BT-Drucksache 18/12599

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Sigrid Hupach, Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/6875 - Bildungsherausforderungen gemeinsam verantworten - Kooperationsverbot in der Bildung endlich aufheben b) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Roland Claus, Sigrid Hupach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/7643 - Finanzierung der Wissenschaft auf eine arbeitsfähige Basis stellen - Bildung und Forschung in förderbedürftigen Regionen solide ausstatten c) zu dem Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Ekin Deligöz, Christian Kühn (Tübingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/5207 - In die Zukunft investieren - Ein Wissenschaftswunder initiieren

Vom 31. Mai 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12599
18. Wahlperiode 31.05.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung
(18. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Sigrid Hupach,
Eva Bulling-Schröter, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/6875 –

Bildungsherausforderungen gemeinsam verantworten – Kooperationsverbot
in der Bildung endlich aufheben

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Nicole Gohlke, Roland Claus,
Sigrid Hupach, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/7643 –

Finanzierung der Wissenschaft auf eine arbeitsfähige Basis stellen –
Bildung und Forschung in förderbedürftigen Regionen solide ausstatten

c) zu dem Antrag der Abgeordneten Kai Gehring, Ekin Deligöz,
Christian Kühn (Tübingen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/5207 –

In die Zukunft investieren – Ein Wissenschaftswunder initiieren

Drucksache 18/12599 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

A. Problem
Zu Buchstabe a

Neben der strukturellen Unterfinanzierung des gesamten Bildungssystems in allen
Bildungsbereichen sind nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE. weitere bil-
dungspolitische Herausforderungen entstanden. Sieben Jahre nach dem Bildungs-
gipfel der Bundeskanzlerin bleiben grundsätzliche Herausforderungen der Bil-
dungspolitik ungelöst, und neue sind hinzugekommen. Zu den Herausforderungen
gehören u. a. der Abbau der sozialen Spaltung im Bildungswesen, die Digitalisie-
rung in der Gesellschaft, die Notwendigkeit von interkultureller Bildung sowie
die Gewährleistung des Rechts auf Bildung auch für Geflüchtete. Die den Ländern
und Kommunen zur Verfügung stehenden Mittel reichen nicht aus, um die Finan-
zierung dieser Aufgaben sicherzustellen. Daher kann sich der Bund seiner Ver-
antwortung für das gesamte Bildungssystem nicht mehr entziehen.

Zu Buchstabe b

Die Fraktion DIE LINKE. kritisiert die Umgestaltung der Organisations-, Finan-
zierungsstrukturen und inneren Funktions- und Steuerungsmechanismen des
deutschen Hochschul- und Wissenschaftssystems in den vergangenen 15 Jahren.
Statt ein von Erkenntnisgewinn getriebenes wissenschaftliches Arbeiten in einem
finanziell verlässlichen Rahmen zu unterstützen, fördert die Wissenschaftspolitik
den Wettbewerb um Drittmittel. Leidtragende dieser Situation sind die Wissen-
schaft, Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Negative Aus-
wirkungen sehen die Antragsteller aber auch auf die strukturelle Entwicklung der
verschiedenen Regionen und einzelner Bundesländer.

Die Ende 2014 erfolgte Lockerung des im Jahr 2006 grundgesetzlich verankerten
sogenannten Kooperationsverbots von Bund und Ländern im Bereich Wissen-
schaft und Hochschule ist ein längst überfälliger, aber nur ein erster Schritt für
einen Neustart der Zusammenarbeit im Sinne einer besseren Wissenschaftsförde-
rung.

Zu Buchstabe c

Deutschland ist auf motivierte, gut ausgebildete WissenschaftlerInnen, leistungs-
fähige und gut ausgestattete Hochschulen angewiesen, um seinem Ruf als inno-
vationsfreundliches Land gerecht zu werden. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN sieht die Funktionstüchtigkeit der Bildungs- und Wissenslandschaft
aufgrund maroder Bausubstanz der Hochschulen, mangelhafter Ausstattung und
teilweiser prekärer Arbeitsbedingungen des wissenschaftlichen Personals gefähr-
det. Mit ursächlich für diese Situation sind nach Auffassung der Antragsteller die
geringen Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Bund und Ländern zur Förde-
rung von Bildung und Wissenschaft.

B. Lösung
Zu Buchstabe a

Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, mit einem Gesetzentwurf zur Än-
derung des Grundgesetzes das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern
vollständig aufzuheben, um die Substanz des Bildungssystems zu verbessern. In
den Artikel 91b des Grundgesetzes soll eine umfassende Gemeinschaftsaufgabe

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12599
Bildung aufgenommen werden. Des Weiteren soll an die Länder appelliert wer-
den, u. a. ihre Blockadehaltung gegenüber einer Aufhebung des Kooperationsver-
botes aufzugeben.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/6875 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE
LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Die Bundesregierung soll u. a. aufgefordert werden, zusammen mit den Ländern
das sogenannte Kooperationsverbot vollständig aufzuheben, die Grundfinanzie-
rung der Hochschulen zu verbessern, die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau
wieder im Grundgesetz zu verankern und mit einem Anreizprogramm zehn Jahre
lang die Einrichtung von 100 000 unbefristeten Stellen zu fördern. Ferner soll die
Haushaltslage an Hochschulen durch Erhöhung der Gemeinkostenpauschale und
der außeruniversitären Forschungseinrichtungen durch eine durchschnittlich
drei prozentige Steigerung ihres Budgets verbessert werden.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/7643 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe c

