BT-Drucksache 18/12380

Umsetzung des Nachhaltigkeitsziels 14 - Meeresschutz

Vom 17. Mai 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12380
18. Wahlperiode 17.05.2017

Antrag
der Abgeordneten Steffi Lemke, Dr. Valerie Wilms, Uwe Kekeritz, Peter Meiwald,
Claudia Roth (Augsburg), Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl,
Oliver Krischer, Christian Kühn (Tübingen), Dr. Julia Verlinden, Harald Ebner,
Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff,
Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Umsetzung des Nachhaltigkeitsziels 14 ‒ Meeresschutz

Der Bundestag wolle beschließen:

I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:

Die Meere und ihre einzigartigen Ökosysteme sind Lebensgrundlage und von heraus-
ragender Bedeutung für die Zukunft der Menschheit. Die Meere stellen zahlreiche
Ökosystemleistungen zur Verfügung, die den Menschen zugutekommen. Sie sind für
das weltweite Klima von enormer Bedeutung, indem sie bisher etwa ein Drittel der
menschgemachten CO2-Emmissionen aufgenommen haben und somit einen großen
Beitrag zum Klimaschutz leisten. Sie sind entscheidend für die regionale und globale
Klimaregulation und Sauerstoffproduktion. Die den Küsten vorgelagerten Korallen-
riffe und Mangroven ermöglichen einen natürlichen Schutz vor Naturkatastrophen wie
Sturmfluten, Tsunamis oder dem Meeresspiegelanstieg. Fischgründe bieten für fast
eine Milliarde Menschen Einkommen und leisten für 2,5 Milliarden Menschen einen
wichtigen Beitrag zur Deckung ihres täglichen Bedarfes an Eiweis. Die Küsten und
Meeresökosysteme sind von unschätzbarem ökonomischem Wert für die Menschheit.
Wissenschaftler gehen davon aus, dass die Meeres- und Küstenökosysteme zwei Drit-
tel des gesamten Naturkapitals der Erde ausmachen (WBGU: Menschheitserbe Meer).
Zahlreiche Ökosystemleistungen und ihre Nutzung sind auf die marine Biodiversität
angewiesen. Die Weltmeere sind die planetaren Schatzkammern der Artenvielfalt, sie
repräsentieren 90 % des planetaren Lebensraumes. Doch ihr Zustand ist zunehmend
besorgniserregend. Gelingt es nicht, den Raubbau an den Ozeanen und ihre Ver-
schmutzung in den nächsten Jahren zu stoppen, sind grundlegende Funktionen der glo-
balen Ökosysteme gefährdet oder irreversibel zerstört. Die fortschreitende Habitatzer-
störung ist besonders alarmierend. Insbesondere Küstengebiete und besonders arten-
reiche Ökosysteme wie Mangrovenwälder oder Korallenriffe sind extremen Stressoren
ausgesetzt (e. g. Eutrophisierung, Versauerung, Erwärmung, Meeresspiegelanstieg
und Müllbelastung). Während Korallenriffe ein Viertel aller marinen Spezies beher-
bergen, sehen Wissenschaftler mittlerweile 60 % der Korallenriffe weltweit unmittel-
bar bedroht. Im Zuge der massiv auftretenden Korallenbleiche durch den El Niño der
letzten Jahre dürfte dieser Wert seit 2012 jedoch deutlich zugenommen haben. Durch
die kombinierten Effekte von Klimakrise, Übernutzung, Verschmutzung und Ökosys-
temzerstörung könnte der Mensch ein signifikantes Artensterben in den Ozeanen aus-
lösen, mit verheerenden Auswirkungen auch für uns Menschen.
Der Großteil der städtischen Metropolen liegt an der Küste. Jeder zweite Mensch lebt
schon heute in Küstenregionen entlang der Ozeane, Tendenz steigend. Damit stellen

