BT-Drucksache 18/12285

Visaerteilungen für Freiwilligendienstleistende und Teilnehmende an Austauschprogrammen in Deutschland

Vom 5. Mai 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12285
18. Wahlperiode 05.05.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Niema Movassat, Christine Buchholz, Annette Groth,
Dr. André Hahn, Heike Hänsel, Inge Höger, Ulla Jelpke und
der Fraktion DIE LINKE.

Visaerteilungen für Freiwilligendienstleistende und Teilnehmende an
Austauschprogrammen in Deutschland

Die Bundesregierung finanziert (oder betreibt teilweise sogar selbst) verschie-
dene Programme, um jungen Menschen aus Deutschland einen Freiwilligendienst
oder Arbeits- und Lernaufenthalt in Ländern des Globalen Südens zu ermöglichen
(z. B. Weltwärts, ASA, Kulturweit). Zivilgesellschaftliche Organisationen (ins-
besondere auch aus dem Globalen Süden) kritisierten lange Zeit das Fehlen einer
„Reverse-Komponente“. Sie forderten Möglichkeiten für Menschen aus den Län-
dern des Südens, nach Deutschland zu kommen. Nach und nach wurden inzwi-
schen verschiedene solcher Programme hierfür ins Leben gerufen bzw. ausge-
baut. Beispiele sind Weltwärts Süd-Nord, ASA-Global (ehemals ASA-Süd-Nord)
bzw. das ENSA-Programm (Schülerinnen- und Schüler-Austauschprogramm)
der Engagement Global GmbH im Auftrag des BMZ.
Auch die im Jahr 2016 gestartete Deutsch-Afrikanische Jugendinitiative des Bun-
desministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
lädt Menschen nach Deutschland ein. Die beteiligten deutschen Akteure formu-
lieren öffentlich ausdrücklich ihren Anspruch nach Partnerschaftlichkeit und Be-
gegnung auf Augenhöhe. So sagte der Bundesminister für wirtschaftliche Zusam-
menarbeit und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, beim Start der Deutsch-Afrikani-
schen-Jugendinitiative, seine Initiative biete „Brücken – in beide Richtungen“
(https://daj.engagement-global.de/aktuelle-meldung/auftakt-im-zeichen-des-
dialogs-partnerschaftlichkeit-staerken-vorurteile-abbauen.html), und das ASA-
Programm will „gemeinsames Lernen, globales Denken und partnerschaftliche
Zusammenarbeit auf Augenhöhe“ (www.engagement-global.de/pressemitteilung/
bewirb-dich-beim-asa-programm-113038.html). Für diese Ansprüche gibt es
vielfältige Herausforderungen, um mit Machtgefällen umzugehen. Eine zentrale
Schwierigkeit besteht nach Ansicht der Fragesteller für all diese Programme,
wenn es um Visa für Teilnehmende geht, die nach Deutschland kommen wollen.
Die Fraktion DIE LINKE. fragt regelmäßig in Kleinen Anfragen nach Visaertei-
lungen deutscher Auslandsvertretungen (vgl. zuletzt Bundestagsdrucksache
18/11588). Hierbei wird deutlich, dass die Ablehnungsquoten in Bezug auf ein-
zelne Länder höchst unterschiedlich sind. Während die weltweite Ablehnungs-
quote 6,71 Prozent für das Jahr 2016 betrug, lag sie bei einzelnen Ländern, ins-
besondere Ländern aus Sub-Sahara Afrika (u. a. Ghana 34,24 Prozent, Guinea
48,77 Prozent, Nigeria 40,82 Prozent, Kamerun 36,98 Prozent), deutlich höher.