Die Bundesregierung soll aufgefordert werden, gemeinsam mit den Ländern im
Rahmen der laufenden Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen mit ei-
nem Investitionsschub die Studien-, Lehr-, Forschungs- und Arbeitsbedingungen
an Hochschulen zu optimieren. Darüber hinaus soll u. a. ein Bund-Länder-Pro-
gramm für 10 000 zusätzliche Nachwuchsstellen mit Tenure-Track-Chance auf-
gelegt und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine Steuergutschrift in
Höhe von 15 Prozent für Forschungs- und Entwicklungsausgaben eingeführt wer-
den.

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/5207 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen
Annahme der Anträge auf Drucksachen 18/6875, 18/7643 und 18/5207.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Drucksache 18/12599 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 18/6875 abzulehnen;

b) den Antrag auf Drucksache 18/7643 abzulehnen;

c) den Antrag auf Drucksache 18/5207 abzulehnen.

Berlin, den 31. Mai 2017

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Patricia Lips
Vorsitzende

Tankred Schipanski
Berichterstatter

Dr. Ernst Dieter Rossmann
Berichterstatter

Dr. Rosemarie Hein
Berichterstatterin
Özcan Mutlu
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12599
Bericht der Abgeordneten Tankred Schipanski, Dr. Ernst Dieter Rossmann,
Dr. Rosemarie Hein und Özcan Mutlu

I. Überweisung

Zu Buchstabe a

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/6875 in seiner 149. Sitzung am 14. Januar 2016
beraten und dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur federführenden Beratung,
dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz sowie dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
zur Mitberatung überwiesen.

Zu Buchstabe b

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/7643 in seiner 159. Sitzung am 26. Februar 2016
beraten und dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur federführenden Beratung
sowie dem Haushaltsausschuss zur Mitberatung überwiesen.

Zu Buchstabe c

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/5207 in seiner 112. Sitzung am 18. Juni 2015 beraten
und dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur federführenden Beratung sowie
dem Haushaltsausschuss und dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zur Mitbera-
tung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Die Fraktion DIE LINKE. erklärt, dass sieben Jahre nach dem Bildungsgipfel der Bundeskanzlerin grundsätzliche
Herausforderungen der Bildungspolitik ungelöst geblieben und neue hinzugekommen seien. Neben der struktu-
rellen Unterfinanzierung des gesamten Bildungssystems in allen Bildungsbereichen, die auch durch die begrenzte
Aufhebung des Kooperationsverbotes für den Hochschulbereich nicht annähernd ausgeglichen worden sei, wären
weitere große bildungspolitische Herausforderungen entstanden.

Neben dem Abbau der sozialen Spaltung im gesamten Bildungswesen würden zu den Herausforderungen u. a. die
Digitalisierung in der Gesellschaft, der Ausbau und die Sicherung von Schulsozialarbeit an allen Schulen, die
Notwendigkeit von interkultureller Bildung, die Umsetzung von inklusiver Bildung sowie die qualitative Verbes-
serung und der quantitative Ausbau von Studienplätzen für Lehrkräfte, SozialpädagogInnen und Fachkräfte für
Erziehung zählen. Die bisherigen Strukturen und Verfahrensweisen der bundesdeutschen Bildungspolitik seien
offensichtlich nicht geeignet, die anstehenden Probleme nachhaltig und schnell zu lösen.

Nach Aussage des Bundesinstituts für Berufliche Bildung würden rund zwei Mio. junge Menschen zwischen 20
und 34 Jahren über keinen formalen Schulabschluss verfügen. Nach den Zahlen der Bundesagentur für Arbeit
seien von den in der Allianz für Aus- und Weiterbildung vereinbarten zusätzlichen 20 000 Ausbildungsplätze nur
zusätzliche 7 300 bereitgestellt worden.

Insgesamt müsse eine bessere Bildungsinfrastruktur geschaffen werden, indem deutlich mehr pädagogische Fach-
kräfte dauerhaft in Kitas, Schulen und Ausbildungsstätten eingestellt würden. Um allen ca. 18,5 Mio. Kindern
und Jugendlichen unter 20 Jahren, worunter sich in diesem Jahr etwa 300 000 Geflüchtete befänden, gute Bedin-
gungen für das Aufwachsen und Lernen zu ermöglichen, müssten die Fachkräfte auf die Vermittlung von Deutsch
als Zweitsprache und die Besonderheiten im Umgang mit unterschiedlichen Kulturen vorbereitet sowie Schulen
und Kindertageseinrichtungen saniert oder neu aufgebaut werden.

Drucksache 18/12599 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Die Fraktion DIE LINKE. erklärt, dass sich der Bund angesichts der Größe der Aufgabe seiner Verantwortung
für das gesamte Bildungssystem nicht mehr entziehen könne.

