BT-Drucksache 18/12453

Energiesparen durch energieeffiziente Haushaltsgeräte und realistische Verbrauchsangaben

Vom 17. Mai 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12453
18. Wahlperiode 17.05.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Renate Künast, Nicole Maisch,
Peter Meiwald, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl,
Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Matthias Gastel und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Energiesparen durch energieeffiziente Haushaltsgeräte und realistische
Verbrauchsangaben

Haushaltsgeräte mit einem niedrigen Energieverbrauch helfen Energie einzuspa-
ren und Kosten für Verbraucherinnen und Verbraucher gering zu halten. Die Bun-
desregierung hat sich im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) das
Ziel gesetzt, über eine „Top-Runner-Strategie – national und auf EU-Ebene“ bis
zum Jahr 2020 den Primärenergieverbrauch um 85 Petajoule zu senken. Damit
sollen 5,1 Millionen Tonnen Treibhausgase vermieden werden. Die Primärener-
gieeinsparungen über die Top-Runner-Strategie sollen damit den größten Beitrag
zum Erreichen der NAPE-Ziele leisten und sind somit auch ein wichtiger Bau-
stein, um die Klimaziele einzuhalten. Dafür sind ambitionierte Vorgaben auf EU-
Ebene zentral, denn die wesentlichen Vorgaben für die Top-Runner-Strategie
werden dort beschlossen.
Nach Aussage der Bundesregierung sollen Verbraucher von den Ökodesign-Re-
gelungen direkt über die kostensenkende Wirkung niedrigerer Energieverbräuche
profitieren. Besonders sparsame Geräte sollen anhand des EU-Energielabels für
Verbraucherinnen und Verbraucher leicht erkennbar sein. Auf europäischer
Ebene ist es jedoch zu Verzögerungen bei der Weiterentwicklung des Energy La-
belling und der Festlegung des kommenden Arbeitsprogramms zum Ökodesign
gekommen. Gleichzeitig stellt die Europäische Kommission fest, dass bestehende
Vorgaben häufig nicht eingehalten werden und zum Teil an der Lebensrealität in
den Haushalten vorbeigehen. Der Nutzen für Verbraucherinnen und Verbraucher
und damit die Wirkungen auf den Energieverbrauch sind dadurch in Frage ge-
stellt.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Europäischen Kommission,

dass 10 Prozent bis 25 Prozent der auf dem Markt vertriebenen Produkte
Ökodesign- und Energiekennzeichnungsanforderungen nicht erfüllen, die
Verbraucher somit irregeführt und die vorgesehenen Energieeinsparungen
um etwa 10 Prozent verfehlt werden (vgl. KOM(2016)773 endg.; Ratsdok.-
Nr. 15288/16)?
Wenn nein, von welchen Zahlen geht die Bundesregierung aus?

Drucksache 18/12453 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
2. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die durch die jährlich entgangenen
Energieeinsparungen erhöhten Energiekosten für Verbraucherinnen und
Verbraucher ein, die durch eine mangelhafte Umsetzung bzw. Einhaltung der
EU-Richtlinien für Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung durch
Herstellende und Handel entstehen?

3. Sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Einschätzungen der Eu-
ropäischen Kommission zu nichtkonformen oder nicht korrekt gekennzeich-
neten Produkten die Notwendigkeit, verstärkte Maßnahmen zur Einhaltung
der Vorgaben zu ergreifen?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche?

4. Wie viele Produktprüfungen fanden bislang im Rahmen des Projekts „Unter-
stützung der Marktüberwachung“ bei der Bundesanstalt für Materialprüfun-
gen (BAM) statt?
a) Auf welche Produktgruppen und auf welche Vorgaben (z. B. korrekte An-

zeige des Labels, korrekte Klassifizierung, Einhaltung von Mindeststan-
dards, Prüfstandards) bezogen sich die Prüfungen (bitte auflisten)?

b) In wie vielen Fällen wurden dabei Verletzungen der Vorgaben festge-
stellt?

c) Welcher Art waren die Verstöße?
d) Wie wurden die festgestellten Verstöße geahndet?
e) Wurden die Ergebnisse der Prüfungen den Behörden der Bundesländer

mitgeteilt?
Wenn ja, in welcher Form, und wenn nein, warum nicht?

f) Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus den bisherigen Ergebnis-
sen?

g) Wie viele Produktprüfungen nach dem Energieverbrauchsrelevante-Pro-
dukte-Gesetz (EVPG) und dem Energieverbrauchskennzeichnungs-Ge-
setz (EnVKG) finden nach Kenntnis der Bundesregierung jährlich insge-
samt statt, und in wie vielen Fällen wurden Verstöße gegen die Vorgaben
festgestellt (bitte für die letzten zehn Jahre auflisten)?

5. Werden die Aktivitäten der Landesbehörden zur Marktüberwachung auf
Bundesebene zusammengeführt, um einen Überblick über die nationalen
Überprüfungs- und Überwachungsmaßnahmen zu erhalten?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, werden gemeinsam mit den Ländern bundesweite Ziele zu den

Aktivitäten vereinbart?
c) Wenn ja, sind die Ergebnisse öffentlich einsehbar, und wie werden sie

seitens der Bundesregierung zur Information der Verbraucherinnen und
Verbraucher genutzt?

6. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung umgesetzt, um Länderbehör-
den bei der Erarbeitung von Marktüberwachungs-Konzepten und um den In-
formationsaustausch zwischen den Behörden zu unterstützen (bitte auflis-
ten)?
Sind weitere Maßnahmen geplant, und wenn ja, welche?

