BT-Drucksache 18/12255

Nachrüstungen von Fahrzeugen im Besitz des Bundes infolge des Abgasskandals

Vom 27. April 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12255
18. Wahlperiode 27.04.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden), Dr. Valerie Wilms,
Matthias Gastel, Tabea Rößner, Markus Tressel und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Nachrüstungen von Fahrzeugen im Besitz des Bundes infolge des Abgasskandals

Wie die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/11505 ausführt, befinden
sich derzeit 3 276 Fahrzeuge im Besitz des Bundes, die von dem vom Kraftfahrt-
Bundesamt angeordneten Rückruf zur Durchführung einer Nachrüstung im Zuge
des Abgasskandals betroffen sind. Aus diversen Medienberichten geht hervor,
dass sich die bayerische Staatsregierung bislang weigert, ihre Polizeifahrzeuge,
in denen manipulierte Abgasreinigungssysteme eingesetzt werden, nachrüsten zu
lassen. Das bayerische Innenministerium befürchtet, dass durch die Nachrüstung
der Verfall von Schadensersatzansprüchen droht (siehe www.sueddeutsche.de/
wirtschaft/vw-abgasaffaere-rueckruf-bei-vw-nicht-fuer-polizeiautos-1.3386881).
Nach Auffassung der Fragesteller hat die Bundesregierung sich zu dem Wider-
spruch zwischen angeblich umfassendem Verjährungsverzicht seitens des
VW-Konzerns und offensichtlichen Bedenken seitens der bayerischen Staats-
regierung bisher nicht hinreichend geäußert. Insbesondere aufgrund der hohen
Anzahl der vom Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge und der Vielzahl von
(künftigen) Schadensersatzklagen privater Fahrzeughalter besteht nach Auffas-
sung der Fragesteller hier noch Klärungsbedarf.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwiefern kommen die Bundesbehörden für die von der vom Kraftfahrt-Bun-

desamt angeordneten Rückrufaktion betroffenen Fahrzeuge in ihrem Besitz
der freiwilligen Nachrüstpflicht nach?

2. Für welche der 3 276 Fahrzeuge im Besitz des Bundes (siehe die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 18/11505), die von
dem vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Rückruf zur Durchführung ei-
ner Nachrüstung im Zuge des Abgasskandals betroffen sind, haben die ent-
sprechenden Bundesbehörden bereits eine entsprechende Aufforderung er-
halten, die Fahrzeuge nachrüsten zu lassen?

3. Für welche der 3 276 Fahrzeuge im Besitz des Bundes (siehe die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 18/11505), die von
dem vom Kraftfahrt-Bundesamt angeordneten Rückruf zur Durchführung ei-
ner Nachrüstung im Zuge des Abgasskandals betroffen sind, wurde seitens
der Bundesbehörden bereits eine entsprechende Nachrüstung in die Wege
geleitet?

4. Welchen Zeitplan gibt es für die Durchführung der Nachrüstungsmaßnah-
men für diese Fahrzeuge im Besitz des Bundes, und wann werden diese
Nachrüstungsmaßnahmen abgeschlossen sein?

Drucksache 18/12255 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
5. Für welche der betreffenden Fahrzeuge im Besitz der Bundesministerien
wurde bereits eine Umrüstung in die Wege geleitet, und welcher Zeitplan gilt
für die noch ausstehenden oder begonnenen Umrüstungsmaßnahmen (bitte
nach Bundesministerien und Fahrzeugmodellen aufschlüsseln)?

6. Warum wurden für welche der aufgeführten Modelle und von welchen Be-
hörden bzw. Bundesministerien Nachrüstungsmaßnahmen bislang ggf. nicht
in die Wege geleitet (bitte nach Fahrzeugmodell und Behörde aufschlüsseln
und begründen)?

7. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Vorgehen der
bayerischen Staatsregierung, welche der Nachrüstpflicht augenscheinlich
nicht nachkommt (siehe z. B. www.focus.de/auto/news/abgas-skandal/
angst-vor-gewaehrleistungs-verlust-vw-skandal-polizei-in-bayern-will-
passat-streifenwagen-nicht-umruesten-lassen_id_6681633.html), und wel-
che Informationen liegen der Bundesregierung zum aktuellen Stand der
Umrüstungsmaßnahmen der betreffenden Fahrzeuge vor?

8. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über weitere öffentliche
Ministerien, Behörden und sonstige Institutionen des Bundes, der Länder
und der Kommunen vor, die bisher nicht der vom Kraftfahrt-Bundesamt an-
geordneten VW-Rückrufaktion gefolgt sind (wenn ja, bitte genaue Bezeich-
nung der Institution sowie der Fahrzeuganzahl und -modelle)?

9. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Äußerungen der
bayerischen Staatsregierung, vor möglichen Umrüstungsmaßnahmen zu-
nächst die weitere Entwicklung der Rechtsprechung bezüglich möglicher
Mängelansprüche und Bemühungen der Europäischen Union im Hinblick
auf die Entschädigung von Betroffenen noch abwarten zu wollen (siehe
www.focus.de/auto/news/abgas-skandal/angst-vor-gewaehrleistungs-verlust-
vw-skandal-polizei-in-bayern-will-passat-streifenwagen-nicht-umruesten-
lassen_id_6681633.html), und rät die Bundesregierung betroffenen Fahr-
zeughaltern in Deutschland ebenfalls vorerst zum Abwarten (bitte begrün-
den)?

10. Wenn nein, warum nicht, und welcher Unterschied in der Sache besteht in
diesem Fall zu den Fahrzeugen der bayerischen Polizei?

11. Bis wann spätestens muss ein Fahrzeughalter der Aufforderung zur Teil-
nahme durch Vorführung in einer VW-Werkstatt gefolgt sein, um keine
Rechtsfolgen gemäß § 5 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung be-
fürchten zu müssen (siehe die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 auf
Bundestagsdrucksache 18/11505; bitte ggf. nach betroffenen VW-Fahrzeug-
typen getrennt auflisten)?

Berlin, den 25. April 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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