Vor diesem Hintergrund solle die Bundesregierung aufgefordert werden, unverzüglich einen Gesetzentwurf zur
Änderung des Grundgesetzes vorzulegen, durch den das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in der
Bildung aufgehoben und eine umfassende Gemeinschaftsaufgabe Bildung im Artikel 91b des Grundgesetzes ver-
ankert werde. Darüber hinaus solle das Kooperationsverbot in Artikel 104b Grundgesetz, d. h. die Beschränkung
der Bundesförderung auf Bereiche, in denen der Bund Gesetzgebungskompetenz besitze, aufgehoben werden.

Des Weiteren solle an die Länder appelliert werden, ihre Blockaden gegenüber einer Aufhebung des Kooperati-
onsverbotes aufzugeben und mit dem Bund über geeignete Verfahren zu verhandeln, die gewährleisten würden,
dass der Bund sich an der Finanzierung gemeinsamer Bildungsaufgaben beteiligen könne, ohne dass die föderale
Verantwortung der Länder in Frage gestellt würde.

Zu Buchstabe b

Die Fraktion DIE LINKE. kritisiert eine rasante Umgestaltung der Organisations-, Finanzierungsstrukturen und
der inneren Funktions- und Steuerungsmechanismen des deutschen Hochschul- und Wissenschaftssystems in den
vergangenen 15 Jahren. Statt ein von Erkenntnisgewinn getriebenes wissenschaftliches Arbeiten in einem finan-
ziell verlässlichen Rahmen zu unterstützen, fördere die Wissenschaftspolitik den Wettbewerb um Drittmittel. Die
Fraktion weist auf die diesbezügliche Forcierung von Steuerungs- und Finanzierungselementen durch den Bund
wie die Exzellenzinitiative, den Ausbau der Drittmittelförderung durch die DFG, die wettbewerbliche Finanzie-
rung der Forschungsbauten, die internen Wettbewerbssysteme der außeruniversitären Forschung und die Gebüh-
ren- und Begabtenmodelle statt der Weiterentwicklung von Breitenförderungsinstrumenten in der Studienfinan-
zierung hin. Leidtragende dieser Situation seien die Wissenschaft, Studierende, Wissenschaftlerinnen und Wis-
senschaftler.

Negative Auswirkungen sehen die Antragsteller aber auch auf die strukturelle Entwicklung der verschiedenen
Regionen und einzelnen Bundesländer. Mittel aus der Exzellenzförderung des Bundes flössen z.B. vor allem in
die vorher bereits gut ausgestatteten und von einer großen Anzahl oder mit umfangreichen Finanzmitteln ausge-
statteten und von außeruniversitären Forschungseinrichtungen umgebenen Hochschulen in Süddeutschland und
dem Ruhrgebiet. Die dritte Förderlinie der Exzellenzinitiative habe zur Folge, dass ein Erfolg ohne Kooperation
mit mindestens einem der Großforschungszentren der Helmholtz-Gemeinschaft fast unmöglich sei.

Die Fraktion DIE LINKE. beklagt, dass diese Ausrichtung der Forschungs- und Wissenschaftspolitik die Tendenz
verstärke, einzelne Regionen, teilweise ganze Bundesländer, dauerhaft von der allgemeinen gesellschaftlichen
und wirtschaftlichen Entwicklung abzuhängen und die bereits bestehende Spaltung in strukturstarke und struktur-
ärmere Gebiete ausweite.

Die Ende 2014 erfolgte Lockerung des im Jahr 2006 grundgesetzlich verankerten sogenannten Kooperationsver-
bots von Bund und Ländern sei ein längst überfälliger, aber nur ein erster Schritt für einen Neustart der Zusam-
menarbeit im Sinne einer Verbesserung der Wissenschaftsförderung und der Verhinderung eines regionalen Un-
gleichgewichts.

Vor diesem Hintergrund soll die Bundesregierung u. a. aufgefordert werden, zusammen mit den Ländern das
sogenannte Kooperationsverbot vollständig aufzuheben, die Grundfinanzierung der Hochschulen zu verbessern,
die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau wieder im Grundgesetz zu verankern und mit einem Anreizprogramm
zehn Jahre lang die Einrichtung von 100 000 unbefristeten Stellen zu fördern. Die Grundfinanzierung der Hoch-
schulen sei insbesondere durch die Verlängerung des Hochschulpakts 2020, die Bereitstellung von 80 000 zusätz-
lichen Studienplätzen für Flüchtlinge, 50 000 zusätzlichen Studienplätzen für Lehrkräfte und pädagogisches Fach-
personal und eine Verbesserung des Betreuungsverhältnisses zu erreichen.

Die Haushaltslage an Hochschulen sei durch Erhöhung der Gemeinkostenpauschale und der außeruniversitären
Forschungseinrichtungen durch eine durchschnittlich drei prozentige Steigerung ihres Budgets zu verbessern wer-
den. Schließlich soll die Bundesregierung die Länder beim Ausbau der Forschungskapazitäten der Fachhochschu-
len durch Aufstockung des Förderprogramms „Forschung an Fachhochschulen“ des BMBF auf 100 Mio. Euro
unterstützen und gemeinnützige, unabhängige Forschungseinrichtungen als Stützen von Forschung und Innova-
tion für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) fördern.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12599
Zu Buchstabe c

Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärt, dass Deutschland auf motivierte, gut ausgebildete Wis-
senschaftlerInnen, leistungsfähige und gut ausgestattete Hochschulen angewiesen sei, um seinem Ruf als innova-
tionsfreundliches Land gerecht zu werden. Die Antragsteller sehen die Funktionstüchtigkeit der Bildungs- und
Wissenslandschaft aufgrund maroder Bausubstanz der Hochschulen, mangelhafter Ausstattung und teilweiser
prekärer Arbeitsbedingungen des wissenschaftlichen Personals gefährdet. Mit ursächlich für diese Situation seien
die geringen Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Bund und Ländern zur Förderung von Bildung und Wissen-
schaft.

