BT-Drucksache 18/1260

Ökologische Auswirkungen des Tiefseebergbaus

Vom 24. April 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1260
18. Wahlperiode 24.04.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Herbert Behrens, Eva Bulling-Schröter, Annette Groth,
Sabine Leidig, Ralph Lenkert, Dr. Petra Sitte, Dr. Kirsten Tackmann, Hubertus
Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.

Ökologische Auswirkungen des Tiefseebergbaus

Erkundungs- und Förderlizenzen für mineralische Rohstoffe des Meeresbodens
werden außerhalb der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von der Inter-
nationalen Meeresbodenbehörde der Vereinten Nationen (IMB) und innerhalb
der AWZ vom jeweiligen Nationalstaat erteilt. Polymetallische Knollen (Man-
ganknollen), kobaltreiche Eisen-Mangankrusten (Erdkruste) und hydrothermale
Sulfiderze (Massivsulfiderze), die an wärmeaktiven Zonen auf dem Meeresboden
(sogenannten Schwarzen Rauchern) vorkommen, sind dabei die wirtschaftlich
interessanten Rohstoffe der Tiefsee (vgl. Bundesanstalt für Geowissenschaften
und Rohstoffe – BGR, www.bgr.bund.de/DE/Themen/MarineRohstoffforschung/
Meeresforschung/Tiefseebergbau/tiefseebergbau_node.html). Im Jahr 2016 lau-
fen die ersten Erkundungslizenzen bei der IMB aus und könnten dann in Abbau-
rechte umgewandelt werden (vgl. Süddeutsche Zeitung vom 2. März 2014, „Im-
mer mehr Staaten wollen mitmischen – auch Deutschland“). Seit Juli 2006 lässt
Deutschland durch die BGR im deutschen Lizenzgebiet des äquatorialen Nord-
ostpazifiks in der Clarion-Clipperton-Zone südlich von Hawaii auf 75 000 Qua-
dratkilometer Meeresgrund nach Manganknollen suchen. Die Beantragung einer
weiteren Explorationslizenz für Massivsulfide im Indischen Ozean südöstlich
von Madagaskar bei der IMB läuft derzeit noch (vgl. BGR, a. a. O. und DER
SPIEGEL 15/2014, „Glückauf am Meeresgrund“). Auch technische Unterstüt-
zung bietet Deutschland für den Tiefseebergbau an. Im Januar 2011 erteilte die
Regierung Papua-Neuguineas der Firma Nautilus Minerals Inc. die weltweit erste
Lizenz für den Rohstoffabbau in der Tiefsee für die Förderung von Sulfiderzen
in einer Tiefe von 1 700 Metern im Gebiet Solwara 1 (Bereich der Bismarcksee).
Die Reedereigruppe Harren & Partner Maritime Services GmbH mit Sitz in
Bremen ist dabei für den Bau des Spezialschiffes zur Förderung des Sulfids
zuständig (vgl. Zeitschrift für Umweltrecht 2/2012, „Staatenverantwortlichkeit
und seevölkerrechtliche Haftungsgrundsätze für Umweltschäden durch Tiefsee-
bodenbergbau“, Henning Jessen, und Wikipedia, http://de.wikipedia.org/wiki/
Solwara_1).
Der Tiefseebergbau kann sich je nach zu förderndem Rohstoff und der Ab-
baumethode unterschiedlich auf die Meeresumwelt auswirken. Die beim Abbau
aufgewirbelten Partikel verteilen sich rund um die Abbaufläche und können dabei
bodenlebende Organismen abdecken. Zusätzlich kann es durch Rückleitung des
mit den Manganknollen geförderten Transportwassers zu Trübungswolken an der
Wasseroberfläche oder in mittleren Wasserschichten kommen. Zudem kommt es
„im Zusammenhang mit dem Abbau zu verstärktem Schiffsverkehr und damit
einhergehend zu stofflichen und akustischen Emissionen und erhöhten Havarie-

