BT-Drucksache 18/12401

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/11847 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen von Minamata vom 10. Oktober 2013 über Quecksilber (Minamata-Übereinkommen) b) zu dem Antrag der Abgeordneten Peter Meiwald, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/7657 - Minamata-Konvention zu Quecksilber unverzüglich ratifizieren

Vom 17. Mai 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12401

18. Wahlperiode 17.05.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

a) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

– Drucksache 18/11847 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Übereinkommen von Minamata vom 10. Oktober 2013
über Quecksilber (Minamata-Übereinkommen)

b) zu dem Antrag der Abgeordneten Peter Meiwald, Oliver Krischer,

Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/7657 –

Minamata-Konvention zu Quecksilber unverzüglich ratifizieren

A. Problem

Zu Buchstabe a

Das am 19. Januar 2013 in Genf ausgehandelte Übereinkommen von Minamata
über Quecksilber (Minamata-Übereinkommen) enthält Regelungen für die welt-
weite Reduzierung der Verwendung von anthropogen eingeführtem Quecksilber,
die Minderung der hochtoxischen Quecksilberemissionen zum Schutz der Um-
welt sowie der menschlichen Gesundheit und bezieht sich damit auf Gegenstände
der Bundesgesetzgebung. Das Übereinkommen wurde am 10. Oktober 2013 von
der Bundesrepublik Deutschland in Kumamoto/Japan unterzeichnet.

Zur Umsetzung des Vertrags bedarf es eines innerstaatlichen Zustimmungsver-
fahrens und der Ratifikation als abschließender völkerrechtlicher Akt des Ver-
tragsverfahrens gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.

Drucksache 18/12401 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Zu Buchstabe b

Die Antragsteller haben einen Antrag eingebracht, mit dem der Deutsche Bundes-
tag die Bundesregierung auffordern soll, dem Deutschen Bundestag unverzüglich
die Minamata-Konvention zur Ratifizierung vorzulegen und bei den weiteren Un-
terzeichnern der Konvention auf eine zügige Ratifizierung hinzuwirken.

B. Lösung

Zu Buchstabe a

Zustimmung gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes durch An-
nahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung.

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 18/11847 in un-
veränderter Fassung.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/7657 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen

Zu Buchstabe a

Ablehnung des Gesetzentwurfs.

Zu Buchstabe b

Annahme des Antrags.

D. Kosten

Zu den Buchstaben a und b

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12401

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11847 unverändert anzunehmen,

b) den Antrag auf Drucksache 18/7657 abzulehnen.

Berlin, den 17. Mai 2017

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Bärbel Höhn
Vorsitzende

Karsten Möring
Berichterstatter

Ulli Nissen
Berichterstatterin

Ralph Lenkert
Berichterstatter

Peter Meiwald
Berichterstatter

Drucksache 18/12401 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Karsten Möring, Ulli Nissen, Ralph Lenkert und Peter
Meiwald

I. Überweisung

Zu Buchstabe a

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11847 wurde in der 231. Sitzung des Deutschen Bundestages am 27. Ap-
ril 2017 zur Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit überwiesen. Der
Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich zudem gutachtlich beteiligt.

Zu Buchstabe b

Der Antrag auf Drucksache 18/7657 wurde in der 206. Sitzung des Deutschen Bundestages am 1. Dezember
2016 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie
zur Mitberatung an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Ziel des Übereinkommens von Minamata über Quecksilber (Minamata- Übereinkommen) ist es, die menschliche
Gesundheit und die Umwelt vor anthropogenen Emissionen und Freisetzungen von Quecksilber und Quecksil-
berverbindungen zu schützen. Dazu wurde eine große Zahl von Maßnahmen vereinbart, die vom Quecksilberab-
bau über die Verarbeitung in Produkten bis zu Freisetzung und der Behandlung von Altlasten Gefahren für
Mensch und Umwelt reduzieren sollen. Zusätzlich wurden Regelungen zu Informationsaustausch, Forschung,
Bewusstseinsbildung und Aufklärung vereinbart.

Die Bundesregierung soll ermächtigt werden, Änderungen des Minamata-Übereinkommens und von dessen An-
lagen und Anhängen, die sich ausschließlich auf verfahrensmäßige, wissenschaftliche, technische und verwal-
tungsmäßige Angelegenheiten beziehen, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates in Kraft zu
setzen.

