BT-Drucksache 18/12467

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung - Drucksachen 18/10800, 18/10924 Nr. 1.15 - Zwölfter Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik (Berichtszeitraum 1. März 2014 bis 30. September 2016)

Vom 22. Mai 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12467
18. Wahlperiode 22.05.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe (17. Ausschuss)

zu der Unterrichtung durch die Bundesregierung
– Drucksachen 18/10800, 18/10924 Nr. 1.15 –

Zwölfter Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik
(Berichtszeitraum 1. März 2014 bis 30. September 2016)

A. Problem
Mit dem vorliegenden Zwölften Bericht kommt die Bundesregierung dem Auf-
trag des Deutschen Bundestages (Bundestagsdrucksache 12/1735 vom 4. Dezem-
ber 1991) nach, über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärtigen Beziehungen
wie auch in anderen Politikbereichen zu berichten. Der Berichtszeitraum erstreckt
sich vom 1. März 2014 bis zum 30. September 2016. Der Bericht stellt die innen-
und außenpolitischen Aktivitäten und Initiativen der Bundesregierung im Be-
richtszeitraum dar. In seinem Aufbau orientiert er sich am Format der letzten Vor-
gängerberichte: Der Teil A bezieht sich auf Querschnittsbereiche, mit denen die
Bandbreite menschenrechtlicher Themenfelder in der deutschen und europäi-
schen Innenpolitik abgedeckt und die Tätigkeit der Bundesregierung im Berichts-
zeitraum dargestellt wird. Teil B beschreibt die Grundlagen der deutschen und
europäischen Menschenrechtspolitik im Ausland sowie deren Umsetzung in in-
ternationalen Organisationen und Foren wie insbesondere im Menschenrechtsrat
der Vereinten Nationen. Teil C stellt die Entwicklung der Menschenrechtslage in
78 ausgewählten Staaten und Gebieten im Berichtszeitraum dar und beschreibt
die diesbezügliche deutsche und europäische Menschenrechtspolitik. Teil D ent-
hält den auf die Zukunft ausgerichteten Aktionsplan Menschenrechte der Bundes-
regierung 2017 bis 2018, und der Anhang gibt eine Übersicht über die wichtigsten
Institutionen und Verfahren des nationalen und internationalen Menschenrechts-
schutzes.

B. Lösung
Annahme einer Entschließung mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Drucksache 18/12467 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12467
Beschlussempfehlung

Der Deutsche Bundestag wolle beschließen,

in Kenntnis der Unterrichtung auf Drucksache 18/10800 folgende Entschließung
anzunehmen:

„Der Deutsche Bundestag würdigt den Zwölften Menschenrechtsbericht der Bun-
desregierung als einen umfassenden Überblick über die Entwicklungen im inter-
nationalen und europäischen Menschenrechtsschutzsystem und über die deutsche
Menschenrechtspolitik. Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 1. März 2014 bis
30. September 2016. Dem Wunsch des Deutschen Bundestages entsprechend
wurde der Erscheinungstermin wieder dem Rhythmus der Legislaturperioden an-
gepasst.

Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die Bundesregierung gleich im ersten Satz
des Berichts Menschenrechte als Querschnittsaufgabe für ihr Handeln in allen Po-
litikfeldern bekräftigt. Dabei geht es sowohl um innen- als auch um außenpoliti-
sches Handeln. Dieser methodische Ansatz steht für eine ganzheitliche menschen-
rechtsbasierte Politik. Der Bericht bekräftigt die Unteilbarkeit, Universalität,
Gleichrangigkeit und Interdependenz aller Menschenrechte, der bürgerlichen und
politischen Menschenrechte wie der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen
Menschenrechte.

