BT-Drucksache 18/12605

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/11868 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 12. November 2012 zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen

Vom 31. Mai 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12605

18. Wahlperiode 31.05.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

– Drucksache 18/11868 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Protokoll vom 12. November 2012
zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen

A. Problem

Die Bundesregierung stellt fest, der grenzüberschreitende illegale Handel mit Ta-
bakerzeugnissen sei ein Problem, dem, auch um den Gesundheitsschutz zu ge-
währleisten, begegnet werden müsse. Durch den Tabakschmuggel würden die
Maßnahmen zur Reduzierung des Tabakkonsums untergraben und entstünden
Steuerausfälle. Es kämen verbilligte, oft gefälschte Tabakprodukte auf den Markt,
die insbesondere für Jugendliche und Personen mit geringerem Einkommen den
Einstieg ins Rauchen erleichtern könnten und die Nachfrage steigerten. In ge-
fälschten Tabakwaren würden die erlaubten Schadstoffmengen häufig überschrit-
ten. Sie stellten somit eine zusätzliche Gesundheitsgefahr für Raucherinnen und
Raucher dar und führten zur Erhöhung tabakbedingter Todesfälle.

B. Lösung

Da der Tabakschmuggel im Rahmen der organisierten Kriminalität erfolge, müss-
ten internationale, konzertierte Maßnahmen ergriffen werden. Ziel des Protokolls
zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen sei es, welt-
weit den illegalen Handel von Tabakwaren einzudämmen. Durch das Vertragsge-
setz sollen die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen nach Artikel 59 Absatz 2
Satz 1 des Grundgesetzes für die Ratifikation des Protokolls zur Unterbindung des
unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen geschaffen werden.

Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN.

Drucksache 18/12605 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

C. Alternativen

Ablehnung des Gesetzentwurfs.

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Unmittelbar durch die Ratifikation des Protokolls zur Unterbindung des unerlaub-
ten Handels mit Tabakerzeugnissen entstehen keine zusätzlichen Kosten für die
öffentlichen Haushalte. Kosten, die durch Folgeentscheidungen zur Umsetzung
der Verpflichtungen aus dem Protokoll verursacht werden, insbesondere durch ein
weltweites Verfolgungs- und Rückverfolgungssystem, sind derzeit hinsichtlich
des Zeitpunkts und der Höhe noch nicht abschätzbar.

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Keiner.

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Unmittelbar durch die Ratifikation des Protokolls zur Unterbindung des unerlaub-
ten Handels mit Tabakerzeugnissen entsteht kein einmaliger oder laufender Er-
füllungsaufwand für die Wirtschaft. Durch Folgeentscheidungen zur Umsetzung
von Verpflichtungen aus dem Protokoll können abhängig von der jeweiligen Ent-
scheidung Belastungen für die Wirtschaft entstehen. Deren Höhe kann derzeit
noch nicht abgeschätzt werden.

Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten

Wurde nicht dargestellt.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Unmittelbar durch die Ratifikation des Protokolls zur Unterbindung des unerlaub-
ten Handels mit Tabakerzeugnissen ergibt sich kein zusätzlicher Erfüllungsauf-
wand der Verwaltung. Folgeentscheidungen könnten abhängig von der jeweiligen
Entscheidung zu einem zusätzlichen Erfüllungsaufwand führen. Dessen Höhe
kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Ein etwaiger Mehrbedarf an Sach-
und Personalmitteln soll finanziell und stellenmäßig im jeweiligen Einzelplan
ausgeglichen werden.

F. Weitere Kosten

Weitere Kosten und Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preisniveau sind
derzeit nicht erkennbar.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12605

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11868 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 31. Mai 2017

Der Ausschuss für Gesundheit

Dr. Edgar Franke
Vorsitzender

Reiner Meier
Berichterstatter

Burkhard Blienert
Berichterstatter

Birgit Wöllert
Berichterstatterin

Dr. Harald Terpe
Berichterstatter

Drucksache 18/12605 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Reiner Meier, Burkhard Blienert, Birgit Wöllert und
Dr. Harald Terpe

