BT-Drucksache 18/12152

zu der Verordnung der Bundesregierung - Drucksachen 18/11283, 18/11472 Nr. 2.1 - Siebenunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote – 37. BImSchV)

Vom 26. April 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12152

18. Wahlperiode 26.04.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
(16. Ausschuss)

zu der Verordnung der Bundesregierung

– Drucksachen 18/11283, 18/11472 Nr. 2.1 –

Siebenunddreißigste Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes
(Verordnung zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und
mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote – 37. BImSchV)

A. Problem

Die Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/652 des Rates
vom 20. April 2015 zur Festlegung von Berechnungsverfahren und Berichterstat-
tungspflichten gemäß der Richtlinie 98/70/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen. Die Verordnung
sieht die Anrechnung strombasierter Kraftstoffe sowie von mitverarbeiteten bio-
genen Ölen auf die seit dem Jahr 2015 geltende Treibhausgasquote vor. Gemäß
§ 37 d Absatz 2 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bedarf die Verordnung der
Zustimmung des Deutschen Bundestages.

B. Lösung

Zustimmung mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen
die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen

Änderung oder Ablehnung der Verordnung.

D. Kosten

Wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 18/12152 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

der Verordnung auf Drucksache 18/11283 zuzustimmen.

Berlin, den 26. April 2017

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

Bärbel Höhn
Vorsitzende

Oliver Grundmann
Berichterstatter

Ulli Nissen
Berichterstatterin

Ralph Lenkert
Berichterstatter

Steffi Lemke
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12152

Bericht der Abgeordneten Oliver Grundmann, Ulli Nissen, Ralph Lenkert und Steffi
Lemke

I. Überweisung

Die Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 18/11283 wurde gemäß § 92 der Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages (Drucksache 18/11472 Nr. 2.1) am 10. März 2017 zur federführenden Beratung an den
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und zur Mitberatung an den Ausschuss für Wirt-
schaft und Energie, den Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft sowie den Ausschuss für Verkehr und di-
gitale Infrastruktur überwiesen. Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat sich zudem gutacht-
lich beteiligt.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Mit der Verordnung werden die Regelungen zur Treibhausgasquote den neu erlassenen EU-rechtlichen Vorgaben
angepasst und die Quote damit weiter ausgestaltet. Biokraftstoffe, die eine günstigere Klimabilanz aufweisen,
werden künftig höher auf die Treibhausgasquote angerechnet als Biokraftstoffe mit einer ungünstigeren Bilanz.
Somit werden direkt Anreize zur Nutzung klimaschonender Biokraftstoffe gesetzt. Dies trägt zum Klimaschutz
bei. Außerdem ist es künftig zusätzlich möglich, mit Wasserstoff und Methan, die mit erneuerbarem Strom nicht-
biogenen Ursprungs hergestellt wurden, die Treibhausgasquote zu erfüllen. In Raffinerien gemeinsam mit mine-
ralölstämmigen Ölen verarbeitete biogene Öle können bis einschließlich 2020 ebenfalls auf die Treibhausgasquote
angerechnet werden. Somit werden der Mineralölwirtschaft weitere Optionen geboten, die Vorgaben zur Treib-
hausgasminderung bei Kraftstoffen zu erfüllen.

Schließlich regelt die Verordnung die Nachweise zur Erfüllung der Voraussetzungen durch die Hersteller, Inver-
kehrbringer bzw. Übertragungsnetzbetreiber sowie die Zuständigkeiten für den Vollzug beim Umweltbundesamt,
der Biokraftstoffquotenstelle und der Bundesnetzagentur.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse sowie des Parlamentarischen Beirats für
nachhaltige Entwicklung

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat in seiner 110. Sitzung am 26. April 2017 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN empfohlen, der Verordnung auf Drucksache 18/11283 zuzustimmen.

