BT-Drucksache 18/12394

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksache 18/11879 - Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 12. Januar 2017 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Moldau über Soziale Sicherheit

Vom 17. Mai 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12394

18. Wahlperiode 17.05.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales (11. Ausschuss)

zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung

– Drucksache 18/11879 –

Entwurf eines Gesetzes
zu dem Abkommen vom 12. Januar 2017
zwischen der Bundesrepublik Deutschland
und der Republik Moldau
über Soziale Sicherheit

A. Problem

Der soziale Schutz der beiderseitigen Staatsangehörigen im Bereich der jeweili-
gen Renten- und Unfallversicherungssysteme muss insbesondere für den Fall ei-
nes Aufenthalts im jeweils anderen Vertragsstaat sichergestellt und koordiniert
werden.

B. Lösung

Mit dem vorliegenden Vertragsgesetz werden die innerstaatlichen Voraussetzun-
gen nach Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes für die Ratifikation ge-
schaffen.

Das Abkommen bestimmt, dass für Arbeitnehmer und deren Arbeitgeber grund-
sätzlich die Rechtsvorschriften desjenigen Staates gelten, in dem die Beschäfti-
gung tatsächlich ausgeübt wird. Um außerdem sicherzustellen, dass lediglich vo-
rübergehend im anderen Staat eingesetzte Arbeitnehmer im sozialen Sicherungs-
system ihres bisherigen Beschäftigungsstaates integriert bleiben können, enthält
das Abkommen auf diesen Personenkreis zugeschnittene Lösungen. Eine Doppel-
versicherung und damit eine doppelte Beitragsbelastung der Arbeitgeber und ihrer
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden dadurch vermieden. Der Entsende-
zeitraum kann bis zu 24 Kalendermonaten betragen.

Einstimmige Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung.

Drucksache 18/12394 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

C. Alternativen

Keine.

D. Kosten

Es wird mit jährlichen Mehrausgaben bei der gesetzlichen Rentenversicherung
von unter 1 Million Euro gerechnet.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12394

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11879 unverändert anzunehmen.

Berlin, den 17. Mai 2017

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales

Gabriele Schmidt (Ühlingen)
Stellvertretende Vorsitzende

Waltraud Wolff (Wolmirstedt)
Berichterstatterin

Drucksache 18/12394 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Bericht der Abgeordneten Waltraud Wolff (Wolmirstedt)

I. Überweisung

Der Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11879 ist in der 231. Sitzung des Deutschen Bundestages am 27. April
2017 an den Ausschuss für Arbeit und Soziales zur federführenden Beratung sowie an den Ausschuss für Recht
und Verbraucherschutz und den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung
überwiesen worden.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Das Abkommen regelt in umfassender Weise die Beziehungen zwischen beiden Staaten im Bereich der gesetzli-
chen Renten- und Unfallversicherung. Es begründet unter Wahrung des Grundsatzes der Gegenseitigkeit Rechte
und Pflichten von Einwohnerinnen und Einwohnern beider Staaten und sieht die Gleichbehandlung der beidersei-
tigen Staatsangehörigen sowie deren Hinterbliebenen vor. Die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch können
durch Zusammenrechnung der in beiden Staaten zurückgelegten Versicherungszeiten erfüllt werden. Jeder Staat
zahlt aber nur die Rente für die nach seinem Recht zurückgelegten Versicherungszeiten.

Das Abkommen enthält darüber hinaus Regelungen über die Vermeidung der Doppelversicherung in beiden Staa-
ten im Falle von vorübergehenden Beschäftigungen im anderen Staat. Daher entsteht bei Entsendung von Arbeit-
nehmerinnen und Arbeitnehmern durch deutsche Unternehmen in die Republik Moldau dort keine Versicherungs-
pflicht in der Renten-, Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung.
Die deutschen Rechtsvorschriften über die Versicherungspflicht in der Renten-, Kranken-, Unfall- und Pflegever-
sicherung sowie nach dem Recht der Arbeitsförderung bleiben auf die betroffenen Personen anwendbar. Für nach
Deutschland entsandte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus der Republik Moldau gelten weiterhin die mol-
dauischen Rechtsvorschriften.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz und der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäi-
schen Union haben den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11879 in ihren Sitzungen am 17. Mai 2017 beraten
und dem Deutschen Bundestag einstimmig die Annahme in unveränderter Fassung empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 18/11879 in seiner 117. Sitzung
am 17. Mai 2017 abschließend beraten und dem Deutschen Bundestag mit den Stimmen aller Fraktionen die An-
nahme in unveränderter Fassung empfohlen.

Berlin, den 17. Mai 2017

Waltraud Wolff (Wolmirstedt)
Berichterstatterin

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