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die Küstenregionen die Grundlage für einen Großteil der Wirtschaftsleistung dar und
mehr als 90 % des weltweiten Warenhandels erfolgt über die Meere.
In besonderem Maße betroffen von diesem besorgniserregenden Zustand der Meere
sind arme Länder des globalen Südens. Inselstaaten sind vom Anstieg des Meeresspie-
gels in ihrer Existenz bedroht. Fisch und Meeresfrüchte sind in vielen armen Küsten-
staaten eine der wichtigsten Exportgüter. Laut Angaben der Ernährungs- und Land-
wirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) sind 58 % der globalen Fisch-
bestände maximal genutzt, 31 % sind sogar überfischt und bei nur 10 % ist noch Luft
nach oben. Besonders Kleinfischer in den Ländern des globalen Südens leiden unter
der Überfischung. Durch das globale Ungleichgewicht in der Verursachung des Mee-
reszustands und bei den zu tragenden Kosten ist Meeresschutz auch eine Frage der
Gerechtigkeit. Der Weltbank zufolge macht gerade in den am wenigsten entwickelten
Ländern Umwelt- und Naturkapital etwa 36 % des Gesamtvermögens aus.
Durch die Aufnahme des nachhaltigen Entwicklungsziels 14 „Ozeane, Meere und
Meeresressourcen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung erhalten und nachhaltig
nutzen“ in die Nachhaltigkeitsagenda der Vereinten Nationen wird der Bedeutung des
Problems auf Ebene der VN Rechnung getragen. Die Umsetzung der Nachhaltigkeits-
agenda liegt jedoch insbesondere in nationaler Verantwortung und läuft äußerst
schleppend an.
Um die Implementierung der Nachhaltigkeitsziele voranzutreiben, wurde auf die Ini-
tiative von Fidji und Schweden hin für den Juni 2017 eine erste Konferenz zur Umset-
zung der Nachhaltigkeitsagenda beschlossen. Die Fokussierung auf Ziel 14 und damit
auf einen nachhaltigeren Umgang mit dem Ozean und dem Meeresschutz bei der ersten
Konferenz dieser Art symbolisiert die bedrohliche Lage, in der sich die Weltmeere
befinden.
Die Konferenz ist ein entscheidender Wegweiser nicht nur für die Erreichung des
Nachhaltigkeitsziels 14, sondern auch für die Implementierung der gesamten Nachhal-
tigkeitsagenda. Auch die Bundesregierung erklärte die bevorstehende Konferenz auf
einem Vorbereitungstreffen im Februar 2017 als einen „Testfall“ für die Implementie-
rung der gesamten Agenda (https://oceanconference.un.org/documents). Von der ge-
meinsamen Deklaration der teilnehmenden Staaten, dem vorgesehenen „Call of Ac-
tion“ und der „Registry of Commitments“ müssen ein starkes Bekenntnis zu mehr
Nachhaltigkeit im Umgang mit dem Ozean und Meeresschutz ausgehen und konkrete
Maßnahmen zur Umsetzung des Zieles folgen.
Mit der Agenda 2030 wurde auch die regelmäßige Überprüfung der Umsetzung der
Nachhaltigkeitsziele vereinbart. Diese Überprüfung verläuft jedoch bisher lediglich in
nationalen freiwilligen Berichten mit jeweils unterschiedlicher Methodik, Struktur und
unterschiedlichem Inhalt. Nur ein international gemeinsames Verfahren und eine re-
gelmäßige Überprüfung der Umsetzung ermöglicht eine Vergleichbarkeit der Fort-
schritte für die Nachhaltigkeitsziele und die Aussage, ob die globale Gemeinschaft auf
dem richtigen Weg zur Einhaltung des jeweiligen Zieles ist. Die bevorstehende Kon-
ferenz bietet die Möglichkeit, einen solchen Review-Prozess für das Nachhaltigkeits-
ziel 14 anzustoßen.
Dabei eignet sich insbesondere die vorgesehene „Registry of Commitments“ als Basis
für eine transparente und systematische Bewertung der laufenden Umsetzung des
Nachhaltigkeitsziels 14 und die Aufnahme eines internationalen Prozesses für den
Meeresschutz. Ähnlich wie bei den Vereinbarungen im Klimaabkommen von Paris
müssten sich die Vertragsstaaten hierzu jedoch zu nationalen Verpflichtungen beken-
nen. Deutschland muss auf der bevorstehenden Konferenz seiner globalen Verantwor-
tung gerecht werden und klare nationale Ziele formulieren, die in die „Registry of
Commitments“ aufgenommen werden.