Drucksache 18/1260 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
risiken“ (Wissenschaftlicher Beirat der Bundesregierung Globale Umweltverän-
derungen, WBGU, 2013, „Hauptgutachten, Welt im Wandel Menschheitserbe
Meer“). Da in der Tiefsee aufgrund der niedrigen Temperaturen und der gerin-
geren Nahrungsverfügbarkeit biologische Prozesse sehr langsam ablaufen, ist vor
allem die Wiederansiedlung von endemischen Arten besonders schwierig bis un-
möglich. „Im Fall der Manganknollen wird durch den Abbau das einzige Hart-
substrat entfernt. Untersuchungen zur Wiederbesiedlung […] haben gezeigt, dass
zwar bereits nach wenigen Jahren eine weitgehende Wiederbesiedlung erfolgte,
die Artenzusammensetzung aber auch 26 Jahre nach dem Eingriff gegenüber den
Referenzflächen verändert war.“ (WBGU 2013). Die Größe der durch den Abbau
geschädigten Meeresbodenfläche hängt vom Abbauprodukt ab. So wird bei der
Gewinnung von Massivsulfiden „eine vergleichsweise geringe Fläche“, beim
Abbau von Manganknollen hingegen eine sehr große Bodenfläche zerstört.
(WBGU, 2013; vgl. auch Umweltbundesamt, „Tiefseebergbau und andere Nut-
zungsarten der Tiefsee. Entwicklung und Anwendung anspruchsvoller Umwelt-
standards“, 7. Juni 2013) „Unsere Kenntnis der Tiefseearten beruht auf Proben
von etwa 250 Quadratmeter Meeresgrund weltweit“ (Gerd Schriever, biolab-For-
schungsinstitut, in DER SPIEGEL 15/2014, „Glückauf am Meeresgrund“).
Der Internationale Seegerichtshof (ITLOS) hat in einem Gutachten festgehalten,
dass sich ein Sponsorstaat (ein Staat, der gebietsbezogene „activities in the area“
sponsort) „seiner seevölkerrechtlichen Verantwortung zur Einhaltung der Um-
welt- und Entwicklungsziele von Teil XI, Anlage III UNCLOS […] bewusst
sein und diesen Willen auch nach außen durch eine Entscheidung (z. B. mittels
eines Gesetzes) eindeutig dokumentieren“ muss. Unter „activities in the area“
versteht die Kammer „insbesondere die Erforschung des Tiefseebodens und den
Abbau mineraler Ressourcen vom Tiefseeboden sowie die Überführung abge-
bauter […] mineraler Ressourcen zur Wasseroberfläche und alle hiermit direkt
zusammenhängenden Tätigkeiten. Dazu gehöre auch die Beseitigung bzw. Ent-
sorgung kommerziell nicht nutzbarer Bestandteile der mineralen Ressourcen im
Wasser oder auf See.“ Die Weiterbehandlung des Fördergutes an Bord und der
Transport über See sind nicht mehr Inhalt der „Tätigkeiten im Gebiet“ (vgl. Zeit-
schrift für Umweltrecht 2/2012, a. a. O.).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Für welche Gebiete hat die Bundesrepublik Deutschland eine Lizenz bei der

Internationalen Meeresbodenbehörde (IMB) und/oder einem Nationalstaat
für die Erkundung von mineralischen Rohstoffen am Meeresboden?

2. Für welche Gebiete laufen derzeit Anträge auf eine Erkundungslizenz und/
oder eine Förderlizenz, und welche sind in Planung?

3. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung der Förderung von Tiefsee-
ressourcen für die europäische Rohstoffpolitik mittel- und langfristig bei, und
gibt es entsprechende Prognosen, die den prozentualen Anteil des Tiefsee-
bergbaus an der zukünftigen Sicherung des europäischen und/oder deutschen
Ressourcenbedarfs veranschlagen und durch Datenmaterial konkretisieren?

4. Wenn ja, wie sieht der Anteil des Imports und der Eigenversorgung an mine-
ralischen Rohstoffen (Manganknollen, Massivsulfiderze, Erdkruste), an Gas
und an Öl bis zum Jahr 2050 aus?

5. Was bedeutet das konkret für die Tiefseeaktivitäten der Bundesrepublik
Deutschland in den nächsten 30 Jahren?

6. Welche Auswirkungen auf die Rohstoffpreise veranschlagt die Bundesregie-
rung nach Beginn der wirtschaftlichen Förderung von Tiefseeressourcen
langfristig, und berücksichtigt die Bundesregierung dabei die Vorgaben durch
Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ) zur Stabilisierung

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1260
der Rohstofferlöse für Entwicklungsländer und die mit dem SRÜ vertrag-
lich vereinbarten Ausgleichszahlungen?

7. Wie ist der aktuelle Stand der Konsultationen zum Tiefseebergbau auf EU-
Ebene?

8. Inwieweit ist die Bundesrepublik Deutschland in den Konsultationsprozess
einbezogen, und inwieweit kann sie sich einbringen?

9. Wie bewertet die Bundesregierung die bei der IMB formulierten Standards
für die Erkundung und Förderung von Tiefseeressourcen, und wird sie diese
als Mindeststandards für die Erschließung von Tiefseeressourcen in den
AWZs der EU empfehlen?
Wenn nein, warum nicht?

