BT-Drucksache 18/12569

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/11843 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Protokolls vom 24. Juni 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe (POP) b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/11845 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Protokolls vom 30. November 1999 (Multikomponenten-Protokoll) zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von Versauerung, Eutrophierung und bodennahem Ozon c) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/11846 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Protokolls vom 24. Juni 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend Schwermetalle

Vom 31. Mai 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12569

18. Wahlperiode 31.05.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 18/11843 –

Entwurf eines Gesetzes
zur Änderung des Protokolls vom 24. Juni 1998
zu dem Übereinkommen von 1979
über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung
betreffend persistente organische Schadstoffe (POP)

b) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 18/11845 –

Entwurf eines Gesetzes
zur Änderung des Protokolls vom 30. November 1999
(Multikomponenten-Protokoll)
zu dem Übereinkommen von 1979
über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung
betreffend die Verringerung von Versauerung,
Eutrophierung und bodennahem Ozon

c) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksache 18/11846 –

Entwurf eines Gesetzes
zur Änderung des Protokolls vom 24. Juni 1998
zu dem Übereinkommen von 1979
über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung
betreffend Schwermetalle

Drucksache 18/12569 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

A. Problem

Zu Buchstabe a

Das Protokoll vom 24. Juni 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 betreffend
persistente organische Schadstoffe (POP) ist ein Protokoll im Rahmen der Luft-
reinhaltekonvention der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Eu-
ropa und dient der Begrenzung, Verringerung oder Verhinderung der Ableitung,
Emission und unbeabsichtigten Freisetzung persistenter organischer Schadstoffe.

Die Ziele der Änderungen 2009/1 und 2009/2 des POP-Protokolls sind, die Liste
der unter das Protokoll fallenden POP zu aktualisieren, die Anpassung des Proto-
kolls an künftige Entwicklungen bei der besten verfügbaren Technik zu erleich-
tern und den Beitritt zum Protokoll von Vertragsparteien im Übergang zur Markt-
wirtschaft in Südost- und Osteuropa, Kaukasien und Zentralasien zu vereinfachen.

Die Änderungen beziehen sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung und be-
dürfen somit der Zustimmung durch den Deutschen Bundestag gemäß Artikel 59
Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.

Zu Buchstabe b

Das Multikomponenten-Protokoll (Göteborg-Protokoll) ist ein Protokoll im Rah-
men der Luftreinhaltekonvention von 1979 der Wirtschaftskommission der Ver-
einten Nationen für Europa. Die Regelungen sollen die Wirkungen von Feinstaub
und bodennahem Ozon auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt sowie
die Versauerung und Nährstoffeinträge aus der Luft mindern.

Ziel der Änderungen des Multikomponenten-Protokolls (Göteborg-Protokoll)
durch Beschluss 2012/2 ist die weitere Verminderung der Luftbelastung zur Be-
grenzung und Verringerung der Auswirkungen von Versauerung, Eutrophierung
(Überdüngung), bodennahem Ozon und Feinstaubbelastung in ganz Europa. Dazu
legt das geänderte Protokoll Emissionsgrenzwerte für Kraftfahrzeuge, mobile
Maschinen, Geräte und Anlagen fest.

Die Änderungen beziehen sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung und be-
dürfen somit der Zustimmung durch den Deutschen Bundestag gemäß Artikel 59
Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.

Zu Buchstabe c

Das Protokoll vom 24. Juni 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weit-
räumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend Schwermetalle ist
ein Protokoll im Rahmen der Luftreinhaltekonvention der Wirtschaftskommis-
sion der Vereinten Nationen für Europa.

Ziel der Änderungen des Schwermetall-Protokolls durch den Beschluss 2012/5 ist
die weitere Verringerung und Überwachung anthropogener Emissionen von Blei,
Kadmium und Quecksilber in die Luft, um die menschliche Gesundheit und die
Umwelt besser zu schützen.

Die Änderungen beziehen sich auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung und be-
dürfen somit der Zustimmung durch den Deutschen Bundestag gemäß Artikel 59
Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12569

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Zustimmung gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes durch An-
nahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung.

