BT-Drucksache 18/12476

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Lisa Paus, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/4204 - Entwurf eines Cannabiskontrollgesetzes (CannKG)

Vom 24. Mai 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12476

18. Wahlperiode 23.05.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Lisa Paus, Katja
Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/4204 –

Entwurf eines Cannabiskontrollgesetzes
(CannKG)

A. Problem

Nach Auffassung der Antragsteller ist die Prohibitionspolitik im Bereich von Can-
nabis gescheitert. Durch das bestehende Verbot würden Konsumentinnen und
Konsumenten kriminalisiert, aber nicht vom Konsum abgehalten. Der Schwarz-
markt verhindere sowohl eine wirksame Prävention als auch einen effektiven Ju-
gend- und Verbraucherschutz.

B. Lösung

Die Antragsteller wollen einen strikt kontrollierten, legalen Cannabishandel er-
lauben und hierfür die gesamte Handelskette für Cannabis regulieren sowie eine
Cannabissteuer einführen. Der Verkauf von Cannabis an Minderjährige soll wei-
terhin verboten bleiben. Ferner soll im Straßenverehr ein Grenzwert für Cannabis
gelten. Der Gesetzentwurf sieht zudem die Einführung einer Cannabissteuer vor.

Ablehnung des Gesetzentwurfs mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Annahme des Gesetzentwurfs.

D. Kosten

Laut den Antragstellern werde das vorgesehene Genehmigungs- und Kontrollsys-
tem gegenwärtig noch nicht genau prognostizierbare Bürokratiekosten verursa-
chen. Dem würden jedoch Einnahmen aus Gebührenregelungen sowie zusätzliche
Steuereinnahmen für die öffentliche Hand von bis zu 2 Milliarden Euro gegen-
überstehen. Dazu komme eine Kosteneinsparung von bis 1,8 Milliarden Euro
durch den Wegfall von Strafverfolgungsmaßnahmen.

Drucksache 18/12476 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/4204 abzulehnen.

Berlin, den 17. Mai 2017

Der Ausschuss für Gesundheit

Dr. Edgar Franke
Vorsitzender

Emmi Zeulner
Berichterstatterin

Burkhard Blienert
Berichterstatter

Frank Tempel
Berichterstatter

Dr. Harald Terpe
Berichterstatter

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12476

Bericht der Abgeordneten Emmi Zeulner, Burkhard Blienert, Frank Tempel und
Dr. Harald Terpe

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache
18/4202 in seiner 95. Sitzung am 20. März 2015 in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den
Ausschuss für Gesundheit überwiesen. Ferner hat er ihn zur Mitberatung an den Auswärtigen Ausschuss, den
Innenausschuss, den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Finanzausschuss, den Ausschuss für Wirt-
schaft und Energie, den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft, den Ausschuss für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend, den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur, den Ausschuss für Menschenrechte und
humanitäre Hilfe und an den Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Nach Auffassung der Antragsteller ist die Prohibitionspolitik der Bundesregierung im Bereich von Cannabis ge-
scheitert. Durch das bestehende Verbot würden Konsumentinnen und Konsumenten kriminalisiert, aber nicht vom
Konsum abgehalten. Der Schwarzmarkt verhindere sowohl eine wirksame Prävention als auch einen effektiven
Jugend- und Verbraucherschutz.

Die Antragsteller wollen Cannabis aus dem Betäubungsmittelgesetz herauslösen und einen strikt kontrollierten,
legalen Cannabishandel erlauben. Hierfür soll die gesamte Handelskette für Cannabis von Anbau über Groß- und
Einzelhandel bis hin zu Im- und Export reguliert und eine Cannabissteuer eingeführt werden. Der Verkauf von
Cannabis an Minderjährige soll weiterhin verboten bleiben. Im Straßenverehr soll ein Grenzwert für Cannabis
ähnlich der Promillegrenze bei Alkoholkonsum gelten.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat in seiner 68. Sitzung am 11. Mai 2016 mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlos-
sen, die Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/4204 zu empfehlen.

Der Innenausschuss hat in seiner 117. Sitzung am 17. Mai 2017 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, die
Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/4204 zu empfehlen.

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat in seiner 147. Sitzung am 17. Mai 2017 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN beschlossen, die Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/4204 zu empfehlen.

Der Finanzausschuss hat in seiner 114. Sitzung am 17. Mai 2017 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU
und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, die
Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/4204 zu empfehlen.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 111. Sitzung am 17. Mai 2017 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN beschlossen, die Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/4204 zu empfehlen.

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat in seiner 82. Sitzung am 17. Mai 2017 mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN beschlossen, die Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/4204 zu empfehlen.

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in seiner 91. Sitzung am 17. Mai 2017 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN beschlossen, die Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/4204 zu empfehlen.

