BT-Drucksache 18/1202

Drohnen im Einsatzspektrum der Bundeswehr

Vom 17. April 2014


Deutscher Bundestag Drucksache 18/1202
18. Wahlperiode 17.04.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu, Jan van Aken, Christine Buchholz,
Sevim Dağdelen, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Katrin Kunert,
Niema Movassat und der Fraktion DIE LINKE.

Drohnen im Einsatzspektrum der Bundeswehr

Die Bundesregierung plant, die Bundeswehr mit weiteren Drohnen bzw. UAV
(Unmanned Aerial Vehicles) auszustatten. In dem am 16. Dezember 2013
unterzeichneten Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD (www.cdu.de/
sites/default/files/media/dokumente/koalitionsvertrag.pdf) heißt es dazu: „Un-
bemannte Luftfahrzeuge spielen bereits heute beim Bundeswehr-Einsatz in
Afghanistan bei der Aufklärung und dem Schutz unserer Soldatinnen und Sol-
daten eine wichtige Rolle. Auch künftig wird die Bundeswehr auf derartige Fä-
higkeiten angewiesen sein. Die Koalition wird eine europäische Entwicklung
für unbemannte Luftfahrzeuge voranbringen. […] Vor einer Entscheidung über
die Beschaffung qualitativ neuer Waffensysteme werden wir alle damit im
Zusammenhang stehenden völker- und verfassungsrechtlichen, sicherheits-
politischen und ethischen Fragen sorgfältig prüfen. Dies gilt insbesondere für
neue Generationen von unbemannten Luftfahrzeugen, die über Aufklärung
hinaus auch weitergehende Kampffähigkeiten haben.“ Die Koalitionspartnerin
SPD bemühte sich, ihren Wählerinnen und Wählern vor der Unterzeichnung des
Koalitionsvertrages weiszumachen, eine Anschaffung von Kampfdrohnen stehe
in der laufenden Wahlperiode nicht zur Diskussion (www.sueddeutsche.de/
politik/neue-regierung-was-sie-ueber-den-koalitionsvertrag-wissen-muessen-
1.1829140-6). Bereits der zitierte Koalitionsvertrag belegt das Gegenteil.
Seit Jahresbeginn häufen sich nun Medienberichte über eine geplante Ausstat-
tung der Bundeswehr mit bewaffneten Reaper-, Predator- oder Heron-Drohnen.
Das Bundesministerium der Verteidigung bestätigt die Meldungen insoweit, als
es einräumt, dass die Anschaffung bewaffnungsfähiger unbemannter Reaper-
(Predator B-) und Heron-Systeme weiterhin geprüft wird (www.luftwaffe.de/
portal/a/luftwaffe/!ut/p/c4/Ncm5DoAgEEXRP2KwMWjnUmirhUuHSswkCG
YyauPHC4XvJbc5MEO40zfumtE7bWGEacV8eYR9YIi6GbF6ZziWjWMM3
UmzJ3F6YhvlIgoicINJJnUpU_kvebOmavpMKVW3ZQfncRQftTjvtA!!/).
Verteidigungspolitiker der Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
befürworten inzwischen zudem eine Fortsetzung des von ihnen im letzten Jahr
kurz vor der Bundestagswahl, u. a. in einem eigens eingerichteten Unter-
suchungsausschuss, noch heftig kritisierten Euro-Hawk-Projekts – selbst zu
noch deutlich höheren Kosten, als bereits im Sommer 2013 veranschlagt
(www.spiegel.de/politik/ausland/krim-und-nato-bundesregierung-will-osteuropa-
militaerisch-unterstuetzen-a-962811.html; www.gea.de/nachrichten/politik/
eurohawk+vor+moeglichem+neustart.3644191. htm).

Drucksache 18/1202 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Über welche UAV/Drohnen

a) verfügt die Bundeswehr derzeit,
b) hat sie in der Vergangenheit verfügt, und
c) welche davon werden oder wurden wann in welchen Einsatzgebieten ein-

gesetzt (bitte jeweils nach
– Typenbezeichnung,
– Eigentumsverhältnissen an den UAV,
– HALE- bzw. MALE-UAV, MAV, WABEP,
– Reichweiten,
– Art der Aufklärungssensorik,
– Bewaffnungsfähigkeit,
– ggf. Art der Bewaffnung,
– Einsatzbeginn,
– Einsatzspektrum,
– bisherigen und ursprünglich vorgesehenen Einsatzszenarien,
– Stationierungsorten,
– bisherigen Einsatzorten,
– Art und Anzahl der Einsätze differenzieren)?

2. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, über welche UAV/
Drohnen die Kräfte welcher weiteren NATO-Staaten oder Mitgliedstaaten
der Europäischen Union (EU) in welchen Einsatzgebieten der Bundeswehr
verfügen und verfügten (bitte jeweils nach
– Typenbezeichnung,
– Eigentumsverhältnissen an den UAV,
– HALE- bzw. MALE-UAV, MAV, WABEP,
– Reichweiten,
– Art der Aufklärungssensorik,
– Bewaffnungsfähigkeit,
– ggf. Art der Bewaffnung,
– Einsatzbeginn,
– Einsatzspektrum,
– bisherigen und ursprünglich vorgesehenen Einsatzszenarien,
– Stationierungsorten,
– bisherigen Einsatzorten,
– Art und Anzahl der Einsätze differenzieren)?

3. Über welche anderen NATO- oder EU-Mitgliedstaaten zuzuordnenden UAV/
Drohnen kann oder konnte die Bundeswehr in welchen Einsatzgebieten wann
und in welcher Form verfügen?
Auf welche anderen NATO- oder EU-Mitgliedstaaten zuzuordnenden UAV/
Drohnen hatten welche deutschen Kräfte mit Bezug auf Einsätze unter wel-
chen Umständen Zugriff (bitte jeweils nach
– Typenbezeichnung,
– Eigentumsverhältnissen an den UAV,

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/1202
– HALE- bzw. MALE-UAV, MAV, WABEP,
– Reichweiten,
– Art der Aufklärungssensorik,
– Bewaffnungsfähigkeit,
– ggf. Art der Bewaffnung,
– Einsatzbeginn,
– Einsatzzeitraum,
– Einsatzspektrum,
– Stationierungsorten,
– bisherigen Einsatzorten,
– Einsatzszenarien,
– Art und Anzahl der Einsätze differenzieren)?

4. Welche Überlegungen gibt es derzeit bezüglich einer künftigen Ausstattung
von Bundeswehrkontingenten und ggf. für welche in Erwägung gezogenen
oder bereits in einer Realisierungsphase befindlichen Mandate – mit UAV/
Drohnen (bitte nach
– Typenbezeichnung,
– Eigentumsverhältnissen an den UAV
– HALE- bzw. MALE-UAV, MAV, WABEP
– Reichweiten,
– Art der Aufklärungssensorik,
– Bewaffnungsfähigkeit,
– ggf. Art der Bewaffnung,
– Einsatzspektrum,
– in Erwägung gezogenem Einsatzbeginn,
– in Erwägung gezogenem Einsatzzeitraum,
– in Erwägung gezogenen Stationierungsorten,
– in Erwägung gezogenen Einsatzorten,
– in Erwägung gezogenen Einsatzszenarien differenzieren)?

5. Wie viele Drohneneinsätze in der Verantwortlichkeit der Bundesregierung
bzw. der Bundeswehr gab es bislang wann und in welchen Einsatzgebieten
der Bundeswehr?

6. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, wie viele Drohnen-
einsätze es in der Verantwortlichkeit welcher anderen EU-Mitgliedstaaten
oder NATO-Partner bislang wann und in welchen Einsätzen, an denen die
Bundeswehr beteiligt war, gab?

7. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, wie viele und welche
der in Frage 6 genannten Drohneneinsätze von Militärkräften welches
NATO- oder EU-Mitgliedstaates angeordnet wurden?

8. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, wie viele und welche
der in Frage 6 genannten Drohneneinsätze von Militärkräften ausgeführt
wurden?

9. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, wie viele und welche
der in Frage 6 genannten Drohneneinsätze durch Angehörige von Nachrich-
tendiensten angeordnet wurden?

Drucksache 18/1202 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
10. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, wie viele und wel-
che der in Frage 6 genannten Drohneneinsätze durch Angehörige von Nach-
richtendiensten ausgeführt wurden?

11. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, bei wie vielen der
in den Fragen 6 bis 10 genannten Drohneneinsätze es irgendeine Art von
Kooperation zwischen Angehörigen von Nachrichtendiensten und Militär-
kräften gab?

12. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, welche Aktivitäten
dabei jeweils in den Verantwortungs- und/oder Handlungsbereich von Mili-
tärkräften fielen, und welche in den Verantwortungs- und/oder Handlungs-
bereich der Angehörigen von Nachrichtendiensten?

13. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, wie viele Menschen
im Zusammenhang mit Einsätzen, in die die Bundeswehr entsandt wurde,
innerhalb oder außerhalb des Einsatzgebietes der Bundeswehr im Zuge von
Angriffen mit bewaffneten UAV/Drohnen oder in deren Folge getötet wor-
den sind?

14. Wie viele der bei diesen Drohnenangriffen (s. Frage 13) Getöteten waren
– jünger als 10 Jahre,
– 10 bis 13 Jahre,
– 14 oder 15 Jahre,
– 16 bis 18 Jahre,
– 19 bis 21 Jahre,
– 22 bis 25 Jahre,
– 26 bis 30 Jahre,
– 31 bis 35 Jahre,
– 36 bis 40 Jahre,
– 41 bis 50 Jahre,
– 51 bis 60 Jahre,
– 61 bis 70 Jahre,
– 71 bis 80 Jahre alt bzw.
– älter als 81 Jahre,
und wie viele davon waren jeweils männlichen, wie viele weiblichen Ge-
schlechts (bitte auch diese Angabe der Altersstruktur zuordnen)?

15. Bei wie vielen der Getöteten (s. Frage 13) handelte es sich um Zielpersonen
bewaffneter Drohnenangriffe?

16. Wie viele dieser Zielpersonen (s. Frage 15) waren
– jünger als 10 Jahre,
– 10 bis 13 Jahre,
– 14 oder 15 Jahre,
– 16 bis 18 Jahre,
– 19 bis 21 Jahre,
– 22 bis 25 Jahre,
– 26 bis 30 Jahre,
– 31 bis 35 Jahre,
– 36 bis 40 Jahre,

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/1202
– 41 bis 50 Jahre,
– 51 bis 60 Jahre,
– 61 bis 70 Jahre,
– 71 bis 80 Jahre alt bzw.
– älter als 81 Jahre,
und wie viele davon waren jeweils männlichen, wie viele weiblichen Ge-
schlechts (bitte auch diese Angabe der Altersstruktur zuordnen)?

17. Bei wie vielen der Getöteten (s. Frage 13) handelte es sich um Personen, die
bei einem Drohnenangriff oder in dessen Folge getötet wurden, ohne ur-
sprünglich Zielpersonen des Angriffs gewesen zu sein?

18. Wie viele dieser Personen (s. Frage 17) waren
– jünger als 10 Jahre,
– 10 bis 13 Jahre,
– 14 oder 15 Jahre,
– 16 bis 18 Jahre,
– 19 bis 21 Jahre,
– 22 bis 25 Jahre,
– 26 bis 30 Jahre,
– 31 bis 35 Jahre,
– 36 bis 40 Jahre,
– 41 bis 50 Jahre,
– 51 bis 60 Jahre,
– 61 bis 70 Jahre,
– 71 bis 80 Jahre alt bzw.
– älter als 81 Jahre,
und wie viele davon waren jeweils männlichen, wie viele weiblichen Ge-
schlechts (bitte auch diese Angabe der Altersstruktur zuordnen).?

19. Wie kam es zur Tötung der Personen (s. Frage 17), die ursprünglich nicht
Zielpersonen eines Angriffs gewesen waren?

20. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, wie viele Menschen
in Zusammenhang mit Einsätzen, in die die Bundeswehr entsandt wurde, in-
nerhalb oder außerhalb des Einsatzgebietes der Bundeswehr im Zuge von
Angriffen mit bewaffneten UAV/Drohnen oder in deren Folge verletzt wor-
den sind (bitte nach
– Art der Verletzungen,
– Schwere der Verletzungen differenzieren)?

