BT-Drucksache 18/11963

Rechtsextreme Tendenzen der Identitären Bewegung und der Initiative "Ein Prozent"

Vom 6. April 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11963
18. Wahlperiode 06.04.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Katrin Kunert, Petra Pau,
Martina Renner, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Rechtsextreme Tendenzen der Identitären Bewegung und der Initiative „Ein
Prozent“

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sieht eine zunehmende Radikalisie-
rung der sogenannten Identitären Bewegung (IB) im Zusammenhang mit der
Flüchtlingspolitik. Die „fremdenfeindliche Agitation“ der IB richte sich speziell
gegen Muslime, so der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-
Georg Maaßen. Es lägen „vielfache Erkenntnisse zu Kontakten und Verflechtun-
gen der Identitären mit rechtsextremistischen Personen und Gruppierungen vor“,
sodass von einer „rechtsextremistischen Einflussnahme“ auszugehen sei, so
Hans-Georg Maaßen. Zudem lägen Meldungen über Kontakte der IB zu Mitglie-
dern der AfD sowie zur Teilnahme von IB-Mitgliedern an AfD-Veranstaltungen
vor. Das Bundesamt für Verfassungsschutz erwarte „auch künftig spontane,
provokative Aktionen“, die sich gegen Parteien, Moscheen und islamische
Kulturvereine oder Flüchtlingsunterkünfte richten könnten (www.welt.de/politik/
deutschland/article162969120/Verfassungsschutz-erwartet-Aktionen-gegen-
Fluechtlingsheime.html).
Die Wurzeln der völkisch orientierten IB liegen bei der „Géneration Identitaire“
sowie dem „Bloc Identitaire“ als Nachfolgeorganisationen der 2002 nach einem
Attentat eines ihrer Mitglieder verbotenen rechtsextremen „Unité Radicale“. Die
seit Oktober 2012 mit einem Facebook-Auftritt erstmals in Deutschland in Er-
scheinung getretene IB beschreibt sich selbst als „patriotische Kraft“, die sich für
„Heimat, Freiheit und Tradition“ einsetzte. In Videos und auf Facebook warnt sie
vor angeblicher Überfremdung, Islamisierung Europas sowie „Multikulti-Wahn“.
Nachdem die IB anfangs vor allem virtuell im Internet tätig war, ist sie seit einiger
Zeit zu einem aktionistischeren Auftreten mit Plakataktionen, Flash Mobs, Beset-
zungs- und (symbolischen) Blockadeaktionen übergegangen. So besetzten IB-
Aktivisten am 27. August 2016 das Brandenburger Tor in Berlin, um gegen die
Aufnahme von Flüchtlingen zu protestieren (www.zeit.de/2016/36/identitaere-
bewegung-hamburger-verfassungsschutz; www.rbb-online.de/politik/beitrag/2016/
08/brandenburger-tor-besetzt-berlin-identitaere-bewegung.html). Das Internetpor-
tal „Netz-gegen-Nazis.de“ nennt die IB einen „festen Bestandteil der rechtsextre-
men Szene Deutschlands“ und „aktuell vielleicht sogar die größte, zumindest aber
die aktivste rechtsextreme Jugendbewegung, die es hierzulande derzeit gibt
(www.netz-gegen-nazis.de/artikel/identitare-aus-den-sozialen-netzwerken-auf-die-
stra%C3%9Fe-82821). Interne Strategiepapiere der IB, die auf dem linken Inter-
netportal Indymedia veröffentlicht wurden, verdeutlichen, dass die IB entgegen
ihrer Außendarstellung kein Netzwerk autonom voneinander agierender Klein-
gruppen ist, sondern „steif und autoritär von oben gelenkt“ wird. So müssen

