BT-Drucksache 18/12627

zu dem Antrag der Abgeordneten Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, Renate Künast, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/11176 - Mehr für das Gemeinwohl - Steuerabzug für Managergehälter deckeln

Vom 1. Juni 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12627
18. Wahlperiode 01.06.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Finanzausschusses (7. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Kerstin Andreae, Dr. Thomas Gambke, Renate
Künast, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/11176 –

Mehr für das Gemeinwohl – Steuerabzug für Managergehälter deckeln

A. Problem
Die Vergütungen von Vorständen sind in den vergangenen Jahren nicht nur abso-
lut, sondern auch in Relation zu den Vergütungen der Beschäftigten erheblich ge-
stiegen. Einige Unternehmen zahlen ihren Vorstandsmitgliedern das Über-100fa-
che des durchschnittlichen Lohns eines Facharbeiters. Diese extrem hohen Be-
züge haben eine breite gesellschaftliche Debatte um die Angemessenheit von Vor-
stands- und Ruhegehältern ausgelöst.

B. Lösung
Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht vor, dass der Deut-
sche Bundestag die Bundesregierung auffordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen,
der den Betriebsausgabenabzug von Abfindungen, den Betriebsausgabenabzug
von Gehältern sowie die steuerliche Abzugsfähigkeit von Versorgungszusagen
begrenzt und Regelungen einführt, die Gehälter von Managern stärker am lang-
fristigen Erfolg des Unternehmens zu orientieren.

Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen
Der Antrag diskutierte keine Alternativen.

D. Kosten
Der Antrag macht keine Angaben zu Kosten.

Drucksache 18/12627 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/11176 abzulehnen.

Berlin, den 31. Mai 2017

Der Finanzausschuss

Ingrid Arndt-Brauer
Vorsitzende

Olav Gutting
Berichterstatter

Dr. Thomas Gambke
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12627
Bericht der Abgeordneten Olav Gutting und Dr. Thomas Gambke

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/11176 in seiner 219. Sitzung am 17. Februar 2017
dem Finanzausschuss zur federführenden Beratung sowie dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und
dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Vergütungen von Vorständen sind in den vergangenen Jahren nicht nur absolut, sondern auch in Relation zu
den Vergütungen der Beschäftigten erheblich gestiegen. Einige Unternehmen zahlen ihren Vorstandsmitgliedern
das Über-100fache des durchschnittlichen Lohns eines Facharbeiters. Diese extrem hohen Bezüge haben eine
breite gesellschaftliche Debatte um die Angemessenheit von Vorstands- und Ruhegehältern ausgelöst.

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sieht vor, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregie-
rung auffordern soll, gesetzliche Regelungen vorzulegen,

1. um die Mitfinanzierung von überhöhten Gehältern, Abfindungen und Versorgungszusagen durch die Bürge-
rinnen und Bürger zu begrenzen. Dazu soll

a) der Betriebsausgabenabzug von Abfindungen auf 1 Mio. Euro pro Kopf begrenzt werden. Verschiedenste
Gestaltungsmöglichkeiten wie z. B. Übergangsgelder oder Aktienoptionen sollen in diese Grenze umfassend
einbezogen werden;

b) der Betriebsausgabenabzug von Gehältern auf 500.000 Euro jährlich pro Kopf begrenzt werden. Die Begren-
zung gilt für alle fixen und variablen Gehaltsbestandteile;

c) die steuerliche Abzugsfähigkeit von Versorgungszusagen auf die gesetzlichen Rentenversicherungsbeiträge
(Höchstsatz) von aktuell 76.200 Euro jährlich pro Kopf begrenzt werden.

2. welche die Gehälter stärker am langfristigen Erfolg des Unternehmens orientieren.

Dazu soll

a) das Gesamtgehalt höchstens zu einem Viertel variabel, also an den Erfolg geknüpft sein. Davon sollten alle
variablen Bestandteile wie z. B. Boni, Tantiemen und Aktienoptionen erfasst sein;

b) eine Erfolgsbeteiligung künftig grundsätzlich an den langfristigen Erfolg des Unternehmens anknüpfen. Das
bedeutet z. B., dass Aktienoptionen erst nach fünf Jahren ausgeübt werden dürfen und dass der Bezugswert
nicht unter dem Aktienkurs zum Zeitpunkt der Ausgabe der Aktienoptionen liegen darf;

c) einer Erfolgsbeteiligung auch eine Beteiligung an den Verlusten des Unternehmens gegenüberstehen;

d) der Aufsichtsrat bei der Bemessung der Vorstandsgehälter ausdrücklich dazu verpflichtet sein, das Verhältnis
der Vorstandsgehälter zum oberen Führungskreis und der gesamten Belegschaft in angemessener Weise zu
berücksichtigen. Zudem soll diese Relation im Anhang des Jahresabschlusses einer Kapitalgesellschaft ver-
öffentlicht werden, um für mehr Transparenz zu sorgen.

III. Stellungnahme der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat den Antrag in seiner 151. Sitzung am 31. Mai 2017
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags.

Drucksache 18/12627 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Antrag in seiner 114. Sitzung am 31. Mai 2017 beraten und
empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Finanzausschuss hat den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 18/11176 in sei-
ner 116. Sitzung am 31. Mai 2017 erstmalig und abschließend beraten.

