BT-Drucksache 18/11965

Dienstposten in den Ermittlungsdiensten der Bundespolizeiinspektionen und in den Bundespolizeiinspektionen Kriminalitätsbekämpfung

Vom 10. April 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11965
18. Wahlperiode 10.04.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frank Tempel, Ulla Jelpke, Katrin Kunert, Halina Wawzyniak,
Harald Weinberg und der Fraktion DIE LINKE.

Dienstposten in den Ermittlungsdiensten der Bundespolizeiinspektionen und in
den Bundespolizeiinspektionen Kriminalitätsbekämpfung

In den letzten Jahren haben gewerkschaftliche Vertreter immer wieder auf die
Nichtbesetzung von Dienstposten, eine nicht nachhaltige Personalentwicklung
und eine daraus resultierende Aufgabenverdichtung bei der Bundespolizei hinge-
wiesen. Auch in den Ermittlungsdiensten der Bundespolizeiinspektionen und in
den Bundespolizeiinspektionen Kriminalitätsbekämpfung gibt es zunehmend sol-
che Fehlentwicklungen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele Dienstposten (nur Organisations- und Dienstpostenplan [ODP]) in

den Ermittlungsdiensten der Bundespolizeiinspektionen und in den Bundes-
polizeiinspektionen Kriminalitätsbekämpfung sind derzeit insgesamt nicht
besetzt?

2. Sofern Dienstposten nicht besetzt sind, ist beabsichtigt, diese zu besetzen,
und wenn ja, wann, wie viele davon, und wie (beispielsweise durch Aus-
schreibung, Anforderungsprofil etc.)?

3. Wie stellt sich der Altersdurchschnitt in den Ermittlungsdiensten der Bun-
despolizeiinspektionen und in den Bundespolizeiinspektionen Kriminalitäts-
bekämpfung insgesamt dar (bitte nach Altersgruppen bis 30 Jahre, 31 bis
40 Jahre, 41 bis 50 Jahre und 51 Jahre und älter aufschlüsseln)?

4. Wie stellt sich der Altersdurchschnitt in den Mobilen Fahndungseinheiten
der Bundespolizeiinspektionen Kriminalitätsbekämpfung dar (bitte nach
Altersgruppen bis 30 Jahre, 31 bis 40 Jahre, 41 bis 50 Jahre und 51 Jahre
und älter aufschlüsseln)?

5. Wie hoch ist der Anteil von Polizeivollzugsbeamten und Polizeivollzugsbe-
amtinnen in den Ermittlungsdiensten der Bundespolizeiinspektionen und in
den Bundespolizeiinspektionen Kriminalitätsbekämpfung insgesamt (bitte nach
Altersgruppen bis 30 Jahre, 31 bis 40 Jahre, 41 bis 50 Jahre und 51 Jahre und
älter aufschlüsseln)?

6. Wie viele Polizeivollzugsbeamte und Polizeivollzugsbeamtinnen in den Er-
mittlungsdiensten der Bundespolizeiinspektionen und in den Bundespolizei-
inspektionen Kriminalitätsbekämpfung gehen in den nächsten fünf Jahren in
Pension (bitte nach Inspektionen aufschlüsseln)?

7. Welche Maßnahmen wurden ergriffen, um die in Frage 2 genannten Ab-
gänge personell zu kompensieren sowie das Fachwissen zu übertragen?

Drucksache 18/11965 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
8. Wie viele Polizeivollzugsbeamte und Polizeivollzugsbeamtinnen in den Er-
mittlungsdiensten der Bundespolizeiinspektionen und in den Bundespolizei-
inspektionen Kriminalitätsbekämpfung haben 2016 insgesamt von der Mög-
lichkeit der freiwilligen Dienstverlängerung Gebrauch gemacht (bitte einzeln
nach Inspektionen aufschlüsseln)?

9. Wie viele Polizeivollzugsbeamte und Polizeivollzugsbeamtinnen in den Er-
mittlungsdiensten der Bundespolizeiinspektionen und in den Bundespolizei-
inspektionen Kriminalitätsbekämpfung sind, unabhängig von der Art, nicht
voll dienstfähig (bitte einzeln nach Inspektionen aufschlüsseln)?

10. Wie viele Fehltage durch Krankheit je Polizeivollzugsbeamte und Polizei-
vollzugsbeamtinnen in den Ermittlungsdiensten der Bundespolizeiinspektio-
nen und in den Bundespolizeiinspektionen Kriminalitätsbekämpfung für die
Jahre 2014, 2015 und 2016 gibt es (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

11. An wie vielen Tagen wurden Polizeivollzugsbeamte und Polizeivollzugsbe-
amtinnen in den Ermittlungsdiensten der Bundespolizeiinspektionen und in
den Bundespolizeiinspektionen Kriminalitätsbekämpfung (insgesamt) au-
ßerhalb ihrer originären Aufgabe, beispielsweise durch Abordnungen, ge-
schlossene Einsätze, Verwendung im Kontroll- und Streifenbereich etc. im
Jahr 2016 eingesetzt?

12. In wie vielen Ermittlungsdiensten der Bundespolizeiinspektionen und in den
Bundespolizeiinspektionen Kriminalitätsbekämpfung (insgesamt) haben
sich bei Strafsachen in wie vielen Fällen sog. Halden gebildet, also Strafan-
zeigen angesammelt, die nicht unmittelbar in die Sachbearbeitung gehen (da-
bei bitte nur Fälle aufführen, die tatsächlich in die Bearbeitung genommen
wurden und nicht auch jene, die nur erfasst und Teams bzw. einzelnen Sach-
bearbeitern lediglich zugeordnet wurden. Bitte Strafsachen aufgeschlüsselt
auflisten nach Anzahl der Fälle, die – erst nach 3 Monaten und bis zu 6 Mo-
naten, erst nach 6 Monaten und bis zu 12 Monaten und erst nach 12 Monaten
und darüber hinaus bislang nicht bearbeitet wurden; Stichtag: 31. Dezember
2016)?

Berlin, den 10. April 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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