Drucksache 18/11963 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Flugblätter von einer „nationalen Leitung“ abgesegnet werden (http://blog.zeit.
de/stoerungsmelder/2017/02/28/identitaere-bewegung-leak-straff-organisiert23168_
23168; https://linksunten.indymedia.org/de/node/204949).
Interne Papiere der IB belegen zudem, dass sich die Gruppierung zumindest teil-
weise über Gelder des rechtsgerichteten Vereins „Ein Prozent für unser Land“ finan-
ziert (www.thueringen24.de/erfurt/article209848943/Einprozent-IB-und-Buerger-
fuer-Erfurt-Wer-sind-die-neuen-Rechten-in-Thueringen.html). Das Netz-gegen-
Nazis.de stuft die am 13. November 2015 vom neu-rechten Verleger und Gründer
des „Instituts für Staatspolitik“ Götz Kubitschek und dem Herausgeber der rechts-
gerichteten, muslim- und zuwanderungsfeindlichen Zeitschrift Compact, Jürgen
Elsässer vorgestellte Initiative „Ein Prozent“ als „Gemeinschaftsprodukt der
Neuen Rechten aus Deutschland und Österreich“ ein. So gehört mit Martin
Sellner der Sprecher der österreichischen IB zu den führenden Aktivisten von
„Ein Prozent“. Die Vereinigung, die sich vor allem die Aufgabe des Crowd-
funding zuwanderungs- und flüchtlingsfeindlicher Initiativen gestellt hat, will
nach eigenen Angaben den Widerstand gegen „Masseneinwanderung“ vernetzen,
um „die Struktur einer wirkmächtigen Gegenbewegung aufzubauen“. Eine klare
Abgrenzung der Initiative gegenüber gewaltbereiten Neonazis werde dabei nicht
gezogen (www.netz-gegen-nazis.de/artikel/ein-prozent-f%C3%BCr-unser-land-
%
E2%80%93-ngo-der-neuen-rechten-11046).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche, auch verfassungsschutzrelevanten, Erkenntnisse liegen der Bundes-

regierung über die „Identitäre Bewegung“ (IB) vor?
a) Wie schätzt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die IB ein?
b) Inwieweit sieht das BfV die IB als rechtsextrem oder rechtsextrem beein-

flusst an?
c) Zu welchem Ergebnis kam das BfV in seinem Einstufungsverfahren be-

züglich der IB (bitte begründen)?
2. Welche Landesämter für Verfassungsschutz beobachten nach Kenntnis der

Bundesregierung seit wann die IB bzw. stufen diese als Verdachtsfall ein?
3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Mitgliedschaft der

IB?
a) Über wie viele Mitglieder bzw. Anhängerinnen und Anhänger verfügt die

IB in Deutschland, und wie stark ist die Mitgliedschaft innerhalb des letz-
ten Jahres angestiegen?

b) Über wie viele und welche landesweite regionale oder örtliche Gliederun-
gen verfügt die IB?

4. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Organisationsstruktur
der IB?
a) Inwieweit sind der Bundesregierung interne Dokumente der IB bekannt,

die auf der linken Internetseite Indymedia veröffentlicht wurden (http://
blog.zeit.de/stoerungsmelder/2017/02/28/identitaere-bewegung-leak-
straff-organisiert23168_23168)?

b) Wie weit hält die Bundesregierung angesichts der sich aus diesen Doku-
menten ergebenden Hinweise auf eine zentralistische Struktur der IB an
ihrer in ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/9218 getroffenen
Einschätzung fest, dass die IB und ihre Regionalgruppen „virtuell ver-
netzt“ seien und überwiegend über „soziale Netzwerke“ kommunizieren?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11963
c) Inwieweit sind der Bundesregierung interne und zentralistische Leitungs-
strukturen der IB bekannt?

5. Welche Internetauftritte bzw. Accounts für soziale Netzwerke (Facebook,
Twitter etc.), die der IB in Deutschland oder ihren Untergruppen zugerechnet
werden, sind der Bundesregierung bekannt (bitte auflisten)?

6. Welche Aktionen im Einzelnen gingen nach Kenntnis der Bundesregierung
wann und wo und mit wie vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern von der
IB aus, und inwieweit kam es dabei zu welchen einschlägigen Straftaten?

7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über der IB nahestehende Mu-
sikgruppen und Musikerinnen bzw. Musiker aus dem In- und Ausland sowie
von der IB veranstaltete oder unterstützte Musikveranstaltungen (bitte Musi-
ker/Gruppen sowie Veranstaltungen benennen)?

8. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Kontakte zwischen der IB
oder einzelnen ihrer Mitglieder und Leitungsmitglieder zu rechtsextremen
Parteien, Organisationen oder Bewegungen?
a) Welche genauen Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass Mit-

glieder oder ehemalige Mitglieder rechtsextremer Vereinigungen oder
Parteien sich an der IB beteiligen oder dort Leitungsfunktionen einneh-
men (bitte die bekannten Fälle detailliert benennen)?

b) Inwieweit, wann und wo haben sich Mitglieder der IB sowie IB-Gruppen
an Aktionen, Veranstaltungen oder Aufzügen welcher rechtsextremer Grup-
pierungen bzw. rechtsextremistisch beeinflussten Aufzügen und Veran-
staltungen beteiligt (bitte detailliert angeben)?

c) Inwieweit ist von einer rechtsextremistischen Einflussnahme auf die IB
auszugehen?

