BT-Drucksache 18/12209

zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Katja Keul, Renate Künast, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 18/10255 - Zukunftsfähige Unternehmensverantwortung - Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten im deutschen Recht verankern

Vom 3. Mai 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12209
18. Wahlperiode 03.05.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(19. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Katja Keul, Renate Künast,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/10255 –

Zukunftsfähige Unternehmensverantwortung ‒ Menschenrechtliche
Sorgfaltspflichten im deutschen Recht verankern

A. Problem
Am 16. Juni 2011 nahm der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen (VN) die
„Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte“ an. Ziel des Rahmenwerkes
ist es, Menschenrechtsverletzungen, an denen Unternehmen beteiligt sind, zu ver-
hindern und die Rechte betroffener Menschen zu stärken. Mit diesen Prinzipien
werden die Staaten dazu aufgefordert, durch einen intelligenten Mix aus freiwil-
ligen und gesetzlichen Maßnahmen dazu beizutragen, dass die international aner-
kannten Menschenrechtsabkommen, die Kernarbeitsnormen der Internationalen
Arbeitsorganisation (Labour Organization, ILO) sowie die Kernbestandteile der
internationalen Umweltabkommen entlang der Lieferketten eingehalten werden.
Damit wäre zugleich sichergestellt, dass der Menschenrechtsschutz keinen Wett-
bewerbsnachteil darstellt. Zur Umsetzung der VN-Leitprinzipien auf nationaler
Ebene sind die VN-Mitgliedstaaten aufgefordert, Nationale Aktionspläne (NAP)
zu erarbeiten. Die Bundesregierung hat hierzu 2014 einen breit angelegten Kon-
sultationsprozess gestartet. Während andere Industriestaaten wie die Vereinigten
Staaten von Amerika (USA), Großbritannien und Frankreich bereits Gesetze er-
arbeitet haben, steht der Aktionsplan der Bundesregierung noch aus. Am 25. Ok-
tober 2016 hat das Europäische Parlament (EP) alle Mitgliedstaaten ermahnt, ge-
eignete Maßnahmen zur gesetzlichen Verankerung menschenrechtlicher Sorg-
faltspflichten zu ergreifen.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN.

Drucksache 18/12209 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12209
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/10255 abzulehnen.

Berlin, den 26. April 2017

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung

Dagmar G. Wöhrl
Vorsitzende

Jürgen Klimke
Berichterstatter

Stefan Rebmann
Berichterstatter

Niema Movassat
Berichterstatter

Uwe Kekeritz
Berichterstatter

Drucksache 18/12209 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Jürgen Klimke, Stefan Rebmann, Niema Movassat und
Uwe Kekeritz

I. Überweisung

Der Deutsche Bundestag hat die Vorlage auf Drucksache 18/10255 in seiner 215. Sitzung am 26.01.2017 beraten
und an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung zur federführenden Beratung und an
den Auswärtigen Ausschuss, den Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz, den Ausschuss für Wirtschaft und
Energie und den Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Bundesregierung wird von den Antragstellern aufgefordert, ein Gesetz zur Verankerung verbindlicher men-
schenrechtlicher Sorgfaltspflichten zu erarbeiten, mit dem festgeschrieben wird, dass Unternehmen eine fortlau-
fende, menschenrechtsbezogene Risikoanalyse, geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von und Abhilfe bei
Menschenrechtsverletzungen zu erbringen und diese dokumentiert zu veröffentlichen haben.

Diese einzuhaltenden Vorgaben sollen nach bestimmten Kriterien wie Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Mitar-
beiterzahl skalierbar sein, um eine stufenweise Einführung zu gewährleisten.

Darüber hinaus soll für Opfer von Menschenrechtsverletzungen die Möglichkeit der individuellen und kollektiven
zivilgerichtlichen Klage geschaffen werden.

