BT-Drucksache 18/12301

zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Katharina Dröge, Anja Hajduk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/11410 - Globale Investitionen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung gestalten

Vom 10. Mai 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12301
18. Wahlperiode 10.05.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(19. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Katharina Dröge, Anja Hajduk,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/11410 –

Globale Investitionen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung gestalten

A. Problem
Die Agenda 2030 von New York und das Klimaabkommen von Paris haben sich
auf klare Ziele verständigt, die für alle Länder, unabhängig von ihrem Entwick-
lungsstatus, gelten sollen. Dazu gehört, Hunger und Armut weltweit abzubauen,
die Klimaerwärmung zu stoppen, Wohlstand gerechter zu verteilen und so zu
wirtschaften, dass die Lebensgrundlagen erhalten bleiben. Bei der Konferenz zur
Entwicklungsfinanzierung in Addis Abeba hat man sich auf die finanzielle Um-
setzung der Nachhaltigen Entwicklungsziele (Sustainable Development Goals,
SDGs) verständigt. Sie setzen unter anderem auf das Mobilisieren zusätzlichen
privaten und öffentlichen Kapitals für Investitionen, die deutlich aufgewertet wer-
den. Damit sollen Kapitalflüsse in wichtige Sektoren für nachhaltige Entwicklung
in Länder des Globalen Südens gelenkt werden.

Die Bundesregierung hat nach Auffassung der Antragsteller bislang keine kohä-
rente Strategie vorgelegt, ob und wie sie sich national, auf europäischer und auf
multilateraler Ebene für die Mobilisierung privaten Kapitals einsetzen wird. Ohne
angemessene Steuerung fließen öffentliche und private Mittel aber häufig an den
international vereinbarten globalen Zielen und den Interessen der Entwicklungs-
länder vorbei. Es muss verhindert werden, dass Gewinne aus öffentlich mobili-
sierten Investitionen privatisiert werden, während Verluste den öffentlichen Ge-
bern zur Last fallen. Es muss ebenso das Ziel sein, Investitionen in Entwicklungs-
ländern durch in- wie ausländische Investoren so nachhaltig zu generieren, dass
Wissen und Technologie transferiert sowie Arbeitsplätze und mittelfristig Wohl-
stand geschaffen werden. Nachhaltig und menschenrechtsbasiert ausgestaltete In-
vestitionen sollen und können einen bedeutenden Beitrag zur Umsetzung der
Agenda 2030 und ihrer Ziele für nachhaltige Entwicklung leisten.

In Deutschland gibt es verschiedene Instrumente zur Förderung und zum Schutz
von Investitionen, wie Investitionsgarantien des Bundes für ausländische Direkt-

Drucksache 18/12301 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
investitionen, entwicklungspolitische Instrumente, wie sie im Rahmen der Deut-
schen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG) und der Kreditan-
stalt für Wiederaufbau (KfW) angewendet werden, und Unterstützungsangebote
des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ). Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung die neue Investitionsof-
fensive eines External Investment Plans (EIP) der Europäischen Union (EU), der
finanzielle Anreize mit europäischen Entwicklungsgeldern für private Investitio-
nen in Afrika und in die europäischen Nachbarstaaten ermöglichen soll. Nicht
zuletzt unterstützt die Bundesregierung die Weltbank (WB), deren Umwelt- und
Sozialstandards grundlegend überarbeitet wurden.

Um Entwicklungsländer für nachhaltige Investitionen attraktiver zu machen und
die Vorteile daraus für die Entwicklung nutzen zu können, spielen die jeweilige
Landespolitik, die internationale Investitionsstruktur, aber vor allem die Rahmen-
bedingungen eine zentrale Rolle. Mittels verbindlicher Menschenrechts- und
Nachhaltigkeitskriterien sowie Transparenz und ausreichenden Kontrollmecha-
nismen können private Investitionen erhebliche Impulse zu einer Verbesserung
der wirtschaftlichen und sozialen Lage setzen.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei
Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12301
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/11410 abzulehnen.

