BT-Drucksache 18/12174

Die Lage der Flüchtlinge auf der Balkanroute

Vom 25. April 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12174
18. Wahlperiode 25.04.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Christine Buchholz, Annette Groth,
Dr. André Hahn, Inge Höger, Andrej Hunko, Halina Wawzyniak und der Fraktion
DIE LINKE.

Die Lage der Flüchtlinge auf der Balkanroute

Die sogenannte Balkanroute über Griechenland, Mazedonien, Serbien, Ungarn
und Österreich stellte ab April 2015 die Hauptfluchtroute von Schutzsuchenden
aus Syrien, Irak und Afghanistan dar. Das Aufnahmesystem in Griechenland war
schon im Jahr 2015 nicht mehr tragfähig – das führte dazu, dass immer mehr
Flüchtlinge die Balkanroute als Weg nach Westeuropa wählten. Mit Stichtag
7. Dezember 2016 befanden sich etwa 15 000 Geflüchtete auf den griechischen
Inseln und 47 600 auf dem griechischen Festland (https://ec.europa.eu/home-
affairs/sites/homeaffairs/files/what-we-do/policies/european-agenda-migration/
20170208_ninth_report_on_relocation_and_resettlement_en.pdf). Die Bedin-
gungen in griechischen Flüchtlingslagern und Hotspots sind immer wieder Ge-
genstand menschenrechtlicher Kritik (www.proasyl.de/thema/fluechtlinge-in-
griechenland/). Schon im Jahr 2011 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH)
eine Überstellung nach Griechenland wegen der dortigen systemischen Mängel
im Asylverfahren und bei den Aufnahmebedingungen für Geflüchtete untersagt,
seitdem galt in Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten (bis März 2017) ein
Überstellungsstopp nach Griechenland. Damit wurde Ungarn in vielen Fällen zu
dem EU-Land, das nach der Dublin-Verordnung für die Asylprüfung zuständig
wurde, weil aus Griechenland kommende Asylsuchende über die serbisch-unga-
rische Grenze die EU erreichten. Allerdings stellte Ungarn insbesondere aufgrund
seiner restriktiven Flüchtlingspolitik und seiner immer wieder offen dargelegten
flüchtlingsfeindlichen Haltung (vgl. www.deutschlandfunk.de/gescheitertes-
fluechtlingsreferendum-in-ungarn-fuer.694.de.html?dram:article_id=367531)
für die meisten Flüchtlinge nur ein Transitland auf der Balkanroute dar. Unter
Zwang mussten sich viele Flüchtlinge jedoch in Ungarn registrieren lassen, was
zur Zuständigkeit Ungarns nach der Dublin-Verordnung führte. Die Kritik am
Umgang mit Schutzsuchenden in Ungarn riss nicht ab, so dass mehrere EU-Staa-
ten, darunter Österreich, aufgrund der schlechten Bedingungen für Flüchtlinge
vor Ort im September 2015 einen Überstellungsstopp in Bezug auf Ungarn erlie-
ßen (www.proasyl.de/news/fluechtlinge-gaenzlich-unerwuenscht-neuer-bericht-
zur-situation-in-ungarn/).
Am 1. Dezember 2015 erkannte Ungarn – als einziger Mitgliedstaat der EU –
Serbien als „sicheren Drittstaat“ an. Seitdem werden Schutzsuchende systema-
tisch und ohne inhaltliche Prüfung aus Ungarn nach Serbien zurückgeschoben. In
Ungarn wird rücküberstellten Asylsuchenden der Zugang zu einem fairen
Verfahren verweigert (www.proasyl.de/pressemitteilung/ungarn-systematische-
verletzung-der-menschenrechte-von-fluechtlingen/). Ein Anfang Juli 2016 in
Kraft getretenes Gesetz erlaubt es ungarischen Behörden, Geflüchtete, die in einer
bis zu acht Kilometer breiten Zone auf ungarischem Territorium aufgegriffen