Die Grundgesetzänderung, die zum 1. Januar 2015 in Kraft getreten sei, ermögliche zwar dauerhafte Kooperatio-
nen in der Wissenschaft, bei der Finanzierung der Hochschulen stagniere jedoch die Grundfinanzierung gegenüber
den Aufwüchsen bei der Förderung außeruniversitärer Forschungseinrichtungen. Der Bund investiere bereits jetzt
jährlich knapp eine Mrd. Euro in die Ausstattung der Hochschulen, jedoch sei die Vereinbarung, auf der diese
Investition des Bundes beruhe, 2006 getroffen worden. Seitdem seien die Preise um rund ein Viertel gestiegen
und die Studierendenzahl um 40 Prozent angewachsen.

Die Bundesregierung solle daher aufgefordert werden, gemeinsam mit den Ländern im Rahmen der laufenden
Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen mit einem Investitionsschub die Studien-, Lehr-, Forschungs-
und Arbeitsbedingungen an Hochschulen zu optimieren. Darüber hinaus soll ein Bund-Länder-Programm für
10 000 zusätzliche Nachwuchsstellen mit Tenure-Track-Chance aufgelegt, dass Wissenschaftszeitvertragsgesetz
novelliert und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine Steuergutschrift in Höhe von 15 Prozent für
Forschungs- und Entwicklungsausgaben eingeführt werden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Zu Buchstabe a

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend haben jeweils in ihren Sitzungen am 31. Mai 2017 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, den Antrag
auf Drucksache 18/6875 abzulehnen.

Zu Buchstabe b

Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 16. März 2016 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN empfohlen, den Antrag auf Drucksache 18/7643 abzulehnen.

Zu Buchstabe c

Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 4. November 2015 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der
Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Antrag auf Drucksache 18/5207 abzulehnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat in seiner Sitzung am 31. Mai 2017
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Antrag auf Drucksache 18/5207 abzu-
lehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat am 25. Januar 2017 u. a. zu den An-
trägen auf Drucksache 18/6875, 18/7643 und 18/5207 ein öffentliches Fachgespräch zum Thema „Entwicklung
und Perspektiven des Hochschul- und Wissenschaftssystems unter besonderer Berücksichtigung von Artikel 91 b
Grundgesetz“ mit den nachfolgend genannten Sachverständigen durchgeführt:

Drucksache 18/12599 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– Prof. Dr. phil. Karin Donhauser, Professur für Geschichte der deutschen Sprache, Institut für deutsche Spra-

che und Linguistik / Sprachgeschichte, Philosophische Fakultät II, Humboldt-Universität zu Berlin

– Dr. Andreas Keller, Stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW),
Leiter des Organisationsbereichs Hochschule und Forschung, Frankfurt a. M.

– Prof. Dr. Karim Khakzar, Präsident der Hochschule Fulda, Vizepräsident der Hochschulrektorenkonferenz
(HRK) und Sprecher der Fachhochschulen in der HRK

– Frank Kupfer, Vorsitzender des Arbeitskreises Hochschulbau der Kanzlerinnen und Kanzler der Universitä-
ten Deutschlands, Kanzler der Europa-Universität Flensburg

– Dr. Josef Lange, Staatssekretär a. D., Hannover

– Prof. Dr. Manfred Prenzel, Vorsitzender des Wissenschaftsrates (WR), Köln

– Prof. Dr. Peter Strohschneider, Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG), Bonn

– Prof. Dr. Otmar D. Wiestler, Präsident der Helmholtz-Gemeinschaft, Geschäftsstelle Berlin

Die eingereichten schriftlichen Stellungnahmen der Sachverständigen wurden als Ausschussdrucksachen
18(18)304 a–g verteilt und auf der Webseite des Ausschusses veröffentlicht. Die Ergebnisse des Fachgesprächs
sind in die Schlussberatung des Ausschusses einbezogen worden.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat die Vorlagen in seiner 98. Sitzung
am 31. Mai 2017 abschließend beraten und empfiehlt:

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/6875 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/7643 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe c

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/5207 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

Die Fraktion DIE LINKE. führt ein, dass die Aufhebung des Kooperationsverbotes als „Dauerbrenner“ auch
nach den Grundgesetzänderungen am 1. Juni 2017 im Plenum nicht von der politischen Tagesordnung verschwin-
den werde. Bildungspolitik sei zwar Ländersache, aber die Stimmen, dass der Bund mehr Zuständigkeit in der
Bildung haben sollte und 16 verschiedene Bildungssysteme wenig hilfreich seien, würden nicht verstummen.