21. Wie viele der bei diesen Drohnenangriffen (s. Frage 20) Verletzten waren
– jünger als 10 Jahre,
– 10 bis 13 Jahre,
– 14 oder 15 Jahre,
– 16 bis 18 Jahre,
– 19 bis 21 Jahre,
– 22 bis 25 Jahre,
– 26 bis 30 Jahre,

Drucksache 18/1202 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
– 31 bis 35 Jahre,
– 36 bis 40 Jahre,
– 41 bis 50 Jahre,
– 51 bis 60 Jahre,
– 61 bis 70 Jahre,
– 71 bis 80 Jahre alt bzw.
– älter als 81 Jahre,
und wie viele davon waren jeweils männlichen, wie viele weiblichen Ge-
schlechts (bitte auch diese Angabe der Altersstruktur zuordnen)?

22. Bei wie vielen der Verletzten (s. Frage 20) handelte es sich um Zielpersonen
bewaffneter Drohnenangriffe?

23. Wie viele dieser Zielpersonen (s. Frage 22) waren
– jünger als 10 Jahre,
– 10 bis 13 Jahre,
– 14 oder 15 Jahre,
– 16 bis 18 Jahre,
– 19 bis 21 Jahre,
– 22 bis 25 Jahre,
– 26 bis 30 Jahre,
– 31 bis 35 Jahre,
– 36 bis 40 Jahre,
– 41 bis 50 Jahre,
– 51 bis 60 Jahre,
– 61 bis 70 Jahre,
– 71 bis 80 Jahre alt bzw.
– älter als 81 Jahre,
und wie viele davon waren jeweils männlichen, wie viele weiblichen Ge-
schlechts (bitte auch diese Angabe der Altersstruktur zuordnen)?

24. Bei wie vielen der Verletzten (s. Frage 20) handelte es sich um Personen, die
bei einem Drohnenangriff oder in dessen Folge verletzt wurden, ohne ur-
sprünglich Zielpersonen des Angriffs gewesen zu sein?

25. Wie viele dieser Personen (s. Frage 24) waren
– jünger als 10 Jahre,
– 10 bis 13 Jahre,
– 14 oder 15 Jahre,
– 16 bis 18 Jahre,
– 19 bis 21 Jahre,
– 22 bis 25 Jahre,
– 26 bis 30 Jahre,
– 31 bis 35 Jahre,
– 36 bis 40 Jahre,
– 41 bis 50 Jahre,
– 51 bis 60 Jahre,

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/1202
– 61 bis 70 Jahre,
– 71 bis 80 Jahre alt bzw.
– älter als 81 Jahre,
und wie viele davon waren jeweils männlichen, wie viele weiblichen Ge-
schlechts (bitte auch diese Angabe der Altersstruktur zuordnen)?

26. Wie kam es zur Verletzung der Personen (s. Frage 20), die ursprünglich
nicht Zielpersonen eines Angriffs gewesen waren?

27. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, wie viele der Perso-
nen, die bei einem Drohnenangriff im Sinne von Frage 13 oder in dessen
Folge getötet wurden, Zivilistinnen oder Zivilisten waren?

28. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, wie viele der Per-
sonen, die bei einem Drohnenangriff im Sinne von Frage 20 oder in dessen
Folge verletzt wurden, Zivilistinnen oder Zivilisten waren?

29. Welche – tatsächlichen und rechtlichen – Kriterien legt die Bundesregierung
der Einschätzung zugrunde, wann es sich bei einer mit militärischen Mitteln
angegriffenen Person um ein (militärisches oder sonstiges) „legitimes Ziel“
eines Angriffs im Sinne des (Kriegs-)Völkerrechts und des jeweiligen na-
tionalen Rechts handelt?

30. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, wie viele der Per-
sonen, die bei einem Drohnenangriff im Sinne von Frage 13 bzw. Frage 20
oder in dessen Folge getötet oder verletzt wurden, Zivilistinnen oder Zivi-
listen waren, die zur Zeit des Angriffs nicht unmittelbar an feindlichen
Handlungen beteiligt waren?

31. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, welche – tatsäch-
lichen und rechtlichen – Kriterien der Bewertung der Angriffsstaaten zu-
grunde gelegt wurden, ob es sich bei den bei einem Drohnenangriff im Sinne
von Frage 13 bzw. Frage 20 oder in dessen Folge Getöteten oder Verletzten
um Zivilistinnen oder Zivilisten handelte?

32. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, anhand welcher
(personenbezogenen) Daten oder Erkenntnisse in den jeweiligen Einzel-
fällen ermittelt wurde, ob es sich bei einem Drohnenangriff im Sinne von
Frage 13 bzw. Frage 20 oder in dessen Folge Getöteten oder Verletzten um
Zivilistinnen oder Zivilisten handelte?

33. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, von wie vielen der
bei einem Drohnenangriff im Sinne von Frage 13 bzw. Frage 20 oder in des-
sen Folge Getöteten oder Verletzten die Namen und/oder weitere Perso-
nalien bekannt sind?

34. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, von wie vielen der
bei einem Drohnenangriff im Sinne von Frage 13 bzw. Frage 20 oder in des-
sen Folge Getöteten oder Verletzten die Namen und die weiteren Perso-
nalien bereits vor dem Angriff bekannt waren, von dem sie betroffen wur-
den?

35. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, wie in den Fällen
der Fragen 33 und 34 die Namen und weiteren Personalien ermittelt worden
waren?

36. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, bei wie vielen der
Menschen, die von einem Drohnenangriff im Sinne von Frage 13 bzw.
Frage 20 nicht nur „mitbetroffen“ wurden, sondern dessen Zielpersonen
waren, es sich um Zivilistinnen oder Zivilisten handelte?

Drucksache 18/1202 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
37. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, wie viele
– Wohngebäude,
– Wirtschaftsgebäude,
– Schulgebäude,
– Krankenhäuser,
– öffentliche Gebäude,
– öffentliche Räume
durch Drohnenangriffe im Sinne von Frage 13 bzw. Frage 20 zerstört oder
erheblich beschädigt wurden (bitte für jedes Jahr separat darstellen)?

38. Was ist der Bundesregierung zu einer Traumatisierung – etwa im Sinne
der die Situation im Nordwesten Pakistans evaluierenden Studie „Living
under drones: Death, Injury, and Trauma to Civilians from US Drone
Practices in Pakistan“ (Stanford International Human Rights and Conflict
Resolution Clinic and Global Justice Clinic at NYU School of Law; 2012;
www.livingunderdrones.org/wp-content/uploads/2013/10/Stanford-NYU-
Living-Under-Drones.pdf) – der Menschen bekannt, die in Regionen leben,
in denen sich wiederholt UAV im Luftraum befunden und Drohnenangriffe
stattgefunden haben?

39. Was ist der Bundesregierung zur Zerstörung der Sozialstruktur sowie
wichtiger Infrastruktureinrichtungen – etwa im Sinne der die Situation
im Nordwesten Pakistans evaluierenden Studie „Living under drones:
Death, Injury, and Trauma to Civilians from US Drone Practices in
Pakistan“ (Stanford International Human Rights and Conflict Resolution
Clinic and Global Justice Clinic at NYU School of Law; 2012; www.livingun-
derdrones.org/wp-content/uploads/2013/10/Stanford-NYU-Living-Under-
Drones.pdf) – in Regionen, in denen sich wiederholt UAV im Luftraum be-
funden und Drohnenangriffe stattgefunden haben, bekannt?

40. Welche Erkenntnisse besitzt die Bundesregierung dazu, in wie vielen Ein-
sätzen bewaffneter Drohnen im Sinne von Frage 13 bzw. Frage 20, die
Angriffe auf Zielpersonen zum Ziel oder zur Folge hatten, Einsätze von
Aufklärungsdrohnen bzw. unbewaffneten Drohnen vorausgingen, die – un-
abhängig davon, ob bei der Einsatzplanung bereits ein Waffeneinsatz be-
absichtigt war – den Einsatz der bewaffneten Drohnen vorbereiteten, flan-
kierten oder vorbereiten bzw. flankieren sollten?

Berlin, den 17. April 2014

Dr. Gregor Gysi und Fraktion

x

Schnellsuche

Suchen Sie z.B.: "13 BGB" oder "I ZR 228/19". Die Suche ist auf schnelles Navigieren optimiert. Erstes Ergebnis mit Enter aufrufen.
Für die Volltextsuche in Urteilen klicken Sie bitte hier.