BT-Drucksache 18/12642

Ausbau der A7 in Niedersachsen im Rahmen einer Öffentlich-Privaten-Partnerschaft

Vom 31. Mai 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12642
18. Wahlperiode 31.05.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Herbert Behrens, Caren Lay, Annette Groth, Kerstin Kassner,
Sabine Leidig, Thomas Lutze, Birgit Menz, Dr. Kirsten Tackmann,
Hubertus Zdebel, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.

Ausbau der A7 in Niedersachsen im Rahmen einer Öffentlich-Privaten-
Partnerschaft

Nachdem die Bundesregierung im Jahr 2014 insgesamt elf Projekte in öffentlich-
privater Partnerschaft (ÖPP) im Bundesfernstraßenbau für den „Fonds für Strate-
gische Investitionen in Europa“ anmeldete, wurde am 30. April 2015 per Presse-
mitteilung der Start einer dritten ÖPP-Staffel angekündigt (siehe www.bmvi.de/
SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2015/033-neue-generationoepp.html). Der Fi-
nanzierungsvariante ÖPP fällt also eine immer prominentere Rolle in der Reali-
sierung öffentlicher Projekte zu.
Mit den vorgestellten Projekten werde „die Finanzierung der Verkehrsinfrastruk-
tur neu gestaltet, die Vergütungsmechanismen optimiert und der Anwendungsbe-
reich von öffentlich-privaten Partnerschaften erweitert. Die Neue Generation
ÖPP umfasst rund 600 Kilometer Autobahn und hat ein Investitionsvolumen für
den Neubau von rund 7 Milliarden Euro. Hinzu kommen Erhaltungs- und Be-
triebsmaßnahmen für die Laufzeit von 30 Jahren in Höhe von weiteren rund
7 Milliarden Euro.“ (ebd.).
Die Bundesregierung beabsichtigt konkret, in den nächsten vier Jahren vier bis
sechs ÖPP-Projekte „von unterschiedlichem Zuschnitt auf den Markt zu bringen“
(http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:175127-2017:TEXT:DE:HTML&src=0)
und strebt dabei die „Entwicklung alternativer ÖPP-Geschäftsmodelle“ an (ebd.).
Das jüngste ÖPP-Projekt im Fernstraßenbau ist der Ausbau und Betrieb des A7-
Teilstücks zwischen der Anschlussstelle (AS) Göttingen und der AS Bockenem,
bei dem der Vertragsabschluss am 1. Mai 2017 erfolgen sollte (siehe www.bmvi.
de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2017/022-dobrindt-oepp-a7.html). Wel-
che konkrete Ausgestaltung dieses Projekt haben wird, soll im Rahmen dieser
Anfrage ermittelt werden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. An welches Konsortium wurde der in der Vorbemerkung der Fragesteller

genannte Streckenabschnitt vergeben, und welche Unternehmen sind nach
Kenntnis der Bundesregierung an dem Konsortium beteiligt (bitte unter Nen-
nung des Datums der Vertragsunterzeichnung angeben)?
An welchen anderen ÖPP-Projekten im Fernstraßenbau (in Deutschland)
sind die beteiligten Unternehmen (oder deren Mutterkonzerne) nach Kennt-
nis der Bundesregierung bereits beteiligt, und welches finanzielle Auftrags-
volumen (über die gesamte Vertragslaufzeit) haben diese Projekte jeweils?

Drucksache 18/12642 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
2. Wie lang ist die konzessionierte Strecke, für die der Konzessionsnehmer den
Erhalt und Betriebsdienst über 30 Jahre übernommen hat (bitte auch die be-
treffenden Autobahnkilometer der Strecke angeben, zwischen denen der Er-
halt der Strecke vom Konzessionsnehmer erbracht wird), und welche Pla-
nungsabschnitte der A7 sind betroffen?

3. Auf wie vielen Kilometern soll die Vertragsstrecke durch den Konzessions-
nehmer insgesamt ausgebaut werden (bitte auch jeweils die betreffenden Au-
tobahnkilometer angeben, zwischen denen die Erweiterung durchgeführt
werden soll)?

4. Auf wie vielen Kilometern soll die Strecke grundhaft erneuert werden (bitte
auch jeweils die betreffenden Autobahnkilometer angeben, zwischen denen
erneuert werden soll)?

5. Auf wie vielen Kilometern der Konzessionsstrecke sind keine Erweiterungen
und (zunächst) keine grundhafte Erneuerung geplant (bitte auch jeweils die
betreffenden Autobahnkilometer bzw. Anschlussstellen angeben)?

6. Welche Brücken und sonstigen Ingenieurbauwerke sind vom Konzessions-
nehmer zu ersetzen oder neu zu errichten?

7. Auf welche Höhe belaufen sich die im Bundeshaushaltsgesetz 2017 veran-
schlagten Kosten der Konzessionsstrecke über die gesamte Laufzeit?

8. Auf welche Höhe belaufen sich die reinen Baukosten insgesamt voraussicht-
lich (bitte gegebenenfalls auf Angaben der Verkehrsinfrastrukturfinanzie-
rungsgesellschaft mbH [VIFG] oder Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs-
und -baugesellschaft GmbH [DEGES] zurückgreifen)?

9. Wie hat sich die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV) auf dem
konzessionierten Abschnitt in den letzten 20 Jahren entwickelt (bitte nach
Jahren getrennt und nach Anzahl der Lkw und Pkw aufschlüsseln)?

10. Welche Entwicklung der DTV wird bis zum Jahr 2050 angenommen, und wer
hat diese Verkehrsprognose(n) erstellt (falls keine Prognose bis 2050 vor-
liegt, bitte die Prognose mit dem weitesten Prognosehorizont heranziehen)?

