BT-Drucksache 18/12431

Humanitäre Katastrophe und Seeblockade durch Saudi-Arabien vor der Küste Jemens

Vom 16. Mai 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12431
18. Wahlperiode 16.05.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Heike Hänsel, Christine Buchholz, Sevim Dağdelen,
Annette Groth, Andrej Hunko, Niema Movassat, Alexander Ulrich und der
Fraktion DIE LINKE.

Humanitäre Katastrophe und Seeblockade durch Saudi-Arabien vor der Küste
Jemens

Die Republik Jemen steht zwei Jahre nach der Militärintervention einer von
Saudi-Arabien geführten Koalition am 26. März 2015 am Rande einer Hungers-
not und einer humanitären Katastrophe. Mindestens 18 Millionen Menschen be-
nötigen humanitäre Hilfe und leiden unter Nahrungsmangel. Knapp sieben Mil-
lionen sind akut von Hunger bedroht. Die Vereinten Nationen haben den Bedarf
für Nothilfe im Jemen auf 2,1 Mrd. US-Dollar veranschlagt, doch nur 7 Prozent
davon sind derzeit durch Finanzierungszusagen der Geberländer gedeckt
(www.oxfam.de/presse/pressemitteilungen/2017-03-23-sieben-millionen-menschen-
hungertod-bedroht). Jemen weist weltweit die dritthöchste Rate von Unterer-
nährung auf. Am dringendsten benötigt die jemenitische Bevölkerung Hilfe in
der Ernährung, der Gesundheitsversorgung, sicheren Zugang zu Trinkwasser
und Sanitäranlagen (http://tinyurl.com/n287t9y, Auswärtiges Amt).
Nach Aussage des Auswärtigen Amts wird eine „erfolgreiche Durchführung der
erforderlichen humanitären Hilfsmaßnahmen […] jedoch durch Verletzungen des
humanitären Völkerrechts erschwert“ (ebd.). Das Außenamt erwähnt – anders als
etwa die Vereinten Nationen – dabei nicht die Militärintervention der von Saudi-
Arabien angeführten Militärkoalition als Ursache für diese humanitäre Notlage.
Bei den Luftangriffen unter Führung Riads wurden seit 2015 über 7 600 Men-
schen getötet, darunter 4 600 Zivilisten. Über drei Millionen Menschen wurden
durch diese Kämpfe vertrieben (www.oxfam.de/presse/pressemitteilungen/2017-
03-23-sieben-millionen-menschen-hungertod-bedroht ). Die seit 2015 andauern-
den Luftangriffe, auch auf Zivilisten, die für diese hohen Zahlen verantwortlich
sind, sind nach Einschätzung von Human Rights Watch Kriegsverbrechen
(www.hrw.org/news/2015/07/27/yemen-coalition-strikes-residence-apparent-war-
crime).
Der sichere Zugang zum Jemen, der für die humanitäre Hilfe unerlässlich wäre,
wird insbesondere durch die Zerstörung von Häfen, Straßen, Brücken durch Luft-
angriffe sowie die Blockade des Wasserzugangs zum Jemen durch eine von
Saudi-Arabien angeführte Militärkoalition erschwert und in großen Teilen un-
möglich gemacht (www.oxfam.de/presse/pressemitteilungen/2017-03-23-sieben-
millionen-menschen-hungertod-bedroht ). Da Jemen rund 90 Prozent seiner Nah-
rungsmittel importieren muss, ist eine solche Blockade für die vom Auswärtigen
Amt konstatierten prekären Bedingungen eines Großteils der Bevölkerung mit-
verantwortlich, wenn nicht sogar ausschlaggebend. Durch die Handlungsweise
Saudi-Arabiens steht eine humanitäre Katastrophe kurz bevor.