7. Wie wird sichergestellt, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher darauf
verlassen können, dass Produkte, die bei Prüfungen aufgefallen sind, nicht
länger im Handel erhältlich sind?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/xxxx
8. Wie hoch sind bundesweit die jährlichen Kosten für die Marktüberwachung
in Deutschland?
Wie hoch sind bundesweit die bei Verstößen verhängten Bußgelder pro Jahr?
Wie haben sich diese Zahlen im Vergleich zu den Vorjahren verändert?

9. Hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um Verbraucherinnen und
Verbraucher darin zu bestärken, Verstöße gegen das Energieverbrauchsrele-
vante-Produkte-Gesetz zu erkennen und zu melden?
Wenn ja, welche, und wenn nein, warum nicht?

10. Unterstützt die Bundesregierung den im neuen Ökodesign-Arbeitsplan for-
mulierten Vorschlag der Europäischen Kommission, Ökodesign auch auf
Ressourceneffizienz auszuweiten?
Wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?

11. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, für bestimmte Produktgruppen per-
spektivisch absolute Verbrauchsobergrenzen festzulegen anstelle von Vor-
gaben für den Energieverbrauch in Relation (beispielsweise zur Größe des
Geräts)?

12. Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um die Verbraucher über die kürz-
lich von der Europäischen Kommission, dem Europäischen Rat und dem Eu-
ropäischen Parlament vereinbarte Rückkehr zur Skala A bis G bei der Ener-
gieverbrauchs-Kennzeichnung zu informieren?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?

13. Will die Bundesregierung die Hersteller dazu anregen, freiwillig vorab die
geplante Datenbank zur Erfassung des Energieverbrauchs, wie sie in der Re-
vision der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung vorgesehen ist, zu
nutzen, vor dem Hintergrund, dass Hersteller neu auf den Markt kommende
Produkte erst ab dem 1. Januar 2018 eintragen müssen, und bereits am Markt
befindliche Produkte freiwillig eintragen können?
Wenn nein, warum nicht?

14. Welche Maßnahmen wurden bisher im Rahmen der Nationalen Top-Runner-
Initiative ergriffen, um die Energieeffizienz bei Haushaltsgeräten zu steigern
(bitte mit Verbreitungs- und Nutzungszahlen auflisten)?

15. Wie viel Primärenergie konnte bisher durch die im Nationalen Aktionsplan
Energieeffizienz vorgesehene nationale Top-Runner-Initiative eingespart
werden?

16. In welcher Höhe und aus welchen Haushaltstiteln hat die Bundesregierung
Mittel eingesetzt, um den nationalen Top-Runner-Ansatz zu fördern sowie
die Anwendung der EU-Energiekennzeichnung und der Ökodesign-Vorga-
ben zu überprüfen und öffentlich transparent bekannt zu machen?

17. Für welche konkreten Änderungen setzt sich die Bundesregierung im Rah-
men der laufenden produktspezifischen Regulierung ein (siehe dazu auch die
Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 54 der Abgeordne-
ten Renate Künast auf Bundestagsdrucksache 18/11947), um die derzeitigen
Testbedingungen hinsichtlich der Angaben des EU-Energie-Labels von
Elektrogeräten so anzupassen, dass sie der realen Verbraucherpraxis ent-
sprechen und nicht (wie wiederholt festgestellt, z. B. von der Verbraucher-
zentrale Rheinland-Pfalz etc.) nur unter speziellen Testverfahren und bei der
Wahl von besonderen Programmen (bspw. Energiesparprogrammen) eintre-
ten (bitte die konkreten Änderungsvorschläge benennen und einzeln auflis-
ten)?

Drucksache 18/12453 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

18. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass in Zukunft bei der Berech-

nung des Verbrauchswertes von einzelnen Produktgruppen (konkret bei
Waschmaschinen und Geschirrspülern) der Energieverbrauch für die tatsäch-
lich durchschnittlich am meisten genutzten Waschgänge von Waschmaschi-
nen und Geschirrspülern zugrunde gelegt wird (siehe dazu auch die Antwort
der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 54 der Abgeordneten Renate
Künast auf Bundestagsdrucksache 18/11947)?

19. Wie will die Bundesregierung die absehbaren Minderungen bei den Energie-
einsparungen im Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE), die
durch die nur noch einmal jährlich stattfindenden Entscheidungen der EU zu
Energy Label und Ökodesign und die Verzögerungen auf EU-Ebene zum Ar-
beitsprogramm und bei der Weiterentwicklung des Labels bedingt sind (vgl.
Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 49 der Abgeordne-
ten Julia Verlinden auf Bundestagsdrucksache 18/11885), ausgleichen?

20. Durch welche Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung Haushalte mit
geringem Einkommen beim Erwerb und der richtigen Nutzung energiespa-
render Haushaltsgeräte (bitte Maßnahmen, Laufzeit, finanzielle Ausstattung,
Reichweite sowie erzielte Energie- und Kosteneinsparungen für die Haus-
halte nennen)?

21. Wie viele Gutscheine wurden im Rahmen des Kühlgerätetauschprogramms
des StromsparCHECK Kommunal im Jahr 2016 vergeben (absolut und im
Vergleich zur Zielsetzung des Programms)?
Wie viele davon wurden bereits eingelöst?
Wie viel Energie bzw. CO2 und wie viele Kosten konnten dadurch eingespart
werden?
Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Nutzung der Gut-
scheine auszuweiten?

Berlin, den 16. Mai 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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