BT-Drucksache 18/12175

Verbindung zwischen libyschen Sicherheitskräften und Organisierter Kriminalität

Vom 25. April 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12175
18. Wahlperiode 25.04.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Christine Buchholz, Annette Groth,
Inge Höger, Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu und der Fraktion DIE LINKE.

Verbindung zwischen libyschen Sicherheitskräften und Organisierter Kriminalität

Im April 2015 begann die Europäische Union (EU) mit der Militärmission
„EUNAVFOR MED – Operation Sophia“ im Mittelmeer mit dem Schwerpunkt
der Aufklärung von Schleusernetzwerken. Eine weitere wichtige Aufgabe von
EUNAVFOR MED besteht „im Fähigkeitsaufbau der libyschen Küstenwache,
um das Waffenembargo der Vereinten Nationen gegenüber Libyen auf Hoher See
durchzusetzen“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/11102). In der Erklärung von
Valletta vom 3. Februar 2017 bekräftigten die Mitglieder des Europäischen Rates,
dass die Zusammenarbeit mit Libyen und den Nachbarstaaten Libyens als Tran-
sitländer vertieft werden würde. Der Aufbau von Kapazitäten zur Kontrolle der
libyschen Grenzen sei prioritär zu handhaben, dabei gehe es insbesondere um die
Finanzierung der Operation Sophia. Darüber hinaus sollten Aufnahmekapazitäten
für Libyen aufgebaut werden. Diese Maßnahmen sollen mit 200 Mio. Euro zu-
sätzlich aus dem Afrikafond als „erster Schritt“ finanziert werden (www.
consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2017/01/03-malta-declaration/). Im
22. Bi-weekly Analytical Report der EU-Grenzagentur Frontex vom 9. Dezember
2016 ist die Rede von der Verwicklung libyscher Autoritäten in Schmuggel. Die
Bundesregierung wird in ihrer Antwort zu Frage 4d der Kleinen Anfrage auf Bun-
destagsdrucksache 18/11344 deutlicher. Demnach sind der Bundesregierung
Vorfälle bekannt, bei denen einzelne Angehörige der libyschen Küstenwache mit
Schleusernetzwerken zusammengearbeitet hätten, indem sie zum Beispiel das für
die Schleusung zu nutzende Gebiet aufgeklärt, Boote mit Flüchtlingen begleiteten
und bereits genutzte Boote zur Wiederverwendung geborgen hätten (www.
goettinger-tageblatt.de/Welt/Politik/Deutschland-Welt/Libysche-Kuestenwache-
unterstuetzt-Schleuserbanden). Diese Praxis ähnelt der Beschreibung eines durch
die Flüchtlingsrettungsorganisation Sea-Watch berichteten Angriffs der liby-
schen Küstenwache auf Flüchtlingsboote, bei dem bis zu dreißig Flüchtlinge ums
Leben kamen und die Angehörigen der Küstenwache versucht hatten, gewaltsam
den Motor des Boots zu stehlen (www.spiegel.de/panorama/justiz/fluechtlinge-
getoetet-unbekannte-attackieren-offenbar-boot-vor-libyen-a-1117743.html).
Nach Angaben der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/11739 wurde
die Untersuchung der Vorfälle ausgerechnet der beschuldigten libyschen Küsten-
wache übertragen, der im Bericht der Unterstützungsmission der Vereinten Nati-
onen in Libyen (UNSMIL) schwerste Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen
werden. So heißt es, dass die libysche Küstenwache vor der libyschen Küste ab-
gefangene Flüchtlinge in Lager der Abteilung zur Bekämpfung von Migration
(DCIM) bringt, wo sie Vergewaltigung und Folter ausgesetzt sind. UNSMIL be-
schreibt, dass aufgegriffene Flüchtlinge von der libyschen Küstenwache an Far-
men und Privathaushalte zur Zwangsarbeit übergeben werden (www.ohchr.
org/Documents/Countries/LY/DetainedAndDehumanised_en.pdf).