Drucksache 18/12285 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Die vorliegende Kleine Anfrage fokussiert im speziellen abgelehnte Visumsan-
träge von Menschen, die an von der Bundesregierung (häufig dem BMZ) geför-
derten oder finanzierten Programmen teilnehmen möchten. Es erscheint den Fra-
gestellern besonders fragwürdig und nicht im Sinne von Politik-Kohärenz, wenn
die Programme eines Ressorts durch ein anderes Ressort behindert werden.
Der vermutlich häufigste Grund (vgl. https://heimatkunde.boell.de/2014/11/18/
visa-fuer-deutschland-wer-kann-sie-bekommen-und-wie) für die Ablehnung von
Visa ist die sogenannte als nicht sicher geltende „Rückkehrbereitschaft“. Die Be-
hörde geht davon aus, dass sich die Person nach Ablauf des Visums „illegal“ oder
durch Stellen eines Folgeantrages längerfristig in Deutschland aufhalten möchte.
Nach geltender Praxis muss die antragstellende Person überzeugend argumentie-
ren, dass sie nach Ablauf des Visums in ihr Heimatland zurückkehren wird. Für
die Botschaften ist es „Aufgabe der Antragsteller/in, geeignete Angaben zu ma-
chen und deren Glaubhaftigkeit durch sachdienliche und vertrauenswürdige Un-
terlagen nachzuweisen, damit die Auslandsvertretung beurteilen kann, ob ange-
sichts seiner persönlichen Verhältnisse einerseits, der allgemeinen Verhältnisse
in seinem Wohnsitzstaat oder allgemein bekannter Migrationsbewegungen zwi-
schen diesem Staat und den Mitgliedstaaten andererseits, derartige Zweifel beste-
hen“ (Bescheid vom 25. November 2016, GZ: RK 516 E 84672). Zu den Doku-
menten, anhand derer sich die Absicht des Antragstellers das Gebiet der (Schen-
gen-)Mitgliedstaaten zu verlassen beurteilen lässt, gehören der Nachweis finan-
zieller Mittel im Wohnsitzstaat, der Nachweis eines Arbeitsverhältnisses und von
Immobilienbesitz sowie der Nachweis der Eingliederung im Wohnsitzstaat an-
hand von Angaben zu familiären Bindungen und dem beruflichen Status. Man-
gelnde Rückkehrbereitschaft bemessen Botschaften daher unter anderem an der
„fehlenden familiären Verwurzelung“ (z. B. keine Ehepartnerin bzw. kein Ehe-
partner, keine minderjährigen Kinder) und „fehlender wirtschaftlicher Verwurz-
lung“ (z. B. kein regelmäßiges hohes Einkommen, keine gesicherte Berufsper-
spektive).
Hieran gibt es viel Kritik, beispielsweise von der „Kampagne VisaWie? Gegen dis-
kriminierende Visaverfahren“ (https://visawie.org/de/positionspapier-zur-deutschen-
visa-vergabepraxis/). Sie bemängeln, dass die „Rückkehrbereitschaft“ nicht an
objektiven Kriterien festgemacht werden kann und in der gängigen Praxis die Vi-
savergabe somit auf einem außerordentlichem bzw. zu hohem Ermessensspiel-
raum der Behörde basiert.
Freiwilligendienste und (Schul-)Austauschprogramme richten sich an junge
Menschen. Die oben genannten Kriterien sind aus Sicht der Fragesteller jedoch
für junge Antragstellerinnen und Antragsteller, die sich noch in ihrer Ausbil-
dungsphase oder am Anfang ihres Arbeitslebens befinden, kaum oder nur sehr
schwer zu erbringen.
Den Fragestellern liegen zudem Einzelfälle vor, welche aus Sicht der Fragesteller
eine problematische Argumentation der Behörden offenlegen. So wurden im
Falle eines (durch ENSA finanzierten) geplanten deutsch-ghanaischen Schülerin-
nen- und Schüler-Austausch den ghanaischen Schülerinnen und Schüler die Visa
verweigert. In der Begründung hieß es unter anderem, dass sie aus einer wirt-
schaftlich schwachen Gegend Ghanas kommen (vgl. Antwort auf die Mündliche
Frage 10 des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele; Plenarprotokoll 18/224,
Anlage 4). Wirtschaftlich schwache Personen oder auch Menschen aus wirt-
schaftlichen schwachen Regionen gezielt zu benachteiligen, führt nach Ansicht
der Fragesteller dazu, dass nur äußert privilegierte Zielgruppen aus wohlhaben-
den Regionen von den Programmen der Bundesregierung angesprochen werden
und überhaupt die Möglichkeit zur Teilnahme bekommen. Dies wiederspricht den
von ENSA formulierten Ansprüchen „Schülerinnen und Schüler mit unterschiedli-
chen gesellschaftlichen Hintergründen“ einzubeziehen (https://ensa.engagement-
global.de/profil.html).