Berlin, den 29. März 2017

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Dagmar G. Wöhrl
Vorsitzende

Johannes Selle
Berichterstatter

Stefan Rebmann
Berichterstatter

Heike Hänsel
Berichterstatterin

Uwe Kekeritz
Berichterstatter

Drucksache 18/12301 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Johannes Selle, Stefan Rebmann, Heike Hänsel und Uwe
Kekeritz

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 18/11410 in seiner 221. Sitzung am 09.03.2017 beraten
und an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur federführenden Beratung und an
den Finanzausschuss, den Haushaltsausschuss, den Ausschuss für Wirtschaft und Energie, den Ausschuss für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe und
den Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Antragsteller fordern die Bundesregierung auf, eine ressortübergreifende kohärente Strategie vorzulegen, wie
sie eine menschenrechtsbasierte, nachhaltige Entwicklung und den Klimaschutz im Sinne der Agenda 2030 und
des Klimaabkommens von Paris bei der Mobilisierung privaten Kapitals für globale Investitionen sicherstellen
wolle.

Darüber hinaus soll die Bundesregierung im Rahmen von Investitionsgarantien, -schutz und -förderung sowie bei
der öffentlichen Mobilisierung privaten Geldes die international anerkannten Menschenrechtsabkommen, die
Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organisation, ILO), die Kern-
bestandteile der internationalen Umweltabkommen sowie die Umsetzung der freiwilligen Leitlinien zur verant-
wortungsvollen Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern gewährleisten.
Sie möge dafür Sorge tragen, dass die Investitionen vorab einer Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsrisikoprü-
fung und Folgenabschätzung unterzogen und die Rechte indigener Völker garantiert würden. Außerdem möge sie
sicherstellen, dass unabhängige Beschwerde- und Entschädigungsmechanismen für Betroffene eingerichtet wür-
den. Zudem solle allen Betroffenen eine Klagemöglichkeit im Herkunftsland des privaten Investors eröffnet wer-
den.

Ferner fordern die Antragsteller dazu auf, sich für die Einrichtung eines zwischenstaatlichen Gremiums unter dem
Dach der Vereinten Nationen (VN) unter gleichberechtigter Beteiligung der Länder des Globalen Südens einzu-
setzen, mit dem Ziel, Standards für die internationale Steuerpolitik zu setzen, sowie entwicklungsorientierte Mus-
terabkommen in Steuerfragen, z. B. zur Doppelbesteuerung, zu länderbezogenen Offenlegungspflichten oder auch
zum automatischen Austausch von Steuerinformationen, zu erarbeiten. Das Abziehen von bestehenden Finanzan-
lagen in Kohle-, Öl- und Gasunternehmen aus fossilen Energien solle aktiv vorangetrieben und neue öffentliche
und öffentlich-private Investitionen sowie Investitionsgarantien im Energiesektor sollten zunehmend stärker auf
erneuerbare Energieformen ausgerichtet werden.

Die Bundesregierung solle sich außerdem mit Nachdruck dafür einsetzen, dass bei der WB und anderen Entwick-
lungsbanken mit deutscher Beteiligung höchste Standards gelten und angewendet würden sowie regelmäßige
Überprüfungen durch unabhängige und international anerkannte Expertinnen und Experten stattfänden. Die An-
tragsteller fordern dazu auf, die KfW-Bankengruppe zu verpflichten, alle internationalen Finanzierungsvorhaben
mitsamt der Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsrisikoprüfungen entsprechend der Transparenzstandards der
WB vorab zu veröffentlichen, und diese Veröffentlichungspflicht solle sich auch auf Kooperationspartner erstre-
cken.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass Investitionsförderung in den Partnerländern
bereits dort ansässigen oder neu zu gründenden Unternehmen zu Gute komme und bei der Förderung deutscher
Unternehmen ein Mindestmaß an Technologie- und Wissenstransfer in die Zielländer erfolge. Schließlich wird
gefordert, dass bevorzugt Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit (EZ) ausgebaut würden, die darauf ab-
zielten, rechtliche und regulative Rahmenbedingungen derart zu gestalten, dass ein günstiges Investitionsklima in
Bereichen der nachhaltigen Entwicklung gefördert werde.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12301

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Finanzausschuss hat die Vorlage 18/11410 in seiner 108. Sitzung am 29.03.2017 beraten und empfiehlt mit
den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags.

Der Haushaltsausschuss hat die Vorlage 18/11410 in seiner 100. Sitzung am 22.03.2017 beraten und empfiehlt
mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat die Vorlage 18/11410 in seiner 108. Sitzung am 29.03.2017
beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des Antrags.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat die Vorlage 18/11410 in seiner
112. Sitzung am 22.03.2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE.
die Ablehnung des Antrags.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat die Vorlage 18/11410 in seiner 84. Sitzung am
29.03.2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung des
Antrags.