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/11843 in
unveränderter Fassung.

Zu Buchstabe b

Zustimmung gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes durch An-
nahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung.

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/11845 in
unveränderter Fassung.

Zu Buchstabe c

Zustimmung gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes durch An-
nahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung.

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/11846 in
unveränderter Fassung.

C. Alternativen

Zu den Buchstaben a bis c

Ablehnung der Gesetzentwürfe.

D. Kosten

Zu den Buchstaben a bis c

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 18/12569 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11843 unverändert anzunehmen,

b) den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11845 unverändert anzunehmen,

c) den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11846 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 31. Mai 2017

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Bärbel Höhn
Vorsitzende

Karsten Möring
Berichterstatter

Ulli Nissen
Berichterstatterin

Ralph Lenkert
Berichterstatter

Peter Meiwald
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12569

Bericht der Abgeordneten Karsten Möring, Ulli Nissen, Ralph Lenkert und Peter
Meiwald

I. Überweisung

Zu Buchstabe a

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11843 wurde in der 231. Sitzung des Deutschen Bundestages am 27. April
2017 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und
zur Mitberatung an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen. Der Parlamentarische Beirat
für nachhaltige Entwicklung hat sich zudem gutachtlich beteiligt.

Zu Buchstabe b

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11845 wurde in der 231. Sitzung des Deutschen Bundestages am 27. April
2017 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und
zur Mitberatung an den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft überwiesen. Der Parlamentarische Beirat
für nachhaltige Entwicklung hat sich zudem gutachtlich beteiligt.

Zu Buchstabe c

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11846 wurde in der 231. Sitzung des Deutschen Bundestages am 27. April
2017 zur alleinigen Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit überwiesen.
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich zudem gutachtlich beteiligt.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Die Änderungen des POP-Protokolls 2009/1 und 2009/2 dienen dazu, die Liste der unter das Protokoll fallenden
POP zu aktualisieren, die Anpassung des Protokolls an künftige Entwicklungen bei den BVT zu erleichtern und
den Beitritt zum Protokoll von Vertragsparteien im Übergang zur Marktwirtschaft in Südost- und Osteuropa,
Kaukasien und Zentralasien zu vereinfachen.

Die Änderungen betreffen insbesondere

– die Aufnahme neuer Stoffe (Hexachlorbutadien, Tetra-, Penta-, Hexa- und Heptabromdiphenylether, Pen-
tachlorbenzol, Perfluoroctansulfonat (PFOS), polychlorierte Naphthaline und kurzkettige chlorierte Paraf-
fine (SCCP),

– die Aktualisierung der Durchführungsbestimmungen für DDT, Heptachlor, Hexachlorbenzol und PCB sowie
der Emissionsgrenzwerte für PCDD/F-Emissionen aus bestimmten Abfallverbrennungsanlagen,

– die Festsetzung neuer Emissionsgrenzwerte für PCDD/F-Emissionen aus Sinteranlagen und Elektrolichtbo-
genöfen und

– die Aufnahme von PCB in die Liste der Stoffe, bei denen die jährlichen Emissionen unter dem Stand des
Bezugsjahres bleiben müssen und zu melden sind.

Das geänderte Protokoll sieht eine Flexibilität für die dem geänderten Protokoll beitretenden Vertragsparteien im
Übergang zur Marktwirtschaft vor. Diese betrifft die Fristen für die Anwendung der Emissionsgrenzwerte und
der besten verfügbaren Technik (BVT) und die Wahl des Bezugsjahres, auf dessen Grundlage die Vertragspar-
teien ihre jährlichen Gesamtemissionen von PCCD/F, PAK, HCB und PCB verringern müssen.

Das für Deutschland einschlägige Europarecht deckt die Änderungen des POP-Protokolls bereits ab. Die vorge-
schriebenen Emissionsgrenzwerte sind darüber hinaus in den einschlägigen nationalen Vorschriften bereits heute
enthalten.