9. Inwieweit sind nach Kenntnis der Bundesregierung Mitglieder oder Funkti-
onäre der IB innerhalb der Partei Alternative für Deutschland (AfD) tätig?
a) Inwieweit sind Mitglieder oder Funktionärinnen bzw. Funktionäre der IB

zugleich Mitglieder oder Funktionärinnen bzw. Funktionäre der AfD?
b) An welchen Aktivitäten der AfD beteiligten sich Mitglieder bzw. Lei-

tungsmitglieder der IB?
c) In welchem Verhältnis stehen nach Kenntnis der Bundesregierung die

bundesweite Leitung der AfD sowie die Landesvorstände zur IB?
d) Welche die IB betreffenden Beschlüsse der AfD auf Bundes- und Landes-

ebene sind der Bundesregierung bekannt?
10. Inwieweit beteiligten sich Mitglieder oder Funktionäre der IB an Aufzügen

der Pegida-Bewegung (und ihrer Ableger)?
11. Was genau meint die Bundesregierung mit einer vom Bundesamt für Ver-

fassungsschutz festgestellten zunehmenden Radikalisierung der IB (www.
welt.de/politik/deutschland/article162969120/Verfassungsschutz-erwartet-
Aktionen-gegen-Fluechtlingsheime.html)?
a) Woran im Einzelnen macht die Bundesregierung eine solche Radikalisie-

rung fest?
b) Mit welcher Art von „spontane(n) provokative(n) Aktionen“, die sich ge-

gen Parteien, Moscheen und islamische Kulturvereine oder Flüchtlings-
unterkünfte richten könnten, rechnet die Bundesregierung von Seiten der
IB, und wie kommt das BfV zu dieser Einschätzung?

12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Kontakte, Kooperationen
und gemeinsame Treffen sowie Aktionen zwischen der IB in Deutschland
und Identitären im Ausland?

Drucksache 18/11963 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

13. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Aktionen der jeweiligen

Vereinigungen der IB in anderen europäischen Ländern?
14. Welchen Umgang pflegen Innen- und Sicherheitsbehörden in anderen euro-

päischen Staaten nach Kenntnis der Bundesregierung mit den dortigen IB-
Gruppen, und inwieweit werden diese als rechtsextrem oder staatsgefähr-
dend eingestuft?

15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Kontakte, Kooperationen
und gemeinsame Treffen sowie Aktionen zwischen der IB in Deutschland
und nicht zur Identitären Bewegung zählenden rechtsextremistischen Grup-
pierungen und Parteien im Ausland (bitte angeben, wann, wo, und mit wel-
chen Gruppierungen es entsprechende Kontakte und Kooperationen gab)?

16. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die politische Strategie
der IB?

17. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Finanzierung der IB?
18. Inwieweit, und wann, und in welchem inhaltlichen und sächlichen Zusam-

menhang war die IB Thema im Gemeinsamen Extremismus- und Terroris-
musabwehrzentrum (GETZ)?

19. Welche, auch verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse liegen der Bundes-
regierung über die Vereinigung „Ein Prozent für unser Land“ vor?
a) Wie schätzt das BfV die Vereinigung „Ein Prozent“ ein?
b) Inwieweit sieht das BfV die IB als rechtsextrem oder rechtsextrem beein-

flusst an?
20. Über welche Organisationsstruktur verfügt „Ein Prozent“ nach Kenntnis der

Bundesregierung?
Wer gehört ihrem Vorstand an, und über wie viele Mitglieder verfügt „Ein
Prozent“?

21. Welche Rolle spielt „Ein Prozent“ nach Kenntnis der Bundesregierung in-
nerhalb der rechtsextremistischen bzw. der der zuwanderungs-, flüchtlings-
und islamfeindlichen Szene?

22. Welche Aktivitäten gingen seit Gründung von „Ein Prozent“ aus (bitte Art
der Aktivität, Ort, Zeitraum, Zahl der beteiligten Personen und mögliche ein-
schlägige Straftaten benennen)?

23. Welche Gruppierungen und prominenten Einzelpersönlichkeiten aus dem In-
und Ausland unterstützten nach Kenntnis der Bundesregierung die Vereini-
gung „Ein Prozent“, und inwieweit handelt es sich dabei um Rechtsextremis-
ten bzw. rechtsextreme oder rechtsextrem beeinflusste Vereinigungen?

24. Welche Kontakte, Kooperationen oder Vernetzungen von „Ein Prozent“ mit
rechtsextremistischen oder rechtsextrem beeinflussten Vereinigungen aus
dem In- und Ausland sind der Bundesregierung bekannt?

25. Welche Verbindungen zwischen „Ein Prozent“ und der Alternative für
Deutschland bzw. einzelnen Mitgliedern/Leitungsmitgliedern der AfD sind
der Bundesregierung bekannt?

