BT-Drucksache 18/12687

Maßnahmen gegen vorzeitigen Verschleiß von Elektrogeräten

Vom 6. Juni 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12687
18. Wahlperiode 06.06.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Peter Meiwald, Nicole Maisch, Dr. Thomas Gambke,
Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl,
Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Dr. Julia Verlinden
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Maßnahmen gegen vorzeitigen Verschleiß von Elektrogeräten

Elektrogeräte gehen immer schneller kaputt. Laut Umweltbundesamt (UBA)
stieg zum Beispiel der Anteil der Haushaltsgroßgeräte, die aufgrund eines Defekts
bereits innerhalb der ersten fünf Jahre ersetzt wurden, von 3,5 Prozent im Jahr
2004 auf 8,3 Prozent im Jahr 2013. Aber auch bei Notebooks oder Fernsehgeräten
lässt sich eine kürzere Nutzungsdauer beobachten (www.umweltbundesamt.de/
publikationen/einfluss-der-nutzungsdauer-von-produkten-auf-ihre-1).
Der frühzeitige Verschleiß von Produkten verursacht Ärger und Kosten bei Ver-
braucherinnen und Verbrauchern, produziert unnötigen Müll sowie Schadstoffe
und verschwendet wertvolle Ressourcen. Laut UBA belasten die kurzlebigen Pro-
dukte unsere Umwelt in allen untersuchten Produktgruppen deutlich stärker als
Geräte mit langer Nutzungsdauer.
Die Gründe für den schnellen Ersatz von Produkten sind vielfältig. In vielen
Produkten sind technische Schwächen durch den Einbau minderwertiger Teile
feststellbar, so dass frühzeitige Reparaturen erforderlich sind oder Neugeräte
angeschafft werden müssen (www.gruene-bundestag.de/uploads/tx_ttproducts/
datasheet/r18-018_obsoleszenz.pdf). Weiterentwicklungen am Markt, kurze
Produktzyklen oder Modeerscheinungen lösen zusätzlich Ersatzkäufe aus. Die
Möglichkeiten, sich als Käuferin oder Käufer vor dem Erwerb von schnell ver-
schleißenden oder auf kurze Nutzung ausgelegten Produkten zu schützen, sind
gering. Denn langlebige Produkte lassen sich meist nur schwer oder gar nicht
erkennen. Der Preis allein ist keineswegs ausreichender Hinweisgeber für die
Qualität und die Lebensdauer eines Produkts. Auch Gütesiegel und Warentests
bieten meist keine Orientierung, denn sie berücksichtigen Anforderungen an
Haltbarkeit und Reparierbarkeit nicht oder nur unzureichend.
Menschen, die ihr kaputtes Gerät reparieren lassen möchten, wird dies meist nicht
leicht gemacht. In einem aktuellen Test von Stiftung Warentest rieten die Repa-
raturdienste der Hersteller häufig zum Neukauf (www.test.de/Kaffeevollautomat-
Staubsauger-Waschmaschine-Wann-sich-eine-Reparatur-lohnt-5157064-0/). Zu-
dem wird Hobbybastlern und lokalen Werkstätten die Reparatur durch reparatur-
unfreundliches Produktdesign, fehlende Reparaturanleitungen und mangelnde
Verfügbarkeit von Ersatzteilen stark erschwert.
Auch die derzeit geltenden Gewährleistungsregelungen sind nicht geeignet, die
Verbraucherinnen und Verbraucher tatsächlich vor frühzeitigem Verschleiß und
verkürzten Nutzungsdauern zu schützen. Zum einen klagen viele Menschen dar-
über, dass Produkte kurz nach Ablauf des 24-monatigen Gewährleistungsrechts