10. Plant die Bundesregierung, sich an der derzeit laufenden Konsultation der
IMB hinsichtlich der Entwicklung eines Regelwerkes zum Abbau poly-
metallischer Knollen („Developing a Regulatory Framework for Mineral
Exploitation in the Area“, Februar 2014) zu beteiligen?
Wenn ja, wie wird dafür die Position der Bundesregierung bestimmt?

11. Wie bezieht die Bundesregierung zivilgesellschaftliche Akteure (z. B. Um-
weltverbände) in die Positionierung der Bundesregierung zu Zielen und Ak-
tivitäten des Tiefseebergbaus ein?

12. Welche konkreten Maßnahmen wurden dazu unternommen bzw. sind zu
diesem Zweck geplant?

13. Wie positioniert sich die Bundesregierung gegenüber den Ende April 2014
auf EU-Ebene vorzustellenden Pilotprojekten einer europäischen Rohstoff-
initiative am Meeresgrund, bei denen ein Drittel der Unternehmen und For-
schungsinstitute aus Deutschland kommt (vgl. DER SPIEGEL 15/2014,
„Glückauf am Meeresgrund“; bitte das Pilotprojekt, den Antragsteller oder
die Antragstellerin, das Einsatzgebiet, das konkrete Vorhaben und das Ab-
stimmungsverhalten Deutschlands auflisten)?

14. Welche Forschungsprojekte zur ökologischen Erkundung des Meeresbo-
dens (Kartierung, qualitative und quantitative Inventarisierung) unterstützt
die Bundesregierung derzeit, und welche sind in Planung?

15. Wie hoch ist die Summe, die seit dem Jahr 2005 von der Bundesrepublik
Deutschland für den maritimen Bergbau aufgewendet wurde (Lizenzbean-
tragung, Ausrüstung und Durchführung von Erkundungsvorhaben)?

16. In welcher Höhe fließen Bundesmittel jährlich in die Technologieforschung
zur Förderung und Aufbereitung von mineralischen Rohstoffen des Meeres-
bodens?
Aus welchem Haushalt kommen diese finanziellen Mittel (bitte Kapitel und
Titel angeben)?

17. Sind der Bundesregierung Forschungsprojekte bekannt, die sich mit den
Umweltauswirkungen der Förderung und Aufbereitung von mineralischen
Rohstoffen der Tiefsee auseinander setzen (in Deutschland und weltweit)?

18. Wenn ja, welche sind das genau, wo und von wem werden sie durchgeführt,
und wer finanziert diese Projekte?

19. Welcher Flächenbedarf auf dem Meeresboden wird für eine wirtschaftlich
rentable Erschließung von Manganknollen, Kobaltkrusten und Massivsul-
fiden kalkuliert?

Drucksache 18/1260 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
20. Inwiefern wird die Aufbereitung der aus der Tiefsee gewonnenen Rohstoffe
in die Bewertung der Umweltfolgen des Tiefseebergbaus insgesamt seitens
der Bundesregierung einbezogen?

21. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell für die Aufbereitung
und Extraktion der in Manganknollen, Kobaltkrusten und Massivsulfiden
vorhandenen Mineralien wirtschaftlich rentable technische Verfahren?
Wenn ja, welche Materialien (physikalisch und chemisch) sind dabei in Ver-
wendung, und wie werden diese in Hinsicht auf ihre Umweltverträglichkeit
seitens der Bundesregierung eingeschätzt?

22. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Forschungsvorhaben zur Er-
mittlung der Umweltfolgen durch die Erzaufbereitung?
Wenn ja, welche sind das, und werden sie durch die Bundesregierung finan-
ziell unterstützt?

23. Wird die Bundesregierung den Aufbau eines deutschen Bergbauunterneh-
mens zur Erschließung der Tiefseeressourcen finanziell und/oder strukturell
unterstützen?

24. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Unternehmen, die von
ihrer Unternehmensstruktur und ihrem technologischen Know-how her in
der Lage sind, Meeresbergbau zu betreiben und Ressourcen in der Tiefsee
wirtschaftlich erfolgversprechend zu fördern?
Wenn ja, welche sind das?

25. Welche deutschen Unternehmen der maritimen Technologie sind nach
Kenntnis der Bundesregierung aktuell an Vorhaben zur Erschließung von
Tiefseeressourcen beteiligt und erhalten dafür staatliche Fördermittel?

26. Wie ist gewährleistet, dass die Bundesregierung die bisher in den Tiefsee-
bergbau (Lizenzbeantragung, Erkundung) investierten öffentlichen Finanz-
mittel zurück erhält, wenn der Abbau von Tiefseeressourcen über private
Unternehmen vollzogen wird?