Der Finanzausschuss empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. Ablehnung des An-
trags auf Drucksache 18/11176.

Die Fraktion der CDU/CSU bat, das Nettoprinzip im Steuerrecht nicht als Subventionstatbestand zu diffamieren.
Dies schade dem Standort Deutschland. Gehaltsexzesse müssten gesellschaftlich diskutiert werden. Das Steuer-
recht dürfe man nicht missbrauchen, um moralisch fragwürdiges Verhalten zu sanktionieren. Die Einkommens-
schere habe sich in den letzten Jahren entgegen den Darstellungen im Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN nicht weiter geöffnet, auch wenn es spektakuläre Einzelfälle gebe. Der im Antrag gesetzte Grenzwert
von 500 000 Euro sei willkürlich und unbegründet. Er würde einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten.

Die Fraktion der CDU/CSU habe den Vorschlag vorgelegt, die Debatten über Managergehälter den Eigentümern
zu überlassen und gleichzeitig Transparenz zu schaffen. Auch bei Aktiengesellschaften sollten diesbezügliche
Auseinandersetzungen in den Hauptversammlungen und nicht hinter geschlossenen Türen geführt werden. Bereits
2009 habe man im Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) bei den Bonuszahlungen einen
Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit gelegt. Dass diese Regelung funktioniere, könne man am Beispiel der Daimler
AG sehen, wo Managervergütungen aufgrund der entsprechenden Regelungen gekürzt worden seien.

Die Fraktion der SPD nannte das Beispiel eines Unternehmens aus dem Wahlkreis Heidelberg, in dem der Vor-
standsvorsitzende das 190-fache eines durchschnittlichen Arbeitnehmers des gleichen Unternehmens verdiene.
Es liege nahe, dass das Bundesverfassungsgericht einen entsprechenden Betriebsausgabenabzug unter dem Ge-
sichtspunkt der Verhältnismäßigkeit in Frage stellen könnte. Verhältnismäßigkeit leite sich aus vielen Quellen ab,
das Steuerrecht mit dem Begriff der Angemessenheit der Betriebsausgaben sei dabei nicht die einzige. Das Argu-
ment der internationalen Wettbewerbsfähigkeit, das davor warne, dass gute Manager ins Ausland abwandern wür-
den, wenn deren Gehälter in Deutschland begrenzt würden, könnte man gelassen sehen und im Falle einer ent-
sprechenden Regelung die Entwicklung beobachten. Man wolle auch in anderen Bereichen Exzesse aus dem Aus-
land nicht importieren. Den vorliegenden Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beurteile man sehr
positiv. Ohne Koalitionsvertrag mit der Fraktion der CDU/CSU würde die Fraktion der SPD dem vorliegenden
Antrag zustimmen.

Die Fraktion DIE LINKE. betonte, auch das Steuerrecht müsse zur Verhinderung von Gehaltsexzessen heran-
gezogen werden. Zwar gebe es Stimmen, die eine Begrenzung der Absetzbarkeit von Managergehältern mit dem
unbestimmten Rechtsbegriff der Angemessenheit der steuerlichen Betriebsausgaben für faktisch gegeben halten
würden. Man sei aber der Meinung, der Gesetzgeber müsse in diesem Bereich eindeutige Vorgaben machen. Der
vorliegende Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gehe in die richtige Richtung, sei aber nicht aus-
reichend. Die Fraktion DIE LINKE. habe weitergehende Forderungen: Managervergütungen sollten maximal nur
bis zum Zwanzigfachen des niedrigsten Gehalts im jeweiligen Unternehmen als Betriebsausgaben vom zu ver-
steuernden Gewinn abzugsfähig sein. Außerdem solle die Entlohnung der Unternehmensvorstände mit Aktienop-
tionen des eigenen Unternehmens untersagt werden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmte der Fraktion der CDU/CSU zu, dass mit dem Steuerrecht
vorsichtig umgegangen werden müsse. Allerdings sei der gesetzlich vorgegebene Grundsatz der Angemessenheit
des Betriebsausgabenabzugs von der Höhe einiger Managergehälter in Frage gestellt. In anderen Bereichen der
Betriebsausgaben komme es regelmäßig vor, dass Finanzämter diese nicht als angemessen bewerten würden. Man
unterstütze im Übrigen die Forderung nach Transparenz bei Managergehältern. In Bezug auf die Wirksamkeit der
von der Union angesprochenen Regelungen aus dem Jahr 2009 müsse man aber feststellen, dass die bekannten
Gehaltsexzesse der letzten Jahre offenbar dadurch nicht verhindert worden seien. Es gehe im vorliegenden Antrag

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12627
nicht um die Einkommensungleichheit gemessen am Gini-Koeffizient, sondern um einzelne, schwerwiegende
Übertreibungen. Es sei gesellschaftlicher Konsens, diese zu unterbinden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN unterstrich, dass Bonuszahlungen in den meisten Fällen nicht nachhaltig seien, da sie sich auf einzelne
Geschäftsjahre und nicht auf den langfristigen Unternehmenserfolg beziehen würden. Man fordere die Fraktion
der CDU/CSU auf, eigene Vorschläge vorzulegen, die beschriebenen Missstände wirksam zu bekämpfen.

Berlin, den 31. Mai 2017

Olav Gutting
Berichterstatter

Dr. Thomas Gambke
Berichterstatter
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