Drucksache 18/12174 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

werden, in sogenannte Transitzonen an der serbisch-ungarischen Grenze zurück-
zuschieben. Diese gelten dann als offiziell nicht eingereist, da sich die Transitzo-
nen auf serbischem Gebiet befinden. Immer wieder berichten Flüchtlinge von ge-
waltsamen sogenannten Pushbacks nach Serbien. Im Juli 2015 hatte Ungarn die
Grenzen zu Serbien mit Zäunen abriegeln lassen. Gleichzeitig verschlechterten
sich auch die Bedingungen in Serbien und Mazedonien
In Ungarn findet eine weitere Verschärfung der flüchtlingspolitischen Lage durch
das am 7. März 2017 im ungarischen Parlament verabschiedete Gesetz statt, das
unter anderem die ausnahmslose Internierung von Asylsuchenden in Transitzo-
nen beinhaltet. Diese Regelung gilt auch für Asylsuchende, die bereits zuvor nach
Ungarn eingereist sind, bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens. Der Hochkom-
missar der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) zeigte sich tiefgreifend
besorgt über die Lage der Flüchtlinge in Ungarn (www.unog.ch/unog/website/
news_media.nsf/(httpBriefingsLatest_en)/C0F821901B21C163C12580DC003A
365A?OpenDocument).

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Griechenland
1. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Griechenland ausreichende

Versorgungs-, Unterkunfts-, Integrations- und Arbeitsmöglichkeiten für
Asylsuchende und anerkannte Flüchtlinge?

2. Welche wesentlichen Verbesserungen für Asylsuchende in Griechenland lie-
ßen die Bundesregierung zu der Einschätzung kommen, dass der Überstel-
lungsstopp nach Griechenland zu beenden sei?
a) In Flüchtlingslagern?
b) Im Asylverfahren?
c) Sonstige?

3. Stimmt die Bundesregierung der Auffassung zu, dass Mitteilungen und Ein-
schätzungen der Europäischen Kommission nicht die genuine Zuständigkeit
und Verpflichtung der Bundesregierung verdrängt, zu prüfen und darzule-
gen, inwieweit Überstellungen nach Griechenland vor dem Hintergrund der
diesbezüglichen europäischen Rechtsprechung für die Betroffenen keine Ge-
fahr von Menschenrechtsverletzungen mehr beinhalten (bitte ausführen)?

4. Wie lange beträgt nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
und die maximale Asylverfahrensdauer und die durchschnittliche und maxi-
male Verweildauer in den griechischen sogenannten Hotspots (bitte nach den
zehn wichtigsten Herkunftsländern aufschlüsseln)?
a) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Reihenfolge der

Bearbeitung der Anträge keinem erkennbaren System folgt und die Länge
des Aufenthalts im sogenannten Hotspot dabei keine Rolle spielt (http://
xn--respekt-fr-griechenland-kpc.de/wp-content/uploads/2017/02/RfG_
StatementLesbos_DEU_final-1.pdf)?

Falls nicht, welches System wird angewandt?
b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über sogenannte Pilot-Pro-

ject-Procedures und Fast-Track-Procedures, nach denen Asylsuchende
bis zum Abschluss des Asylverfahrens in Gewahrsam genommen werden,
und nach welchen Kriterien werden die Personen für die genannten Ver-
fahren ausgewählt (http://xn--respekt-fr-griechenland-kpc.de/?p=1752)?

c) In welchem Umfang ist in den sogenannten Hotspots der Zugang zu kos-
tenfreier Rechtsberatung durch wen gewährleistet?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12174
5. Inwiefern führen die griechischen Behörden nach Kenntnis der Bundesregie-
rung eine Statistik über Todesursachen von Asylsuchenden, und falls ja, was
beinhaltet diese?

6. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Zahl der in Griechenland ab
1. Januar 2016 verstorbenen Asylsuchenden (bitte nach Monaten aufschlüs-
seln)?

7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Übergriffen auf Geflüchtete
durch griechische Sicherheitsbehörden (bitte ab 1. Januar 2016 nach Mona-
ten auflisten)?

8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Anzahl der obdachlo-
sen Asylsuchenden und Flüchtlinge in Griechenland?

9. Welche Beschwerdemechanismen gibt es nach Kenntnis der Bundesregie-
rung in sogenannten Hotspots und Lagern in Griechenland für Geflüchtete
bei Gewalt und Übergriffen?

10. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Äußerungen des
griechischen Außenministers Nikos Kotzias, welcher vor seinem Treffen mit
Bundesaußenminister Sigmar Gabriel am 23. März 2017 in Athen ankün-
digte, dass Griechenland auch weiterhin keine Dublin-Überstellungen akzep-
tieren werde (www.welt.de/politik/deutschland/article163112061/Gabriel-will-
Fluechtlinge-noch-nicht-nach-Griechenland-zurueckfuehren.html)?
Ist die Bundesregierung in Konsultationen mit den griechischen Behörden
diesbezüglich eingetreten, und was ist der Verlauf, und was sind die unter-
schiedlichen Positionen diesbezüglich (bitte darlegen)?

II. Mazedonien
11. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Mazedonien ausreichende

Versorgungs-, Unterbringungs- und Arbeits- und Integrationsmöglichkeiten
für Asylsuchende und Flüchtlinge?

12. Wie hat sich die Lage für Asylsuchende in Mazedonien nach Kenntnis der
Bundesregierung im letzten Jahr verändert?

13. Wie viele Geflüchtete befinden sich derzeit in Mazedonien, und wie sind
diese nach Kenntnis der Bundesregierung untergebracht?

14. Inwiefern führen die mazedonischen Behörden nach Kenntnis der Bundesre-
gierung eine Statistik über Todesursachen von Asylsuchenden, und falls ja,
was beinhaltet diese?

15. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Zahl der in Mazedonien ab 1. Ja-
nuar 2016 verstorbenen Asylsuchenden (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?

16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über gemeldete Übergriffe auf
Asylsuchende durch mazedonische Sicherheitsbehörden (bitte ab 1. Januar
2016 nach Monaten aufschlüsseln)?

17. Welche Beschwerdemechanismen gibt es nach Kenntnis der Bundesregie-
rung für Asylsuchende bei Gewalt und Übergriffen in Mazedonien?

18. Wie viele Geflüchtete kommen nach Kenntnis der Bundesregierung durch-
schnittlich täglich oder monatlich in Mazedonien an, und wie viel Prozent
von diesen sind Kinder und Jugendliche (bitte nach begleiteten und unbeglei-
teten Minderjährigen und Altersgruppen aufschlüsseln)?

19. Wie viele Geflüchtete sind nach Kenntnis der Bundesregierung von Maze-
donien in die Türkei abgeschoben worden (bitte ab Januar 2015 monatlich
aufschlüsseln)?

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III. Serbien
20. Wie bewertet die Bundesregierung die Lage der auf der Balkanroute in Ser-

bien gestrandeten Geflüchteten?
a) Wie viele Geflüchtete befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung

im Moment in Serbien?
b) Wie viele Geflüchtete warten nach Kenntnis der Bundesregierung vor

den Transitzonen Ungarns auf serbischem Gebiet auf die Möglichkeit ei-
ner Weiterreise, und kann die Bundesregierung bestätigen, dass es sich
dabei vor allem um Frauen und Kinder handelt (www.unhcr.de/presse/
nachrichten/artikel/e51de1e0249ee3329261ba05856bb7d0/sorge-ueber-
situation-fuer-schutzsuchende-in-ungarn-1.html)?

c) Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Serbien ausreichende Ver-
sorgungsmöglichkeiten für Geflüchtete, und wie beurteilt sie deren Situ-
ation angesichts der Aussagen des UNHCR, dass vor den Transitzentren
eine große Zahl von Flüchtlingen, vor allem Frauen und Kinder warteten
und besonders unter den schlechten humanitären Bedingungen litten
(www.unhcr.de/presse/nachrichten/artikel/e51de1e0249ee3329261ba058
56bb7d0/sorge-ueber-situation-fuer-schutzsuchende-in-ungarn-1.html)?

d) Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Zahl der obdachlosen Kinder
unbegleiterter minderjähriger Flüchtlinge und ihre Situation in Serbien,
und kann die Bundesregierung erläutern, welche Konsequenzen sie aus
dieser Lage zieht (vgl. Bericht von Safe the Children www.theguardian.
com/weather/2017/jan/24/thousands-refugee-children-sleep-rough-sub-
zero-serbia-un)

e) Inwiefern führen die serbischen Behörden nach Kenntnis der Bundesre-
gierung eine Statistik über Todesursachen von Asylsuchenden, und falls
ja, was beinhaltet diese?

f) Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Zahl der in Serbien ab 1. Ja-
nuar 2016 verstorbenen Asylsuchenden (bitte nach Monaten aufschlüs-
seln)?

g) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über auf Flüchtlinge durch
serbische Sicherheitsbehörden (bitte ab 1. Januar 2016 nach Monaten auf-
schlüsseln) begangene Übergriffe?

h) Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den im Oxfam-Be-
richt benannten schweren, teilweise lebensbedrohlichen Rechtsver-
letzungen gegenüber Geflüchteten in Serbien, etwa aus dem geschilderten
Fall von sechs Geflüchteten (unter ihnen ein zwei Jahre altes Baby), die
am 17. Dezember 2016 bei Temperaturen von -11°C nachts im Wald aus-
gesetzt worden seien (www.oxfam.org/sites/www.oxfam.org/files/file_
attachments/bp-dangerous-game-pushback-migrants-refugees-060417-en_
0.pdf), genutzt?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12174
i) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Zahl der Geflüchteten,
die in serbischen Flüchtlingslagern, Abschiebegefängnissen oder anderen
Unterbringungen zu Tode gekommen sind (bitte ab 1. Januar 2016 nach
Monaten und Alter der Verstorbenen und soweit möglich Todesursache
aufschlüsseln, zum Beispiel Suizid, Erkrankung, Erfrierungen; falls Ge-
samtzahl nicht bekannt, bitte bekannte Einzelfälle benennen)?

j) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Flüchtlinge, die beim
Warten vor den ungarischen Transitzentren in Serbien zu Tode gekom-
men sind?

k) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Flüchtlinge, die in Ser-
bien in inoffiziellen Lagern (wie z. B. den Lagerhallen hinter dem Belgra-
der Bahnhof; www.sueddeutsche.de/panorama/2.220/serbien-zwischen-
muell-und-broeckelnden-mauern-1.3352796) zu Tode gekommen sind
(bitte ab 1. Januar 2016 nach Monaten aufschlüsseln, falls Gesamtzahl
nicht bekannt, bitte bekannte Einzelfälle benennen)?

l) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über gemeldete Übergriffe
auf Geflüchtete durch serbische Sicherheitsbehörden (bitte ab 1. Januar
2016 nach Monaten aufschlüsseln)?

m) Welche Beschwerdemechanismen gibt es nach Kenntnis der Bundesre-
gierung für Geflüchtete bei Gewalt und Übergriffen durch Sicherheits-
kräfte in Serbien?

21. Wie hat sich nach Schließung der Balkanroute die Überbelegungssituation in
den Monaten Januar, Februar und März 2017 in offiziellen Unterbringungen
und Lagern in Serbien nach Kenntnis der Bundesregierung entwickelt (www.
sueddeutsche.de/panorama/2.220/serbien-zwischen-muell-und-broeckelnden-
mauern-1.3352796)?

22. Stehen nach Kenntnis der Bundesregierung in den offiziellen Lagern in Ser-
bien ausreichend Heizmöglichkeiten zur Verfügung?

23. Wie viele Geflüchtete kommen nach Kenntnis der Bundesregierung durch-
schnittlich täglich in Serbien an (bitte soweit möglich ab 1. Januar 2016 mo-
natlich aufschlüsseln), und wie viel Prozent von diesen sind Kinder und Ju-
gendliche (bitte nach begleiteten und unbegleiteten Minderjährigen und Al-
tersgruppen aufschlüsseln)?

24. Wie viele Geflüchtete sind nach Kenntnis der Bundesregierung von Serbien
in die Türkei abgeschoben worden, und wie viele davon waren zuvor aus
Ungarn nach Serbien abgeschoben worden (bitte wenn möglich ab Januar
2015 monatlich aufschlüsseln)?

25. Ist die Nutzung eines offiziellen Camps an die Registrierung als Asylsuchen-
der geknüpft, und hat sich die Bundesregierung für Ausnahmen in besonders
prekären humanitären Lagen, wie dem Kälteeinbruch im Winter 2016/2017,
stark gemacht bzw. wird sie das in zukünftigen Notlagen tun (falls nein, bitte
begründen)?

26. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der von Oxfam
benannten Problematik, dass insbesondere im Winter 2016/2017 Geflüchtete
aus Angst, nach Mazedonien und Bulgarien zurückgeschoben zu werden, die
offiziellen Flüchtlingslager mieden (www.oxfam.org/sites/www.oxfam.org/
files/file_attachments/bp-dangerous-game-pushback-migrants-refugees-060
417-en_0.pdf)?