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12285

In der Antwort auf die Mündliche Frage 10 hieß es darüber hinaus: „Da es Regi-
onen mit höherem Migrationsdruck gibt, muss die Auslandsvertretung die Rück-
kehrbereitschaft in diesen Fällen besonders genau prüfen“ (vgl. Plenarproto-
koll 18/224, Anlage 4). Es bleibt jedoch unklar, wie genau das aussehen soll.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwiefern werden bei der Ablehnung von Visumsanträgen durch deutsche

Auslandsvertretungen die Ablehnungsgründe statistisch erfasst?
Wird erfasst, wie häufig das Kriterium der sogenannten fehlenden Rückkehr-
bereitschaft Grundlage der Ablehnung ist (wenn ja, bitte wie auf Bundestags-
drucksache 18/11588, Antwort zu Frage 1, alle für das Jahr 2016 beantrag-
ten, zurückgezogenen bzw. abgelehnten Visumsanträge nach Ländern und
Ablehnungsquoten und Ablehnungsgründen aufgeschlüsselt auflisten)?
Wenn nein, gedenkt die Bundesregierung in Zukunft bei der Nichterteilung
von Schengen-Visa und nationalen Visa die Ablehnungsgründe statistisch zu
erfassen?
Was spricht aus Sicht der Bundesregierung für eine solche statistische Erfas-
sung, und was spricht dagegen?

2. Worauf genau bezieht sich das „etc.“ in der in Anlage a) zu Frage 10 auf
Bundestagsdrucksache 18/11588 aufgeführten „D-Visa 2016“ für „Freiwil-
ligendienste etc.“?
Und auf welche Freiwilligendienste bezieht sich die Erfassung (bitte auflis-
ten)?
Fallen Freiwillige des „weltwärts Süd-Nord Programms“ hierunter?

3. Wie viele Anträge auf D-Visa für „Freiwilligendienste etc.“ gab es in den
Jahren 2014, 2015 und 2016 bei deutschen Auslandsvertretungen, und wie
hoch war die Ablehnungsquote (bitte ähnlich wie in Anlage b3 zu Frage 10
auf Bundestagsdrucksache 18/11588 für alle Länder einzeln auflisten und
Gesamtzahl der Anträge und Ablehnungsquote ergänzen)?

4. Wie viele Anträge auf Schengen-Visa für „Freiwilligendienste etc.“ gab es
in den Jahren 2014, 2015 und 2016 bei deutschen Auslandsvertretungen, und
wie hoch war die Ablehnungsquote (bitte ähnlich wie in Anlage b3 zu
Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 18/11588 für alle Länder einzeln auflis-
ten und Gesamtzahl der Anträge und Ablehnungsquote ergänzen)?

5. Wie viele Anträge für D-Visa auf „Schulbesuch/Schüleraustausch“ gab es in
den Jahren 2014, 2015 und 2016, und wie hoch war die Ablehnungsquote
(bitte ähnlich wie in Anlage b3 zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache
18/11588 für alle Länder einzeln auflisten und Gesamtzahl der Anträge und
Ablehnungsquote ergänzen)?

6. Wie viele Anträge für Schengen-Visa auf „Schulbesuch/Schüleraustausch“
gab es in den Jahren 2014, 2015 und 2016, und wie hoch war die Ableh-
nungsquote (bitte ähnlich wie in Anlage b3 zu Frage 10 auf Bundestags-
drucksache 18/11588 für alle Länder einzeln auflisten und Gesamtzahl der
Anträge und Ablehnungsquote ergänzen)?

