BT-Drucksache 18/12570

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 18/12048, 18/12480 - Entwurf eines Gesetzes zu der am 15. Oktober 2016 in Kigali beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls vom 16. September 1987 über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen

Vom 31. Mai 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12570

18. Wahlperiode 31.05.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

– Drucksachen 18/12048, 18/12480 –

Entwurf eines Gesetzes
zu der am 15. Oktober 2016 in Kigali beschlossenen Änderung
des Montrealer Protokolls vom 16. September 1987
über Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen

A. Problem

Das Montrealer Protokoll vom 16. September 1987 über Stoffe, die zu einem Ab-
bau der Ozonschicht führen, hat zum Ziel, Verbrauch und Produktion von be-
stimmten ozonschichtschädigenden Stoffen schrittweise zu eliminieren.

Mit der am 15. Oktober 2016 in Kigali beschlossenen Änderung des Montrealer
Protokolls werden 17 teilfluorierte Kohlenwasserstoffe in den Regelungsbereich
des Montrealer Protokolls aufgenommen und Verpflichtungen für Industrieländer
begründet, von 2019 bis 2036 Herstellung und Verwendung von HFKW schritt-
weise zu begrenzen.

Die Änderungen beziehen sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung und be-
dürfen somit der Zustimmung durch den Deutschen Bundestag gemäß Artikel 59
Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.

B. Lösung

Zustimmung gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes durch An-
nahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung.

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung.

C. Alternativen

Ablehnung des Gesetzentwurfs.

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 18/12570 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksachen 18/12048, 1812480 unverändert anzuneh-
men.

Berlin, den 31. Mai 2017

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Bärbel Höhn
Vorsitzende

Karsten Möring
Berichterstatter

Frank Schwabe
Berichterstatter

Eva Bulling-Schröter
Berichterstatterin

Peter Meiwald
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12570

Bericht der Abgeordneten Karsten Möring, Frank Schwabe, Eva Bulling-Schröter
und Peter Meiwald

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksachen 18/12048, 18/12480 wurde in der 231. Sitzung des Deutschen Bundestages
am 27. April 2017 sowie in der 237. Sitzung am 31. Mai 2017 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie an den Haushaltsausschuss gemäß § 96 GO-BT überwie-
sen. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich zudem gutachtlich beteiligt.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Als Ersatz für vom Montrealer Protokoll vom 16. September 1987 betroffene ozonschichtschädigende Stoffe wer-
den in großem Umfang Stoffe eingesetzt, die zwar nicht ozonschichtschädigend sind, aber ein teilweise sehr hohes
Treibhauspotential aufweisen. Aufgrund des weltweit steigenden Kühlungs- und Klimatisierungsbedarfs steigt
der Einsatz dieser Stoffe. Die Vertragsparteien des Montrealer Protokolls waren sich einig, dass für die bedeu-
tendste Gruppe dieser Ersatzstoffe, die teilfluorierten Kohlenwasserstoffe (HFKW), eine Reduktionsregelung er-
forderlich ist, um klimaschädigende Auswirkungen des Ausstiegs aus den ozonschichtschädigenden Stoffen zu
mindern und HFKW langfristig zu vermeiden.

Mit der am 15. Oktober 2016 in Kigali beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls werden 17 teilfluo-
rierte Kohlenwasserstoffe in den Regelungsbereich des Montrealer Protokolls aufgenommen und Verpflichtungen
für Industrieländer begründet, von 2019 bis 2036 Herstellung und Verwendung von HFKW schrittweise zu be-
grenzen. Für zwei Gruppen von Entwicklungsländern wurden jeweils längere Zeitpläne für die Erreichung der
Minderungsziele von 2024 bis 2045 bzw. von 2028 bis 2047 vereinbart. Gleichzeitig werden diese Stoffe in den
Finanzierungsmechanismus des Protokolls, den Multilateralen Fonds (MLF), einbezogen.

III. Stellungnahme des Parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung

Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat zu dem Gesetzentwurf folgende Stellungnahme
übermittelt:

„Im Rahmen seines Auftrags zur Überprüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen der Bundesregierung auf
Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich der Parlamentarische Beirat für nachhaltige
Entwicklung gemäß Einsetzungsantrag (Bundestagsdrucksache 18/559) mit dem Entwurf eines Gesetzes zu der
am 15. Oktober 2016 in Kigali beschlossenen Änderung des Montrealer Protokolls vom 16. September 1987 über
Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen (Bundestagsdrucksache 18/12048) befasst.

In der Begründung des Gesetzentwurfes wurde keine Aussage zur Nachhaltigkeit getroffen.

Formale Bewertung durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung:

Eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfes ist gegeben. Der Bezug zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie
ergibt sich hinsichtlich des folgenden Ziels für nachhaltige Entwicklung (SDG):

– SDG 13: Umgehend Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels und seiner Auswirkungen ergreifen

Obwohl keine Nachhaltigkeitsprüfung erfolgte, wird wegen des nachhaltigen Charakters des Vertragsgesetzes
von einer Prüfbitte abgesehen.

Eine Prüfbitte ist nicht erforderlich.“

Drucksache 18/12570 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung
auf Drucksachen 18/12048, 18/12480 in seiner 120. Sitzung am 31. Mai 2017 abschließend ohne Debatte beraten.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beschloss einstimmig zu empfehlen, den
Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksachen 18/12048, 18/12480 in unveränderter Fassung anzunehmen.

Berlin, den 31. Mai 2017

Karsten Möring
Berichterstatter

Frank Schwabe
Berichterstatter

Eva Bulling-Schröter
Berichterstatterin

Peter Meiwald
Berichterstatter

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