27. Ist die Bundesregierung im Falle eines Abbaus von Tiefseeressourcen durch
ein privates deutsches Unternehmen am Gewinn des Unternehmens durch
die im deutschen Lizenzgebiet abgebauten Tiefseeressourcen beteiligt?
Wenn ja, zu wie viel Prozent?

28. Wie tief werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Eingriffe beim Ab-
bau von Manganknollen, Kobaltkrusten und Massivsulfiden beim aktuellen
Stand der Technik in den Meeresboden vordringen?

29. Sieht die Bundesregierung eine größere wirtschaftliche Rentabilität beim
Abbau von Massivsulfiden, wenn nicht nur oberflächliche, sondern auch
tiefer im Meeresboden liegende Lagerstätten in die Fördervorhaben einbe-
zogen werden?

30. Fördert die Bundesregierung Forschungsprojekte zur Ermittlung der Roh-
stoffmenge unterhalb der Schwarzen Raucher?

31. Würde die Bundesregierung eine Rohstoffförderung unterhalb der Schwar-
zen Raucher in ihren Lizenzgebieten in internationalen Gewässern durch-
führen (bitte begründen)?

32. Welche Vorkehrungen werden seitens der Bundesregierung unternommen,
um negative Auswirkungen der Tiefseebodenerkundung und -förderung auf
die Meeresumwelt so gering wie möglich zu halten (gemeint sind hier nicht
nur Schadstoffeinträge, sondern auch Verwirbelung von Meeresbodensedi-
ment beim Abbaggern und Lärm)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1260
33. Beabsichtigt die Bundesregierung, Umweltstandards für in Deutschland
produzierte maritime Technologien einzuführen und diese zur Vorausset-
zung für staatliche Förder- und Exporthilfen zu machen, bzw. gibt es bereits
geltende Umweltstandards in diesem Bereich, die auch den Exportsektor
einbeziehen?

34. Beabsichtigt die Bundesregierung entwicklungs-, umwelt- und sozialpoliti-
sche Standards für den Export von maritimen Technologien zum Bestandteil
der an die „Stakeholder consultation on seabed mining“ anschließenden Be-
ratungen innerhalb der EU-Gremien zu machen?

35. Warum ist der Tiefseebergbau nicht Teil der Liste der der zu bewertenden
Aktivitäten im Übereinkommen zum Schutz der Meeresumwelt des Nord-
ostatlantiks (Oslo-Paris Konvention, OSPAR), die wenn nötig durch Pro-
gramme und Maßnahmen kontrolliert werden müssen (vgl. WWF: „the case
for OSPAR to address potential deep sea mining as human impact“, Vorlage
des WWF zum Treffen der Arbeitsgruppe Environmental Impact of Human
Activities, EIHA 2014 in Gothenburg)?
Welche Position hat die Bundesregierung dazu?

36. Wie bewertet die Bundesregierung innerhalb der OSPAR-Gemeinschaft die
Erkundung und Förderung von mineralischen Rohstoffen und Gas in den
einzelnen OSPAR-Regionen (bitte einzeln nach Regionen I bis V auflisten)?

37. Wie verhält sich die Bundesregierung diesbezüglich gegenüber Gebieten
außerhalb der AWZs?

38. Wie verhält sich die Bundesregierung innerhalb der OSPAR-Gemeinschaft
gegenüber den Meeresbodenerkundungsplänen Norwegens an den Tiefsee-
vulkanen Nyegga und Håkon-Mosby, auf die die Kriterien des Überein-
kommens über die biologische Vielfalt (CBD) (CBD, 1992, Anlage I, Nr. 1)
durch ihre ökologische und biologische Bedeutsamkeit zutreffen (WWF,
April 2014: „the case for OSPAR to address potential deep sea mining as
human impact“, Vorlage des WWF zum Treffen der Arbeitsgruppe Environ-
mental Impact of Human Activities, EIHA 2014 in Gothenburg)?

39. Teilt die Bundesregierung bei den Prognosen für die veranschlagten Ab-
raummengen für den Tiefseebergbau die Sichtweise, dass das Meerwasser,
obwohl es ein elementarer Bestandteil des Ökosystems ist, nicht in die Be-
rechnungen einbezogen wird?

40. Welche Position nimmt die Bundesregierung international bezüglich einer
Ausdehnung der staatlichen Hoheit auf erweiterte Kontinentalsockel ein?

41. Wie steht die Bundesregierung zur Verwendung eines Tiefsee-Ernteroboters
nach dem Vorbild des aktuell getesteten MineRo aus Südkorea?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung dazu Forschungsprojekte inner-
halb Deutschlands?