2006 sei die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in der Bildungspolitik weiter eingeschränkt worden.
Infolgedessen seien kein Ganztagsschulprogramm und auch kein Hochschulrahmengesetz mehr möglich gewe-
sen. Sechs Jahre später habe man die negativen Auswirkungen erkannt und erneut „ein kleines Fenster“ für die
Wissenschaft geöffnet. Ferner sei ein „Schlupfloch“ im bestehenden Grundgesetz gefunden worden, über das der
Digitalpakt über den Bund habe finanziert werden können. Nun sollten mit der neuen Grundgesetz-Änderung die
Länder, insbesondere im Hinblick auf ihre finanzschwachen Kommunen, bei der Schulsanierung unterstützen,
was notwendig sei. Kleine Einzelmaßnahmen hätten allerdings nichts mit einer echten Kooperation zwischen
Bund und Ländern zu tun.

Die Fraktion weist auf die Verhinderung von Indoktrinationen als Anlass für die Alleinzuständigkeit der Länder
für die Bildung hin, die man unterstütze, wenn dies der wirkliche Grund sei. So sollte das Durchregieren von oben
nach unten verhindert werden. Dies bedeute aber nicht zwangsläufig, gleichwertige Lebensumstände und Rechts-
ansprüche auf gleiche Bildung zu vernachlässigen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/12599
Vor diesem Hintergrund habe die Fraktion DIE LINKE. ihre beiden Anträge eingebracht. Sie schlage vor, den
Artikel 91b zu öffnen und neben der Förderung von Wissenschaft und Lehre auch die Bildung mit aufzunehmen.
Das Zusammenwirken zwischen Bund und Ländern sollte nicht mehr an die Gesetzgebungskompetenz des Bun-
des gebunden sein. Man befürworte auch eine Ergänzung in Artikel 91a um die Verbesserung der Bildungsinfra-
struktur im Sinne der Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern. Der derzeitige Entwurf sehe dies nicht vor.

Die Fraktion DIE LINKE. bitte um Zustimmung zu den beiden Anträgen, und sie kündigt an, dass die Länder, in
denen sie mit Regierungsverantwortung trage, im Bundesrat im Sinne einer notwendigen Bildungszusammenar-
beit aktiv werden würden.

Die Fraktion der CDU/CSU kommt zunächst auf den Antrag „Bildungsherausforderungen gemeinsam verant-
worten“ der Fraktion DIE LINKE. zu sprechen, der suggeriere, dass sich der Bund der Verantwortung für das
Bildungssystem entziehe. Dem hält die Fraktion entgegen, dass der Bund in vielen Bereichen mit den Ländern
zusammenarbeite und erinnert an den Hochschulpakt, die Qualitätsoffensive Lehrerausbildung, den Qualitätspakt
Lehre und die Finanzierung des BAföG durch den Bund.

Gegen das Vorhaben im Antrag, das Kooperationsverbot aufheben zu wollen, bringt die Fraktion der CDU/CSU
vor, dass nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes Bildungshoheit Kernbereich der Eigenstaat-
lichkeit der Bundesländer sei, weshalb eine Aufhebung des „Verbots“ sehr behutsam angegangen werden müsse.

Die Fraktion kommt sodann auf den zweiten Antrag „Finanzierung der Wissenschaft auf eine arbeitsfähige Basis
stellen“ der Fraktion DIE LINKE. zu sprechen und kritisiert, dass dieser ausführe, dass es durch die Ungleichheit
der Maßnahmen in der Forschungsförderung bei Bund und Ländern zu einem neoliberalen Umbau der Gesell-
schaft zu Lasten der Wissenschaft und zu einem ökonomischen Auseinanderdriften der Bundesländer in der Wis-
senschaft gekommen sei. Wissenschafts- und Forschungsförderung seien aber gerade keine Maßnahmen der Ko-
häsion zwischen den Bundesländern oder eine Frage des Länderfinanzausgleichs. Nichtsdestotrotz werde ab 2020
Art. 107 GG geändert und eine Bundesergänzungszuweisung für forschungsschwache Bundesländer eingeführt.

Zudem bringt die Fraktion der CDU/CSU vor, dass das Grundgesetz eine klare Aufgabenverteilung vorgebe und
damit auch eine klare Verteilung der Steuermittel, was aber mit der Verfassungsänderung umgestaltet werde.

Sie kritisiert, dass beide Anträge der Fraktion DIE LINKE. nicht sachgetrieben seien, sondern ideologisch moti-
viert.

Zum Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN merkt die Fraktion an, dass dieser erneut Infrastruk-
tur- und Modernisierungsprogramme vorbringe, obwohl 2006 entschieden worden sei, den Hochschulbau außen
vor zu lassen und den Ländern Entflechtungsmittel in Höhe von jährlich 695 Mio. Euro zur Verfügung zu stellen.
Zusätzlich würden ab 2020 die Entflechtungsmittel in einen Umsatzsteueranteil zugunsten der Länder umgewan-
delt. Außerdem gebe der Bund auf Grundlage von Art. 91b Abs. 1 GG seit 2007 jährlich 280 Mio. Euro für
Forschungsbauten an die entsprechenden Länder.