Drucksache 18/12569 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Zu Buchstabe b

Ziel der Änderung des Multikomponenten-Protokolls ist die weitere Verminderung der Luftbelastung zur Begren-
zung und Verringerung der Auswirkungen von Versauerung, Eutrophierung (Überdüngung), bodennahem Ozon
und Feinstaubbelastung in ganz Europa. Dazu legt das geänderte Protokoll Emissionsgrenzwerte für Kraftfahr-
zeuge, mobile Maschinen, Geräte und Anlagen fest. Nationale Emissionsminderungsverpflichtungen für die
Schadstoffe Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxide (NOx), Ammoniak (NH3), flüchtige organische Verbindungen
ohne Methan (NMVOC) und Feinstaub (PM2,5), die bis zum Jahre 2020 erreicht werden müssen, werden eben-
falls festgelegt.

Die Anhänge II, IV, V, VI und VIII wurden aktualisiert. Zwei neue Anhänge wurden hinzugefügt. Anhang X legt
Emissionsgrenzwerte für Staub aus stationären Quellen fest, Anhang XI enthält Grenzwerte für den Gehalt an
flüchtigen organischen Verbindungen (VOCs) in Produkten. In Anhang IX (Maßnahmen zur Begrenzung von
Ammoniak-Emissionen aus landwirtschaftlichen Quellen) wurden einige überholte Regelungen gestrichen.

Die Emissionsgrenzwerte der technischen Anhänge des Protokolls sind nicht anspruchsvoller als die national oder
europarechtlich verbindlichen Standards. Die Emissionsminderungsverpflichtungen des revidierten Anhangs II
werden von Deutschland mit den bereits eingeleiteten Maßnahmen eingehalten.

Zu Buchstabe c

Ziel der Änderungen des Schwermetall-Protokolls durch den Beschluss 2012/5 ist die weitere Verringerung und
Überwachung anthropogener Emissionen von Blei, Kadmium und Quecksilber in die Luft, um die menschliche
Gesundheit und die Umwelt besser zu schützen.

Hierzu wurden insbesondere Regelungen zu Definitionen und Überwachungs- und Berichterstattungspflichten
aktualisiert, ein schnelles Änderungsverfahren technischer Anhänge ohne Ratifikationsbedarf und Übergangsre-
gelungen für EECCA-Staaten eingerichtet sowie aktualisierte Emissionsgrenzwerte für Staub als Träger von
Schwermetallemissionen aus dem geänderten Göteborg-Protokoll in den Text des geänderten Schwermetall-Pro-
tokolls übernommen.

Die Vertragsparteien, die die durch den Beschluss 2012/5 getroffenen Änderungen des Schwermetall-Protokolls
ratifizieren, müssen die Einhaltung der aktualisierten Emissionsgrenzwerte des geänderten Anhangs V sicherstel-
len. Diese gelten für stationäre Quellen, welche in eine der Kategorien großer stationärer Quellen des Anhangs II
fallen, einschließlich Anlagen zur Erzeugung von Legierungen von Silizium- und Ferromangan. Letztere Anlagen
sind als neue Quelle in die Liste der Kategorien von großen stationären Quellen in Anhang II aufgenommen
worden. Ferner muss sichergestellt werden, dass jede stationäre Quelle, die in eine der in dem geänderten Anhang
II aufgelisteten Kategorien fällt, auf der Grundlage der besten verfügbaren Technik (BVT) betrieben wird.

Das Europarecht und das nationale Recht decken diese Änderungen des Schwermetall-Protokolls bereits ab.

Eine Anpassung des innerstaatlichen Rechts als Folge der Änderungen des Protokolls ist somit nicht erforderlich.

Deutschland hat unmittelbaren Nutzen aus diesen Vertragswerken, weil ein großer Teil der in Deutschland abge-
lagerten und wirksamen Luftschadstoffe aus anderen Staaten stammt.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses sowie des Parlamentarischen Beirats für
nachhaltige Entwicklung

Zu Buchstabe a

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat in seiner 83. Sitzung am 31. Mai 2017 einstimmig
empfohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11843 in unveränderter Fassung anzunehmen.

Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat zu dem Gesetzentwurf auf Drucksache
18/11843 folgende Stellungnahme übermittelt:

„Im Rahmen seines Auftrags zur Überprüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen der Bundesregierung auf
Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich der Parlamentarische Beirat für nachhaltige

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12569

Entwicklung gemäß Einsetzungsantrag (Bundestagsdrucksache 18/559) mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Än-
derung des Protokolls vom 24. Juni 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschrei-
tende Luftverunreinigung betreffend persistente organische Schadstoffe (POP) (Bundestagsdrucksache 18/11843)
befasst.

In der Begründung des Gesetzentwurfes wurde keine Aussage zur Nachhaltigkeit getroffen.

Formale Bewertung durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung:

Eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfes ist gegeben. Der Bezug zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie
ergibt sich hinsichtlich folgender Managementregel und folgendem Indikatorenbereich:

– Managementregel 5: Gefahren und unvertretbare Risiken für die menschliche Gesundheit sind zu vermeiden,

Indikatorenbereich:

– 3.2 Luftbelastung: Gesunde Umwelt erhalten.

Obwohl keine Nachhaltigkeitsprüfung erfolgte, wird wegen des nachhaltigen Charakters des Vertragsgesetzes
von einer Prüfbitte abgesehen.

Eine Prüfbitte ist nicht erforderlich.“

Zu Buchstabe b

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat in seiner 83. Sitzung am 31. Mai 2017 einstimmig
empfohlen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11845 in unveränderter Fassung anzunehmen.

Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat zu dem Gesetzentwurf folgende Stellungnahme
übermittelt:

„Im Rahmen seines Auftrags zur Überprüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen der Bundesregierung auf
Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich der Parlamentarische Beirat für nachhaltige
Entwicklung gemäß Einsetzungsantrag (Bundestagsdrucksache 18/559) mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Än-
derung des Protokolls vom 30. November 1999 (Multikomponenten-Protokoll) zu dem Übereinkommen von 1979
über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung betreffend die Verringerung von Versauerung, Eu-
trophierung und bodennahem Ozon (Bundestagsdrucksache 18/11845) befasst.

In der Begründung des Gesetzentwurfes wurde keine Aussage zur Nachhaltigkeit getroffen.

Formale Bewertung durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung:

Eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfes ist gegeben. Der Bezug zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie
ergibt sich hinsichtlich folgender Managementregel und folgendem Indikatorenbereich:

– Managementregel 5: Gefahren und unvertretbare Risiken für die menschliche Gesundheit sind zu vermeiden,

Indikatorenbereich:

– 3.2 Luftbelastung: Gesunde Umwelt erhalten.

Obwohl keine Nachhaltigkeitsprüfung erfolgte, wird wegen des nachhaltigen Charakters des Vertragsgesetzes
von einer Prüfbitte abgesehen.

Eine Prüfbitte ist nicht erforderlich.“

Zu Buchstabe c

Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat zu dem Gesetzentwurf folgende Stellungnahme
übermittelt:

„Im Rahmen seines Auftrags zur Überprüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen der Bundesregierung auf
Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich der Parlamentarische Beirat für nachhaltige
Entwicklung gemäß Einsetzungsantrag (Bundestagsdrucksache 18/559) mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Än-
derung des Protokolls vom 24. Juni 1998 zu dem Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschrei-
tende Luftverunreinigung betreffend Schwermetalle (Bundestagsdrucksache 18/11846) befasst.

Drucksache 18/12569 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

In der Begründung des Gesetzentwurfes wurde keine Aussage zur Nachhaltigkeit getroffen.

Formale Bewertung durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung:

Eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfes ist gegeben. Der Bezug zur nationalen Nachhaltigkeitsstrate-
gie ergibt sich hinsichtlich folgender Managementregel und folgendem Indikatorenbereich:

– Managementregel 5: Gefahren und unvertretbare Risiken für die menschliche Gesundheit sind zu vermeiden,

Indikatorenbereich:

– 3.2 Luftbelastung: Gesunde Umwelt erhalten.

Obwohl keine Nachhaltigkeitsprüfung erfolgte, wird wegen des nachhaltigen Charakters des Vertragsgesetzes
von einer Prüfbitte abgesehen.