Zu Buchstabe b

Der Antrag beinhaltet im Wesentlichen, dass der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auffordern soll,

– dem Deutschen Bundestag unverzüglich die Minamata-Konvention zu Quecksilber über den Schutz der
menschlichen Gesundheit und der Umwelt aus anthropogenen Emissionen und Freisetzungen von Quecksilber
und Quecksilberverbindungen zur Ratifizierung vorzulegen,

– bei den weiteren Unterzeichnern der Minamata-Konvention im Rahmen von Regierungsgesprächen darauf
hinzuwirken, dass diese die Minamata-Konvention ebenfalls zügig ratifizieren.

III. Stellungnahmen des mitberatenden Ausschusses sowie des Parlamentarischen Beirats
für nachhaltige Entwicklung

Zu Buchstabe a

Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat zu dem Gesetzentwurf folgende Stellungnahme
übermittelt:

‚Im Rahmen seines Auftrags zur Überprüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen der Bundesregierung auf
Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich der Parlamentarische Beirat für nachhaltige
Entwicklung gemäß Einsetzungsantrag (Bundestagsdrucksache 18/559) mit dem Entwurf eines Gesetzes zu dem

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12401

Übereinkommen von Minamata vom 10. Oktober 2013 über Quecksilber (Minamata-Übereinkommen) (Bundes-
tagsdrucksache 18/11847) befasst.

In der Begründung des Gesetzentwurfes wurde keine Aussage zur Nachhaltigkeit getroffen.

Formale Bewertung durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung:

Eine Nachhaltigkeitsrelevanz des Gesetzentwurfes ist gegeben. Der Bezug zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie
ergibt sich hinsichtlich folgender Managementregel und folgenden Indikatorenbereichen:

– Managementregel 5: Gefahren und unvertretbare Risiken für die menschliche Gesundheit sind zu vermeiden,

Indikatorenbereiche:

– 3.2 Luftbelastung: Gesunde Umwelt erhalten,

– 6.1 Gewässerqualität: Minderung der stofflichen Belastung von Gewässern,

– 15.2 Ökosysteme: Ökosysteme schützen, Ökosystemleistungen erhalten, Lebensräume bewahren.

Obwohl keine Nachhaltigkeitsprüfung erfolgte, wird wegen des nachhaltigen Charakters des Vertragsgesetzes
von einer Prüfbitte abgesehen.

Eine Prüfbitte ist nicht erforderlich.‘

Zu Buchstabe b

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 111. Sitzung am 17. Mai 2017 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimm-
enthaltung der Fraktion DIE LINKE. empfohlen, den Antrag auf Drucksache 18/7657 abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Zu den Buchstaben a und b

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat den Gesetzentwurf der Bundesregierung
auf Drucksache 18/11847 sowie den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 18/7657
in seiner 118. Sitzung am 17. Mai 2017 abschließend beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, es habe drei Jahre gedauert, bis die EU-Kommission die Voraussetzungen
dafür geschaffen habe, die Verordnung für die Umsetzung des Minamata-Protokolls in europäisches Recht vor-
zulegen. Dies sei Ende 2016 erfolgt, sodass nun die Ratifizierung in Deutschland erfolgen könne. Dem im Antrag
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN niedergelegten Wunsch, schneller zu ratifizieren, habe nicht früher
entsprochen werden können, weil die europäischen Voraussetzungen dafür noch nicht erfüllt gewesen seien. Die
CDU/CSU-Fraktion zeigte sich erfreut, dass die Bundesregierung das Ratifizierungsgesetz vorgelegt habe und es
nun beschlossen werden könne. Damit könnten anthropogene Quecksilberemissionen deutlich reduziert, die Pro-
duktion von quecksilberhaltigen Produkten ab dem Jahr 2020 unterbunden und die Erschließung neuer Quecksil-
berminen verboten werden. Damit würden wesentliche Punkte umgesetzt, die die Gesundheitsvorsorge der Be-
völkerung in Deutschland und weltweit verbesserten. Mit der Umsetzung erledige sich nach Ansicht der Fraktion
der CDU/CSU der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Die Fraktion der SPD erläuterte die Namensgebung des Minamata-Abkommens als Erinnerung an Tausende
Krankheits- und Todesfälle in der japanischen Küstenstadt Minamata in der Mitte der 1950er-Jahre als Folge der
unkontrollierten Verklappung von quecksilberhaltigen Abfällen ins Meerwasser.