Drucksache 18/12174 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

27. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Anzahl der von Serbien

in genannte Länder zurückgeschobenen (Push-Back) Geflüchteten, und hält
die Bundesregierung die vom Helsinki-Komitee benannte Zahl von 1 411 für
realistisch (www.oxfam.org/sites/www.oxfam.org/files/file_attachments/bp-
dangerous-game-pushback-migrants-refugees-060417-en_0.pdf)?

28. Stellen nach Ansicht der Bundesregierung die im Oxfam-Bericht geschilder-
ten Zurückschiebungen durch Serbien nach Bulgarien und Mazedonien
(www.oxfam.org/sites/www.oxfam.org/files/file_attachments/bp-dangerous-
game-pushback-migrants-refugees-060417-en_0.pdf) Fälle einer nach der
EMRK verbotenen Push-Back-Praxis dar, und welche Konsequenzen zieht
die Bundesregierung hieraus?

29. Hält die Bundesregierung die vom Helsinki-Komitee in Bulgarien gegenüber
Oxfam angegebene Zahl von 1 411 Push-Backs aus Serbien für glaubwürdig
(www.oxfam.org/sites/www.oxfam.org/files/file_attachments/bp-dangerous-
game-pushback-migrants-refugees-060417-en_0.pdf)?

IV. Ungarn
30. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem am 7. März vom

ungarischen Parlament verabschiedeten Gesetzentwurf, der nach Angaben
des UNHCR in der Praxis die ausnahmslose Inhaftierung von Schutzsuchen-
den, unter ihnen auch Kinder und Jugendliche, in von Stacheldraht um-
zäunten Schiffscontainern in Ungarn festschreibt, in Hinsicht auf Dublin-
Überstellungen nach Ungarn (www.unog.ch/unog/website/news_media.nsf,
(httpBriefingsLatest_en)/C0F821901B21C163C12580DC003A365A?Open
Document)?
a) Stellt die Inhaftierung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen,

wie im oben genannten Gesetz vorgesehen, nach Ansicht der Bundesre-
gierung einen Verstoß gegen die UN-Kinderrechtskonvention dar?

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus?
b) Wie lange ist die durchschnittliche Verweildauer in den Transitzonen

nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach allein reisenden Männern,
Frauen, Kindern, Familien, unbegleiteten Jugendlichen aufschlüsseln)?

31. Teilt die Bundesregierung die Feststellung des UNHCR vom 7. März 2017:
„Mit diesem neuen Gesetz verstößt Ungarn sowohl gegen europäisches, als
auch gegen internationales Recht ... Priorität sollten jene Maßnahmen haben,
die keine Internierung vorsehen. Ansonsten besteht die Gefahr willkürlicher
Internierung. Kinder sollten unter keinen Umständen interniert werden, denn
Haft ist nie im Wohle des Kindes.“, und welche Konsequenzen zieht die Bun-
desregierung aus dem Bericht, insbesondere auch bezüglich der benannten
Inhaftierung von Kindern?

32. Trifft die von Pro Asyl getätigte Feststellung, dass nach Ungarn rücküber-
stellte Asylsuchende allenfalls die Möglichkeit hätten, dort einen Asylfolge-
antrag zu betreiben und damit praktisch eine rechtliche Prüfung der ur-
sprünglich angegebenen Asylgründe nicht möglich sei (www.proasyl.de/
pressemitteilung/ungarn-systematische-verletzung-der-menschenrechte-von-
fluechtlingen/), nach Kenntnis der Bundesregierung immer noch zu?