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kaputt gehen und demnach kein Anspruch mehr auf Ersatz bzw. Reparatur be-
steht. Zum anderen besteht auch im Rahmen der Gewährleistungsfrist lediglich
innerhalb der ersten sechs Monate die Verpflichtung für die Hersteller nachzu-
weisen, dass der Schaden nicht bereits beim Kauf bestand. Danach liegt die Be-
weislast bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern, die verpflichtet sind nach-
zuweisen, dass der aufgetretene Mangel von Anfang an vorhanden war. Das ist
in der Praxis häufig unmöglich.
Da die Länge der Gewährleistungsfrist europarechtlich nicht zwingend vorge-
schrieben ist, variiert diese in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten zwischen zwei
bis sechs Jahren. Deutschland setzt bisher nur die Minimalanforderung von zwei
Jahren um. Eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist ist eine Option zur Ver-
ringerung des frühzeitigen Verschleißes. Eine aktuelle Studie der Verbraucher-
zentralen verdeutlicht, dass eine Anpassung der Gewährleistungsfristen auf den
im europäischen Raum gültigen Standard mit höherem Verbraucherschutz zu kei-
nen Nachteilen für Verbraucherinnen und Verbrauchern und Unternehmen führen
würde (www.vzbv.de/pressemitteilung/studie-zur-gewaehrleistung-laengere-
fristen-gleiche-preise).
Nach UN-Schätzungen wächst der weltweite Elektroschrottberg jährlich um etwa
42 Millionen Tonnen. Allein in Deutschland fielen im Jahr 2014 rund 1,8 Millio-
nen Tonnen Elektroschrott an (https://i.unu.edu/media/ias.unu.edu-en/news/79
16/Global-E-waste-Monitor-2014-small.pdf). Die aus Deutschland illegal ex-
portierte Menge an gebrauchten und defekten Elektro- und Elektronikgeräten
nach Afrika und Asien wurde im Jahr 2008 vom Umweltbundesamt auf etwa
155 000 Tonnen geschätzt, mit steigender Tendenz (www.umweltbundesamt.
de/publikationen/optimierung-steuerung-kontrolle). Darüber hinaus prognosti-
ziert das United Nations Environment Programme (UNEP) weltweit eine
sprunghafte Zunahme von Elektroschrott in den kommenden Jahren, u. a. weil
auch der Gebrauch von Elektronikgeräten in Entwicklungs- und Schwellenlän-
dern zunimmt. Durch fehlendes bzw. unsachgemäßes Recycling gehen wert-
volle Metalle unwiederbringlich verloren. Studien des UNEP Resource Panels
belegen, dass neue Ansätze und sehr viel stärkere Anstrengungen nötig sind,
um ein Recycling von komplexen Produkten gewährleisten zu können.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der Legislaturpe-

riode unternommen, um dem frühzeitigen Verschleiß von Elektrogeräten
entgegenzuwirken?
Mit welchem Erfolg?

2. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der Legislaturpe-
riode unternommen, um das Herstellen langlebiger Elektrogeräte zu fördern?
Mit welchem Erfolg?

3. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der Legislaturpe-
riode unternommen, um das Reparieren defekter Elektrogeräte zu fördern?
Mit welchem Erfolg?

4. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der Legislaturpe-
riode unternommen, um das Recycling defekter Elektrogeräte zu fördern?
Mit welchem Erfolg?

5. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der Legislaturpe-
riode unternommen, um die Nutzungsintensität von Elektrogeräten zu erhö-
hen, z. B. nach dem Prinzip „Nutzen statt Besitzen“?
Mit welchem Erfolg?

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6. Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass für Verbraucherinnen und
Verbraucher dauerhaft ein kostengünstiger Zugang zu Ersatzteilen für Elek-
trogeräte sichergestellt ist?

7. Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass vom Hersteller aufgekün-
digte Ersatzteile im Markt nutzbar bleiben (z. B. Bereitstellung der Kon-
struktionsdaten für 3D-Druck oder Nennung alternativer Lieferanten)?

8. Wie setzt sich die Bundesregierung dafür ein, zu prüfen und systematisch zu
erfassen, welche Elektrogeräte aus welchen Gründen frühzeitig verschleißen?

9. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die ökonomischen Fol-
gen frühzeitigen Verschleißes vor?

10. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die ökologischen Fol-
gen frühzeitigen Verschleißes vor?

11. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen bzw. ge-
fördert, um bei Verbraucherinnen und Verbrauchern ein Bewusstsein zu
schaffen bzw. zu stärken, ausgediente Wertstoffe dem Recycling zuzuführen
(bitte ggf. nach Gerätearten aufschlüsseln)?

12. Wie unterstützt die Bundesregierung gesellschaftliches Engagement zur För-
derung des Reparaturgedankens von Elektrogeräten und zur Verhinderung
von unnötiger Entsorgung, z. B. in Repaircafés?

