BT-Drucksache 18/12012

Bewältigung des Strukturwandels in der Bergbauregion Lausitz - Unterstützung durch die Bundesregierung

Vom 20. April 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/12012
18. Wahlperiode 20.04.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Annalena Baerbock,
Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Steffi Lemke, Peter Meiwald, Friedrich Ostendorff,
Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Bewältigung des Strukturwandels in der Bergbauregion Lausitz – Unterstützung
durch die Bundesregierung

Mit dem am 14. November 2016 im Bundeskabinett beschlossenen Klimaschutz-
plan 2050 hat die Bundesregierung den vom Strukturwandel betroffenen Braun-
kohleregionen Unterstützung zugesagt: „Es muss vor allem gelingen, in den be-
troffenen Regionen konkrete Zukunftsperspektiven zu eröffnen, bevor konkrete
Entscheidungen für den schrittweisen Rückzug aus der Braunkohlenwirtschaft er-
folgen können. Dafür brauchen wir eine regional- und industriepolitische Strate-
gie, die den Strukturwandel aktiv gestaltet und die Unternehmen und ihre Arbeits-
kräfte bei der Anpassung an neue regionale Strukturen unterstützt.“
Im Bundeshaushalt 2016 wurde ein Haushaltstitel mit jährlich 4 Mio. Euro im
Rahmen des Energie- und Klimafonds für die „Förderung von Maßnahmen zur
Strukturanpassung in Braunkohlebergbauregionen“ eingestellt. Bisher sind keine
Mittel aus diesem Haushaltstitel abgeflossen. In der Antwort der Bundesregie-
rung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksa-
che 18/10479) heißt es dazu: „Das nach dem Beschluss des Haushaltsausschusses
des Deutschen Bundestages vom 12. November 2015 neu aufzulegende spezifi-
sche Förderprogramm zur Strukturanpassung in Braunkohlebergbauregionen soll
mit den im Rahmen des Klimaschutzplans 2050 vorgesehenen Maßnahmen sowie
bereits bestehenden strukturwirksamen Maßnahmen des Bundes – z. B. im Rah-
men der GRW – sowie Ländermaßnahmen sinnvoll vernetzt werden.“
Der Bund und die Länder Brandenburg und Sachsen haben sich im Rahmen der
Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts-
struktur“ (GRW) auf ein Projekt zur Entwicklung neuer Perspektiven für eine
länderübergreifende Regionalentwicklung in der Lausitz verständigt. In der Ant-
wort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
(Bundestagsdrucksache 18/10479) wird der Projektbeginn für 2017 und eine
Laufzeit von vier Jahren angekündigt. Die Gesamtförderung aus Mitteln der
GRW betrage 7,3 Mio. Euro und werde je zur Hälfte aus den jährlichen Zuwei-
sungen von GRW-Bundesmitteln an die Länder Brandenburg und Sachsen sowie
aus entsprechenden Landesmitteln finanziert.
Weiterhin hat die Bundesregierung einen Regionalfonds angekündigt, um in den
derzeitigen Braunkohleregionen neue Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu schaf-
fen. Zudem soll eine Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Regionalent-
wicklung“ unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Ener-
gie die wirtschaftliche Entwicklung von Regionen fördern, die vom Rückgang
der Kohleverstromung betroffen sind (vgl. Bundestagsdrucksache 18/10479).

Drucksache 18/12012 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Welchen Beitrag will die Bundesregierung konkret für eine regional- und in-
dustriepolitische Strategie leisten, die den Strukturwandel aktiv gestaltet und
die Unternehmen und ihre Arbeitskräfte bei der Anpassung an neue regionale
Strukturen unterstützt?

2. Welche Vorstellungen hat die Bundesregierung, wie dabei die Lausitzer
Kommunen sowie die Bürgerinnen und Bürger beteiligt werden sollen?

3. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für die regional- und in-
dustriepolitische Strategie für die Braunkohleregion Lausitz ein, die den
Strukturwandel aktiv gestalten soll?

4. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung
von Agora Energiewende, wonach jährlich 250 Mio. Euro zur Förderung des
Strukturwandels in den Braunkohleregionen benötigt werden?

5. Welche umfassenden Vorarbeiten wurden für die Konzeption der Richtlinie
zur Ausgestaltung der „Förderung von Maßnahmen zur Strukturanpassung
in Braunkohlebergbauregionen“ bisher erbracht, und wann werden diese
Vorarbeiten abgeschlossen sein?