11. Ab welchem Richtwert des DTV ist nach Ansicht der Bundesregierung der
Ausbau auf sechs Spuren angezeigt?

12. Welche Baumaßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren auf der gesamten
Vertragsstrecke vorgenommen (bitte nach Ausbau, Sanierung, grundhafter
Erneuerung, Lärmschutzmaßnahmen sowie Maßnahmen an Rastanlagen und
unter Angabe der betreffenden Streckenabschnitte differenzieren sowie In-
genieurbauwerke einbeziehen)?
Welche Kosten sind dabei insgesamt und jeweils für die Einzelmaßnahmen
entstanden?

13. In welcher Höhe sind Kosten für Grunderwerb auf der konzessionierten Stre-
cke angefallen, und von wem wurden diese jeweils getragen?

14. Wer hat die Planungen in den einzelnen Projektstadien (Entwurfsplanung,
Ausführungsplanung etc.) für dieses ÖPP-Projekt erstellt, und wer hat je-
weils welche Planungskosten bei diesem Projekt übernommen (bitte unter
Angabe der jeweiligen Kostenhöhe aufführen)?

15. Welche externen Beratungsleistungen hat die Bundesregierung im Rahmen
dieses ÖPP-Projekts bisher in Anspruch genommen (bitte unter Nennung der
entsprechenden Dienstleister angeben), und welche Kosten entstanden dabei
insgesamt?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12642

16. Welche externen Beratungsleistungen im Zusammenhang dieses Projektes

hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Straßenbauverwaltung des Lan-
des Niedersachsen in Anspruch genommen, und welche weiteren Beratungs-
leistungen wurden bereits ausgeschrieben (bitte auf Angaben der Straßen-
bauverwaltung des Landes Niedersachsen zurückgreifen)?
Welche Kosten sind dabei jeweils entstanden?

17. Wann wurde die ÖPP-Eignungsprüfung für den vergebenen Streckenab-
schnitt abgeschlossen, und welche Empfehlung wurde dabei ausgesprochen
(bitte genauen Wortlaut angeben)?
Wer hat diese Eignungsprüfung durchgeführt?

18. Welche Kosten haben die Eignungsprüfung, die vorläufige Wirtschaftlich-
keitsuntersuchung (vWU), die abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersu-
chung (WU) und die Ausschreibung insgesamt und jeweils verursacht?
Von wem wurden diese Kosten getragen?

19. Aus welchen Gründen wurde nicht, wie in der Ausschreibung dieses ÖPP-
Projektes vorgesehen (siehe http://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:123
291-2014:TEXT:DE:HTML&src=0), auch der Abschnitt zwischen der AS
Bockenem und dem Autobahndreieck (AD) Salzgitter an den Konzessions-
nehmer vergeben?

20. War der gesamte Abschnitt zwischen der AS Göttingen und dem AD Salz-
gitter Gegenstand der vWU und WU (bitte begründen)?

21. Wurde für die vergebene Konzessionsstrecke zwischen der AS Salzgitter und
der AS Bockenem eine eigene vWU und WU erstellt (bitte begründen)?
Wenn ja, wann, und von wem?
Wenn nein, mit welcher Begründung kann eine Strecke als ÖPP vergeben
werden, ohne dass vorher eine WU erstellt wurde (bitte mit Bezug auf die
Bundeshaushaltsordnung begründen)?

22. Welche Autobahnmeistereien sind nach Kenntnis der Bundesregierung von
der Konzessionierung dieser Strecke betroffen?

23. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der Beschäftig-
ten von Automeistereien, deren Tätigkeitsfeld ab Konzessionsbeginn durch
Private abgedeckt wird (Stellen in der Verwaltung mit einbeziehen und bitte
nach Autobahnmeisterei und Art der Tätigkeit aufschlüsseln), und wurden
diese Beschäftigten nach Kenntnis der Bundesregierung nach Konzessions-
beginn innerhalb der Straßenbauverwaltung des Landes versetzt (bitte unter
Rückgriff auf Angaben der Straßenbauverwaltung des Landes Niedersachsen
begründen)?

24. Hat die Bundesregierung im Rahmen dieses ÖPP-Projektes bereits einen
Einredeverzicht für eine gegebenenfalls erfolgte Forfaitierung von Zahlungs-
ansprüchen erklärt (bitte begründen)?
Wenn ja, für welche Projektbestandteile (Bau, Betrieb), und bis zu welcher
Höhe?
Wenn nein, hat es diesbezüglich bereits Gespräche zwischen der Projektge-
sellschaft, eines Kreditinstitutes (oder mehrerer) und der Bundesregierung
gegeben, und wann wird gegebenenfalls ein Einredeverzicht erfolgen?

Drucksache 18/12642 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

25. Sind die nötigen Sanierungsarbeiten auf dem nicht konzessionierten Ab-

schnitt zwischen der AS Bockenem und AS Salzgitter (www.hna.de/lokales/
northeim/northeim-ort47320/nach-a7-skandal-bodenproben-sorgen-verkehrs
behinderungen-bockenem-6991822.html) inzwischen abgeschlossen, und
welche Maßnahmen mussten bzw. müssen konkret ergriffen werden?
Wenn ja, welche Kosten hat die Sanierung verursacht?
Wenn nein, wann wird die Sanierung voraussichtlich zu welchen Kosten ab-
geschlossen sein?

26. Welche Baumaßnahmen sind derzeit am AD Salzgitter geplant, und welche
Kosten werden dafür veranschlagt?

27. Welche „alternativen ÖPP-Geschäftsmodelle“ will die Bundesregierung zu-
künftig entwickeln?
Welche Schwerpunkte sollen dabei insbesondere im Bereich der Finanzie-
rung von Bauprojekten gesetzt werden?

Berlin, den 30. Mai 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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