Der Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union hat die Vorlage 18/11410 in seiner 82. Sit-
zung am 29.03.2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die
Stimmen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Ableh-
nung des Antrags.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Vorlage in seiner 81. Sitzung
am 29.03.2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stim-
men der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der Fraktion DIE LINKE. die Ablehnung
des Antrags.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vertritt die Auffassung, dass globale Investitionen im Sinne einer
nachhaltigen Entwicklung gestaltet werden müssten. Das sei der Auftrag, den man aus dem SDG-Prozess im
September 2015 und aus dem Pariser Klimaabkommen im Dezember 2015 mitgenommen habe. Man fühle sich
verpflichtet, sehr sorgfältig auf verschiedene Entwicklungen zu schauen. Es gebe jede Menge Geld auf dem
Markt, und für dieses Geld würden Anlagemöglichkeiten gesucht. Großinvestitionen seien schon oft, aber leider
meistens nicht gut bewertet worden. Das habe die VN veranlasst, im Jahr 2000 die Initiative zu ergreifen, Groß-
investitionen im Hinblick auf Vor- und Nachteile für Entwicklungsländer zu bewerten. Die erschreckenden Er-
gebnisse dieser Untersuchung seien in einem Bericht vorgestellt worden. Durch Großinvestitionen in Entwick-
lungsländern seien demnach regelmäßig Menschenrechte massiv eingeschränkt und ökologische Katastrophen
verursacht worden. Daraufhin sei von Generalsekretär Kofi Annan der sogenannte Ruggie Prozess eingeleitet
worden. Auch die WB, die in den 1980er und 1990er Jahren noch sehr viele Staudammprojekte finanziert habe,
reagierte: Aufgrund eigener Analysen habe sie das dann aus menschenrechtlichen und ökologischen Gesichts-
punkten nicht mehr verantworten können. Sie seien aus der Finanzierung jeglicher Staudämme ausgestiegen. Da
sie allerdings so viel Geld gehabt und nicht gewusst hätten, wo sie es hätten investieren sollen, seien sie im Jahr

Drucksache 18/12301 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
2007 oder 2008 erneut eingestiegen und würden aktuell wieder Staudammprojekte an Menschenrechten und Öko-
logie vorbei finanzieren. Das sei eine sehr negative Entwicklung. Die WB hätte damals aufgrund ihrer Erfahrun-
gen Standards entwickelt, die hervorragend wären. Leider seien sie nicht konsequent umgesetzt worden. 2014 bis
2016 habe es eine Revision dieser Standards gegeben. Die WB argumentiere heute, dass es immer auf das Part-
nerland ankomme, ob und wie man die Regeln anwenden würde. Wenn das Partnerland auf Standards verzichten
wolle, dann sei das in Ordnung, weil man keine Vorschriften machen wolle. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN sei es wichtig, dass Investitionen sich an Menschenrechten und ökologischen Bedingungen orientier-
ten, denn nur so könnten positive Entwicklungen in den Entwicklungsländern erreicht werden. Das müsse man
angesichts der Migrationsbewegungen und der instabilen Staaten, deren Bevölkerung mangelnde Perspektiven
hätten, berücksichtigen. Die einzelnen Forderungen dieses Antrages seien bereits im Plenum klar formuliert wor-
den.