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Das bisherige Engagement der Bundesregierung für ein Ende von Luftangriffen
und Seeblockade hielt sich aus Sicht der Fragesteller bisher in Grenzen: Tatsäch-
lich genehmigte der Bundessicherheitsrat immer wieder Rüstungsexporte nach
Saudi-Arabien oder einen Staat, der an der von Saudi-Arabien angeführten Koa-
lition beteiligt ist, und zwar auch noch nach Beginn der Seeblockade und der
Luftschläge vor gut zwei Jahren. Erst am 27. Januar 2017 informierte der dama-
lige Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, die Abgeordne-
ten des Deutschen Bundestages über eine weitere Genehmigung solcher Rüs-
tungsexporte. Erlaubt wurde der Verkauf von zwei bewaffneten Patrouillenboo-
ten, auf deren Export noch 46 weitere folgen sollen (www.taz.de/!5375763). Wie
der Bundessicherheitsrat die fortlaufenden Rüstungsexporte angesichts der huma-
nitären Folgen der Militärintervention unter Führung Saudi-Arabiens genehmi-
gen kann, ist aus Sicht der Fragesteller unverständlich, da nicht ausgeschlossen
werden kann, dass deutsche Waffen, Munition oder sonstige Rüstungsgüter –
auch aus dem Dual-use-Bereich – Kriegsverbrechen durch Saudi-Arabien und/
oder seine Bündnispartner im Jemen ermöglichen.
Die durch den UN-Sicherheitsrat nicht gedeckten Luftangriffe der von Saudi-Ara-
bien angeführten Koalition werden bis dato fortgeführt. Jüngstes erschreckendes
Ereignis war der Angriff auf ein Flüchtlingsboot Mitte März aus Somalia, das auf
den Weg in den Jemen war und bei dessen Zerstörung mindestens 42 Menschen
getötet wurden (www.taz.de/Angriff-auf-Fluechtlingsboot/!5393259/).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn der Militärinter-

vention unter Führung Saudi-Arabiens in Bezug auf die humanitäre Notlage
im Jemen getroffen?

2. In welchem Umfang hat die Bundesregierung im Jahr 2016 humanitäre Hilfe
für den Jemen bereitgestellt?

3. In welchem Umfang wird die Bundesregierung im Jahr 2017 humanitäre
Hilfe für den Jemen bereitstellen?

4. a) Wie hat die Bundesregierung nachvollziehbar sichergestellt, dass die im
Jahr 2016 bereitgestellten Mittel des Bundesministeriums für wirtschaft-
liche Zusammenarbeit und Entwicklung für die entwicklungspolitische
Zusammenarbeit mit Jemen in Höhe von 55,25 Mio. Euro trotz der
schwierigen Erreichbarkeit verwendet wurden?

b) Wofür wurden diese Mittel verwendet (bitte nach Organisation, Verwen-
dungszweck und Verwendungsort aufschlüsseln)?

5. Welche Anhaltspunkte hat die Bundesregierung dafür, davon auszugehen,
dass ihre getroffenen Maßnahmen ausreichend sind?

6. Welche Maßnahmen wären nach Meinung der Bundesregierung notwendig,
um das Andauern oder gar eine Verschärfung der humanitären Katastrophe
im Jemen abzuwenden?

7. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung in diesem Kontext zusätzlich
zu den bisher getroffenen Initiativen?

8. Wie schätzt die Bundesregierung die zukünftige Entwicklung der humanitä-
ren Situation im Jemen ein?

9. Welche Gründe sieht die Bundesregierung für die humanitäre Notlage im
Jemen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12431

10. a) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass durch die See-

blockade der von Saudi-Arabien angeführten Koalition vor der Küste Je-
mens Hilfslieferungen erschwert werden und dadurch die humanitäre Not-
lage verschärft und begründet wurde (www.spiegel.de/politik/ausland/
jemen-saudi-arabiens-krieg-gegen-die-huthis-hat-schlimme-folgen-a-104
5758.html)?

b) Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die humani-
täre Notlage im Jemen auch Konsequenz der Luftangriffe der von Saudi-
Arabien angeführten Koalition ist (www.tagesschau.de/ausland/jemen-
hungersnot-101.html)?

11. Welche Kenntnisse (auch geheimdienstliche) hat die Bundesregierung über
den Umfang ziviler Opfer von Luftangriffen, die seit dem Jahr 2015 von der
von Saudi-Arabien angeführten Koalition durchgeführt wurden?

12. Inwiefern teilt die Bundesregierung die Verurteilung der Seeblockade durch
die UNO (www.zeit.de/news/2015-06/25/uno-uno-verurteilt-seeblockade-
durch-arabische-koalition-im-jemen-25213408), und welche Konsequenzen
zieht sie in diesem konkreten Zusammenhang aus dem Vorgehen der von
Saudi-Arabien angeführten Koalition?