26. Welche Verbindungen zwischen „Ein Prozent“ und der Pegida-Bewegung
(und ihren Ablegern) sind der Bundesregierung bekannt?

27. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über eine Finanzierung von
Aktivitäten, Fahrtkosten oder dergleichen von Mitgliedern der IB durch „Ein
Prozent“?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11963

28. Inwieweit wurden durch „Ein Prozent“ rechtsextreme Aktivitäten oder Akti-

vitäten rechtsextrem beeinflusster Gruppierungen finanziert oder auf andere
Weise unterstützt?

29. Inwieweit besteht nach Kenntnis der Bundesregierung eine klare Abgren-
zung zwischen „Ein Prozent“ und gewaltbereiten Rechtsextremisten?

30. Inwieweit und wann war „Ein Prozent“ Thema im Gemeinsamen Extremis-
mus- und Terrorismusabwehrzentrum (GETZ)?

31. Welche auch verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die Bundesregie-
rung über die Zeitschrift „Compact“?
a) Über welche Auflage verfügt „Compact“?
b) Wie finanziert sich die „Compact“ nach Kenntnis der Bundesregierung?
c) Inwieweit sind der Bundesregierung rechtsextremistische, fremdenfeind-

liche, antisemitische, antimuslimische oder volksverhetzende Äußerun-
gen in der Zeitschrift „Compact“, auf der Website Compact-online.de
oder von Seiten der Verleger, Herausgeber, Redakteure oder Autorinnen
und Autoren der „Compact“ bekannt (bitte detailliert benennen)?

d) Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte von
Verlegern, Herausgebern, Redaktionsmitgliedern, Autorinnen und Auto-
ren von „Compact“ zu rechtsextremen Persönlichkeiten sowie rechtsext-
remen oder rechtsextremistisch beeinflussten Parteien und Organisatio-
nen im In- und Ausland (bitte detailliert benennen)?

e) Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte von
Verlegern, Herausgebern, Redaktionsmitgliedern, Autorinnen und Auto-
ren von „Compact“ zur Pegida-Bewegung oder deren Ableger (bitte de-
tailliert benennen)?

f) Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte von
Verlegern, Herausgebern, Redaktionsmitgliedern, Autorinnen und Auto-
ren von „Compact“ zur AfD (bitte detailliert benennen)?

32. Welche auch verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die Bundesregie-
rung über die Zeitschrift „Sezession“?
a) Über welche Auflage verfügt „Sezession“?
b) Wie finanziert sich die „Sezession“ nach Kenntnis der Bundesregierung?
c) Inwieweit sind der Bundesregierung rechtsextremistische, fremdenfeind-

liche, antisemitische, antimuslimische oder volksverhetzende Äußerun-
gen in der Zeitschrift „Sezession“, auf der Website sezession.de oder von
Seiten der Verleger, Herausgeber, Redakteure oder Autorinnen und Au-
toren der Sezession bekannt (bitte detailliert benennen)?

d) Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte von
Verlegern, Herausgebern, Redaktionsmitgliedern, Autorinnen und Auto-
ren von „Sezession“ zu rechtsextremen Persönlichkeiten sowie rechtsext-
remen oder rechtsextremistisch beeinflussten Parteien und Organisatio-
nen im In- und Ausland (bitte detailliert benennen)?

e) Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte von
Verlegern, Herausgebern, Redaktionsmitgliedern, Autorinnen und Auto-
ren von „Sezession“ zur Pegida-Bewegung oder deren Ableger (bitte de-
tailliert benennen)?

f) Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte von
Verlegern, Herausgebern, Redaktionsmitgliedern, Autorinnen und Auto-
ren von „Sezession“ zur Alternative für Deutschland (bitte detailliert be-
nennen)?

Drucksache 18/11963 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

33. Welche auch verfassungsschutzrelevanten Erkenntnisse hat die Bundesregie-

rung über das in Schnellroda ansässige Institut für Staatspolitik (IfS)?
a) Welche genauen Aktivitäten gingen vom IfS seit seiner Gründung im Jahr

2000 aus?
b) Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte der Ini-

tiatorinnen und Initiatoren, Leiterinnen und Leiter, Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter oder Referentinnen und Referenten des IfS zu rechtsextremen
Persönlichkeiten sowie rechtsextremen oder rechtsextremistisch beein-
flussten Parteien und Organisationen im In- und Ausland (bitte detailliert
benennen)?

c) Welche Rolle spielt das IfS nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb
der rechtsextremistischen bzw. der zuwanderungs-, flüchtlings- und is-
lamfeindlichen Szene?

Berlin, den 6. April 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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