Die Fraktion der CDU/CSU weist darauf hin, dass man den Antrag ablehnen werde, weil er der Situation nicht
gerecht werde. Er richte sich an die Bundesregierung und erwähne in keinem Punkt, dass diese eine Nachhaltig-
keitsstrategie verfolge und einen Nachhaltigkeitskodex herausgegeben habe, an denen sich die einzelnen Institu-
tionen halten würden. Der Antrag zeige lediglich auf, wo man die Verpflichtungen nicht einhalte, obwohl es eine
Fülle von Themen gebe, wo man sie einhalte. Deshalb werde der Antrag der Sachlage nicht gerecht. Man erkenne
an, dass man aufgrund der Schwerpunktsetzung mit dem neuen Fokus Afrika aufpassen müsse, die internationalen
Standards einzuhalten; aber genau das mache man. Wenn man öffentliches Geld mit privaten Investitionen zu-
sammenbringe, dann müssten alle privaten Beteiligten die öffentlichen Standards einhalten. Die Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN würde den kompletten Ausstieg aus Finanzanlagen in Kohle-, Öl- und Gasunternehmen
fordern. Die Fraktion der CDU/CSU verfolge das auch, aber man wolle zukünftig Erneuerbare Energien verstärkt
einsetzen, und dazu müsse man vorhandene Gas- und Kohlekraftwerke für fossile Brennstoffe regelbar machen,
und dazu seien Investitionen nötig. Genauso könnte man durch Investitionen die Effektivität von vorhandenen
veralteten Anlagen erhöhen. Solche Überlegungen dürfe man beim Klimaschutz nicht außen vor lassen. Es gebe
in diesem Antrag einige positive Ansätze, aber die grundsätzliche Unterstellung, dass Deutschland internationale
Standards nicht einhalte, sei falsch. Insofern werde die Fraktion der CDU/CSU diesen Antrag ablehnen.

Die Fraktion der SPD stellt fest, dass der Antrag eine ganze Reihe von Forderungen enthalte, wie die Einhaltung
der Menschenrechtsabkommen und der ILO-Kernarbeitsnormen, die Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsrisi-
koprüfungen, die Folgeabschätzungen, Transparenz, den Schutz indigener Völker und Klagemöglichkeiten, die
man allesamt teile. Insbesondere die Sozialdemokraten hätten schon immer die Auffassung vertreten, dass Ge-
winne allen Menschen und somit auch den Entwicklungsländern zugutekommen sollten. Man habe bereits im Mai
2015 in der Fraktion der SPD einen Beschluss herbeigeführt, dass alle europäischen Handels- und Wirtschafts-
partnerschaftsabkommen die international anerkannten Sozial-, Menschenrechts- und Umweltstandards sankti-
onsbewährt enthalten müssen. Insofern sei der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lediglich eine
Anleihe sozialdemokratischer Grundsatzpositionen. Allerdings würden sich in der zweiten Forderung keinerlei
Sanktionen bei Verstößen von internationalen Standards finden. Bei der elften Forderung werde der Problematik
des Datenschutzes und des Bankengeheimnisses nicht Rechnung getragen. Die Fraktion der SPD werde den An-
trag nicht aus Koalitionszwängen, sondern aus Überzeugung ablehnen, weil er bei einigen Punkten in die falsche
Richtung und am entscheidenden Punkt der Sanktionen nicht weit genug gehe.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärt, dass der Antrag ein ganz wichtiges Thema anspreche, was im Ausschuss für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung immer wieder diskutiert worden sei. Es gebe eine Reihe kon-
kreter Beispiele, wo mit deutschen Investitionen Menschenrechtsverletzungen begangen worden seien, beispiels-
weise bei den Windpark-Projekten in Mexiko, wo Vertreibungen indigener Gemeinden stattfinden würden. Wenn
man sich die DEG anschaue, die teilweise in zweifelhaften Projekten agiere, bestehe durchaus großer Handlungs-
bedarf, und die Zeiten der Freiwilligkeit seien vorbei. Man erlebe in der Textilbranche oder in vermeintlich öko-
logischen Energieprojekten, dass nichts geschehe, wenn nicht bestimmte Standards vorgeschrieben wären, die
dann rechtsverbindlich eingehalten werden müssten und ansonsten sanktioniert werden könnten. Es gebe sicher-
lich einzelne positive Beispiele, aber insgesamt bestehe großer politischer Handlungs- und gesetzlicher Rege-
lungsbedarf. Man werde sich bei dem Antrag enthalten, da die Antragsteller die Entwicklungsfinanzierung durch
die verstärkte Mobilisierung privaten Kapitals grundsätzlich befürworten und öffentlich-private Investitionen

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12301
zwar kritisch bewerteten und sie mit bestimmten Transparenzvorschriften versehen wollten, aber letztendlich un-
terstütze man sie. Die Fraktion DIE LINKE. würde davon grundsätzlich Abstand nehmen wollen; ansonsten habe
der Antrag jedoch viele wichtige Punkte, die man unterstütze.

Berlin, den 29. März 2017

Johannes Selle
Berichterstatter

Stefan Rebmann
Berichterstatter

Heike Hänsel
Berichterstatterin

Uwe Kekeritz
Berichterstatter

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.