7. Wie viele Menschen, die am ASA-Global Programm (ehemals ASA-Süd-
Nord Programm) teilnehmen wollten bzw. teilgenommen haben, haben hier-
für zwischen 2014 und 2016 bei einer deutschen Auslandsvertretung einen
Visumsantrag gestellt?
Wie hoch war die Ablehnungsquote, und (falls bekannt) wie häufig war bei
Ablehnungen das Kriterium der Rückkehrbereitschaft der Grund zur Ableh-
nung (bitte einzeln nach Ländern und Jahren aufschlüsseln)?

Drucksache 18/12285 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
a) Wie viele Menschen, die als Teilnehmerinnen und Teilnehmer des ASA-
Global Programm (ehemals ASA Süd-Nord) nach Deutschland eingereist
sind, sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach Ablauf ihres Visums
nicht zeitgerecht ausgereist?
Wie viele halten sich illegal in Deutschland auf?
Wie viele haben einen Folgeantrag für einen längerfristigen Aufenthalt
gestellt?

b) Dokumentiert das ASA-Programm Fälle abgelehnter Visumsanträge oder
erhebt das ASA-Programm statistisch Daten über die Anzahl der abge-
lehnten Visa für Teilnehmende, die ein Visum für ihren ASA-Aufenthalt
in Deutschland brauchen?
Wenn ja, sind der Bundesregierung diese Fälle und Daten bekannt?

8. Wie viele Menschen, die am Weltwärts Süd-Nord-Programm (www.
weltwaerts.de/de/sued-nord.html) teilnehmen wollten bzw. teilgenommen
haben, haben hierfür zwischen 2014 und 2016 bei einer deutschen Auslands-
vertretung einen Visumsantrag gestellt?
Wie hoch war die Ablehnungsquote, und (falls bekannt) wie häufig war bei
Ablehnungen das Kriterium der Rückkehrbereitschaft der Grund zur Ableh-
nung (bitte einzeln nach Ländern und Jahren aufschlüsseln)?
a) Wie viele Menschen, die als Teil des Weltwärts Süd-Nord-Programms in

Deutschland waren, sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach Ablauf
ihres Visums nicht zeitgerecht ausgereist?
Wie viele halten sich illegal in Deutschland auf?
Wie viele haben einen Folgeantrag für einen längerfristigen Aufenthalt
gestellt?

b) Dokumentiert das Weltwärts-Süd-Nord-Programm Fälle abgelehnter Visa
für Teilnehmende des Weltwärts-Süd-Nord-Programms oder erhebt es
statistisch Daten über die Anzahl der abgelehnten Visa für Teilnehmende,
die ein Visum für ihren Aufenthalt in Deutschland brauchen?
Wenn ja, sind dem BMZ bzw. der Bundesregierung diese Fälle und Daten
bekannt?

c) Wurde im Rahmen der Evaluierung der Pilotphase von 2013 bis 2016
(www.weltwaerts.de/de/sued-nord.html) auch das Thema Visumsvergabe
und Probleme bei Visumsangelegenheiten angesprochen?
Wenn ja, durch wen?
Haben Entsende- oder Empfängerorganisationen von Freiwilligen oder
Freiwilligen-Dachverbände das Thema Probleme oder Herausforderun-
gen bei der Visumsvergabe angesprochen?
Welche Schlussfolgerungen wurden hieraus gezogen?

9. Wie viele Menschen, die am ENSA-Programm teilnehmen wollten bzw. teil-
genommen haben, haben hierfür zwischen 2014 und 2016 bei einer deut-
schen Auslandsvertretung einen Visumsantrag gestellt, wie hoch war die Ab-
lehnungsquote, und (falls bekannt) wie häufig war bei Ablehnungen das Kri-
terium der Rückkehrbereitschaft der Grund zur Ablehnung (bitte einzeln
nach Ländern und Jahren aufschlüsseln)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12285
a) Wie viele Menschen, die als Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines
ENSA-finanzierten Schülerinnen- und Schüler-Austauschs nach
Deutschland eingereist sind, sind nach Kenntnis der Bundesregierung
nach Ablauf ihres Visums nicht zeitgerecht ausgereist?
Wie viele halten sich illegal in Deutschland auf?
Wie viele haben einen Folgeantrag für einen längerfristigen Aufenthalt
gestellt?

b) Dokumentiert das ENSA-Programm Fälle abgelehnter Visumsanträge
oder erhebt das ENSA-Programm statistisch Daten über die Anzahl der
abgelehnten Visa für Teilnehmende, die ein Visum für ihren Aufenthalt
in Deutschland brauchen?
Wenn ja, sind dem BMZ bzw. der Bundesregierung diese Fälle und Daten
bekannt?