Die Bundesregierung hat im Zwölften Menschenrechtsbericht die inhaltlichen
Anregungen des Deutschen Bundestages aufgegriffen. Besonders ausführlich
geht der Bericht auf den Schutz von Menschenrechtsverteidigern und die Folgen
restriktiver NGO-Gesetze (NGO: Nichtregierungsorganisation) für die Hand-
lungsspielräume der Zivilgesellschaft ein. Der Brennpunkt „Shrinking Space“
macht deutlich, welch entscheidende Rolle eine handlungsfähige Zivilgesellschaft
für die Förderung von Menschenrechten und Demokratie hat und mit welchen
Methoden sie von autoritären Regimen, aber auch einigen demokratischen Regie-
rungen, schikaniert und unterdrückt wird. Über diese höchst besorgniserregende
Entwicklung sollte auch im nächsten Bericht informiert werden.

Steht die Zivilgesellschaft im Fokus, ist auch die Glaubens- und Gewissensfrei-
heit ausführlich und differenziert zu betrachten. Die freie Wahl der Glaubensüber-
zeugung ist Ausdruck der Würde der menschlichen Person. Die Garantie des
Rechts, öffentlich seinen Glauben zu bekunden, berührt unter anderem auch das
Recht auf freie Meinungsäußerung. Vor diesem Hintergrund zeigt der Zwölfte
Menschenrechtsbericht, dass das Recht auf Religions- und Weltanschauungsfrei-
heit zunehmend gefährdet ist. In vielen Teilen der Welt wird Gläubigen die freie
Wahl und Ausübung ihrer Religion verwehrt. Hier ergänzt der Menschenrechts-
bericht den Mitte 2016 erschienenen systematisch-typologischen „Bericht der
Bundesregierung über die weltweite Lage der Religions- und Weltanschauungs-
freiheit“ (Bundestagsdrucksache 18/8740), indem er nationale und EU-Aktivitä-
ten darstellt und das Thema im Länderteil nur punktuell aufgreift.

Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass mit dem Nationalen Aktionsplan zur Um-
setzung der UN-Leitlinien über die menschenrechtliche Verantwortung von Un-
ternehmen ein prioritäres Vorhaben der Bundesregierung kurz nach dem Berichts-
zeitraum abgeschlossen werden konnte. Künftig geht es darum, ein effizientes
Monitoring-Verfahren zu etablieren und ab 2018 die Einhaltung der menschen-
rechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen zu überprüfen.

Drucksache 18/12467 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Der Deutsche Bundestag setzt sich nicht nur regelmäßig mit der deutschen Men-
schenrechtspolitik auseinander, sondern unterstützt zugleich deren Strukturen. So
wurde zum Beispiel im Berichtszeitraum das Deutsche Institut für Menschen-
rechte e. V. (DIMR) institutionell gestärkt, indem es eine gesetzliche Grundlage
entsprechend der Pariser Prinzipien (PP) erhalten hat. Das Gesetz verpflichtet das
DIMR, dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über die Arbeit der In-
stitution sowie die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland vor-
zulegen und seine Mitgliederbasis entsprechend der PP zu erweitern. Seit Früh-
jahr 2016 hat das DIMR den Vorsitz der Globalen Allianz der Nationalen Men-
schenrechtsinstitutionen (GANHRI) übernommen.

In der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Menschenrechte und humani-
täre Hilfe am 22. März 2017 über den Zwölften Menschenrechtsbericht wurden
von den Sachverständigen würdigende und kritische Anmerkungen zum vorlie-
genden Bericht gemacht bzw. Empfehlungen für den Folgebericht gegeben.

Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

bei der Erstellung des Dreizehnten Menschenrechtsberichts

1. wie bei der Erstellung der vorhergehenden Berichte der Bundesregierung
über ihre Menschenrechtspolitik die Anmerkungen des Deutschen Bundes-
tages zu berücksichtigen;

2. aktuelle menschenrechtliche Themen und Debatten aus dem Berichtszeit-
raum in geeigneter Weise hervorzuheben und problemorientiert einzubezie-
hen;

3. die Menschenrechtslage auch von befreundeten Staaten künftig in den Län-
derteil zu integrieren;

4. erneut über ihr Engagement zu berichten, die Todesstrafe weltweit abzu-
schaffen und die Folter zu ächten;