https://oceanconference.un.org/documents
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Ein Großteil unserer Weltmeere befindet sich jedoch außerhalb von nationalstaatlichen
Grenzen. Der Aufbau einer funktionierenden Governancestruktur für die Ozeane ge-
staltet sich dementsprechend schwierig und ist bisher nur in Ansätzen vorhanden. Mee-
resschutz ist institutionell fragmentiert und unterfinanziert. Die internationale Abstim-
mung und Zusammenarbeit wird durch zahlreiche Abkommen (e. g. Walfang, Fisch-
fang) und Unterorganisationen (e. g. Tiefseebergbau, Seeschifffahrt) der einzelnen
Sektoren erschwert. Völkerrechtlich vereinbarte Ziele und Regeln zum Schutz der
Meere werden oftmals nicht eingehalten und Sanktionsmechanismen sind limitiert.
Die bevorstehende Konferenz bietet sowohl die Möglichkeit, existierende Gover-
nancestrukturen zu stärken und auszubauen, als auch einen internationalen Prozess für
den Meeresschutz zu kreieren. Hierbei müssen alle involvierten gesellschaftlichen
Kräfte gebündelt werden und regionale Partnerschaften für nachhaltige Ozeane ausge-
baut werden (IASS Policy Brief 1/2017). Die Festlegung auf regionale Indikatoren
zum Meeresschutz, der Review-Prozess und der institutionelle Kapazitätsaufbau könn-
ten dadurch gestärkt werden.
Obwohl sich die Bundesregierung stark für die Aufnahme des SDG14 eingesetzt hat,
verläuft die nationale Umsetzung schleppend. Der Erfolg der Schaffung eines eigen-
ständigen Ziels für den Meeresschutz hat bisher keinen erkennbaren Einfluss auf die
deutsche Meerespolitik. Vielmehr fehlt es deutscher und europäischer Meerespolitik
an Kohärenz. Eine Vielzahl an Ministerien und Behörden ist allein in Deutschland mit
Belangen des Meeresschutzes beschäftigt. Gegenläufige Interessen verwässern den
Schutz unserer Meere und ein klares Bekenntnis zum Meeresschutz erfolgt meist nur
auf dem Papier. Zudem fehlt eine zentrale Stelle in der Bundesregierung, die Kompe-
tenzen für den Meeresschutz bündelt und Konflikte schlichtet.
Die Umsetzung der Nachhaltigkeitsagenda soll in Deutschland durch die Nachhaltig-
keitsstrategie erfolgen. Zum Nachhaltigkeitsziel 14 werden in der deutschen Nachhal-
tigkeitsstrategie jedoch nur zwei Indikatoren, die sich auf Nord- und Ostsee beziehen,
aufgestellt. Dies wird den bevorstehenden Aufgaben für den nationalen und internati-
onalen Meeresschutz und den Zielvorgaben der 2030-Agenda nicht gerecht. Die man-
gelnde nationale Umsetzung des Nachhaltigkeitsziels 14 steht im Widerspruch zum
internationalen Engagement Deutschlands in der Meerespolitik.

II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,

1. die marinen Natura-2000-Gebiete zu ökologischen Vorranggebieten zu ernennen
und die von der EU im Vertragsverletzungsverfahren angemahnten Versäumnisse
in den Natura-2000-Gebieten durch entsprechende Verordnungen und die Erar-
beitung von Managementplänen zu beseitigen;

2. den Meeresschutz in § 57 des Bundesnaturschutzgesetzes nicht vom Einverneh-
men der Nutzerressorts abhängig zu machen, sondern die bisherige Benehmens-
regelung in Fragen des Meeresschutzes beizubehalten;

3. den Maßnahmenkatalog zur Einhaltung der Meeresstrategierahmenrichtlinie
(MSRL) umzusetzen, um den guten Umweltzustand bis 2020 zu erreichen; dar-
über hinaus muss eine signifikante Reduzierung der Nährstoffeinträge aus der
Landwirtschaft erreicht werden, um die Eutrophierung der Meere zu stoppen;

4. die Kompetenzen zum Meeresschutz im dafür verantwortlichen Bundesministe-
rium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zu bündeln;