Der Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft hat in seiner 81. Sitzung am 26. April 2017 mit den Stim-
men der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN empfohlen, der Verordnung auf Drucksache 18/11283 zuzustimmen.

Der Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat in seiner 110. Sitzung am 26. April 2017 mit den
Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN empfohlen, der Verordnung auf Drucksache 18/11283 zuzustimmen.

Der Parlamentarische Beirat für nachhaltige Entwicklung hat zu der Verordnung folgende Stellungnahme
übermittelt:

‚Im Rahmen seines Auftrags zur Überprüfung von Gesetzentwürfen und Verordnungen der Bundesregierung auf
Vereinbarkeit mit der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich der Parlamentarische Beirat für nachhaltige
Entwicklung gemäß Einsetzungsantrag (Bundestagsdrucksache 18/559) in seiner 59. Sitzung am 8. März 2017
mit der Siebenunddreißigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung
zur Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen und mitverarbeiteten biogenen Ölen auf die Treibhausgasquote
– 37. BImSchV) (Bundestagsdrucksache 18/11283) befasst.

Drucksache 18/12152 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Folgende Aussage zur Nachhaltigkeit wurde in der Begründung der Verordnung getroffen:

„Die Verordnung dient der weiteren Ausgestaltung der Treibhausgasquote. Innerhalb dieser Treibhausgasquote
werden Biokraftstoffe, die eine günstigere Klimabilanz aufweisen, höher angerechnet als Biokraftstoffe mit einer
ungünstigeren Bilanz. Somit werden direkt Anreize zur Nutzung klimaschonender Biokraftstoffe gesetzt. Dies
trägt zum Klimaschutz bei. Künftig wird es daneben möglich sein, die Quote auch mit Hilfe der (strombasierten)
erneuerbaren Kraftstoffe Methan und Wasserstoff nicht-biogenen Ursprungs zu erfüllen.

Im Folgenden werden die Auswirkungen und Ziele auf die einzelnen im Zusammenhang mit dem Erlass der Ver-
ordnung relevanten Managementregeln und Indikatoren der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregie-
rung (niedergelegt in „Perspektiven für Deutschland“ aus dem Jahr 2002 und „Nationale Nachhaltigkeitsstrategie
– Fortschrittsbericht 2012“) dargestellt:

Die Maßnahme dient insgesamt der Grundregel (Managementregel 1), indem der Umstieg auf eine Maßnahme
zum Klimaschutz erleichtert und damit Vorsorge für zukünftige Belastungen getroffen wird.

Zu Managementregel 3: Die neuen Regelungen setzen Anreize zur weiteren Verbesserung der Klimaschutzwir-
kung der Treibhausgasquote.

Zu Managementregel 10: Flankierend zu den nationalen Regelungen setzt sich die Bundesregierung in zahlreichen
internationalen Gremien (u. a. Commission for Sustainable Development, Global Bioenergy Partnership,
Deutsch-brasilianische Arbeitsgruppe zu Biokraftstoffen, Zero Routine Flaring by 2030 Initiative) für zusätzliche
Umweltschutzmaßnahmen in Zusammenhang mit der Nutzung von Kraftstoffen ein.

Zu Indikator 1: Der verstärkte Einsatz von Kraftstoffen nicht-biogenen Ursprungs führt zu einem geringeren Ver-
brauch des immer knapper werdenden Erdöls und trägt somit dazu bei, die weltweiten Erdölvorkommen und
damit endliche natürliche Ressourcen zu schonen.

Zu Indikator 7: Die Treibhausgasquote, einschließlich der neu geschaffenen Anrechnungsmöglichkeiten, trägt
besonders zur wirtschaftlichen Zukunftsvorsorge bei, da sie Anreize zur Nutzung klimaschonender Kraftstoffe
setzt.