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat in seiner 112. Sitzung am 17. Mai 2017 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD sowie mit der Stimme eines Mitglieds der Fraktion BÜNDNIS

Drucksache 18/12476 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlos-
sen, die Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/4204 zu empfehlen.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat in seiner 86. Sitzung am 17. Mai 2017 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN beschlossen, die Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/4204 zu empfehlen.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat in seiner 96. Sitzung am 17. Mai
2017 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, die Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/4204 zu
empfehlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 62. Sitzung am 13. Januar 2016 die Beratungen aufgenommen und
beschlossen, zu dem Gesetzentwurf auf Drucksache 18/4204 vorbehaltlich der Überweisung der Vorlage durch
das Plenum des Deutschen Bundestages eine öffentliche Anhörung durchzuführen.

Die öffentliche Anhörung fand in der 70. Sitzung am 16. März 2016 statt. Als sachverständige Organisationen
waren eingeladen: Akzept e. V., Bund Deutscher Kriminalbeamter e. V. (BDK), Bundesärztekammer (BÄK),
Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), Bundesverband der Eltern und Angehörigen für akzeptierende Dro-
genarbeit e. V., Deutsche Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (DBDD), Deutsche Gesellschaft für
Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. (DGPPN), Deutsche Gesellschaft für
Suchtmedizin e. V. (DGS), Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e. V. (DHS), Deutscher Hanfverband (DHV),
GKV-Spitzenverband, INDRO e. V., JES Bundesverband e. V., Law Enforcement Against Prohibition Deutsch-
land e. V. (LEAP), Neue Richtervereinigung e. V. (NRV), Schildower Kreis, Therapieladen – Verein zur sozialen
und psychotherapeutischen Betreuung Suchmittelgefährdeter e. V. Als Einzelsachverständige waren eingeladen:
Prof. Dr. Kai Ambos, Prof. Dr. Tobias Hellenschmidt, Jörn Patzak, Prof. Dr. Rainer Thomasius und Dr. Bernd
Werse. Auf das Wortprotokoll und die als Ausschussdrucksachen verteilten Stellungnahmen der Sachverständi-
gen wird Bezug genommen.

In seiner 115. Sitzung am 17. Mai 2017 hat der Ausschuss seine Beratungen abgeschlossen.

Als Ergebnis empfiehlt der Ausschuss für Gesundheit mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem Deutschen Bundestag
die Ablehnung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/4204 zu empfehlen.

Dem Ausschuss haben zwei Petitionen vorgelegen, zu denen der Petitionsausschuss Stellungnahmen gemäß
§ 109 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundetages erbeten hatte. Die Petitionen wurden in den Beratungs-
prozess einbezogen und der Petitionsausschuss entsprechend informiert.

Die Fraktion der CDU/CSU führte aus, die Debatte um die Legalisierung des Cannabiskonsums führe bei der
Bevölkerung und insbesondere bei Jugendlichen zu dem Eindruck, Cannabis sei harmlos. Cannabis sei aber nicht
harmlos. In der Argumentation verschiedener Gruppen, die ebenfalls das Ziel der Legalisierung verfolgten, werde
wenig glaubhaft behauptet, der Jugendschutz stehe im Fokus. Dieses Argument sei schief. Die Verbesserung des
Jugendschutzes durch die Legalisierung einer Droge gehe nicht zusammen. Auch die Behauptung, der Schwarz-
markt werde durch eine regulierte Abgabe von Cannabis eingedämmt, sei nicht überzeugend. Minderjährige wür-
den sich weiterhin illegal Cannabis auf dem Schwarzmarkt besorgen. Durch den erlaubten Eigenanbau sowie
durch die Höchstmenge von 30 Gramm bestehe natürlich die Möglichkeit, Cannabis an andere Konsumenten,
auch Jugendliche, weiterzugeben. Da die Zahl der Drogentoten gestiegen sei, werde es in der nächsten Wahlperi-
ode darum gehen, die Drogenpolitik weiterzuentwickeln. Ein Ansatz sei die Substitutionstherapie z. B. nach der
Haftentlassung. Auch die erlaubte Cannabismenge zu persönlichen Gebrauch müsse auf einem niedrigen Niveau
vereinheitlicht werden. Zudem werde man das Gesetz „Cannabis als Medizin“ prüfen müssen, da manche medi-
zinischen Cannabisprodukte stark im Preis erhöht worden seien. Den Gesetzentwurf werde die Fraktion ablehnen.

Die Fraktion der SPD erklärte, im Bereich der Drogenpolitik und der strikten Trennung in legale und illegale
Drogen müssten ausdrücklich neue Wege gegangen werden. Deshalb sei es positiv, dass ein Gesetzentwurf der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Regulierung des Cannabismarktes hier vorliege, der eine Basis künf-
tiger Diskussionen sein könne. Die in dieser Wahlperiode im Ausschuss geführten Beratungen hätten einmal mehr
die Schwachpunkte bei der Kriminalisierung von Konsumentinnen und Konsumenten und bei der Präventionsar-
beit insbesondere bei der problematischen Gruppe der unter 25-Jährigen, aber auch bei Kindern und Jugendlichen