5. die weitere Vermüllung der Meere mit Plastik umgehend zu stoppen und die auf
dem G7-Gipfel in Elmau beschlossenen Maßnahmen unverzüglich umzusetzen;

6. die bestandsbedrohende Überfischung zu beenden und sich in der EU mit Nach-
druck dafür einzusetzen, dass die Fischereireform umgesetzt wird, Fischereiab-
kommen mit Entwicklungsländern konsequent auf ihre ökologische und soziale
Verträglichkeit geprüft werden sowie importierte Fische und Meeresfrüchte

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strengen Kontrollen unterzogen werden, um eine etwaige illegale Herkunft aus-
schließen zu können;

7. die Umsetzung der FAO-Leitlinien zur Kleinfischerei (Voluntary Guidelines for
Securing Sustainable Small-Scale Fisheries) zu fördern und auf ihre Umsetzung
zu drängen;

8. die Ausbeutung von Bodenschätzen, Öl, Gas im Meer zu stoppen bzw. nach stren-
gen ökologischen Kriterien zu reglementieren und sich für Moratorien für die Öl-
und Gasförderung in den arktischen Gewässern sowie für den Tiefseebergbau
einzusetzen;

9. den Abbau umweltschädlicher Subventionen voranzutreiben; insbesondere muss
sich die Bundesregierung für den Abbau aller Subventionen in der Fischerei und
besonders gegen eine geplante Wiedereinführung von Subventionen für den Bau
neuer Fischereischiffe in der Europäischen Union einsetzen;

10. sich in der Europäischen Union für die Umstellung auf weniger schädliche Kraft-
stoffe und innerhalb der nächsten zehn Jahre für erneuerbare Energien in der eu-
ropäischen Schifffahrt einzusetzen;

11. die Meeresforschung auszuweiten und zugleich einen insgesamt größeren Anteil
des Budgets in der Meeresforschung der Grundlagenforschung zuzuweisen und
die ökologische Erforschung der Ozeane und Meere unabhängig von konkreten
Nutzungsinteressen in den Vordergrund zu stellen.

III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, bei der bevorstehenden
Konferenz in New York

1. sich für die Aufnahme eines langfristigen internationalen Prozesses für den Mee-
resschutz stark zu machen und die Ausrichtung weiterer Konferenzen zur Umset-
zung des SDG 14 zu fördern;

2. sich für eine internationale Konvention zur Verringerung von Plastikmüll in den
Meeren, mit klaren Strafmechanismen bei Zuwiderhandlung durch Meeresanrai-
ner und die Schifffahrt, einzusetzen;

3. mit eigens formulierten Maßnahmen zum deutschen und europäischen Meeres-
schutz einen Beitrag zur „Registry of Commitments“ zu leisten und sich dafür
einzusetzen, dass aus freiwilligen Beiträgen Verpflichtungen werden, bei deren
Nichteinhaltung auch Sanktionsmechanismen greifen;

4. für die Aufnahme eines gemeinsamen Review-Prozesses der Agenda 2030 einzu-
treten und die „Registry of Commitments“ als Ausgangspunkt eines solchen Re-
view-Prozesses für das Nachhaltigkeitsziel 14 zu stärken;

5. die Gründung von regionalen Partnerschaften für nachhaltige Ozeane zu fördern
und insbesondere im Zuge der Wissenschaftskooperation den institutionellen Ka-
pazitätsaufbau zu fördern sowie auf eine Festlegung von wissenschaftsbasierten
regionalen Fangquoten in diesen Partnerschaften hinzuwirken;

6. sich für die Schaffung weiterer internationaler Meeresschutzgebiete einzusetzen
und dabei insbesondere für die Umsetzung von Nullnutzungszonen einzutreten;

7. die Aufnahme von Vorhaben zur Ausbeutung der natürlichen Ressourcen in der
Tiefsee wie den Tiefseebergbau oder die Öl- und Gasförderung in den Katalog
der nachhaltigen Nutzungsmöglichkeiten der Ozeane und Meere des SDG 14 ab-
zulehnen und diese nicht als Entwicklungsperspektive für Länder des globalen
Südens zu fördern.

Berlin, den 16. Mai 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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