Zu Indikator 10: Die mit der Quote verbundene geringere Abhängigkeit von fossilen Energieerzeugnissen – auch
im Hinblick auf die tendenziell steigenden Kosten – hilft mit, wirtschaftlichen Wohlstand unter Beachtung einer
umwelt- und naturverträglichen Vorgehensweise zu fördern.“

Formale Bewertung durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung:

Eine Nachhaltigkeitsrelevanz der Verordnung ist gegeben. Der Bezug zur nationalen Nachhaltigkeitsstrategie
ergibt sich hinsichtlich folgender Managementregeln und folgenden Indikatoren:

Managementregel 1 a. F. (Grundregel - Jede Generation muss ihre Aufgaben selbst lösen),

Managementregel 3 a. F. (Freisetzung von Stoffen nur im Rahmen der Anpassungsfähigkeit natürlicher Systeme),

Managementregel 10 a. F. (Globales Handeln an Millennium Development Goals orientieren: Menschenrechte,
wirtschaftliche Entwicklung, Umweltschutz, verantwortungsvolles Regierungshandeln),

Indikator 1 a. F. (Ressourcenschonung - Ressourcen sparsam und effizient nutzen),

Indikator 7 a. F. (Wirtschaftliche Zukunftsvorsorge - Gute Investitionsbedingungen schaffen und Wohlstand dau-
erhaft erhalten),

Indikator 10 a. F. (Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit - Wirtschaftsleistung umwelt- und sozialverträglich stei-
gern).

Die Darstellung der Nachhaltigkeitsprüfung ist plausibel.

Eine Prüfbitte ist daher nicht erforderlich.‘

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/12152

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat die Verordnung auf Drucksache
18/11283 in seiner 117. Sitzung am 26. April 2017 abschließend beraten.

Die Fraktion der CDU/CSU unterstrich, dass mit der Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissions-
schutzgesetzes die Anrechnung von biogenen Ölen sowie strombasierter Kraftstoffe wie Methan und Wasserstoff
auf die seit 2015 geltende Treibhausgasquote ermöglicht werde, wenn sie mit Strom aus erneuerbarer Energie
erzeugt würden. Das sei eine unproblematische Eins-zu-eins-Überführung europäischer Vorgaben in nationales
Recht. Bislang sei es nur möglich, zur Erfüllung der Quote Biokraftstoffe einzusetzen.

Da nur nachweislich überschüssiger Strom aus erneuerbaren Quellen für die Elektrolyse angerechnet werden
könne, gebe es keine Fehlanreize zur vermehrten Stromproduktion mithilfe von fossilen Energieträgern. Das sei
ökologisch und ökonomisch sinnvoll. Die Wirtschaft erhalte zusätzliche Optionen zur Erfüllung der Treibhaus-
gasquote und überschüssiger Strom werde einer sinnvollen Verwendung zugeführt.

Beim Thema Wind-Wasserstoff könne Deutschland noch deutlich mehr leisten als bisher und sich bietende Chan-
cen ergreifen. Gerade in Norddeutschland gebe es großes Potential bei der Windkraft, das auf diesem Weg auch
zur Gewinnung von Treibstoff durch Elektrolyse genutzt werden könne.

Die Fraktion der SPD betonte, nachhaltig erzeugter Wasserstoff habe großes Potential als Treibstoff, etwa in der
Seeschifffahrt. Es würden zwei weitere Möglichkeiten für die Mineralölwirtschaft geschaffen, die Quote zu er-
füllen. Wasserstoff und Methan könnten anerkannt werden, wenn sie mit erneuerbaren Energien erzeugt und als
Treibstoff in Fahrzeugen eingesetzt würden. Im Vergleich zu Benzin und Diesel sei dabei die Klimaschutzbilanz
erheblich besser. Biogene Öle, die im Raffineriebetrieb gemeinsam mit mineralölstämmigen Ölen hydriert wür-
den, könnten künftig, befristet bis zum Jahr 2020, ebenfalls angerechnet werden. Diese Befristung solle verhin-
dern, Fehlanreize zum nicht erwünschten verstärkten Import von Palmöl zu setzen. Die Verordnung sei nicht dafür
geeignet, die Klimawende im Verkehrsbereich entscheidend voranzubringen, das müsse an anderer Stelle erfol-
gen. Mit den Treibhausgasemissionen, die mit der Gewinnung von Rohstoffen zusammenhingen, bevor diese in
eine Raffinerie gelangten, und Emissionsminderungen in den Raffinerien müsse man sich ebenfalls gesondert
befassen.

