BT-Drucksache 18/1235

Mögliche Bespitzelung von Journalisten und Journalistinnen durch den Verfassungsschutz auch außerhalb Niedersachsens (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/443)

Vom 24. April 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1235
18. Wahlperiode 24.04.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martina Renner, Sevim Dağdelen, Ulla Jelpke, Katrin Kunert,
Petra Pau, Dr. Petra Sitte, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich und
der Fraktion DIE LINKE.

Mögliche Bespitzelung von Journalisten und Journalistinnen durch den
Verfassungsschutz auch außerhalb Niedersachsens (Nachfrage zur Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/443)

In der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/443 wird zu Frage 8 ausgeführt: „Eine
statistische Erfassung der vom BfV und BND gespeicherten Personen nach ihrer
beruflichen Tätigkeit erfolgt nicht. Konkrete Zahlen zu den genannten Berufs-
gruppen, die im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenerfüllung beobachtet wer-
den, können daher nicht genannt werden. Es werden keine Statistiken über die
ausgeübten Berufe von erfassten Personen geführt.“
In der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 19. Februar 2014 führte der
Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister des Innern Dr. Günter
Krings auf Nachfragen zu Frage 38 (Bundestagsdrucksache 18/16) aus „(…) Es
gibt wohl ein Freifeld, in das Berufsbezeichnungen eingetragen werden können.
(…) Ich gehe davon aus, dass die gesamte Datei eine Suchfunktion hat.“ Vor die-
sem Hintergrund ergeben sich eine Reihe von Nachfragen zu der Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundes-
tagsdrucksache 18/443.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Personen unter den Berufsbezeichnungen Journalistin, Journalist,

Rechtsanwältin (Anwältin), Rechtsanwalt (Anwalt), Ärztin, Arzt waren im
Zeitraum von 1998 bis 2013 in den Datenbanken der Bundesnachrichten-
dienste (insbesondere im Erfassungssystem NADIS) erfasst (bitte nach Be-
hörde, Beruf, Jahr und Anlass bzw. Bezug der Speicherung auflisten)?

2. Wie viele der in Frage 1 aufgeführten Einträge mussten als rechtswidrig ge-
löscht, und wie viele gesperrt werden (bitte nach Behörde, Beruf, Anlass/Be-
zug der Speicherung und Jahr auflisten)?

3. Wie viele dieser Löschungen mussten von den Betroffenen selbst erzwungen
werden, wie viele davon in Gerichtsverfahren, und wie viele davon in mehr-
instanzlichen Verfahren?

4. Gegen wie viele der rechtswidrig Erfassten wurden vor dieser Feststellung
über öffentliche Quellen hinaus nachrichtendienstliche Mittel eingesetzt?

Drucksache 18/1235 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
5. Von wie vielen der rechtswidrig erfassten Personen wurden Informationen
der Nachrichtendienste an andere in- und ausländische Stellen übermittelt,
und in wie vielen Fällen wurden Informationen von anderen Stellen gemäß
der jeweiligen gesetzlichen Grundlagen an die Nachrichtendienste (beispiels-
weise § 18 des Bundesverfassungsschutzgesetzes – BfVG) übermittelt, bevor
die Rechtswidrigkeit festgestellt wurde?

Berlin, den 22. April 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

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