10. Wie viele Menschen, die an der Veranstaltungen oder Angeboten der
Deutsch-Afrikanischen-Jugendinitiative des BMZ (https://daj.engagement-
global.de/startseite.html) teilnehmen wollten bzw. teilgenommen haben, ha-
ben hierfür bei einer deutschen Auslandsvertretung einen Visumsantrag ge-
stellt, wie hoch war die Ablehnungsquote, und (falls bekannt) wie häufig war
bei Ablehnungen das Kriterium der Rückkehrbereitschaft der Grund zur Ab-
lehnung (bitte nach Ländern und Jahren aufschlüsseln)?
a) Wie viele Menschen, die im Rahmen von Veranstaltungen oder Program-

men der Deutsch-Afrikanische Jugendinitiative (DAJ) nach Deutschland
eingereist sind, sind nach Kenntnis der Bundesregierung nach Ablauf ih-
res Visums nicht zeitgerecht ausgereist?
Wie viele halten sich illegal in Deutschland auf?
Wie viele haben einen Folgeantrag für einen längerfristigen Aufenthalt
gestellt?

b) Dokumentiert die DAJ Fälle oder erhebt die DAJ statistisch Daten über
die Anzahl der abgelehnten Visa für Teilnehmende, die ein Visum für ih-
ren Aufenthalt in Deutschland brauchen?
Wenn ja, sind dem BMZ bzw. der Bundesregierung diese Fälle und Daten
bekannt?

11. Wie viele Menschen, die einen Visumsantrag bei einer deutschen Auslands-
vertretung stellen mussten, haben zusätzlich zu den in den Fragen 7 bis 10
erfragten Programmen an einem von der Bundesregierung finanzierten Pro-
gramm (wie z. B. Freiwilligendiensten, Schülerinnen- und Schüler-Austau-
schen etc.) in den Jahren 2014, 2015 und 2016 teilgenommen bzw. wollten
teilnehmen?
Um welche Programme handelt es sich?
Wie viele Visumsanträge wurden hierfür gestellt?
Wie hoch war die Ablehnungsquote (bitte einzeln für die Programme, Länder
und Jahre auflisten)?

12. Wie und durch wen wird die oben zitierte „Prüfung von Migrationsdruck“
vorgenommen (Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 10
des Abgeordneten Hans-Christian Ströbele in der Fragestunde vom 22. März
2017: „Da es Regionen mit höherem Migrationsdruck gibt, muss die Aus-
landsvertretung die Rückkehrbereitschaft in diesen Fällen besonders genau
prüfen.“)?
a) Durch wen wird der Migrationsdruck festgestellt?

Drucksache 18/12285 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
b) Ab wann ist ein „höherer Migrationsdruck“ gegeben?
Was bildet die Vergleichsgrundlage?

c) Wird das in der Regel für Länder, Regionen, Kommunen, Städte aufge-
schlüsselt oder pauschal ausgewiesen?

d) Wird, falls „erhöhter Migrationsdruck“ festgestellt wurde, diese Informa-
tion an die einzelnen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Aus-
landsvertretungen kommuniziert?
Wenn ja, wie, und durch wen?

13. Ist dem BMZ oder Engagement Global bekannt, dass Visumsanträge von
Menschen, die an von ihnen geförderten Austauschen oder Programmen wie
ASA oder ENSA teilnehmen wollen, durch die deutschen Botschaften abge-
lehnt werden?
a) Wenn ja, sind dem BMZ oder Engagement Global hierzu Zahlen bekannt,

wie viele Anträge hiervon betroffen sind?
Welche Schlussfolgerungen zieht das BMZ oder Engagement Global für
den Ablauf der von ihm finanzierten oder durchgeführten Programme hie-
raus?

b) Wenn das BMZ oder Engagement Global hierzu keine Zahlen kennt, wel-
che Schlussfolgerungen für die Zukunft zieht das BMZ oder Engagement
Global hieraus?