Die Fraktion DIE LINKE. wies darauf hin, dass die vorliegende Verordnung einige positive Aspekte habe. Es
sei sicherlich gut, dass zukünftig eine CO2-Äquivalentminderung bei der Beimischung von biogenen Kraftstoffen
erfolge. Es sei aber nicht klar, wie das überprüft werden solle und welche Berechnungen dem zugrunde lägen. Zu
begrüßen sei, dass synthetisch mit EEG-Strom hergestellte Kraftstoffe wie Wasserstoff und Methan berücksichtigt
würden, es sei aber nicht auszuschließen, dass deshalb mehr konventioneller Strom produziert werde. In der Ver-
ordnung sei festgeschrieben, dass Strom aus EEG-Anlagen verwendet werden dürfe, die ausschließlich für diese
synthetische Kraftstoffgewinnung eingesetzt würden. Es wäre aber bei vielen Wetterlagen sinnvoller, diesen
Strom direkt zu verwenden, weil der Wirkungsgrad von EEG-Strom insgesamt ausgesprochen schlecht werde,
wenn mit ihm im zweiten Schritt Methan hergestellt werde. Wenn dieser Strom ins Netz eingespeist würde, ergäbe
sich langfristig ein viel höherer CO2-Minderungseffekt und dadurch besserer Klimaschutz. Die Verordnung lasse
aber auch zu, dass in Zeiten, in denen der EEG-Strom genutzt werden könnte, um Kohlekraftwerke abzuschalten,
mit diesem Strom Kraftstoffe produziert werden könnten, die dann als angebliche Treibhausgasminderungen an-
gerechnet werden könnten. Dies könne die Fraktion nicht unterstützen. An dieser Stelle müsste die Verordnung
restriktiver sein und maximal Versuchsanlagen zulassen. Die Produktion synthetischer Kraftstoffe sollte als Puffer
für die extrem schwankende EEG-Stromerzeugung genutzt werden.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstrich, dass die Anrechnung von strombasierten Kraftstoffen
begrüßenswert sei. Da die Produktion dieser Treibstoffe noch nicht flächendeckend erfolge, gebe es noch Ein-
flussmöglichkeiten im Sinne besserer Ausnutzung der EEG-Stromerzeugung.

Schwerwiegender sei, dass der Einsatz von Palmöl in Treibstoffen erweitert werde, was zu weiterer Regenwald-
zerstörung führen werde. Die Bundesregierung hätte hier die Verordnung anders umsetzen können. Deutschland
habe einen jährlichen Verbrauch von 1,8 Millionen Tonnen Palmöl, das nach wie vor via Landnutzungsänderun-
gen zur Regenwaldzerstörung beitrage. Die Zertifizierungsprozesse funktionierten bei Palmöl nicht hinreichend

Drucksache 18/12152 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

und würden umgangen. Es laufe darauf hinaus, dass die Bundesregierung versuche, die deutsche Klimabilanz auf
Kosten des Regenwaldes zu schönen.

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit beschloss mit den Stimmen der Frakti-
onen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu empfehlen, der Verordnung der Bundesregierung auf Drucksache 18/11283 zuzustimmen.

Berlin, den 26. April 2017

Oliver Grundmann
Berichterstatter

Ulli Nissen
Berichterstatterin

Ralph Lenkert
Berichterstatter

Steffi Lemke
Berichterstatterin

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Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

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