Drucksache 18/12175 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Darüber hinaus ist in einem der „Welt am Sonntag“ vorliegenden Schreiben der
deutschen Botschaft in Niger von „KZ ähnlichen Verhältnissen in den sogenann-
ten Privatgefängnissen“ die Rede. Der Bericht an das Bundeskanzleramt spricht
weiter von „allerschwersten, systematischen Menschenrechtsverletzungen in Li-
byen“. „Augenzeugen sprachen von exakt fünf Erschießungen wöchentlich in ei-
nem Gefängnis – mit Ankündigung und jeweils freitags, um Raum für Neuan-
kömmlinge zu schaffen, d.h. den menschlichen ‚Durchsatz‘ und damit den Profit
der Betreiber zu erhöhen“ (www.welt.de/politik/deutschland/article161611324/
Auswaertiges-Amt-kritisiert-KZ-aehnliche-Verhaeltnisse.html). In diesem Zu-
sammenhang werfen sich nach Ansicht der Fragesteller nicht nur Fragen der Ver-
wicklung der sogenannten libyschen Einheitsregierung in diese Praktiken auf,
sondern auch hinsichtlich der auf EU-Ebene, wie auch auf nationaler Ebene, im-
mer wieder diskutierten Einrichtung von „Hot Spots“ in Libyen und der Zusam-
menarbeit mit der libyschen Einheitsregierung.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hält die Bundesregierung es für ausreichend, angesichts der Angriffe auf

Flüchtlingsboote und Boote von NGOs wie Sea-Watch, die libysche Küs-
tenwache auf die „Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien hinzuweisen“
(Bundestagsdrucksache 18/11344, Antwort zu Frage 4a) und eine Erklä-
rung eines nicht genannten Vertreters der libyschen Küstenwache entge-
genzunehmen, dass „die Zwischenfälle auf Hoher See untersucht“ würden,
insbesondere vor dem Hintergrund der Einschätzung der Bundesregierung,
dass „Teile der libyschen Küstenwache mit Schleusernetzwerken zusam-
menarbeiten … genutzte Migrantenboote zur Wiederverwertung birgt“
(www.goettinger-tageblatt.de/Welt/Politik/Deutschland-Welt/Libysche-
Kuestenwache-unterstuetzt-Schleuserbanden)?
a) Welche weiteren Anstrengungen hat die Bundesregierung zur Aufklärung

der Angriffe auf NGO-Schiffe unternommen (bitte Vorgehen ausführlich
begründen)?

b) Welche Sanktionen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für die
an solchen Angriffen beteiligten Mitglieder der libyschen Küstenwache
verhängt?

c) Sind der Bundesregierung Beteiligte an solchen Übergriffen bekannt, und
nehmen diese an Schulungen im Rahmen von EUNAVFOR MED Opera-
tion Sophia teil?

2. Welche Straftaten meint die Bundesregierung im Einzelfall, wenn sie da-
von spricht, dass ihr Vorfälle bekannt seien, bei denen einzelne Angehörige
von Teilen der libyschen Küstenwache mit Schleusernetzwerken zusam-
mengearbeitet hätten, indem sie zum Beispiel das für die Schleusung zu
nutzende Gebiet aufklärten, Migrantenboote begleiteten und bereits ge-
nutzte Boote zur Wiederverwendung geborgen hätten (www.goettinger-
tageblatt.de/Welt/Politik/Deutschland-Welt/Libysche-Kuestenwache-
unterstuetzt-Schleuserbanden) (bitte alle bekannten Fälle mit Tatvorwurf,
etwaigen Opfern etc. auflisten)?
a) Gibt es Hinweise auf die Zusammenarbeit der libyschen Küstenwache mit

der Organisierten Kriminalität (falls ja, bitte ausführen und Fälle, Opfer-
zahlen etc. benennen)?

b) Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse, dass Flüchtlingsboote von
der libyschen Wache versenkt wurden oder ohne Motor auf dem Mittel-
meer zurückgelassen wurden?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12175
c) Inwiefern stellt ein solcher Vorfall einen Grund zur Intervention von an-
wesenden internationalen Kräften dar, und gab es schon solche Interven-
tionen?

d) Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse von Übergriffen solcher
Einheiten, insbesondere auch aus sogenannten Debriefings von Frontex?

e) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der im
UNSMIL-Bericht beschriebenen Praxis, dass Flüchtlinge, die auf dem
Meer von der libyschen Küstenwache aufgegriffen würden, in Einrichtun-
gen der Abteilung zur Bekämpfung von Migration (DCIM) oder auf Pri-
vathäuser und Farmen verteilt würden, sie dann oft zur Zwangsarbeit ge-
zwungen würden und insbesondere Frauen Vergewaltigung oder anderen
Formen sexueller Gewalt ausgesetzt seien (www.ohchr.org/Documents/
Countries/LY/DetainedAndDehumanised_en.pdf), insbesondere in Hin-
sicht auf EUNAVFOR MED Operation Sophia?

3. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Flüchtlinge von der libyschen
Küstenwache an bewaffnete Milizen übergeben, und falls ja, welche (vgl.
www.ohchr.org/Documents/Countries/LY/DetainedAndDehumanised_en.
pdf)?

4. Welche über den UNSMIL Bericht hinausgehenden Informationen hat die
Bundesregierung darüber, dass Mitglieder des DCIM und der libysche Küs-
tenwache „mit bewaffneten Gruppen, Schmugglern und Menschenhändlern
zusammenarbeiten, um Migranten für ihren Profit“ auszubeuten (www.ohchr.
org/Documents/Countries/LY/DetainedAndDehumanised_en.pdf)?
Um welche Vergehen handelt es sich dabei nach Erkenntnis der Bundesre-
gierung im Einzelnen (bitte soweit möglich auch die bewaffneten Gruppen,
auf die sich die Aussage bezieht, nennen)?

5. Inwieweit hat die Bundesregierung über den Bericht von Ärzte ohne Grenzen
(MSF) hinausgehende Kenntnisse über die dort beschriebenen Praktiken von
„Folter, Missbrauch, sexuelle[r] Gewalt“, die auch von Seiten libyscher Si-
cherheitskräften gegenüber Flüchtlingen praktiziert würden (www.msf.org.
br/publicacoes/dying_to_reach_europe.pdf)?

6. Welche der sogenannten libyschen Einheitsregierung unterstellten Grenz-
schutzeinheiten gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung, abgesehen von
der libyschen Küstenwache, und wo werden diese eingesetzt?
a) Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse bezüglich Kooperation die-

ser Einheiten mit Schleusernetzwerken oder Straftaten im Zusammen-
hang mit Menschenhandel?

b) Gibt es Hinweise auf die Zusammenarbeit dieser Einheiten mit der Orga-
nisierten Kriminalität (falls ja, bitte ausführen und Fälle, Opferzahlen,
verantwortliche Einheiten etc. benennen)?

c) Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse von Übergriffen solcher
Einheiten, insbesondere auch aus sogenannten Debriefings von Frontex,
und wenn ja, welche?

7. Welche Kooperationen zwischen EU, Bundesregierung oder europäischen
Behörden oder Agenturen und der DCIM oder sonstigen Einrichtungen der
libyschen Einheitsregierung bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung
(bitte erläutern)?

8. Über welche möglichen Kenntnisse bezüglich Kooperation des DCIM mit
Schleusernetzwerken oder von Verbindungen zu Straftaten im Zusammen-
hang mit Menschenhandel oder der Organisierten Kriminalität im Allgemei-
nen verfügt die Bundesregierung?

Drucksache 18/12175 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
9. Welche Einheiten und Einrichtungen sind dem DCIM nach Kenntnis der
Bundesregierung unterstellt?
a) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Fälle von Korruption im Zu-

sammenhang mit dem DCIM?
b) Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse bezüglich Kooperation die-

ser Einheiten mit Schleusernetzwerken oder Straftaten im Zusammen-
hang mit Menschenhandel?

c) Gibt es Hinweise auf die Zusammenarbeit dieser Einheiten mit der Orga-
nisierten Kriminalität (falls ja, bitte ausführen und Fälle, Opferzahlen etc.
benennen)?

d) Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse von Übergriffen solcher
Einheiten, insbesondere auch aus sogenannten Debriefings von Frontex?

10. Welche Einheiten sind nach Kenntnis der Bundesregierung dem Passport In-
vestigations Department unterstellt?
a) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Fälle von Korruption im Zu-

sammenhang mit dem Passport Investigations Department?
b) Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse bezüglich Kooperation die-

ser Einheiten mit Schleusernetzwerken oder Straftaten im Zusammen-
hang mit Menschenhandel?

c) Gibt es Hinweise auf die Zusammenarbeit dieser Einheiten mit der Orga-
nisierten Kriminalität (falls ja, bitte ausführen und Fälle, Opferzahlen etc.
benennen)?

d) Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse von Übergriffen solcher
Einheiten, insbesondere auch aus sogenannten Debriefings von Frontex?

e) Gibt es immer noch dem Passport Investigation Department unterste-
hende Einrichtungen, in denen Flüchtlinge festgehalten werden?

11. Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse zu Übergriffen in den von der
DCIM kontrollierten Einrichtungen, in denen sich Geflüchtete befinden, und
was sind die Konsequenzen der Bundesregierung aus den im UNSMIL Be-
richt benannten Demütigungen und Misshandlungen und der Folter, die
Flüchtlinge in DCIM-Einrichtungen zu erdulden haben (www.ohchr.org/
Documents/Countries/LY/DetainedAndDehumanised_en.pdf)?

12. Befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung auch in dem von der liby-
schen Einheitsregierung kontrollierten Gebiet Privatgefängnisse, wie sie in
dem in der „Welt“ zitierten Schreiben beschriebenen werden, und wenn ja,
wo, und wie viele für wie viele Gefangene (www.welt.de/politik/deutschland/
article161611324/Auswaertiges-Amt-kritisiert-KZ-aehnliche-Verhaeltnisse.
html)?

13. Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung, ob es Bemühungen
der libyschen Regierung gibt, die sogenannten Privatgefängnisse schließen
zu lassen und die dort begangenen Verbrechen zu ahnden?
Welche Bemühungen hat die Bundesregierung in diesem Zusammenhang an-
gestellt, um eine Beendigung dieser Praxis zu unterstützen?

14. Wie erklärt sich die Bundesregierung den Anstieg der Todesopfer unter
Flüchtlingen von 2015 auf 2016 vor der libyschen Küste um 48 Prozent
(Frontex Bi-Weekly No. 22)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12175

15. Wie ist die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache

18/11344, Frage 3a, ob die Kräfte der libyschen Küstenwache im Rahmen
von EUNAVFOR MED Operation Sophia auf die Unzulässigkeit sogenann-
ter Push-Back-Praktiken hingewiesen werden, dass im nächsten Ausbil-
dungsmodul rechtliche Grundlagen und Verpflichtungen Gegenstand der
Ausbildung seien, hinsichtlich des Gegenstands der Frage zu verstehen
(www.msf.org.br/publicacoes/dying_to_reach_europe.pdf)?

16. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht von Ärzte
ohne Grenzen, dass „libysche Autoritäten regelmäßig gegen das non-refou-
lement Prinzip verstoßen“ (www.msf.org.br/publicacoes/dying_to_reach_
europe.pdf)?

17. Welche Bemühungen hat die Bundesregierung zur Entkriminalisierung von
illegaler Einreise und illegalem Aufenthalt in Libyen unternommen, insbe-
sondere auch vor dem Hintergrund, dass aufgrund dieser Gesetzgebung
Flüchtlinge „willkürlich und unbegrenzt inhaftiert“ werden (www.ohchr.org/
Documents/Countries/LY/DetainedAndDehumanised_en.pdf)?

18. Wird im Rahmen von EUNAVFOR MED – Operation Sophia die willkürli-
che und unbegrenzte Inhaftierung von der libyschen Küstenwache aufgegrif-
fener Flüchtlinge thematisiert; www.msf.org.br/publicacoes/dying_to_reach_
europe.pdf (bitte ausführen)?

19. Inwiefern plant die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Menschen-
rechtslage von Flüchtlingen in Syrien, in Zukunft „Auffanglager“ für Flücht-
linge in Libyen zu errichten, in die Flüchtlinge auch wieder zurückgebracht
werden sollen (www.zeit.de/politik/ausland/2017-01/malta-eu-innenminister-
asylrecht-treffen-thomas-de-maiziere)?

20. Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung ein Klima der Straflo-
sigkeit in Libyen bei Rechtsverletzungen von Flüchtlingen (bitte ausführlich
begründen)?

21. In welchen weiteren afrikanischen Staaten sind nach Kenntnis der Bundes-
regierung solche „Auffanglager“ für zurückgebrachte Flüchtlinge mit euro-
päischer Unterstützung geplant oder schon in Betrieb?

Berlin, den 24. April 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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