Es sei zu begrüßen, dass mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung nun die Ratifizierung des Übereinkommens
durch den 45. Staat erfolge. Damit rücke das Ziel der Ratifizierung durch mindestens 50 Staaten, was für das
Inkrafttreten erforderlich sei, näher. Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei dadurch nach
Ansicht der Fraktion der SPD gleichfalls erledigt.

Drucksache 18/12401 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Die Fraktion DIE LINKE. begrüßte die Vorlage des Gesetzes. Die Fraktion DIE LINKE. werde dem Gesetz
zustimmen, weil dadurch eine deutliche Verbesserung der Situation erreicht werde. Es dürfe jedoch nicht uner-
wähnt bleiben, dass sowohl in Deutschland wie auch in der Europäischen Union Beschlüsse gefasst würden, die
den Zielen des Minamata-Übereinkommens entgegenstünden, so beispielsweise das Verbot von Glühlampen zu-
gunsten von Energiesparlampen. Es zeige sich, dass vor solchen Entscheidungen auch die Auswirkungen frühzei-
tig beachtet werden müssten. Es sei zu hoffen, dass in der nächsten Wahlperiode ein Pfandsystem für elektrische
und elektronische Geräte eingeführt werde, um die Rückgabequoten zu erhöhen und eine ordnungsgemäße Ent-
sorgung sicherzustellen. Darüber hinaus würde ein Kohleausstiegsgesetz die angestrebte Reduktion der Queck-
silberemissionen deutlich beschleunigen, weshalb der Deutsche Bundestag nicht nur aus Klimaschutzgründen,
sondern auch aus Gründen des Schutzes der Gesundheit und der Umwelt handeln müsse.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erläuterte, der eingebrachte Antrag habe vor allem dazu gedient, ein
Bewusstsein dafür zu schaffen, dass eine schnelle Umsetzung des Minamata-Übereinkommens notwendig sei.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei froh, dass es nun zu einer Ratifizierung komme. Allerdings sei
anzumerken, dass in Deutschland kein Fahrplan mit Handlungsoptionen für die Umsetzung der Konvention vor-
liege, der mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetz verknüpft sei. Das Umweltinformationsportal des
Bundes weise allein für die Zeit der verzögerten Umsetzung von 2013 bis 2015 Emissionen von 20 Tonnen
Quecksilber aus. Die Hauptausbringungsquellen seien die Braunkohlekraftwerke, weshalb der Kohleausstieg eben
nicht nur eine Frage des Klimaschutzes, sondern auch des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung sei. Angesichts
des hohen Schadenspotentials von Quecksilber sei es mehr als fahrlässig, dass Braunkohlekraftwerke in Deutsch-
land – anders als beispielsweise in den USA – Quecksilber weiterhin in relevanten Mengen ausstoßen dürften.
Hier müsse sich in der Bundesregierung dringend die Überzeugung durchsetzen, dass ein schnellerer Kohleaus-
stieg notwendig sei.

Bei Zahnfüllungen mit Amalgam seien Länder wie Schweden oder Norwegen den richtigen Weg gegangen und
hätten die Verwendung bereits verboten. Auch die EU-Kommission sei zu dem Schluss gekommen, dass
Amalgam aus volkswirtschaftlicher Sicht verboten werden sollte.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beschloss einstimmig zu empfehlen, den
Gesetzentwurf der Bundesregierung auf Drucksache 18/11847 in unveränderter Fassung anzunehmen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beschloss mit den Stimmen der Frakti-
onen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung
der Fraktion DIE LINKE. zu empfehlen, den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache
18/7657 abzulehnen.

Berlin, den 17. Mai 2017

Karsten Möring
Berichterstatter

Ulli Nissen
Berichterstatterin

Ralph Lenkert
Berichterstatter

Peter Meiwald
Berichterstatter

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