Dem im Antrag geforderten Bund-Länder-Programm für gute Arbeitsbedingungen an Hochschulen hält die Frak-
tion der CDU/CSU entgegen, dass es mit dem vom Bund allein finanzierten Pakt für Forschung und Innovation,
der Exzellenzinitiative, dem ProfessorInnenprogrammn und der Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsge-
setzes bereits exzellente Beispiele der Zusammenarbeit von Bund und Ländern zur Schaffung guter Arbeitsbedin-
gungen gebe.

Des Weiteren spricht sich die Fraktion für eine Steuergutschrift für kleine und mittlere Unternehmen bei For-
schungs- und Entwicklungsausgaben aus, sieht die dafür im Antrag vorgesehenen 15 Prozent jedoch als kritisch.
Um damit positive Effekte erreichen zu können, müsse die Ausgestaltung genauer diskutiert werden.

Zum Änderungsantrag der Fraktion von BÜNDIS 90/DIE GRÜNEN zu Art. 91b GG merkt die Fraktion an, dass
sie nicht an die für eine Verfassungsänderung benötigte Zweidrittelmehrheit der Stimmen des Bundestages und
des Bundesrates glaube und lehne daher auch den Änderungsantrag ab.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN blickt zunächst auf das Jahr 2006 zurück, als „wider besseren Wis-
sens“ im Grundgesetz die Zusammenarbeit von Bund und Ländern aufgekündigt worden sei. Dieser Irrtum sei
später eingesehen und zum Teil wieder rückgängig gemacht worden.

Drucksache 18/12599 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Die Fraktion weist auf die Videobotschaft der Kanzlerin zur Verleihung des Deutschen Schulpreises am vergan-
genen Sonntag hin. Sie habe sich u. a. deutlich gegen das Kooperationsverbot ausgesprochen, die Ganztagsschule
gelobt und sich für höhere Investitionen ausgesprochen. Die vereinbarten Zielsetzungen des Bildungsgipfels 2008
in Dresden seien im Wesentlichen nicht erreicht worden. Die Schulabbrecherquoten seien nicht halbiert, die Aus-
bildungsquote nicht verdoppelt worden, und die Bildungsungerechtigkeit sei nach wie vor eine „Achillesferse“
des deutschen Bildungssystems. Die vorgesehen Maßnahmen reichten nicht, daher habe die Fraktion von BÜND-
NIS/90DIE GRÜNEN einen Änderungsantrag vorgelegt. Mehr Investitionen und eine Verbesserung der Infra-
struktur reichten nicht aus. Das anzustrebende Ziel sei mehr Kooperation mit den Ländern, ohne ihnen die Hoheit
in der Bildung zu entziehen, sondern die bildungspolitischen Herausforderungen Inklusion, Integration, Ganz-
tagsbetreuung und Infrastruktur zu bewältigen. Die Fraktion sehe einen Investitionsbedarf von 34 Mrd. Euro.

Die Fraktion der SPD erklärt, dass sie mit dem jetzt Erreichten zunächst zufrieden sei, auch wenn die Ände-
rungen insgesamt noch nicht ausreichten. Der Aussage, dass es nie ein Kooperationsverbot gegeben habe, hält sie
entgegen, dass dann auch die Verfassung nicht geändert werden müsse.

Zu der zusätzlichen Investition von 3,5 Mrd. Euro für Schulsanierungen merkt die Fraktion an, dass dies kein
geringer Betrag sei. Eine solche Investition sorge für gerechtere Bildungschancen, denn finanzschwache Kom-
munen würden auch eher eine hohe Arbeitslosigkeit aufweisen und somit auch ein geringeres Einkommenssteu-
erniveau.

Zu den Ausführungen der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN merkt die Fraktion der SPD an, dass sie
sich mehr Öffnung wünsche. Auch die Bundeskanzlerin habe dies im Gegensatz zu ihrer eigenen Fraktion er-
klärt.

Bundestagspräsident Prof. Dr. Norbert Lammert habe zu Recht darauf hingewiesen, dass mit der Verfassung sorg-
sam umgegangen werden müsse. Dass er verfassungsrechtlich festgelegte Einzelheiten nicht befürworte und ihnen
daher nicht zustimme, sei jedoch falsch, wenn dies bedeute, dass er etwas ablehne, was bildungs- und gesell-
schaftspolitisch notwendig sei. Tatsächlich sei das Beste eine einfache klare Grundgesetznorm im Artikel 91 und
104 pro Bildung, für die sich die SPD nach wie vor und jetzt erst recht einsetzen würde. Solange es diese wegen
der Uneinsichtigkeit der CDU/CSU nicht geben würde, müsste man eben auch andere verfassungsgesetzlich nicht
so klare Wege gehen.

Begrüßenswert sei, dass 2006 durch die Fraktion der SPD die Förderung der Wissenschaft im Grundgesetz ver-
ankert worden sei, denn sonst hätte es keinen Hochschulpakt gegeben. Ebenso erinnert die Fraktion an die Öff-
nung des Art. 104b GG, mit dem erste Bildungsinvestitionen möglich gemacht worden seien. So hätte es Schritt
für Schritt weitere Verbesserungen im Grundgesetz gegeben, so wie jetzt ein weiterer sehr großer Baustein dazu
komme. Auch in der nächsten Legislaturperiode müssten die Bemühungen um eine Bund-Länder-Zusammenar-
beit deshalb weiter fortgesetzt werden, damit der Bund seine Ausgleichs-, seine Initiativ- und seine Mitgestal-
tungsfunktion sachgerecht wahrnehmen könne.

