BT-Drucksache 18/12528

zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/11011 - Offenlegung von Gutachten zur Deutschen Bahn AG

Vom 30. Mai 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12528
18. Wahlperiode 30.05.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Sabine Leidig, Herbert Behrens, Caren Lay,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/11011 –

Offenlegung von Gutachten zur Deutschen Bahn AG

A. Problem
Nach dem Willen der Antragsteller soll der Deutsche Bundestag die Bundesregie-
rung auffordern, in ihrer Rolle als Vertreterin des Eigentümers der Deutschen
Bahn AG für eine Veröffentlichung des Gutachtens „Überprüfung des Berichtes
zur aktuellen Termin- und Kostensituation Projekt Stuttgart 21“, erstellt von der
Beratungsgesellschaft KPMG sowie dem Ingenieurbüro Ernst Basler + Partner
AG, zu sorgen; den Bericht des Bundesrechnungshofs an das Bundesfinanzie-
rungsgremium zum Projekt Stuttgart 21 vom 8. September 2016 zu veröffentli-
chen und sicherzustellen, dass solche Gutachten, die Aussagen zur wirtschaftli-
chen Situation dieses im Eigentum der öffentlichen Hand stehenden Unterneh-
mens treffen, zukünftig dem Bundestag uneingeschränkt zur Verfügung gestellt
werden.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Drucksache 18/12528 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/11011 abzulehnen.

Berlin, den 26.April 2017

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur

Martin Burkert
Vorsitzender und Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12528
Bericht des Abgeordneten Martin Burkert

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/11011 in seiner 218. Sitzung am 16. Februar 2017
beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur überwiesen.
Außerdem hat er ihn zur Mitberatung an den Haushaltsausschuss überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Nach dem Willen der Antragsteller soll der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern, in ihrer Rolle
als Vertreterin des Eigentümers der Deutschen Bahn AG für eine Veröffentlichung des Gutachtens „Überprüfung
des Berichtes zur aktuellen Termin- und Kostensituation Projekt Stuttgart 21“, erstellt von der Beratungsgesell-
schaft KPMG sowie dem Ingenieurbüro Ernst Basler + Partner AG, zu sorgen; den Bericht des Bundesrechnungs-
hofs an das Bundesfinanzierungsgremium zum Projekt Stuttgart 21 vom 8. September 2016 zu veröffentlichen
und sicherzustellen, dass solche Gutachten, die Aussagen zur wirtschaftlichen Situation dieses im Eigentum der
öffentlichen Hand stehenden Unternehmens treffen, zukünftig dem Bundestag uneingeschränkt zur Verfügung
gestellt werden. Sie kritisieren, die Gutachten würden bislang geheim gehalten und stünden nur dem Vorstand
und Aufsichtsrat der DB AG bzw. dem Bundesfinanzierungsgremium zur Verfügung. Dabei würde im Gutachten
auf erhebliche Risiken hinsichtlich der Fertigstellung und insbesondere im Bereich des Tunnelbaus hingewiesen.
Die Veröffentlichung solcher Gutachten sei für eine demokratische Kontrolle des Unternehmens unerlässlich.

III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses

Der Haushaltsausschuss hat den Antrag auf Drucksache 18/11011 in seiner 100. Sitzung am 22. März 2017
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Ablehnung.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat den Antrag in seiner 110. Sitzung am 26. April 2017
beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, die DB AG sei verantwortlich für das operative Geschäft und damit auch
allein verantwortlich für die Ausführung ihrer Baumaßnahmen. Der Bundestag als Kontrollorgan habe nach den
Vorschriften des Aktienrechts keinen Anspruch auf Gutachten, die die Deutsche Bahn beträfen und die sie selbst
in Auftrag gegeben habe. Wenn die Offenlegung von Gutachten dazu führe, dass Geschäftsgeheimnisse des Un-
ternehmens DB AG berührt würden, deren Kenntnis möglicherweise Wettbewerbern Vorteile verschaffen könn-
ten, habe die DB AG das Recht, diese Offenlegung abzulehnen.

Die Fraktion der SPD unterstrich ebenfalls, die DB AG sei eine Aktiengesellschaft und der Eigentümer Bund
greife nicht in das operative Geschäft ein. Daher könne das Parlament als Kontrollgremium auch keinen rechtli-
chen Anspruch auf Offenlegung haben. Es sei fraglich, ob die Ergebnisse solcher Gutachten ein ausgewogenes
Bild zeigten. Unabhängig davon könne die DB AG nicht verpflichtet werden, Geschäftszahlen offen zu legen.
Wenn dadurch andere Unternehmen Einblicke in die Situation der Deutschen Bahn AG erhielten, könne das im
Hinblick auf die Wettbewerbssituation bei Ausschreibungen problematisch werden.

Die Fraktion DIE LINKE. betonte, selbst wenn es keinen juristischen Anspruch auf Offenlegung der Gutachten
gebe, schließe dies nicht die Möglichkeit aus, Einfluss auf das Unternehmen DB AG zu nehmen, wie dies bei
anderer Gelegenheit durchaus auch geschehe. Es gebe Widersprüche zwischen der Behauptung des früheren

Drucksache 18/12528 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bahnchefs, Kosten und Baufortschritte entsprächen den Maßgaben und Informationen aus den teilweise bekannt
gewordenen Gutachten. Der Bund müsse ein Interesse daran haben, diese Widersprüche aufzuklären, auch im
Hinblick auf die Klärung der Verantwortlichkeit für eventuelle Folgekosten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärte, auch nach ihrer Auffassung habe das Parlament und die
Öffentlichkeit ein Recht auf Information über die Situation des milliardenschweren Projekts Stuttgart 21, das auch
mit Steuergeldern finanziert werde. Deswegen könne man sich nicht auf die Vorschriften des Aktienrechts zu-
rückziehen oder auf die angebliche Eigenwirtschaftlichkeit. Es gebe zumindest einen Zusammenhang zwischen
den vom Bund gegebenen Finanzmitteln an die DB AG und dem Projekt Stuttgart 21. Die Veröffentlichung von
Gutachten ermögliche eine sachgerechte Einschätzung und sei einer Geheimniskrämerei vorzuziehen.

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ab-
lehnung des Antrags auf Drucksache 18/11011.

Berlin, den 26. April 2017

Martin Burkert
Berichterstatter

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