BT-Drucksache 18/12188

Sicherung der Berufseinstiegsbegleitung

Vom 26. April 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12188
18. Wahlperiode 26.04.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Sigrid Hupach, Nicole Gohlke,
Ralph Lenkert, Norbert Müller (Potsdam), Sabine Zimmermann (Zwickau)
und der Fraktion DIE LINKE.

Sicherung der Berufseinstiegsbegleitung

Seit 2009 wurde das Instrument der Berufseinstiegsbegleitung als Maßnahme für
förderbedürftige Jugendliche beim Übergang von der Schule in den Beruf einge-
setzt. Seit dem Jahre 2012 ist dieses Instrument im Dritten Buch Sozialgesetzbuch
(SGB III) als Regelinstrument aufgenommen.
Dabei sollen Schülerinnen und Schüler, beginnend mit dem Vorabschlussjahr in
der Schule, beim Übergang in Ausbildung durch geeignete Fachkräfte unterstützt
werden. Die Begleitung kann nach Abschluss der allgemeinbildenden Schule bis
zu 24 Monate fortgesetzt werden.
Das Angebot richtet sich vor allem an Schülerinnen und Schüler, die Schwierig-
keiten haben, einen Schulabschluss zu erreichen oder den Übergang in Ausbil-
dung zu schaffen.
Die Berufseinstiegsbegleitung wird durch die Bundesagentur für Arbeit maximal
hälftig finanziert. Die andere Hälfte soll durch Dritte, vorzugsweise die Länder,
getragen werden. In die Finanzierung können Mittel des ESF (Europäischer So-
zialfonds) einfließen.
Laut Bundesregierung konnten inzwischen mit den Ländern Hamburg, Hessen,
Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Brandenburg Vereinba-
rungen zur Finanzierung von Berufseinstiegsbegleitung abgeschlossen werden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Mit welchen Bundesländern sind weitere Vereinbarungen zur Finanzierung

von Berufseinstiegsbegleitung in Vorbereitung, und wann werden sie in
Kraft treten?

2. Welche Gründe gibt es, dass mit den anderen Bundesländern bisher keine
Vereinbarungen abgeschlossen werden konnten?

3. Welche Bundesländer greifen für die Finanzierung auf ESF-Mittel zurück?
Welche Bundesländer haben nach Kenntnis der Bundesregierung eigene Pro-
gramme aufgelegt?

4. Auf welcher Grundlage finden nach Kenntnis der Bundesregierung in den
Bundesländern Maßnahmen der Berufseinstiegsbegleitung statt, mit denen
keine Vereinbarung getroffen werden konnte?

5. Welche weiteren „Dritten“ sind an der Finanzierung der Berufseinstiegsbe-
gleitung beteiligt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

Drucksache 18/12188 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
6. Wie viele Schulen sind derzeit an Maßnahmen beteiligt, die durch das Bun-
desministerium für Arbeit und Soziales kofinanziert werden (bitte nach Bun-
desländern aufschlüsseln)?

7. Wie viele Schulen können derzeit insgesamt Maßnahmen der Berufsein-
stiegsbegleitung anbieten (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

8. Wie viele Schülerinnen und Schüler nehmen im Schuljahr 2016/2017 das
Angebot der Berufseinstiegsbegleitung wahr (bitte auf die einzelnen Bundes-
länder, hilfsweise auf die Regionaldirektionen aufschlüsseln)?

9. Wie hat sich die Inanspruchnahme von Berufseinstiegsbegleitung seit der
Aufnahme dieses Instruments als Regelangebot im SGB III entwickelt?

10. Wie viele Vollzeit- und wie viele Teilzeitstellen für Berufseinstiegsbeglei-
tung wurden in den Ländern, hilfsweise den Regionaldirektionen für das
Schuljahr 2016/2017 geschaffen (bitte nach Vollzeit-/Teilzeitstellen, Ländern
bzw. Regionaldirektionen aufschlüsseln)?

11. Wie hat sich die Zahl der Vollzeit- bzw. Teilzeitstellen seit der Aufnahme
dieses Instruments als Regelangebot im SGB III entwickelt?

12. Wie viele Schülerinnen und Schüler können aus Gründen der Kapazität in
welchen Bundesländern keine Berufseinstiegsbegleitung erhalten?

13. In welchen Bundesländern bzw. Regionaldirektionen konnten die zur Verfü-
gung stehenden Kapazitäten nicht ausgeschöpft werden?

14. Auf welcher Grundlage entscheidet die Bundesagentur für Arbeit abschlie-
ßend über die Teilnahme einer Schülerin oder eines Schülers an der Berufs-
einstiegsbegleitung, wenn dies durch die Schule empfohlen und von den
Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern befürwortet worden ist?

15. Wie viele Jugendliche, die eine Berufseinstiegsbegleitung in Anspruch neh-
men wollten, sind von der Bundesagentur für Arbeit bisher abgelehnt worden
(bitte auf die Jahre und die Bundesländer, hilfsweise die Arbeitsamtsbezirke
aufschlüsseln)?

16. Inwiefern will die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass alle Schülerin-
nen und Schüler, die es wünschen, von einer solchen Förderung profitieren
können?

17. Wie sichert die Bundesagentur für Arbeit die tarifliche Bezahlung der einge-
setzten Fachkräfte in der Berufseinstiegsbegleitung?

18. Woran misst die Bundesregierung die Angemessenheit der Aufwendungen
für das zur Berufseinstiegsbegleitung eingesetzte Fachpersonal?

19. Werden Tariferhöhungen anteilig durch die Bundesagentur für Arbeit über-
nommen (bitte begründen)?

20. Woraus erklärt sich nach Einschätzung der Bundesregierung die höchst un-
terschiedliche Bezahlung von Kräften in der Berufseinstiegsbegleitung zwi-
schen den Bundesländern?

21. Wie hoch ist der Anteil sozialpädagogisch ausgebildeter Fachkräfte unter den
Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleitern?

22. Welche Maßnahmen der Weiterbildung werden für sie angeboten, und wer
finanziert diese Weiterbildung?

Berlin, den 25. April 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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