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/11868 in seiner
231. Sitzung am 27. April 2017 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für
Gesundheit überwiesen. Ferner hat er ihn zur Mitberatung an den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
und den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Der grenzüberschreitende illegale Handel mit Tabakerzeugnissen stellt nach Auffassung der Bundesregierung ein
Problem dar, dem nicht zuletzt zur Gewährleistung des Gesundheitsschutzes begegnet werden muss. Durch den
unerlaubten Handel mit Tabakerzeugnissen würden die Maßnahmen zur Reduzierung des Tabakgebrauchs unter-
graben und ein erleichterter Zugang zu günstigen Tabakerzeugnissen gefördert, wodurch zugleich Steuerausfälle
entstünden. Durch den Tabakschmuggel kämen verbilligte Tabakprodukte auf den Markt, die insbesondere für
Jugendliche und Personen mit geringerem Einkommen den Einstieg ins Rauchen erleichtern könnten. Gefälschte
Tabakwaren überschritten oft die Mengen an Schadstoffen in legalen Tabakprodukten um ein Vielfaches. Sie
stellten daher eine zusätzliche Gesundheitsgefahr für die Verbraucher dar. Der illegale Handel führe zu einer
Steigerung der Nachfrage und zu einer Erhöhung der Anzahl tabakbedingter Todesfälle. Da sich Herstellung und
Vertrieb insbesondere von geschmuggelten Tabakwaren im Rahmen internationaler organisierter Kriminalität be-
wegten, könne den Tätern nicht allein mit nationalen Maßnahmen begegnet werden. Um grenzüberschreitenden
Tabakschmuggel konsequent bekämpfen zu können, bedürfe es einer funktionierenden Zusammenarbeit zwischen
den nationalen Behörden der betroffenen Staaten und internationalen Stellen. Deshalb sei ein gemeinsames Vor-
gehen gegen den grenzüberschreitenden illegalen Handel mit Tabakwaren notwendig. Ziel des Protokolls zur
Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen sei es deshalb, weltweit den illegalen Handel von
Tabakwaren einzudämmen. Es setze verbindliche Standards für die Vertragsstaaten und bilde einen Rahmen für
die internationale Zusammenarbeit. Das Protokoll ziele auf eine effiziente Überwachung der gesamten Lieferkette
für Tabakerzeugnisse ab. Dabei gehe es unter anderem um ein Lizenz- bzw. Kontrollsystem sowie ein weltweites
Verfolgungs- und Rückverfolgungssystem für Tabakprodukte.

Der Bundesrat hat in seiner 956. Sitzung am 31. März 2017 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel
76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwände zu erheben.

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) hat keine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
abgegeben.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 151. Sitzung am 31. Mai 2017 mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, die Annahme des
Gesetzentwurfs zu empfehlen.

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat in seiner 83. Sitzung am 31. Mai 2017 mit den Stimmen
der Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, die Annahme des
Gesetzentwurfs zu empfehlen.

Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat am 27. April 2017 im Rahmen seines Auftrags
zur Überprüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen der Bundesregierung auf Vereinbarkeit mit der natio-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12605

nalen Nachhaltigkeitsstrategie gemäß Einsetzungsantrag festgestellt, dass eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Ge-
setzentwurfs auf Drucksache 18/11868 gegeben sei, konkrete Aussagen zur Nachhaltigkeit aber fehlten. Er bittet
deshalb den federführenden Ausschuss für Gesundheit, bei der Bundesregierung nachzufragen, warum der Bezug
zur Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie im Hinblick auf die genannten Indikatoren nicht hergestellt worden sei
und welche konkreten Auswirkungen auf die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie zu erwarten seien. Der
Ausschuss für Gesundheit hat der Prüfbitte entsprochen und das Bundesministerium für Gesundheit um eine Stel-
lungnahme gebeten. In der erbetenen Stellungnahme erklärt das Ministerium, die Managementregeln und Indika-
toren der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie seien geprüft und bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs beachtet
worden. Der Gesetzentwurf trage zu einer nachhaltigen Entwicklung bei. Die weltweite Bekämpfung des uner-
laubten Handels mit Tabakerzeugnissen und die diesbezügliche internationale Zusammenarbeit diene unter ande-
rem dem übergeordneten Ziel des Gesundheitsschutzes und damit Managementregel 5 (Ausschussdrucksache
18(14)263).

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Gesundheit hat seine Beratungen über den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11868 in seiner
118. Sitzung am 31. Mai 2017 aufgenommen und abgeschlossen. Als Ergebnis empfiehlt er mit den Stimmen der
Fraktionen CDU/CSU, SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme.

Berlin, den 31. Mai 2017

Reiner Meier
Berichterstatter

Burkhard Blienert
Berichterstatter

Birgit Wöllert
Berichterstatterin

Dr. Harald Terpe
Berichterstatter

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