Vom 17. Mai 2017
Deutscher Bundestag Drucksache 18/12411
18. Wahlperiode 17.05.2017
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss)
zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
– Drucksachen 18/11494, 18/11880 –
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des
Intelligente Verkehrssysteme Gesetzes
A. Problem
Die Europäische Kommission hat zur Information über die verkehrliche Situation
im Straßenverkehr und für die Bereitstellung von Verkehrsdaten in delegierten
Verordnungen für die Bereiche Echtzeitverkehrsinformationen, sicherheitsrele-
vante Verkehrsinformationen und sicheres Lastkraftwagenparken Spezifikationen
festgelegt. Aus diesen Verordnungen ergibt sich eine Verpflichtung der Mitglied-
staaten, eine unabhängige und unparteiische Nationale Stelle zu benennen, die
beurteilt und prüft, ob die in den Verordnungen aufgestellten Anforderungen
durch die Anbieter von Verkehrsinformationen („Datenlieferanten“) eingehalten
werden.
B. Lösung
Ergänzung des Intelligente Verkehrssysteme Gesetzes (IVSG) durch Benennung
einer Nationalen Stelle und Übertragung der in den delegierten Verordnungen
aufgeführten Aufgabenwahrnehmung an diese Stelle sowie Benennung der Bun-
desanstalt für Straßenwesen (BASt) als Nationale Stelle.
Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Wurden nicht erörtert.
Drucksache 18/12411 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf auf Drucksachen 18/11494, 18/11880 unverändert anzuneh-
men.
Berlin, den 17. Mai 2017
Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur
Martin Burkert
Vorsitzender
Herbert Behrens
Berichterstatter
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12411
Bericht des Abgeordneten Herbert Behrens
I. Überweisung
Der Deutsche Bundestag hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11494 in seiner 228. Sitzung am
30. März 2017 beraten und an den Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur zur federführenden Beratung
und an den Ausschuss Digitale Agenda zur Mitberatung überwiesen. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige
Entwicklung hat sich gutachtlich beteiligt.
Die Unterrichtung durch die Bundesregierung – Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Intelligente
Verkehrssysteme Gesetzes – 18/11494 – Stellungnahme des Bundesrates, Drucksache 18/11880, wurde am
28. April 2017 gemäß § 80 Absatz 3 der Geschäftsordnung ebenfalls an den Ausschuss für Verkehr und digitale
Infrastruktur zur federführenden Beratung und an den Ausschuss Digitale Agenda zur Mitberatung überwiesen
(Drucksache 18/12181 Nr. 1.6).
II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage
Die Europäische Kommission hat zur Information über die verkehrliche Situation im Straßenverkehr und für die
Bereitstellung von Verkehrsdaten in delegierten Verordnungen für die Bereiche Echtzeitverkehrsinformationen,
sicherheitsrelevante Verkehrsinformationen und sicheres Lastkraftwagenparken Spezifikationen festgelegt. Aus
diesen Verordnungen ergibt sich eine Verpflichtung der Mitgliedstaaten, eine unabhängige und unparteiische Na-
tionale Stelle zu benennen, die beurteilt und prüft, ob die in den Verordnungen aufgestellten Anforderungen durch
die Anbieter von Verkehrsinformationen („Datenlieferanten“) eingehalten werden. Wesentlicher Inhalt des Ge-
setzentwurfs ist die Ergänzung des IVSG durch Benennung einer Nationalen Stelle und Übertragung der in den
delegierten Verordnungen aufgeführten Aufgabenwahrnehmung an diese Stelle sowie Benennung der Bundesan-
stalt für Straßenwesen (BASt) als Nationale Stelle.
III. Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses
Der Ausschuss Digitale Agenda hat den Gesetzentwurf auf Drucksachen 18/11494, 18/11880 in seiner 88. Sit-
zung am 17. Mai 2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimm-
enthaltung der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Annahme des Gesetzentwurfs.
Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat zu dem Gesetzentwurf folgende gutachtliche
Stellungnahme (Ausschussdrucksache 18(23)99-3) abgegeben:
„Im Rahmen seines Auftrags zur Überprüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen der Bundesregierung auf
Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich der Parlamentarische Beirat für nachhaltige
Entwicklung gemäß Einsetzungsantrag (Drucksache 18/559) in seiner 59. Sitzung am 8. März 2017 mit dem Ent-
wurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Intelligente Verkehrssysteme Gesetzes (Bundesratsdrucksache
169/17) befasst.
Folgende Aussagen zur Nachhaltigkeit wurden in der Begründung des Gesetzentwurfs getroffen:
„Die Managementregeln und Indikatoren der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie wurden geprüft. Durch die Ein-
führung intelligenter Verkehrssysteme und die Bereitstellung von Verkehrsdaten die durch eine zentrale Nationale
Stelle auf Einhaltung der festgelegten Anforderung überprüft werden, wird eine Steigerung der Verkehrseffizienz
erwartet. Durch den Austausch von Verkehrsdaten unter den „Datenlieferanten“ und die Bereitstellung dieser an
die Verkehrsteilnehmer wird zudem mit einer Erhöhung der Verkehrssicherheit gerechnet. Durch eine zentrale
Prüfstelle, die Nationale Stelle, werden Ressourcen eingespart, dadurch fallen weniger Kosten für die Aufgaben-
wahrnehmung an.
Drucksache 18/12411 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Formale Bewertung durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung:
Eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfes ist nicht gegeben.
Die Darstellung der Nachhaltigkeitsprüfung ist plausibel.
Eine Prüfbitte ist daher nicht erforderlich.“
IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss
Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat den Gesetzentwurf in seiner 112. Sitzung am
17. Mai 2017 beraten. Mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD bei Stimmenthaltung der Frakti-
onen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfiehlt er die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs
auf Drucksache 18/1147, 18/11880.
Berlin, den 17. Mai 2017
Herbert Behrens
Berichterstatter
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