Eine Prüfbitte ist nicht erforderlich.“

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat die Gesetzentwürfe der Bundesregierung
auf den Drucksachen 18/11843, 18/11845 und 18/11846 in seiner 120. Sitzung am 31. Mai 2017 abschließend
beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, die Genfer Luftreinhaltekonvention werde insgesamt durch sieben Proto-
kolle ergänzt. Über drei dieser Protokolle befinde der Ausschuss nun. In allen Fällen handele es sich um Anpas-
sungen, die bereits in europäischen und nationalen Regelungen enthalten seien. Insofern komme es zu keinen
inhaltlichen Veränderungen der deutschen Praxis. Es sei festzustellen, dass Deutschland mit den bestehenden
Regelungen bereits zu den Vorreitern gehört habe, weshalb die Ratifizierung unproblematisch sei.

Die Fraktion der SPD schloss sich den Ausführungen des Vorredners an. Sie betonte, da Schadstoffe nicht an
nationalen Grenzen Halt machten, bestehe internationaler Handlungsbedarf. Deshalb empfehle die Fraktion der
SPD die Zustimmung zu den Vorlagen.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärte, nicht die Ratifizierung der Protokolle sei problematisch, sondern deren Um-
setzung. Es sei festzuhalten, dass rund 50 Prozent der Staubpartikel und der Luftschadstoffe über die Grenzen
nach Deutschland gelangten. Daher seien internationale Vereinbarungen ebenso wichtig wie deren nationale
Durchsetzung. Insbesondere die Automobilindustrie in Europa werde erhebliche Probleme mit der Einhaltung der
Grenzwerte für Luftschadstoffe bekommen, wenn die Inhalte des Übereinkommens in den Ländern ernsthaft um-
gesetzt würden.

Zum Eintrag persistenter Stoffe in Böden und Gewässer erklärte die Fraktion DIE LINKE., hier müsse das Vor-
sorgeprinzip der EU wieder zur Geltung kommen, damit mögliche zukünftige Einträge vermieden würden. So
führe der Zerfall beispielsweise des Kältemittels 1234yf zur Entstehung von persistenter Trifluoressigsäure, die
wiederum zur Übersäuerung von Böden und Gewässern beitrage und nicht abbaubar sei. Dennoch habe die EU-
Kommission die Regelung zur Dichtheitsprüfung von Klimaanlagen bei Pkws aufgehoben. Damit stelle sich die
Umsetzung in der Praxis deutlich schlechter dar, als die gesetzlichen Vorgaben und die Ratifizierung des Über-
einkommens den Anschein erweckten. Es sei an der Zeit, dass die Bundesregierung und die EU-Kommission
diese Regelungen auch verbindlich durchsetzten und im eigenen Handeln berücksichtigten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, die Gesetzentwürfe seien notwendig, sachgerecht und zu-
stimmungswürdig. Dennoch sei für die Umsetzung in Deutschland noch viel zu tun. Aus Sicht der Fraktion wür-
den die Emissionsminderungsverpflichtungen des revidierten Anhangs II des Multikomponenten-Protokolls von
Deutschland mit den eingeleiteten Maßnahmen bisher nicht vollständig eingehalten, insbesondere im Hinblick
auf Stickoxide und andere Luftschadstoffe. Es bleibe zu hoffen, dass die Bundesregierung im Rahmen der Um-
setzung den notwendigen Druck auf die Automobilindustrie aufbaue, damit die Vorgaben der Übereinkommen
auch in der Praxis eingehalten würden.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beschloss einstimmig zu empfehlen, den
Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/11843 in unveränderter Fassung anzunehmen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/12569

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beschloss einstimmig zu empfehlen, den
Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/11845 in unveränderter Fassung anzunehmen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beschloss einstimmig zu empfehlen, den
Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/11846 in unveränderter Fassung anzunehmen.

Berlin, den 31. Mai 2017

Karsten Möring
Berichterstatter

Ulli Nissen
Berichterstatterin

Ralph Lenkert
Berichterstatter

Peter Meiwald
Berichterstatter

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Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

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