14. Inwiefern waren abgelehnte Visumsanträge bzw. Schwierigkeiten und Her-
ausforderungen bei der Visa-Vergabe im Rahmen von BMZ-finanzierten
Programmen bereits Gesprächsthema zwischen dem BMZ und dem Auswär-
tigen Amt (AA), welches für Visa-Fragen und die deutschen Botschaften zu-
ständig ist?
a) Haben hierzu Gespräche stattgefunden, und wenn ja wann?

Was wurde besprochen?
Wenn es keine Gespräche hierzu gegeben hat, wieso nicht?

b) Was hat das BMZ vorgetragen?
Was hat das AA vorgetragen?
Wie hat das AA auf eventuell vorgetragene Kritik reagiert?

c) Gab es Gespräche zwischen BMZ, AA und zivilgesellschaftlichen Orga-
nisationen (z. B. Freiwilligen-Dachverbänden, Freiwilligen-Organisatio-
nen etc.)?
Wenn ja, wann, und was war das Ergebnis der Gespräche?

15. Welche Aufgaben hat die von Engagement Global neu geschaffene Stelle für
Visa-Angelegenheiten?
Inwiefern dokumentiert diese Stelle Fälle abgelehnter Visa?
Wie viele Fälle abgelehnter Visa hat sie bereits dokumentiert (bitte nach
Ländern, Jahr und Programm aufschlüsseln)?
Bei welchen Fällen spielte die „Rückkehrbereitschaft“ in der Ablehnung eine
Rolle?

16. Gibt es Anforderungen von Seiten der deutschen Behörden bzw. Auslands-
vertretungen, welche Dokumente bzw. Argumente Antragstellerinnen und
Antragsteller der nachfolgend genannten Personengruppen (Freiwillige,
Schüler, Ausbildungsprogramme) speziell vorweisen müssen?
Welche Anforderungen sind das?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12285
a) Inwiefern wird bei den allgemein angeforderten Nachweisen (wie Immo-
bilienbesitz, Kinder etc.) der Kriterien zum Nachweis der Rückkehrbe-
reitschaft das Alter und die aktuelle Lebensphase der Antragstellerin bzw.
des Antragstellers berücksichtigt?

b) Teilt die Bundesregierung die Ansicht, dass sich Freiwilligendienste und
(Schul-)Austauschprogramme meist explizit an junge Menschen richten,
die sich häufig noch in der Ausbildungsphase oder am Anfang ihres Be-
rufslebens befinden, und somit die angeforderten Nachweise naturgemäß
deutlich schwerer erbringen können?

c) Erachtet die Bundesregierung eine spezielle Visa-Richtlinie für Freiwilli-
genprogramme und Schülerinnen und Schüler als notwendig?
Wenn nein, wieso nicht?
Wieso, und mit welcher Begründung wurde die mögliche Regelung (Visa-
Directive 2013/0081) auf europäischer Ebene von der Bundesregierung
abgelehnt?

17. Sieht die Bundesregierung in der oben beispielhaft zitierten Ablehnungsbe-
gründung mit Verweis auf die Herkunft der Antragstellerinnen und An-
tragsteller aus einer „wirtschaftlich schwachen Region“ als problematisch
an?
Inwiefern sieht die Bundesregierung hierin die Gefahr, dass bei einer solchen
Bewertung der Visumsanträge von Menschen, die einen Schülerinnen- und
Schüler-Austausch oder Freiwilligendienst in Deutschland machen wollen,
ökonomisch und sozial deprivilegierte Gruppen benachteiligt werden?
Wenn ja, was gedenkt sie auch vor dem Hintergrund des „Leaving No One
Behind“-Ansatzes der Agenda 2030 gegen solche Benachteiligungen zu tun?

Berlin, den 5. Mai 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

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