Zum Vorgehen der Bundeskanzlerin merkt die Fraktion der SPD an, dass sie, im Gegensatz zum Kanzlerkandi-
daten der Fraktion der SPD, die Probleme nicht aktiv angehe, sondern nur reagiere. Dass sie die Änderung des
Grundgesetzes befürworte, solle der Fraktion der CDU/CSU zu denken geben.

Die Fraktion DIE LINKE. führt aus, dass sich die Große Koalition am Anfang der Legislaturperiode nicht zur
vollständigen Abschaffung des Kooperationsverbotes, sondern nur zu seiner Lockerung im Wissenschaftsbereich
habe durchringen können. Die Fraktion habe dagegen gestimmt, sich aber damals und auch danach gefragt, ob
diese Entscheidung richtig gewesen sei, da man jetzt im Wissenschaftsbereich ein paar wegweisende Schritte
gehen und Probleme beseitigen könnte. Die Große Koalition habe jedoch die Lockerung für den Wissenschafts-
bereich nicht wirklich genutzt. Alleine die Exzellenzinitiative könne sie vorweisen. Diese führe jedoch zur Pla-
nungsunsicherheit und das Auseinanderdriften der Hochschulen. Die wichtigsten Aufgaben Hochschulpakt,
Hochschulbau oder Gemeinkostenpauschale seien nicht oder nur unvollständig erledigt worden.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärt, dass im Wissenschaftsbereich ein anderes Politikverständnis notwendig sei.
Wissenschaftspolitik sei mehr als das Moderieren von Wettbewerben und das Verwalten. Die Aufgabe der Wis-
senschaftspolitik sei Gestaltung von Grundlagen für gute Arbeit in der Wissenschaft, von guten Lehr- und For-
schungsbedingungen sowie für sozialen Ausgleich im gesamten Land. Die Studierneigung sei seit Jahren unge-

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/12599
brochen hoch, aber die Politik der Drittmittel habe an den Hochschulen zu erheblichen Auszehrungseffekten ge-
führt. Die Lage sei durch fehlende Wohnheimplätze, Armutsrisiken für Studierende und schlechte Betreuungs-
verhältnisse an den Hochschulen gekennzeichnet. Es reiche nicht, sich auf der Übernahme der BAföG-Finanzie-
rung durch den Bund auszuruhen. Es sei vielmehr ein klares Bekenntnis zur Verstetigung des Hochschulpaktes
auf dem Niveau von 2017 mit einer jährlichen Steigerungsrate notwendig. Ferner seien Ideen zu entwickeln, wie
gemeinsam mit den Ländern die Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau im Grundgesetz verankern werden könne.

Die Fraktion DIE LINKE. führt zum Antrag der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus, dass er sehr
viele der zentralen Probleme der derzeitigen Wissenschaftsfinanzierung aufgreife. Sowohl das Wissenschaftszeit-
vertragsgesetz als auch das Kooperationsverbot seien zu Recht angesprochen worden. Schwächer sei der Antrag
in der Herausarbeitung der Problemursachen wie z. B. die wettbewerbliche Vergabe von Finanzierungsbestand-
teilen als ein Grund für befristete Stellen im Wissenschaftssystem. Zur Wirkung der Steuergutschrift gebe es keine
klaren Belege. Man befürchte, dass es im Zuge der Diskussion um die schwarze Null zu einer Reduzierung von
Projektförderungen kommen werde. Daher werde man sich bei diesem Antrag der Stimme enthalten.

Die Fraktion der CDU/CSU hält den Ausführungen der Fraktion der SPD entgegen, dass sie mit der Verfas-
sungsänderung eine Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen erreichen wolle, um den Kommunen zu
helfen, wenn diese von den Ländern nicht ausreichend finanziert würden. Auch die Sachverständigen in der An-
hörung hätten eine Grundgesetzänderung befürwortet.

Hinsichtlich der Aussagen der Fraktion der SPD zur Bundeskanzlerin merkt die Fraktion der CDU/CSU an, dass
sie gemeinsam mit der Bundeskanzlerin Deutschland als eine Bildungsrepublik aufgebaut habe und zeigt auf, dass
seit 2015 17 Mrd. Euro investiert worden seien und es keine andere Bildungsministerin oder anderer Bildungsmi-
nister geschafft habe, so viel Geld für Bildung und Forschung zur Verfügung zu stellen. Die Bundeskanzlerin
habe dies unterstützt, weshalb es nicht überrasche, dass sie dazu Stellung nehme. Letztlich falle es in den Kom-
petenzbereich der Länder, gemeinsam mit der Kultusministerkonferenz Initiativen auf den Weg zu bringen. Die
Fraktion der CDU/CSU unterstütze dies.

Des Weiteren führt die Fraktion aus, dass innere Sicherheit, Bildung und Kultur die drei elementaren Aufgaben
eines Bundeslandes seien, welche die Fraktion DIE LINKE. jedoch in Thüringen, insbesondere im Hinblick auf
die Bildung, nicht erfülle, denn außerschulische Bildung werde dort nicht finanziert.

