BT-Drucksache 18/12666

Luftfahrzeug-Flüge im Bereich des Transportbehälterlagers Gorleben

Vom 1. Juni 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12666
18. Wahlperiode 01.06.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Dr. Julia Verlinden, Annalena Baerbock,
Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke,
Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Luftfahrzeug-Flüge im Bereich des Transportbehälterlagers Gorleben

Aufgrund der mit einem Unfall verbundenen radiologischen Risiken gibt es seit
Jahren von verschiedenen Seiten Forderungen nach einem Überflugverbot für das
Transportbehälterlager (TBL) Gorleben, in dem hochradioaktiver Atommüll zwi-
schengelagert wird. So beschloss der Kreistag des Landkreises Lüchow-Dannen-
berg in seiner Sitzung am 13. März 2017 eine Resolution, mit der unter anderem
die niedersächsische Landesregierung aufgefordert wird, Überflüge im Bereich
des TBL Gorleben zu unterbinden.
Dieser Forderung schloss sich der niedersächsische Minister für Umwelt, Energie
und Klimaschutz Anfang Mai 2017 in einem Brief an den Bundesminister für
Verkehr und digitale Infrastruktur an und verwies auf die Notwendigkeit von all-
gemein verbindlichen Überflugsbeschränkungen (vgl. Onlineartikel „Wenzel will
Flüge über Gorleben stoppen“ der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom
2. Mai 2017).
Soweit die nachfolgenden Fragen aus Sicherungsgründen zwingend nicht öffent-
lich beantwortet werden können, wird um Beantwortung über die Geheimschutz-
stelle des Deutschen Bundestages für interessierte Abgeordnete und ihre geheim-
schutzüberprüften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gebeten.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Überflüge durch Flugzeuge der Bundeswehr und durch NATO-

Partner über das oder nahe dem TBL Gorleben fanden in den letzten drei
Jahren statt (hilfsweise in den letzten zwei Jahren, falls andernfalls die Be-
antwortung unmöglich ist)?

2. Welche waren dabei die schwersten Luftfahrzeuge (bitte mit Angabe der Ge-
samtmasse sowie der Kerosinmenge; falls die tatsächliche Kerosinmenge in
der Maschine im Bereich des TBL Gorleben unklar ist, bitte generelle maxi-
male Kerosinmenge der jeweiligen Maschine angeben)?
Welche waren dabei die schnellsten Luftfahrzeuge (bitte mit Angabe der Ge-
schwindigkeit; falls die tatsächliche Fluggeschwindigkeit im Bereich des
TBL Gorleben unklar ist, bitte generelle Höchstgeschwindigkeit der jeweili-
gen Maschine angeben)?

3. Welchen Hintergrund hatten bzw. haben diese Flüge?

Drucksache 18/12666 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. Ist es korrekt, dass die Bundeswehr und/oder NATO-Partner das TBL Gor-
leben gezielt ansteuern, da es von Piloten und Pilotinnen als Landmarke zur
Orientierung dient?

5. Wurden seitens der Bundesregierung in den letzten Jahren Überflugsbe-
schränkungen im Bereich des TBL Gorleben erwogen – insbesondere nach
dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Schleswig vom 19. Juni
2013 zum Zwischenlager Brunsbüttel oder der Entscheidung des Bundesver-
waltungsgerichts am 16. Januar 2015, gegen das vorgenannte OVG-Ur-
teil keine Revision zuzulassen?
Falls nein, warum nicht?
Falls ja, wann genau, und mit welchen Ergebnissen?

6. Wie viele Überflüge von zivilen Luftfahrzeugen fanden in den letzten drei
Jahren statt (hilfsweise in den letzten zwei Jahren, falls andernfalls die Be-
antwortung unmöglich ist)?