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12476

verdeutlicht. Die politische Fachdebatte im Ausschuss sei aus Sicht der SPD einen entscheidenden Schritt weiter-
gekommen. Insbesondere die Anhörung zu dem vorgelegten Gesetzentwurf habe die gesamte Bandbreite der be-
reits seit langem geführten Debatte erneut widergespiegelt. Aus Sicht der SPD müsse ausdrücklich eine Orientie-
rung in Richtung Entkriminalisierung und Modellprojekte erfolgen. Man müsse zunächst Erfahrungen mit einer
regulierten und staatlich kontrollierten Abgabe von Cannabis an definierte Personengruppen gewinnen. Einige
Punkte des vorliegenden Gesetzentwurfs seien daher zwar zustimmungsfähig und eigneten sich für künftige Dis-
kussionen. Trotzdem gehe der Gesetzentwurf zu weit, indem der Eigenanbau von drei Pflanzen oder den Besitz
von 30 Gramm Cannabis pauschal und ohne Erfahrungen einfach erlaubt werde. Zudem sei der Jugendschutz im
Gesetzentwurf nicht durchgängig gewährleistet. Insgesamt müssten noch viel stärker internationale Erfahrungen,
z. B. von Uruguay oder der Schweiz, in die Überlegungen einbezogen werden. In der nächsten Legislaturperiode
werde man die Diskussion über den weiteren Umgang mit Cannabis als Genussmittel notwendigerweise fortset-
zen. Dies gebiete insbesondere die gelebte Realität und Wahrnehmung in der Bevölkerung. Insofern sei die SPD
für die Gesetzesinitiative dankbar und wisse sie ausdrücklich zu schätzen. Derzeit sei eine Zustimmung zum Ge-
setzentwurf jedoch nicht möglich.

Die Fraktion DIE LINKE. betonte, die Ablehnung der Koalitionsfraktionen sei vorhersehbar gewesen, das An-
gebot eines Dialogs in der neuen Wahlperiode nehme man aber zur Kenntnis. In den letzten vier Jahren habe sich
speziell im Gesundheitsausschuss im Bereich Cannabis mehr getan als in den Jahren zuvor. Der Ausschuss habe
sich in Uruguay oder bei der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht über Möglichkeiten
und Modelle der Legalisierung des Cannabiskonsums informiert. Die Linksfraktion präferiere mit Cannabisclubs
ein nichtkommerzielles Modell, während im Cannabiskontrollgesetz ein legaler Cannabismarkt favorisiert werde.
Das seien unterschiedliche Ansätze, die beide die Ziele Entkriminalisierung, Jugendschutz und Harm Reduction
verfolgten. Erstaunlich sei, dass die CDU/CSU mit längst überholten Argumenten die Legalisierung von Cannabis
ablehne. So behaupte niemand, dass Cannabis harmlos sei. Nur durch staatlich regulierten Cannabisbezug könne
z. B. der Wirkstoffgehalt kontrolliert werden. Der Gesetzentwurf der Grünen bedeute eine Verbesserung der der-
zeitigen Situation, weshalb man zustimmen werde. Jedoch verfolge man selbst den Cannabisclub-Ansatz unter
Einbeziehung der insbesondere in Spanien gemachten Erfahrungen weiter. Bremen schlage z. B. ein Modellpro-
jekt vor, das sowohl medizinisch und soziologisch als auch kriminologisch evaluiert werden könne.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN merkte an, die Befürworter der Prohibitionspolitik hätten Probleme,
das Cannabisverbot und damit die Einschränkung der Freiheit des Einzelnen zu begründen. Cannabis sei zwar
nicht harmlos, jedoch seien die legalen Drogen Alkohol und Zigaretten weitaus gefährlicher. Alkohol- und Ta-
bakkonsum verursachten Todesfälle, Cannabis hingegen nicht. Der Gesetzentwurf habe die Diskussion neu ent-
facht. Der Ausschuss habe sich intensiv mit der Thematik befasst und Staaten besucht, die Legalisierungsmodelle
erprobten oder bereits umgesetzt hätten. Viele Sachverständige, darunter Strafrechtsprofessoren, Verbände von
Strafverfolgungsbehörden und der Justiz, hätten den Gesetzentwurf positiv beurteilt. Der Gesetzentwurf sei ein
erheblicher Beitrag zur Stärkung der Prävention und der Behandlung der Abhängigkeit von Cannabis. Ein staat-
lich kontrolliertes System für Cannabis – vom Anbau bis zur Abgabe – etabliere wirksamen Jugend- und Ver-
braucherschutz sowie glaubhafte Suchtprävention. Der Schwarzmarkt, auf dem kein Schutz existiere, werde aus-
getrocknet. Die Cannabisregulierung stelle einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der organisierten Krimina-
lität, zur Entlastung der Strafverfolgungsbehörden und zur Entkriminalisierung der Konsumenten dar. Die Frak-
tionen sollten dem Gesetzentwurf zustimmen, da er ein wichtiges Signal an die Gesellschaft sei und ein konkreter
Vorschlag zur Lösung von bestehenden Problemen der derzeitigen Cannabispolitik.

Berlin, den 17. Mai 2017

Emmi Zeulner
Berichterstatterin

Burkhard Blienert
Berichterstatter

Frank Tempel
Berichterstatter

Dr. Harald Terpe
Berichterstatter

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

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