33. Inwiefern muss die Bundesregierung angesichts der aktuellen ungarischen
Gesetzeslage ihre auf Bundestagsdrucksache 18/9338 zu Frage 5 getätigte
Aussage: „Aus Deutschland rücküberstellte Personen müssen nicht damit
rechnen in Abschiebungshafteinrichtungen untergebracht zu werden, da sie
nicht unerlaubt über die EU-Außengrenze einreisen,“ revidieren, und welche
Schlüsse zieht sie daraus?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/12174

34. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung

aus den Vorwürfen von Amnesty international: „Ungarn bricht in vielerlei
Hinsicht auf ungeheuerliche Weise mit internationalen Menschenrechten,
mit Flüchtlingsgesetzen und EU-Regelungen zu Asylverfahren, Aufnahme-
bedingungen und den Dublin-Regelungen. Die ungarischen Behörden
unterminieren jede Vereinbarung, die Rechte der Flüchtlinge und Migranten
schützen, damit sie sicher und rechtmäßig in der EU ankommen können,
mit Würde behandelt werden und einen faire und individuelle Möglich-
keit haben, dass ihr Fall angehört wird“, und welche Kenntnisse hat die Bun-
desregierung zu diesen Vorwürfen (www.heise.de/tp/features/Amnesty-
International-Ungarn-misshandelt-Fluechtlinge-3336749.html)?

35. Inwiefern liegen der Bundesregierung neue Erkenntnisse bezüglich Über-
griffen und Misshandlungen von Geflüchteten durch ungarische Behörden
vor, insbesondere auch vor dem Hintergrund des Berichts des UNHCR
(www.unhcr.de/presse/nachrichten/artikel/e51de1e0249ee3329261ba05856
bb7d0/sorge-ueber-situation-fuer-schutzsuchende-in-ungarn-1.html)?

36. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht der Or-
ganisation Oxfam, der schwere Übergriffe auf Flüchtlinge in Ungarn bestä-
tigt (www.oxfam.de/system/files/balkan-bericht_a_dangerous_game_0.pdf)?

37. Wie viele Männer, Frauen, Kinder und Jugendliche sind mittlerweile nach
Kenntnis der Bundesregierung in Ungarn faktisch inhaftiert worden, und auf
welche Weise wird die neue Gesetzgebung in Ungarn in die Praxis umge-
setzt?

38. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass auch Flüchtlingsfami-
lien mit Kindern unter 14 Jahren nach der neuen Gesetzgebung in Ungarn
inhaftiert werden (falls ja, bitte Zahlen angeben)?

39. Inwiefern führen die mazedonischen Behörden nach Kenntnis der Bundesre-
gierung eine Statistik über Todesursachen von Flüchtlingen, und falls ja, was
beinhaltet diese?

40. Hat die Bundesregierung Kenntnis über die Zahl der in Ungarn ab 1. Januar
2016 verstorbenen Geflüchteten (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?

41. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Übergriffen auf Geflüchtete
durch ungarische Sicherheitskräfte?

42. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl obdachloser Ge-
flüchteter in Ungarn?

43. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der obdachlosen
Geflüchteten in Serbien und Mazedonien, Griechenland?

44. Hat die Bundesregierung Kenntnis (auch nachrichtendienstliche) über die
durchschnittlichen Preise für Schleusungen auf der Balkanroute und deren
Preisentwicklung ab 2015?
Inwiefern kann die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen Preis-
entwicklung und der Schließung der Balkanroute feststellen?

45. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über im Winter 2016/2017
durch die winterlichen Verhältnisse und damit zusammenhängenden Gefah-
ren (z. B. Brände, Kohlenmonoxidvergiftungen, Infekte) verstorbene Ge-
flüchtete auf der Balkanroute (bitte nach Ort, Zeitpunkt, und wenn möglich,
auch Todesursache aufschlüsseln, vgl. www.unhcr.de/home/artikel/fc1fe052
cfd7e422f42661c23899ff86/eisige-temperaturen-gefaehrden-fluechtlinge-
und-migranten-1.html)?

Drucksache 18/12174 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

46. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus dem von Save the Children

im März 2017 veröffentlichten Bericht, insbesondere der benannten Ge-
fährdung von unbegleitet flüchtenden Kindern und Jugendlichen (www.
savethechildren.net/sites/default/files/Out%20of%20Sight.pdf)?
a) Wie viele unbegleitete Kinder und Jugendliche sind nach Kenntnis der

Bundesregierung auf der Balkanroute unterwegs?
b) Sieht die Bundesregierung in der schleppenden Umverteilung innerhalb

der EU und der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Geschütz-
ten Faktoren, die dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche unter
großem Risiko illegal über die Balkanroute reisen müssen (www.
savethechildren.net/sites/default/files/Out%20of%20Sight.pdf; bitte aus-
führen)?

Berlin, den 21. April 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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