BT-Drucksache 18/12665

Genehmigungsverfahren und Praxis für Projekte unter der "African Renewable Energy Initiative" (AREI)

Vom 1. Juni 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12665
18. Wahlperiode 01.06.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Uwe Kekeritz,
Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald,
Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Genehmigungsverfahren und Praxis für Projekte unter der „African Renewable
Energy Initiative“ (AREI)

Die African Renewable Energy Initiative (AREI) gilt als Leuchtturmprojekt in-
ternationaler Zusammenarbeit für den Ausbau erneuerbarer Energien. Die Initia-
tive wurde im Jahr 2015 während der Pariser Klimakonferenz beschlossen. Ziel
ist es, bis zum Jahr 2020 10 000 Megawatt zusätzlicher Leistung erneuerbarer
Kapazitäten für die Energieversorgung bereitzustellen und bis zum Jahr 2030 so-
gar 300 Gigawatt erneuerbarer Energien zu ermöglichen. Die Mittel für die AREI
werden dabei von den G7-Staaten sowie der Europäischen Kommission, Schwe-
den und den Niederlanden zur Verfügung gestellt. Die Bundesrepublik Deutsch-
land unterstützt die Initiative mit 3 Mrd. Euro und ist damit Hauptgeber.
Zentral bei der Entwicklung der AREI und ihrer Projekte war und ist, dass sie
selbstbestimmt von afrikanischen Institutionen verwaltet und verantwortet wer-
den (African Ownership). In den Leitlinien der Initiative wird vorgegeben, dass
vor allem Solar-, Wind-, kleinst- bis mittelgroße Wasserkraft-, moderne Bio-
masse- und Geothermie-Energieprojekte gefördert werden. Im Umkehrschluss
heißt dies, dass fossile Projekte und große Staudämme von der Förderungen aus-
geschlossen sind.
Auf der vergangenen Sitzung des Leitungsgremiums der AREI in Conakry, Gui-
nea, am 4. März 2017, wurden allerdings 19 Projekte auf Druck der Europäischen
Kommission und Frankreichs im Eilverfahren beschlossen, welche weder dem
Anspruch nach Transparenz noch den Leitlinien der AREI entsprechen (vgl.
„Postkolonialismus beim Klimaschutz“, www.klimaretter.info vom 9. Mai 2017).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Um welche 19 Projekte handelt es sich konkret, und stehen diese nach Kennt-

nis der Bundesregierung im Einklang mit den Leitlinien der AREI?
2. Unterstützt die Bundesregierung das Wasserkraftprojekt „Ruzizi III“, das an

der Grenze zwischen der Demokratischen Republik Kongo und Ruanda mit
einer Leistung von 147 MW entstehen soll?
Wenn ja, wie begründet sie diese Abweichung von den Leitlinien der AREI?

3. Wird die Bundesregierung einen Teil ihrer zugesagten Mittel zurückhalten,
falls Leitlinien und Vereinbarungen der AREI verletzt worden sind?

Drucksache 18/12665 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. Ist bzw. war die Bundesregierung im Austausch mit der Europäischen Kom-
mission und der französischen Regierung bezüglich der Beschlüsse der Lei-
tungsratssitzung?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

5. Sind alle der 19 Projekte mit den offiziellen AREI-Vorgaben „neu und zu-
sätzlich“ vereinbar, und sieht die Bundesregierung das Prinzip des afrikani-
schen „Ownership“ der Initiative gewahrt (bitte begründen)?

6. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob die 19 Projekte auf Grundlage
der Kriterien geprüft wurden, die von der Independent Delivery Unit (IDU)
für die Auswahl von Programmen und Projekten entwickelt wurden?
Wenn nicht, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

7. Warum sind die Sitze der Geber im Leitungsrat der AREI derzeit an Frank-
reich und die Europäische Kommission vergeben, wenngleich vereinbart
wurde, dass diese Sitze mit Geber-Vertretern aus dem globalen Süden und
aus dem globalen Norden besetzt werden sollten?

8. Welche Bewertung und Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus
dem Resultat der Ereignisse, die den Leiter der IDU, Youba Sokona, dazu
veranlassten, von seinem Posten zurückzutreten?

9. Sieht die Bundesregierung den Erfolg der AREI durch die jüngsten Beschlüs-
sen vom 4. März 2017 gefährdet, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen
zieht sie daraus?

10. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Strukturen, Prozesse
und Kriterien innerhalb der AREI für die Projektauswahl verbessert und
transparenter werden?
Wenn ja, wie?

Berlin, den 30. Mai 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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