13. Wie beurteilt die Bundesregierung die Einführung von Herstellerangaben für
garantierte Lebensdauern auf allen Elektrogeräten, wie sie im Rahmen der
Parlamentsdebatte des Deutschen Bundestages zu den Bundestagsdrucksa-
chen 18/9179 und 18/10666 am 15. Dezember 2016 von den Rednern aller
Fraktionen als denkbar formuliert oder begrüßt wurden?

14. Hat die Bundesregierung die in der UBA-Studie „Einfluss der Nutzungs-
dauer von Produkten auf ihre Umweltwirkung: Schaffung einer Informati-
onsgrundlage und Entwicklung von Strategien gegen Obsoleszenz“ vorge-
schlagenen „Strategien zur Verlängerung der Produktnutzungsdauer“ weiter-
verfolgt (bitte spezifizieren, welche Maßnahmen zur Umsetzung welcher
Strategie ergriffen wurden)?

15. Plant die Bundesregierung, Überlegungen der Europäischen Kommission,
die Kriterien Reparierbarkeit und Lebensdauer gesetzlich zu verankern, na-
tional umzusetzen?
Wenn ja, welche Überlegungen wurden hierzu bereits angestellt?
Wenn nein, warum nicht?

16. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über den in Frankreich ge-
schaffenen Straftatbestand „geplante Obsoleszenz“ vor, und inwiefern gibt
es Pläne der Bundesregierung, eine ähnliche Initiative zu ergreifen?

17. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die in Schweden steu-
erlich erleichterten Reparaturen defekter Geräte (ermäßigter Umsatzsteuer-
satz und steuerliche Absetzbarkeit von Reparaturdienstleistungen) vor?

18. Inwiefern gibt es Überlegungen der Bundesregierung, eine steuerliche För-
derung von Reparaturen auch in Deutschland umzusetzen?

19. Inwiefern gibt es Überlegungen der Bundesregierung, Maßnahmen gegen
Quasi-Monopole im Reparaturbereich und gegen Ersatzteilwucher zu ergrei-
fen?

20. Inwiefern gibt es Überlegungen der Bundesregierung, dem Handel eine Pflicht
zur regionalen Reparatur, etwa im 50-km-Umkreis zum Verkaufsort, aufzu-
erlegen?

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21. Wie setzt sich die Bundesregierung national und international dafür ein, dass

Qualität, Langlebigkeit, Recyclingfähigkeit und Ressourceneffizienz elektri-
scher Geräte in Normungsprozessen stärker als bisher berücksichtigt wer-
den?
Welche konkreten Maßnahmen wurden diesbezüglich ergriffen?
Welche Gespräche wurden geführt?

22. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass Qualität, geplante
Gebrauchsdauer laut Produktentwicklung, Recyclingfähigkeit und Ressour-
ceneffizienz elektrischer Geräte durch eine entsprechende genormte Kenn-
zeichnung für Verbraucherinnen und Verbraucher erkennbar sind?

23. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Erwartung der Ver-
braucherinnen und Verbraucher, kleine defekte Ersatzteile in Elektrogeräten
selbst austauschen zu können?
Wurde diese nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten Jahren ge-
stärkt?

24. Wodurch kommt die Bundesregierung der Erwartung vieler Verbraucherin-
nen und Verbraucher entgegen, kleine defekte Ersatzteile in Elektrogeräten
selbst austauschen zu können?

25. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Verbraucherin-
nen und Verbraucher neue Elektrogeräte anschaffen, weil die Reparatur der
Altgeräte
a) ökonomisch nicht sinnvoll oder zumutbar erscheint,
b) durch fehlende Ersatzteile oder Software-Updates nicht möglich ist,
c) durch das Fehlen von Bau- und Schaltplänen oder die Notwendigkeit von

Spezialwerkzeugen erschwert oder unmöglich ist bzw.
d) erschwert wird oder unmöglich gemacht ist, z. B. durch Verklebungen?

26. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung Bestrebungen oder strengt selbst
an,
a) die Beweislast, dass der Schaden an einem Elektrogerät bereits bei Kauf

bestand, während der gesamten Gewährleistungsdauer beim Hersteller zu
belassen,

b) die gesetzliche Gewährleistungsdauer pauschal zu verlängern,
c) die gesetzliche Gewährleistungsdauer für einzelne Gerätearten zu verlän-

gern bzw.
d) europaweit auf eine Harmonisierung der Gewährleistung an den höchsten

gültigen Stand hinzuwirken?
27. Wie beurteilt die Bundesregierung die Bestrebungen einiger EU-Staaten, im

Rahmen der Evaluierung der bestehenden EU-Verbraucherrechtsvorschrif-
ten die gesetzliche Gewährleistung auf vier Jahre zu verlängern?

28. Inwiefern hält die Bundesregierung es für gerechtfertigt, dass Verbrauche-
rinnen und Verbraucher bereits nach einem halben Jahr bei einem Defekt
nachweisen müssen, dass ein möglicher Geräteschaden vorliegt und der De-
fekt nicht eigenverschuldet ist?

29. Inwiefern hält die Bundesregierung es für gerechtfertigt, dass Verbrauche-
rinnen und Verbraucher bereits nach einem halben Jahr bei einem Verschleiß
nachweisen müssen, dass eine unzureichende Auslegung im Werkstoff oder
Bauteil vorliegt und der Defekt nicht eigenverschuldet ist?

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30. Inwiefern ist dies nach Kenntnis und Auffassung der Bundesregierung etwa

bei verklebten Produkten, in die man „nicht reingucken kann“, überhaupt
möglich?
Welche Alternativen scheinen aus Sicht der Bundesregierung praktikabler?
Weshalb lehnt die Bundesregierung eine Ausweitung der Beweislastumkehr
auf die volle Dauer der Gewährleistungszeit ab?

31. Wie positioniert sich die Bundesregierung bei der Diskussion um die EU-
VO über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler
Inhalte hinsichtlich der nun vorliegenden Vorschläge zur Beweislastumkehr,
– befürwortet sie den Vorschlag einer 24-monatigen Beweislastumkehr,
– befürwortet sie eine EU-weite Vollharmonisierung hinsichtlich der Länge

der Beweislastumkehr?
32. Wie viele der in Deutschland zugelassenen Handymodelle verfügen nach

Kenntnis der Bundesregierung über fest verbaute Akkumulatoren und Batte-
rien, und bei wie vielen Handymodellen ist ein einfacher Austausch seitens
des Nutzers möglich?

33. Wie viele Handymodelle, die in den letzten fünf Jahren zugelassen wurden,
verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung über fest verbaute Akkumula-
toren und Batterien, und bei wie vielen Handymodellen ist ein einfacher Aus-
tausch seitens des Nutzers möglich?

34. Wie viele Handymodelle, die seit Inkrafttreten des Gesetzes über das Inver-
kehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von
Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz –
ElektroG) am 20. Oktober 2015 zugelassen wurden, verfügen nach Kenntnis
der Bundesregierung über fest verbaute Akkumulatoren und Batterien, und
bei wie vielen Handymodellen ist ein einfacher Austausch seitens des Nut-
zers möglich?

35. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zum legalen und illegalen
Export von Elektroschrott vor?

36. Welche ersten Kenntnisse liegen der Bundesregierung vor über die Umset-
zung der in der letzten Novelle des ElektroG verankerten Beweislastumkehr
(§ 23) für den Export von Altgeräten?

37. Welche weiteren Maßnahmen hat die Bundesregierung in den letzten vier
Jahren unternommen, um den illegalen Export von Elektrogeräten zu unter-
binden?
Mit welchem Erfolg?

38. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in den letzten vier Jahren un-
ternommen, um das Ziel der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie, wieder-
verwendbare Produkte aus dem Abfallstrom zu gewinnen, zu erreichen?

39. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in den letzten vier Jahren un-
ternommen, um den Handel mit gebrauchten Konsumgütern zu fördern?

40. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über die Einhaltung der
verpflichtenden Rücknahme kleiner Elektroaltgeräte durch den Einzelhandel
vor?

41. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass auch Discounter mit
einer reinen Elektro-Verkaufsfläche unter 400 Quadratmetern dazu ver-
pflichtet werden, kleine Elektroaltgeräte zurückzunehmen?

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42. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass es Verbraucherinnen

und Verbrauchern erleichtert wird, größere nicht reparierbare Elektroaltge-
räte einem ordentlichen Recycling zuzuführen?

Berlin, den 30. Mai 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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