42. Sind die Umweltanforderungen des SRÜ (vgl. Artikel 145 und 194 SRÜ) und
zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Artikel 206
SRÜ Inhalt der mining codes, die durch die IBM für die Erkundung und För-
derung von Manganknollen, Massivsulfiden und Erzkrusten erarbeitet wer-
den (www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/gewaesser/meere/nutzung-
belastungen/tiefseebergbau-andere-nutzungsarten-der-tiefsee)?

43. Hält die Bundesregierung die aktuell und mittelfristig vorliegenden Daten
über die Ökologie der Tiefsee für ausreichend, um angemessene Umwelt-
verträglichkeitsprüfungen über die Auswirkungen des Tiefseebergbaus er-
stellen zu können?

Drucksache 18/1260 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
44. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um Ländern des globa-
len Südens im Sinne des SRÜ einen eigenständigen Zugang zu den Rohstof-
fen der Tiefsee technologisch und wissenschaftlich zu ermöglichen?

45. Unterstützt die Bundesregierung Forschungen und entwicklungspolitische
Projekte zu den sozialen Auswirkungen des Tiefseebergbaus in Entwick-
lungsländern?
Wenn ja, in welcher Form?

46. Wie bewertet die Bundesregierung das „Pacific Deep Sea Minerals Project“
(www.sopac.org/dsm/) des Sekretariats der Pazifischen Gemeinschaft (SPC)
und der EU angesichts der Aufkündigung der vertraglichen Partnerschaft
zwischen Papua-Neuguinea und der Firma Nautilus Minerals Inc. und des
damit einhergehenden Endes des bisher am weitesten fortgeschrittenen part-
nerschaftlichen Tiefseebergbauprojektes?

47. Hält die Bundesregierung die entwicklungspolitischen Aspekte des Tiefsee-
bergbaus im Rahmen des „Pacific Deep Sea Minerals Project“ (www.sopac.
org/dsm/) von SPC und EU ausreichend berücksichtigt?

48. Wird sich die Bundesregierung innerhalb der EU für eine rechtlich bindende
Regelung einsetzen, die Unternehmen als auch Investoren aus der EU ver-
pflichtet, sich bei Projekten im Tiefseebergbau in AWZs außerhalb der EU
an die in der EU geltenden Umwelt- und Sozialstandards zu halten?

49. Wie beabsichtigt die Bundesregierung den Tiefseebergbau deutscher Unter-
nehmen oder unter Beteiligung von deutschen Unternehmen im Geltungs-
bereich des SRÜ zu kontrollieren, und welche dazu notwendigen Maßnah-
men wurden bisher eingeleitet?

50. Welche umwelt- und entwicklungspolitischen Eckpunkte hält die Bundes-
regierung für die Fortsetzung des politischen Prozesses im Anschluss an die
Resolution on mining for oil and minerals on the seabed in the context of
sustainable development des Europaparlaments und der African, Caribbean
and Pacific Group of States (ACP) für elementar?

51. Erkennt die Bundesregierung die im Gutachten zum Fall 17 von ITLOS be-
gründete Sorgfaltspflicht von Staaten an, einschließlich der Verpflichtung zur
Sicherstellung von „best environmental practices“ als auch zur Gewährleis-
tung von ausreichenden Vorsorgemaßnahmen und Finanzmitteln zur Ver-
meidung bzw. Wiedergutmachung von Umweltschäden (vgl. ISBA/17/C/6-
ISBA/17/LTC/5, Advisory opinion of the Seabed Disputes Chamber on the
responsibilities and obligations of States sponsoring persons and entities with
respect to activities in the Area, Report of the Secretary-General, 4. März
2011)?

52. Wenn ja, wie genau schlägt sich das in nationalem Recht nieder, zum Bei-
spiel in einer Konkretisierung des Begriffes „Umweltschutz“ in § 5 Num-
mer 3 des Gesetzes zur Regelung des Meeresbodenbergbaus?

53. Hält die Bundesregierung einen Gesellschaftsvertrag für das Meer nach dem
Vorbild des WBGU (vgl. WBGU 2013) für möglich?
Welche Maßnahmen ergreift sie, um dieses Ziel umzusetzen?

54. Ist eine Reformierung und Ausweitung des SRÜ auf die jetzigen AWZ-
Bereiche im Sinne des WBGU-Hauptgutachtens nach Meinung der Bun-
desregierung geeignet, um den Tiefseebergbau international sinnvoll zu
reglementieren?

Berlin, den 24. April 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.