Hinsichtlich der Verfassungsänderung merkt die Fraktion an, dass der Digitalpakt, die Lehrerfortbildung und die
Qualitätsoffensive Lehrerbildung zeigen würden, dass der Weg des Bundes richtig sei. Dies sei hervorragende
Bund-Länder-Zusammenarbeit auf der Grundlage der Verfassung, denn der Bund gebe den Anstoß dem die Kul-
tusministerkonferenz folge.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärt, sie wolle dem Antrag der Fraktion DIE LINKE. „Bildungs-
herausforderung gemeinsam verantworten – Kooperationsverbot in der Bildung endlich aufheben“ zustimmen. Er
mache im Zusammenhang mit den Herausforderungen der Bildung in Deutschland die richtigen Vorschläge.

Zum Antrag der Fraktion DIE LINKE. auf Drucksache 18/7643 werde man sich der Stimme enthalten, da es nicht
ausreiche, den Hochschulbau als Gesamtaufgabe wieder ins Grundgesetz aufzunehmen Es sei vielmehr ein wei-
tergehendes Programm notwendig, um die Infrastrukturen des Wissens zu unterstützen, inklusive des Hochschul-
baus. Die Fraktion wolle auch nicht die Exzellenzinitiative beenden, sondern reformieren.

Beim eigenen Antrag gehe es um ein Modernisierungsprogramm in Höhe von zwei Mrd. Euro für die Infrastruk-
turen des Wissens wie Hörsäle, Bibliotheken, digitale Informationsstruktur, Forschungsgeräte, aber auch Wohn-
heime. Die unzureichende Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes solle überarbeitet werden. Darüber hin-
aus seien Bund-Länder-Programme für zusätzliche Nachwuchsstellen notwendig, um auch verlässliche Verträge
und klare Karrierewege in der Wissenschaft zu ermöglichen.

Schließlich sollen kleine und mittlere Unternehmen bei der Forschung und Entwicklung durch eine steuerliche
Forschungsförderung unterstützt werden.

Die Fraktion der SPD erklärt, dass mit der Verabschiedung eines umfangreichen Gesetzespakets zur Neurege-
lung des bundesstaatlichen Finanzausgleichs der Bund den Ländern in der Endausbaustufe jährlich 9,6 Mrd. Euro
zur Verfügung stellen werde, um den bisherigen Länder-Finanzausgleich zu ersetzen. Zur Unterstützung der Län-
der bei ihren Bildungsaufgaben sei der Länderanteil beim BAföG vom Bund übernommen worden. Zudem sei die
Fraktion der Regierung dankbar, dass sie überwacht habe, dass die Länder diese Mittel auch vereinbarungsgemäß

Drucksache 18/12599 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
für Bildungsausgaben verwenden würden. Mit dem Paket werde der Bund dafür sorgen, dass die Länder mit der
drohenden Schuldenbremse und ihren Bildungsaufgaben besser zurechtkämen.

Des Weiteren führt die Fraktion an, dass das Gesetzespaket auch die Behandlung von Alleinerziehenden beim
Unterhaltsvorschuss beinhalte und dort wesentliche Fortschritte erreicht worden seien. Zudem habe die Fraktion
der SPD die Privatisierung von Autobahnen verhindern können. All dies seien Gründe, dem Gesetzespaket zu
zustimmen.

Zum Kooperationsverbot führt die Fraktion aus, dass sie an ihrer Auffassung festhalte, denn sie wolle im Bil-
dungsbereich bei Sachinvestitionen und Personalausgaben die dauerhafte Möglichkeit einer Kooperation. Der
Grundgesetzänderung werde die Fraktion zustimmen, denn dies sei das, was unter den gegenwärtigen Mehrheits-
verhältnissen erreicht werden konnte und womit etwas im Hinblick auf die Unterstützung finanzschwacher Kom-
munen voran gebracht werden könne. Trotz allem werde die Aufhebung des Kooperationsverbots über weitere
Lockerungen bis hin zur vollkommenen Aufhebung voranzutreiben sein.

Abschließend merkt die Fraktion der SPD an, dass sich die aktuelle Grundgesetzänderung von der zurückliegen-
den Grundgesetzänderung im Wissenschaftsbereich unterscheide, denn diesmal könne direkt mit der Maßnah-
menumsetzung begonnen werden, da bereits jetzt 3,5 Mrd. Euro für die Schulsanierung bereitgehalten würden.
Zudem gebe es bereits die Ausführungsgesetze, wie der bestehende Investitionsstau an Schulen konkret in den
finanzschwachen Kommunen angegangen werden soll. Trotz der zahlreichen vergangenen und noch bevorstehen-
den Diskussionen zu diesem Thema fordert die Fraktion der SPD auch die Oppositionsfraktionen dazu auf, dem
Paket zuzustimmen.

Berlin, den 31. Mai 2017

Tankred Schipanski
Berichterstatter

Dr. Ernst Dieter Rossmann
Berichterstatter

Dr. Rosemarie Hein
Berichterstatterin
Özcan Mutlu
Berichterstatter
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Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

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