BT-Drucksache 18/12425

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/11257 - Entwurf eines Gesetzes zur Erstellung gesamtwirtschaftlicher Vorausschätzungen der Bundesregierung (Vorausschätzungsgesetz – EgVG)

Vom 17. Mai 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12425

18. Wahlperiode 17.05.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

– Drucksache 18/11257 –

Entwurf eines Gesetzes zur Erstellung gesamtwirtschaftlicher
Vorausschätzungen der Bundesregierung
(Vorausschätzungsgesetz – EgVG)

A. Problem

Gesetzliche Verankerung des bewährten Verfahrens und Ergänzung im Hinblick
auf die Befürwortung durch eine unabhängige Einrichtung, Umsetzung europäi-
scher Vorgaben; Verordnungsermächtigung.

B. Lösung

Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Die Verordnung (EU) Nr. 473/2013 ließe anstelle der Befürwortung der gesamt-
wirtschaftlichen Vorausschätzungen der Bundesregierung durch die unabhängige
Einrichtung auch die Erstellung der Vorausschätzungen durch diese selbst zu. Das
Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft verlangt
aber, dass die Bundesregierung im Rahmen des Jahreswirtschaftsberichts ihre an-
gestrebten wirtschafts- und finanzpolitischen Ziele in Form einer Jahresprojektion
darlegt. Zudem sieht es die Bundesregierung als ihre Aufgabe an, die konjunktu-
relle Entwicklung laufend zu beobachten, zu analysieren und problematische Ent-
wicklungen zu erkennen. Daher muss die Infrastruktur für die Erstellung von ge-
samtwirtschaftlichen Vorausschätzungen bei der Bundesregierung vorgehalten
werden. Eine Erstellung der Vorausschätzungen durch die unabhängige Einrich-
tung wäre demnach mit erhöhten Ausgaben verbunden.

Drucksache 18/12425 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

Es entstehen jährliche Haushaltsausgaben i. H. v. ca. 34.000 Euro für die Über-
prüfung der gesamtwirtschaftlichen Vorausschätzungen durch die Gemein-
schaftsdiagnose. Die Haushaltsausgaben entstehen auf Grund einer noch zu erlas-
senden Rechtsverordnung nach § 3 dieses Gesetzes.

E. Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger

Für Bürgerinnen und Bürger fällt kein Erfüllungsaufwand an.

E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

Für die Wirtschaft fällt kein Erfüllungsaufwand an.

E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

Insgesamt fällt bei der Verwaltung jährlicher Erfüllungsaufwand i. H. v. ca.
9.000 Euro an. Dieser teilt sich in 7.000 Euro Personalaufwand und 2.000 Euro
Sachaufwand auf. Der Erfüllungsaufwand entsteht auf Grund einer noch zu erlas-
senden Rechtsverordnung nach § 3 dieses Gesetzes. Der entstehende Mehrbedarf
soll in den betroffenen Einzelplänen ausgeglichen werden.

F. Weitere Kosten

Durch dieses Gesetz entstehen keine weiteren Kosten. Auswirkungen auf Einzel-
preise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind
nicht zu erwarten.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12425

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11257 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 17. Mai 2017

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie

Dr. Peter Ramsauer
Vorsitzender

Michael Schlecht
Berichterstatter

Drucksache 18/12425 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bericht des Abgeordneten Michael Schlecht

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11257 wurde in der 221. Sitzung des Deutschen Bundestages am
9. März 2017 an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Federführung sowie an den Haushaltsausschuss
zur Mitberatung überwiesen. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich gutachtlich betei-
ligt.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Ziel des Gesetzentwurfs ist es, die Erstellung gesamtwirtschaftlicher Vorausschätzungen der Bundesregierung in
Zukunft von einer unabhängigen Einrichtung überprüfen zu lassen. Der Gesetzentwurf betrifft die regelmäßig
erstellten Jahresprojektionen sowie die Frühjahrs- und Herbstprojektionen. Diese Vorausschätzungen sind Grund-
lage der Haushalts- und Finanzplanung. Mit dem Gesetz soll das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
ermächtigt werden, in einer Rechtsverordnung die unabhängige Einrichtung zu benennen, falls erforderlich ihre
Zusammensetzung zu regeln, und Einzelheiten des Überprüfungsverfahrens festzulegen.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Haushaltsausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11257 in seiner 106. Sitzung am 17. Mai
2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der
Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dessen Annahme.

Im Rahmen seines Auftrags zur Überprüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen der Bundesregierung auf
Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich der Parlamentarische Beirat für nachhaltige
Entwicklung gemäß Einsetzungsantrag (Drucksache 18/559) in seiner 58. Sitzung am 15. Februar 2017 mit dem
Entwurf eines Gesetzes zur Erstellung gesamtwirtschaftlicher Vorausschätzungen der Bundesregierung (Voraus-
schätzungsgesetz – EgVG) (Bundesratsdrucksache 805/16) befasst.

Folgende Aussagen zur Nachhaltigkeit wurden in der Begründung des Gesetzentwurfes getroffen:

„Die Nachhaltigkeitsprüfung hat ergeben, dass die Erstellung der gesamtwirtschaftlichen Vorausschätzungen
nach den §§ 1 und 2 sowie deren Überprüfung und Befürwortung nach § 3 mit keinen direkten Auswirkungen auf
Managementregeln und Indikatoren der Nachhaltigkeitsstrategie verbunden sind, da sich die Vorausschätzung,
Überprüfung und Befürwortung noch keine insoweit relevanten Maßnahmen ergeben.“

Formale Bewertung durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung:

„Eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfes ist nicht gegeben.

Die Aussagen der Nachhaltigkeitsprüfung sind plausibel.

Eine Prüfbitte ist daher nicht erforderlich.“

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11257 in seiner 111. Sitzung
am 17. Mai 2017 abschließend beraten.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12425

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
bei Stimmenthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dem Deutschen Bundestag
die Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/11257 in unveränderter Fassung zu empfehlen.

Berlin, den 17. Mai 2017

Michael Schlecht
Berichterstatter

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