6. Wann soll die Förderrichtlinie für die Maßnahmen zur Strukturanpassung in
Braunkohlebergbauregionen veröffentlicht werden?

7. Wann soll die angekündigte Stabsstelle im Bundesministerium für Wirt-
schaft und Energie zur Strukturentwicklung in der Lausitz („Lausitz erhält
Stabsstelle in Berlin“, Sächsische Zeitung vom 29. September 2016) einge-
richtet werden?

8. In welcher Form erwartet die Bundesregierung inhaltliche Zuarbeiten von
den Bundesländern als Voraussetzung für die Einrichtung der Stabsstelle?

Hat die Bundesregierung hierfür eine Frist genannt?
9. Haben die Länder Brandenburg und Sachsen bereits strukturpolitische Per-

spektiven für die Braunkohleregion Lausitz entwickelt und der Bundesregie-
rung übermittelt?
Falls ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Vor-
schlägen, falls nein, warum nicht?

10. Welches Projekt wird im Rahmen der GRW zur Entwicklung neuer Perspek-
tiven für eine länderübergreifende Regionalentwicklung in der Lausitz ge-
fördert (vgl. Bundestagsdrucksache 18/10479)?

11. Welche Maßnahmen sollen im Einzelnen mit der Gesamtförderung aus Mit-
teln der GRW in Höhe von 7,3 Mio. Euro realisiert werden?

Wurde mit einzelnen Maßnahmen bereits begonnen?
Wenn nein, warum nicht, und wann ist mit einem Beginn zu rechnen?

12. Wann wird der von der Bundesregierung angekündigte Regionalfonds (vgl.
Bundestagsdrucksache 18/10479) eingerichtet, um in den derzeitigen Braun-
kohleregionen neue Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu schaffen?

13. Wie soll der Regionalfonds finanziell ausgestattet sein, wie erfolgt die Fi-
nanzierung, wer verwaltet ihn, und wer entscheidet über die Vergabe von
Mitteln aus dem Regionalfonds?

14. Welche Maßnahmen sollen aus dem Regionalfonds konkret finanziert wer-
den, und welche Voraussetzungen für eine Förderung bestehen dabei?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/12012

15. Mit welchen Ergebnissen hat sich die Bundesregierung bei der Europäischen

Union dafür eingesetzt, dass das europäische Wettbewerbsrecht kein Hinder-
nis für die öffentliche Förderung von Investitionen und Unternehmensan-
siedlungen in den bisherigen Braunkohleregionen darstellt?

16. Wann konkret soll die Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Regio-
nalentwicklung“ unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Energie die Arbeit mit dem Ziel aufnehmen, die wirtschaftliche Entwick-
lung von Regionen zu fördern, die vom Rückgang der Kohleverstromung be-
troffen sind, und bis wann sollen die Ergebnisse der Kommissionstätigkeit
vorgelegt werden?

17. Welchen konkreten Arbeitsauftrag soll die Kommission von wem und wann
erhalten?

18. Wer ist bzw. soll Mitglied der Kommission werden, und nach welchen Kri-
terien und von wem wurde bzw. wird die Entscheidung über die Aufnahme
von Mitgliedern in die Kommission getroffen?

19. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es sinnvoll ist, im Zusam-
menhang mit dem Ausstieg aus der Kohleverstromung und dem damit ver-
bundenen Strukturwandel der Braunkohleregionen Staatsverträge zwischen
dem Bund und den betroffenen Bundesländern zu schließen mit dem Ziel,
darin alle Belange des Strukturwandels verbindlich zu regeln?

20. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag
der IHK Lausitz für eine Lausitzformel „Ein Gigawatt für ein Giga-
watt“ (www.cottbus.ihk.de/blob/cbihk24/servicemarken/presse/Aktuelle-
Meldungen/3619676/ccdf4de2e424c7731b8615fa9dee0ee4/2017-01-19-
LAUSITZ-PAPIER-data.pdf)?

21. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem jüngst ver-
öffentlichten Lausitzer Revierkonzept der LEAG (www.leag.de/de/news/
details/leag-legt-revierkonzept-fuer-die-lausitz-vor/), welches sich unter an-
derem auf die Aussage stützt: „Wir müssen feststellen, dass seitens der Bun-
despolitik offensichtlich der Wille besteht, Deutschlands Klimaziele im We-
sentlichen auf dem Rücken der Braunkohle zu erreichen.“?

Berlin, den 11. April 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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