5. weiterhin über aktuelle Entwicklungen bezüglich des Rechts auf Religions-
und Weltanschauungsfreiheit sowie insbesondere über die Lage christlicher
und anderer religiöser Minderheiten zu informieren und konkrete Maßnah-
men zur Förderung und Durchsetzung dieses Menschenrechts auf nationaler
und europäischer Ebene darzustellen;

6. weiterhin der Unteilbarkeit, Universalität, Gleichrangigkeit und Interdepen-
denz aller Menschenrechte – der bürgerlichen und politischen Menschen-
rechte wie der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte –
Rechnung zu tragen, insbesondere der Rechte auf Unterkunft, Bildung und
Nahrung;

7. das Brennpunktthema dem weltweiten Problem des illegalen Organhandels
und den damit verbundenen eklatanten Menschenrechtsverletzungen zu wid-
men;

8. ausführlich über die Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplans (Punkt
21) zugunsten von Menschenrechtsverteidigern und zivilgesellschaftlichen
Organisationen zu berichten;

9. über das Monitoring des Nationalen Aktionsplans „Wirtschaft und Men-
schenrechte“ zu informieren;

10. Berichte und Empfehlungen internationaler Menschenrechtseinrichtungen
und -gremien stärker einzubeziehen.“

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12467

Berlin, den 17. Mai 2017

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe

Dr. Matthias Zimmer
Vorsitzender

Dr. Bernd Fabritius
Berichterstatter

Frank Schwabe
Berichterstatter

Annette Groth
Berichterstatterin

Tom Koenigs
Berichterstatter

Drucksache 18/12467 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Dr. Bernd Fabritius, Frank Schwabe, Annette Groth und
Tom Koenigs

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat den Bericht der Bundesregierung auf Drucksache 18/10800 am 19. Januar 2017 an
den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur federführenden Beratung überwiesen. Außerdem
hat er ihn zur Mitberatung an den Auswärtigen Ausschuss, den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den
Verteidigungsausschuss, den Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den Ausschuss für wirtschaft-
liche Zusammenarbeit und Entwicklung, den Ausschuss für Tourismus, den Ausschuss für die Angelegenheiten
der Europäischen Union sowie an den Ausschuss Digitale Agenda überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Mit dem vorliegenden Zwölften Bericht kommt die Bundesregierung dem Auftrag des Deutschen Bundestages
(Bundestagsdrucksache 12/1735 vom 4. Dezember 1991) nach, über ihre Menschenrechtspolitik in den auswärti-
gen Beziehungen wie auch in anderen Politikbereichen zu berichten. Der Berichtszeitraum erstreckt sich vom 1.
März 2014 bis zum 30. September 2016. Der Bericht stellt die innen- und außenpolitischen Aktivitäten und Initi-
ativen der Bundesregierung im Berichtszeitraum dar. In seinem Aufbau orientiert er sich am Format der letzten
Vorgängerberichte: Der Teil A „Menschenrechte in Deutschland und im Rahmen der gemeinsamen Justiz- und
Innenpolitik der Europäischen Union“ bezieht sich auf Querschnittsbereiche, mit denen die Bandbreite menschen-
rechtlicher Themenfelder in der deutschen und europäischen Innenpolitik abgedeckt und die Tätigkeit der Bun-
desregierung im Berichtszeitraum dargestellt wird. Der Teil B „Menschenrechte in der deutschen Außen- und
Entwicklungspolitik“ beschreibt die Grundlagen der deutschen und europäischen Menschenrechtspolitik im Aus-
land sowie deren Umsetzung in internationalen Organisationen und Foren wie insbesondere im Menschenrechtsrat
der Vereinten Nationen. Teil C „Menschenrechte weltweit“ stellt die Entwicklung der Menschenrechtslage in 78
ausgewählten Staaten und Gebieten im Berichtszeitraum dar und beschreibt die diesbezügliche deutsche und eu-
ropäische Menschenrechtspolitik. Teil D enthält den auf die Zukunft ausgerichteten „Aktionsplan Menschen-
rechte der Bundesregierung 2017 – 2018“, in dem innen- und außenpolitische Kernanliegen deutscher Menschen-
rechtspolitik formuliert sind. Der Anhang („Handbuchteil“) gibt eine Übersicht über die wichtigsten Institutionen
und Verfahren des nationalen und internationalen Menschenrechtsschutzes.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Den Zwölften Bericht der Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik auf Drucksache 18/10800 hat der
Auswärtige Ausschuss in seiner 90. Sitzung am 15. Februar 2017, der Ausschuss für Recht und Verbraucher-
schutz in seiner 142. Sitzung am 26. April 2017, der Verteidigungsausschuss in seiner 90. Sitzung am 26. April
2017, der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in seiner 90. Sitzung am 26. April 2017, der
Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in seiner 82. Sitzung am 26. April 2017, der
Ausschuss für Tourismus in seiner 71. Sitzung am 26. April 2017, der Ausschuss für die Angelegenheiten der
Europäischen Union in seiner 85. Sitzung am 26. April 2017 und der Ausschuss Digitale Agenda in seiner 87.
Sitzung am 26. April 2017 beraten. Alle mitberatenden Ausschüsse empfehlen Kenntnisnahme der Vorlage.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat seine Beratungen über den Zwölften Bericht der
Bundesregierung über ihre Menschenrechtspolitik auf Drucksache 18/10800 in seiner 80. Sitzung am 15. Februar
2017 aufgenommen und beschlossen, zu der Vorlage eine öffentliche Sachverständigenanhörung durchzuführen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12467
Die öffentliche Anhörung hat in der 83. Sitzung des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe am
22. März 2017 stattgefunden. Folgende Sachverständige waren dazu eingeladen:

- PD Dr. Michael Krennerich, 1. Vorsitzender des Nürnberger Menschenrechtszentrums/Mitglied des Ko-
ordinierungskreises Forum Menschenrechte

- Martin Lessenthin, Sprecher des Vorstandes der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte/Deut-
sche Sektion e. V.

- Prof. Dr. Anja Mihr, Vertretungsprofessorin an der Willy Brandt-School in Erfurt/Programmdirektorin
des Humboldt-Viadrina Centre for Governance through Human Rights Berlin

- Dr. Otmar Oehring, Koordinator des Internationalen Religionsdialogs der Konrad-Adenauer-Stiftung

- Christian Woltering, Hauptreferent beim Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband – Gesamtver-
band e. V.

Zu dem Ergebnis der Anhörung wird auf das Protokoll der 83. Sitzung vom 22. März 2017 mit den beigefügten
Stellungnahmen der Sachverständigen verwiesen.

In seiner 86. Sitzung am 17. Mai 2017 hat der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe die Bera-
tungen fortgesetzt und abgeschlossen. Im Ergebnis empfiehlt der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre
Hilfe mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE.
und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme der Entschließung auf Ausschussdrucksache 18(17)146.

Die Fraktion der CDU/CSU begrüßte es, dass die Bundesregierung in ihrem Menschenrechtsbericht das Thema
Shrinking Space in den Mittelpunkt gerückt habe. Dies sei die angemessene Antwort auf die sich in vielen Ländern
der Welt verschlechternden Bedingungen für den Kampf von Menschenrechtsverteidigern. Zu begrüßen sei eben-
falls, dass der Bericht auf das Thema Religionsfreiheit eingehe. Allerdings behandle der Bericht dieses Thema
nur in allgemeiner Form. Die Fraktion der CDU/CSU rege an, künftig auch auf die Umsetzung der Religionsfrei-
heit in einzelnen Ländern einzugehen. Es gebe gute Gründe, sich gerade mit diesem Menschenrecht intensiv aus-
einanderzusetzen, weil dort, wo die Religionsfreiheit verwirklicht sei, in der Regel auch andere Menschenrechte
geachtet würden. Im Übrigen plädiere man dafür, auch künftig zusätzlich zu dem allgemeinen Menschenrechts-
bericht einen eigenen Bericht zur Religionsfreiheit erstellen. Ein weiteres Thema, das auch in dem Entschlie-
ßungsantrag angesprochen werde, betreffe Organhandel. Man dürfe das Thema nicht vernachlässigen, nur weil es
schwierig sei, an die entsprechenden Informationen heranzukommen. Im Übrigen bitte man um Zustimmung zu
dem Entschließungsantrag, da dieser die Anregungen des Parlamentes zur Weiterentwicklung des Menschen-
rechtsberichts zusammenfassend zum Ausdruck bringe.

