrecke von Lindau über Memmingen nach München (Streckennummern
5362, 4560, 4550, 4570, 5360 und 5520)
37. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, wann mit der Elek-

trifizierung des noch nicht elektrifizierten Abschnitts Lindau–Geltendorf be-
gonnen wird, und bis wann ist mit der Fertigstellung zu rechnen?

38. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, ob die Strecke wäh-
rend der Baumaßnahme komplett gesperrt wird, und wenn ja, in welchen
Zeiträumen?

Drucksache 18/12719 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

39. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, ob die Deutsche Bahn

bereit ist, auf dieser Strecke, die für den Neigetechnikbetrieb ertüchtigt wer-
den soll (Präsentation der DB „Projekte im Bahnknoten Lindau“, Februar
2017), Neigetechnikzüge einzusetzen?
Wenn nein, wurde diesbezüglich bereits Kontakt mit anderen Schienenver-
kehrsunternehmen Kontakt aufgenommen?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass auf der ertüchtigten Strecke
tatsächlich Neigetechnikzüge zum Einsatz kommen und keine Fehlinvestiti-
onen für die Streckenertüchtigung getätigt werden?

40. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, wie sich die künfti-
gen Fahrtzeiten zwischen Zürich und München nach der Elektrifizierung der
Bodenseegürtelbahn (Abschnitt Friedrichshafen–Lindau) und der All-
gäubahn gegenüber denen von heute darstellen werden?

41. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, ob die Deutsche Bahn
auch nach der Elektrifizierung lediglich zweistündige Verbindungen auf der
Relation Zürich–München plant, und welche Streckenausbauten (zweiglei-
sige Begegnungsabschnitte etc.) ggf. notwendig wären, um einen Stunden-
takt zu ermöglichen?

42. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, welche neuen Halte-
punkte eingerichtet werden, und welche Fahrgastprognosen sind der Bundes-
regierung hierfür bekannt?

43. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse darüber, ob auf der elektrifi-
zierten Strecke mit mehr Schienengüterverkehr zu rechnen ist, und welche
Lärmschutzmaßnahmen geplant sind (SWR-Meldung vom 12. Mai 2016)?

44. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse, ob in Wangen (Allgäu) – der
größten Stadt zwischen Memmingen und St. Gallen – ein Halt der EC-Züge
vorgesehen ist, und falls nicht, weshalb nicht?

Berlin, den 30. Mai 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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