13. Welche weiteren Nationen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in wel-
chem Umfang zurzeit an der Seeblockade der von Saudi-Arabien angeführ-
ten Koalition beteiligt?

14. Welche dieser Nationen werden von der Bundeswehr und/oder anderen In-
stitutionen der Bundesrepublik Deutschland derart unterstützt, dass dieser
Beistand die Beteiligung an der Militärintervention in Jemen begünstigen
könnte?

15. Welche politischen Maßnahmen gegenüber Saudi-Arabien und den Staaten
der durch Saudi-Arabien angeführten Koalition hat die Bundesregierung un-
ternommen, um auf eine Beendigung der Seeblockade, der Achtung des Völ-
kerrechts sowie eine Verbesserung der humanitären Situation hinzuwirken?

16. Welche Auswirkungen hatten nach Einschätzung der Bundesregierung ihre
in der Antwort zu Frage 15 genannten politischen Maßnahmen auf die hu-
manitäre Situation sowie die Einhaltung des Völkerrechts?

17. Welche weiteren Maßnahmen plant die Bundesregierung, um auf eine Been-
digung der Seeblockade, der Achtung des humanitären Völkerrechts sowie
einer Verbesserung der humanitären Situation hinzuwirken?

18. Welche weiteren Maßnahmen hält die Bundesregierung in Bezug auf
Frage 16 für realisierbar?

19. Inwiefern glaubt die Bundesregierung, dass der Besuch des damaligen Bun-
desaußenministers Dr. Frank-Walter Steinmeier im Oktober 2015, auf den
sie bereits in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
vom 26. November 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6857) verwiesen hat,
eine positive Veränderung bewirkt hat?

20. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchem Umfang
Hilfslieferungen, die zur Beendigung der humanitären Notlage im Jemen ge-
dacht waren, durch die von Saudi-Arabien geführte Koalition verhindert, un-
terbunden oder zerstört wurden?

21. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der Un-
terbindung oder Verhinderung von humanitären Maßnahmen, die durch die
Bundesregierung geplant, finanziell unterstützt, durchgeführt oder anderwei-
tig unterstützt wurden, durch die von Saudi-Arabien angeführte Seeblo-
ckade?

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22. Gab es seit November 2015 Kontakte zwischen Kräften der durch Saudi-

Arabien geführten Koalition und Kräften der Operation „ATALANTA“
(wenn ja, bitte detailliert aufführen)?

23. In welchem Umfang hat der Bundessicherheitsrat seit Beginn der Angriffe
der von Saudi-Arabien angeführten Koalition im Jahr 2015 den Export von
Rüstungsgütern an Saudi-Arabien oder einen Staat der durch Saudi-Arabien
geführten Koalition genehmigt (bitte unter Angabe der genauen Bezeichnung
des Rüstungsgutes, des exportierenden Unternehmens, des finanziellen Ge-
samtvolumens, des Empfängerlandes und Monat und Jahr des Entscheids be-
antworten)?

24. Welche Schiffe oder Boote, die zur militärischen Nutzung geeignet sind,
wurden seit Beginn der Angriffe auf Jemen von Deutschland oder deutschen
Firmen nach Saudi-Arabien oder einen Staat der durch Saudi-Arabien ange-
führten Koalition exportiert?

25. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Verbleib sowie Ein-
satz der in der Antwort zu Frage 24 genannten Schiffe oder Boote im Rahmen
der von Saudi-Arabien angeführten Koalition?

26. Auf Basis welcher Erkenntnisse kann die Bundesregierung ausschließen,
dass genannte Schiffe und Boote im Rahmen der Seeblockade der durch
Saudi-Arabien angeführten Koalition zum Einsatz kommen?

27. Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, wie Waffen oder
Material aus Rüstungsexporten, die vom Bundessicherheitsrat genehmigt
wurden, durch die von Saudi-Arabien angeführte Koalition im Jemen ver-
wendet wurden oder werden?
a) Inwiefern hat die Bundesregierung insbesondere Kenntnisse darüber, ob

Waffen, Munition oder Material, die bzw. das aus Rüstungsexporten
stammen bzw. stammt, die vom Bundessicherheitsrat genehmigt wurden,
durch die von Saudi-Arabien angeführte Koalition bei der Seeblockade
vor der Küste Jemens verwendet wurden?

b) Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Waffen,
Material oder Munition, die bzw. das aus Rüstungsexporten stammen
bzw. stammt, die vom Bundessicherheitsrat genehmigt wurden, durch
die von Saudi-Arabien angeführte Koalition bei dem Angriff auf ein
Flüchtlingsboot im März 2017 verwendet wurden (www.zeit.de/
gesellschaft/zeitgeschehen/2017-03/jemen-fluechtlingsboot-somalia-
kampfhubschrauber-angriff-tote)?

c) Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Waffen oder
Munition, die aus Rüstungsexporten stammen bzw. stammt, die vom Bun-
dessicherheitsrat genehmigt wurden, durch die von Saudi-Arabien ange-
führte Koalition bei Luftangriffen auf den Jemen verwendet wurden?

d) Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass Waffen, die aus
Rüstungsexporten stammen, die vom Bundessicherheitsrat genehmigt
wurden, durch die von Saudi-Arabien angeführte Koalition zu zivilen Op-
fern in Jemen oder vor der Küste Jemens geführt haben?

28. Inwiefern hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Einsatz von Seiten
Saudi-Arabiens aller aus Rüstungsexporten stammenden Waffen, welche seit
dem Jahr 2015 vom Bundessicherheitsrat genehmigt wurden?

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29. Inwiefern kann die Bundesregierung ausschließen, dass die vom Bundessi-

cherheitsrat genehmigten und an Saudi-Arabien gelieferten/zu liefernden be-
waffneten Boote, über die der damalige Bundeswirtschaftsminister Sigmar
Gabriel die Abgeordneten des Deutschen Bundestages am 27. Januar 2017
informierte, im Rahmen der Seeblockade vor der Küste Jemens eingesetzt
werden (www.taz.de/!5375763/)?

30. Inwiefern hat die Bundesregierung darüber hinaus Kenntnisse über den Ein-
satz und Verwendungszweck der in der Antwort zu Frage 29 benannten
Boote?

31. Inwiefern hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, durch wen in der
Meeresstraße Bab al-Mandab vor der Küste des Jemen im März 2017 ein
Flüchtlingsboot angegriffen wurde (www.spiegel.de/politik/ausland/jemen-
fluechtlinge-aus-somalia-offenbar-durch-kampfhubschrauber-getoetet-a-11
39194.html)?

32. a) Stimmt die Bundesregierung der Einschätzung zu, dass der in Frage 31
benannte Angriff von Kräften der von Saudi-Arabien angeführten Koali-
tion ausgeführt wurde (www.taz.de/Angriff-auf-Fluechtlingsboot/!53932
59/)?

b) Wenn nicht, wer war nach Meinung der Bundesregierung für diesen ver-
heerenden Angriff verantwortlich?

33. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem in Frage 31 be-
nannten Vorfall?

34. Inwiefern stimmt die Bundesregierung der Einschätzung von Human Rights
Watch zu, dass Saudi-Arabien, und damit ein Staat, an den vom Bundessi-
cherheitsrat Rüstungsexporte genehmigt wurden, in den letzten zwei Jahren
wiederholt Kriegsverbrechen begangen hat (www.hrw.org/news/2015/
07/27/yemen-coalition-strikes-residence-apparent-war-crime)?

35. Inwiefern geht die Bundesregierung davon aus – und wenn ja, mit welcher
Begründung –, dass Saudi-Arabien und die Staaten der von Saudi-Arabien
angeführten Koalition mit den durch die Bundesregierung gelieferten Waffen
und Materialien in Zukunft angesichts der bekannten Vorfälle verantwor-
tungsvoll umgehen werden?

36. Wie wird die aktuelle Situation in Anbetracht der Seeblockade vor der jeme-
nitischen Küste und der Luftangriffe auf den Jemen, sowie die geschilderten
konkreten Ereignisse, in Zukunft die Entscheidung der Bundesregierung in
Bezug auf weitere Rüstungsexporte an Saudi-Arabien oder einen Staat der
von Saudi-Arabien angeführten Koalition beeinflussen?

37. Wird die Bundesregierung Rüstungsexporten nach Saudi-Arabien oder einen
Staat der von Saudi-Arabien angeführten Koalition weiterhin zustimmen?

Berlin, den 15. Mai 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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