Die Fraktion der SPD führte aus, dass der vorliegende Entschließungsantrag sowohl eine Würdigung des Zwölf-
ten Menschenrechtsberichts als auch ihre Wünsche mit Blick auf die Erstellung des Dreizehnten Menschenrechts-
berichts zum Ausdruck bringe. Verwiesen werde insbesondere auf die Forderung zum Thema Todesstrafe. Der
Entschließungsantrag enthalte eine Aufforderung an die Bundesregierung, bei der Erstellung des Dreizehnten
Menschenrechtsberichts erneut über ihr Engagement für das Ziel zu berichten, die Todesstrafe weltweit abzu-
schaffen. Die Wichtigkeit dieser Forderung zeige sich nicht zuletzt an den aktuellen Fällen von geplanten bzw.
schon durchgeführten Hinrichtungen in Arkansas (USA). Hier würden Medikamente, die in Deutschland herge-
stellt worden und die eigentlich zur Rettung von Menschenleben gedacht seien, dazu verwendet, um Menschen
zu töten.

Die Fraktion DIE LINKE. vertrat die Ansicht, dass sich der Bericht nur in unzureichendem Maße mit den De-
fiziten bei der Umsetzung der wirtschaftlichen und sozialen Menschenrechte in Deutschland auseinandersetze.
Dies gelte insbesondere für Probleme wie die wachsende soziale Ungleichheit sowie die zunehmenden Armut
alleinerziehender Frauen. Im ersten Kapitel des Berichtes, der auf die Menschenrechte in Deutschland und der
Europäischen Union eingehe, werde die Lage eher beschönigt. Außerdem fehlten Hinweise auf die sozialen Fol-
gen der Austeritätspolitik der EU insbesondere in Ländern wie Griechenland. Beim nächsten Menschenrechtsbe-
richt solle statt eines kurzen Verweises auf den jeweiligen Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung
eine eingehende Auseinandersetzung mit der Lage der Menschenrechte in Deutschland und der Europäischen
Union erfolgen. Die Fraktion DIE LINKE. lehne den vorliegenden Entschließungsantrag ab und rege stattdessen
an, die Vorschläge zu realisieren, die sie zu der Thematik unterbreitet habe.

Drucksache 18/12467 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wies darauf hin, dass der Bundestag in der laufenden Wahlperiode
beschlossen habe, von der Bundesregierung alle zwei Jahre einen gesonderten Bericht zum Stand der Religions-
und Weltanschauungsfreiheit vorgelegt zu bekommen. Seit Juni vergangenen Jahres liege ein 72 Seiten umfas-
sender, inhaltlicher gelungener Bericht dazu vor. Es sei daher nicht nachzuvollziehen, weshalb auch in dem Ent-
schließungsantrag die immer wieder von der Fraktion der CDU/CSU vorgetragene Forderung enthalten sei, in
dem Dreizehnten Menschenrechtsbericht noch ausführlicher über Religionsfreiheit zu berichten. Im Übrigen
weise der Zwölfte Menschenrechtsbericht in seinem nationalen Teil nicht dieselbe hohe Qualität auf, die der in-
ternationale Teil habe. So finde sich kein einziger Satz zum Stand der Durchsetzung des Menschenrechts auf
Religionsfreiheit im nationalen Kontext, obwohl dieser Aspekt im Rahmen der auf internationaler Ebene geäu-
ßerten Kritik an der Menschenrechtslage in Deutschland eine maßgebliche Rolle spiele. Bei dem Entschließungs-
antrag handele es sich lediglich um ein Agglomerat aus Forderungen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD. Die
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werde ihn daher ablehnen.

Berlin, den 17. Mai 2017

Dr. Bernd Fabritius
Berichterstatter

Frank Schwabe
Berichterstatter

Annette Groth
Berichterstatterin

Tom Koenigs
Berichterstatter

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