7. Welche waren dabei die schwersten Luftfahrzeuge (bitte mit Angabe der Ge-
samtmasse sowie der Kerosinmenge; falls die tatsächliche Kerosinmenge in
der Maschine im Bereich des TBL Gorleben unklar ist, bitte generelle maxi-
male Kerosinmenge der jeweiligen Maschine angeben)?
Welche waren dabei die schnellsten Luftfahrzeuge (bitte mit Angabe der Ge-
schwindigkeit; falls die tatsächliche Fluggeschwindigkeit im Bereich des
TBL Gorleben unklar ist, bitte generelle Höchstgeschwindigkeit der jeweili-
gen Maschine angeben)?

8. Welchen Hintergrund hatten bzw. haben diese Flüge?
9. Wie bewertet die Bundesregierung die Überflüge im Hinblick auf die Siche-

rung der TBL Gorleben gegen Flugzeugabstürze?
10. Was hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang bereits unternom-

men, und mit jeweils welchen Ergebnissen?
11. Wie wurden die Atomanlagen in Gorleben in Hinsicht auf die allgemein ge-

stiegenen Sicherheits- bzw. Sicherungsanforderungen weiterentwickelt?
12. Wurden die Flugzeugabsturz-Lastannahmen für die Atomanlagen in Gorleben

nach dem absichtlichen Absturz des Germanwings-Flugs 9525 am 24. März
2015 durch den Copiloten der Maschine
a) überprüft, und
b) verändert?
Falls nein, warum nicht?
Falls ja, wann, und inwiefern?

13. Wann ist mit einer atomrechtlichen Genehmigung der zusätzlichen Schutz-
wand für das TBL Gorleben zu rechnen, die aufgrund des Erlasses des Bun-
desministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU;
heute Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicher-
heit, BMUB) vom 28. März 2011 aus Sicherungsgründen zu errichten ist
(vgl. Bundestagsdrucksache 17/8773 sowie Vorbemerkung der Kleinen An-
frage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksa-
chen 18/9349 bzw. 18/9435)?

14. Welcher Zeitpunkt wird nach aktuellem Stand spätestens für die Fertigstel-
lung der Schutzwand veranschlagt?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12666

15. Welche temporären Maßnahmen schützen das TBL Gorleben bis zur Fertig-

stellung der Schutzwand vor den Folgen eines Flugzeugabsturzes und vor
denen eines terroristischen Angriffs mit panzerbrechenden Waffen neuester
Generation?

16. Ist die Errichtung der Schutzmauer aus Sicht der Bundesregierung ausrei-
chend, um das TBL Gorleben vor den Auswirkungen eines Flugzeugabstur-
zes und eines terroristischen Angriffs mit panzerbrechenden Waffen neuester
Generation zu schützen (bitte begründen)?
Falls nein, welche ergänzenden Maßnahmen auf welcher Ebene sind aus
Sicht der Bundesregierung noch sinnvoll oder sogar notwendig?

17. Sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf bei der konzeptionellen Weiter-
entwicklung von atomaren Zwischenlagern in Bezug auf Flugzeugabstürze
und Terrorangriffe (bitte begründen)?

18. Warum sind die Atomanlagen in Gorleben nicht in die aktuellen Renegade-
Szenarien zur Evakuierung von Atomanlagen bei Luftalarm eingebunden?
Sieht die Bundesregierung in diesem Zusammenhang Änderungsbedarf, und
ggf. welchen, und bis wann will sie hierzu welche Schritte unternehmen?

19. Hält die Bundesregierung die Einrichtung einer allgemein verbindlichen Flug-
verbotszone, wie sie auch bei Atomkraftwerken besteht, auch für atomare
Zwischenlager für sinnvoll?
Falls ja, wann ist mit einer Einrichtung einer solchen Zone für das TBL Gor-
leben zu rechnen?
Falls nein,
a) warum nicht, und
b) ist es möglich, über freiwillige Vereinbarungen (z. B. mit der Bundeswehr)

faktisch zukünftige Überflüge zu vermeiden?

Berlin, den 30. Mai 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.