Weiterhin fordern die Antragsteller die Bundesregierung auf, in den Gesetzentwurf Sanktionsmöglichkeiten bei
Verstößen aufzunehmen; ferner sollen Anreize für Unternehmen zur Ergreifung von Maßnahmen zur Einhaltung
menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten durch öffentliche Vergabeverfahren gesetzt werden.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Auswärtige Ausschuss hat die Vorlage auf Drucksache 18/10255 in seiner 90. Sitzung am 15.02.2017 bera-
ten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen
DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags.

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat die Vorlage auf Drucksache 18/10255 in seiner 141.
Sitzung am 26.04.2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat die Vorlage auf Drucksache 18/10255 in seiner 110. Sitzung am
26.04.2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen
der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags.

Der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe hat die Vorlage auf Drucksache 18/10255 in seiner
86. Sitzung am 17.05.2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung hat die Vorlage in seiner 82. Sitzung
am 26.04.2017 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stim-
men der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12209
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN weist darauf hin, dass die Bundesregierung in der nationalen Um-
setzung der EU-Richtlinie zu den sogenannten CSR-Berichtspflichten weit hinter ihren Möglichkeiten geblieben
wäre; das Gleiche gelte auch für die Beschaffungsrichtlinie und den NAP zur Umsetzung der VN-Leitprinzipien
für Wirtschaft und Menschenrechte. Mit dem vorliegenden Antrag wolle man die notwendigen Korrekturen vor-
nehmen. Die unzureichenden Vorgaben der Bundesregierung würden zudem nur für 300 Unternehmen gelten.
Alle anderen Unternehmen würden von dem Gesetz überhaupt nicht erfasst. Damit versäume es die Bundesregie-
rung, ein Level Playing Field für alle Unternehmen zu schaffen. Es gebe nämlich eine Reihe von Unternehmen,
die bereit wären, höhere Standards im Bereich der Menschenrechte und der Umwelt zu erfüllen, während sich
andere Unternehmen mit niedrigen Standards Kosten- und Preisvorteile verschaffen könnten.

Die Fraktion der CDU/CSU hebt hervor, dass Deutschland mit dem NAP zu den 12 Ländern weltweit zähle, die
die VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte umgesetzt hätten. Den vorliegenden Antrag werde man
ablehnen, weil er zur falschen Zeit gestellt werde. Es sei vernünftig, zunächst einmal den Umsetzungsprozess des
NAP abzuwarten, bevor man weitere Schritte unternehme.

Die Fraktion der SPD betont, sie habe Verständnis für viele der genannten Kritikpunkte und wäre selbst gerne
weiter gegangen. So sehe man die Begrenzung des Geltungsbereiches auf börsennotierte Unternehmen mit einer
Beschäftigtenzahl ab 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kritisch. Man schließe sich aber der Einschätzung der
Fraktion der CDU/CSU an, dass der vorliegende Antrag außer Acht lasse, dass es inzwischen einen NAP gebe,
mit dem man in kleinen Schritten Fortschritte erzielen wolle. Je nachdem wie die Ergebnisse des Monitoring
ausfallen würden, werde man nachsteuern müssen. Darum werde man diesen Antrag ebenfalls ablehnen.

Die Fraktion DIE LINKE. erklärt, sie teile die Kritik der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und werde den
Antrag unterstützen und ihm zustimmen. Man selbst würde, was die Erweiterung des Adressatenkreises angehe,
vorschlagen, alle Unternehmen ab 250 Beschäftigten zu erfassen, und zwar unabhängig davon, ob sie börsenno-
tiert seien oder nicht. Seit Jahren fordere man eine verbindliche Sorgfaltspflicht und effektive Sanktionsmecha-
nismen. Ergänzend zum Weg des Zivilrechts plädiere man für den Weg des Unternehmensstrafrechtes. Darüber
hinaus fordere man die Bundesregierung auf, den VN-Treaty-Prozess, der vom VN-Menschenrechtsrat im Jahre
2014 angestoßen worden sei, zu unterstützen.
Berlin, den 26. April 2017

Jürgen Klimke
Berichterstatter

Stefan Rebmann
Berichterstatter

Niema Movassat
Berichterstatter

Uwe Kekeritz
Berichterstatter

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