BT-Drucksache 18/12069

Quellen des Verfassungsschutzes als Leumundszeugen für den wegen Mordes verurteilten Hendrik Möbus

Vom 10. April 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12069
18. Wahlperiode 10.04.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martina Renner, Frank Tempel, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke,
Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Quellen des Verfassungsschutzes als Leumundszeugen für den wegen Mordes
verurteilten Hendrik Möbus

Die National Alliance (NA) bestand formal von 1967 bis 2013 und gilt als eine
extrem rassistische neonazistische Organisation in den USA mit Kontakten ins
Ausland. Ihr Gründer William Luther Pierce verfasste die Turner Diaries
(Turner Tagebücher), eine auch in der Bundesrepublik Deutschland unter mili-
tanten Neonazis weit verbreitete Anleitung zum Aufbau militanter bewaffneter
Strukturen im so genannten Rassenkrieg in Form eines Romans. Die National
Alliance ist eng mit der „White Supremacy“-Bewegung in den USA verbunden
(vgl. www.antifainfoblatt.de/artikel/mit-white-power-music-zum-%C2%BB
rassenkrieg%C2%AB-william-pierce-nordland-und-die-npd).
Die Turner Diaries waren auch Gegenstand der Beweisaufnahme im Prozess ge-
gen fünf Mitglieder des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU). Bekannt ist
ferner, dass der „neonazistische Mörder“ Hendrik Möbus aus Sondershausen
(Thüringen) 1999 zu Pierce flüchtete, von Thüringer Zielfahndern des LKA auf-
gespürt wurde, in Auslieferungshaft genommen wurde und daraufhin in den USA
einen Asylantrag stellte (vgl.: „Erhellt ein Roman die Hintergründe des NSU-
Terrors?“ morgenweb.de vom 30. August 2014, www.morgenweb.de/nachrichten/
welt-und-wissen/erhellt-ein-roman-die-hintergrunde-des-nsu-terrors-1.1861370).
Nach Darstellung des dpa-Journalisten Christoph Lemmer sagte im Asylverfah-
ren von Henrik Möbus sowohl die Quelle des Bundesamtes für Verfassungs-
schutz (BfV) M. H. (Tarnname Strontium) wie auch die Quelle des Thüringer
Landesamtes für Verfassungsschutz T. B. (Tarnname Otto) zugunsten von Möbus
aus (vgl. „Neonazi Hendrik Möbus darf in Zeitungsartikeln namentlich genannt
werden“, Blog-Eintrag vom 2. Januar 2015 auf www.bitterlemmer.net/wp/
2015/01/02/moebus-turner-diaries-pierce-tino-brandt-nsu-hammerskins/).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Verfügt die Bundesregierung über Erkenntnisse, dass sich bundesdeutsche

Neonazis bei der National Alliance bzw. bei William Luther Pierce in den
Vereinigten Statten aufgehalten haben (bitte unter Angabe von Name, ggf.
Organisationshintergrund der Person, Zeitraum, Anlass bzw. Zweck des
Aufenthalts beantworten)?

2. Sofern unter den genannten Personen auch Quellen des BfV bzw. von Lan-
desverfassungsschutzbehörden waren, war das BfV über die jeweiligen Rei-
sen informiert, und hat das BfV die Reisekosten übernommen oder gar die
Reise veranlasst?

Drucksache 18/12069 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
3. Zu welchem Zeitpunkt erhielt das BfV Kenntnis dieser Reisen?
4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zur Aussage bundesdeutscher

Neonazis im Zuge des Asylverfahrens von Möbus (bitte unter Angabe von
Namen der Zeugen und ihrer Rolle im Asylverfahren von Hendrik Möbus
beantworten)?

5. Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Quelle des BfV M. H. sich zuguns-
ten des Mörders Hendrik Möbus eingesetzt hat?

Wenn ja, seit wann?
6. Hatte die Bundesregierung im Vorfeld der Reise hierzu Informationen sei-

tens der Quelle, bzw. im Nachgang?

Wenn ja, welche?
7. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass M. H. auf Betreiben des BfV

in die USA zu Pierce reiste?
8. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sich M. H. auf Betreiben des

BfV für Hendrik Möbus eingesetzt hat?
9. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass die Quelle des BfV

M. H. zugunsten von Hendrik Möbus ausgesagt hat?
10. Ist es zutreffend, dass die Quelle des BfV M. H. die Quelle des Thüringer

Landesamtes für Verfassungsschutz (TLfV) T. B. als Leumundszeugen ver-
mittelte und einfliegen ließ, wie es der o. g. Artikel nahelegt?

11. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung seit wann zur Reise des Thüringer
V-Mannes T. B. zu Pierce?

12. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass sich T. B. auf Betreiben des
TLfV bei der NA aufhielt bzw. zugunsten von Hendrik Möbus im Rahmen
von dessen Asylverfahren aussagte?

13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Reisen von Mitgliedern der
NA in die Bundesrepublik Deutschland bzw. nach Europa (bitte unter An-
gabe des Namens, ggf. Funktion in der NA, Ort und Zeitraum der Reise,
Kontaktpersonen in Deutschland bzw. Europa, Anlass bzw. Zweck der Reise
beantworten)?

14. Welche Kenntnisse hat der Bundesnachrichtendienst (BND) im Zusammen-
hang mit Kontakten bundesdeutscher bzw. europäischer Neonazis zur NA
bzw. zu dessen Gründer Pierce?

15. War die Person von Hendrik Möbus selbst Gegenstand von Kontaktaufnah-
men des BfV, bzw. wurden von diesem Informationen erhoben?

Wenn ja, wann, zu welchem Zweck, zu welchen Gegenständen?
16. Wie viele Quellenberichte liegen im BfV mit Bezug zur National Alliance,

zu Pierce, zum Aufenthalt von T. B. zum Aufenthalt von M. H. und zum
Aufenthalt von Möbus in den USA vor (bitte nach Themen und Daten sor-
tieren)?

17. Wie viele Quellenberichte liegen im BND mit Bezug zur National Alliance,
zu Pierce, zum Aufenthalt von T. B., zum Aufenthalt von M. H. und zum
Aufenthalt von Möbus in den USA vor (bitte nach Themen und Daten sor-
tieren)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12069

18. Erhielten nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Behörden Informati-

onen oder Anfragen von ausländischen Behörden zur National Alliance, zu
Pierce, zum Aufenthalt von T. B., zum Aufenthalt von M. H. und zum Auf-
enthalt von Möbus in den USA (bitte unter Nennung der deutschen bzw. aus-
ländischen Behörden und Datum beantworten)?

Berlin, den 10. April 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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