BT-Drucksache 18/11962

Die soziale Situation im Kosovo und der radikale Islamismus

Vom 6. April 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11962
18. Wahlperiode 06.04.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko,
Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu und der Fraktion DIE LINKE.

Die soziale Situation im Kosovo und der radikale Islamismus

Die „Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten in-
ternationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo“ (KFOR: Kosovo Force/Kosovo-
Truppe) begann am 12. Juni 1999. Die KFOR-Mission ist der längste und nach
Resolute Support (Afghanistan) zweitgrößte Militäreinsatz Deutschlands im Aus-
land. Rund 17 Jahre nach dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg (Feststellung
des Amtsgerichtes Tiergarten im Urteil vom 2. März 2000 – Gz: 239, Beschluss
des Landgerichtes Berlin vom 18. August 2001 – Gz: 564-81.00) der NATO ge-
gen Jugoslawien und dem Beginn der Besetzung des Kosovo durch die NATO
bescheinigt die Bundesregierung dem Kosovo grundsätzlich stabile Verhältnisse.
Doch Korruption und Arbeitslosigkeit prägen den Alltag, der islamische Funda-
mentalismus wird immer stärker, und immer mehr junge, gut ausgebildete Bürger
wandern aus. Und unter den Augen ausländischer Diplomaten, Richter und Poli-
zisten wurden Bosnien und der Kosovo zu den korruptesten Staaten Europas
(www.arte.tv/guide/de/063686-000-A/bosnien-und-kosovo-europas-vergessene-
protektorate). Ehemalige Führer der UCK wie Ex-„Ministerpräsident“ Ramush
Haradinaj oder der heutige „Präsident“ Hashim Thaçi nahmen nach dem Krieg
neue Machtpositionen ein. Thaçi wurde und wird dabei verdächtigt, Verbindun-
gen zur organisierten Kriminalität zu haben bzw. gehabt zu haben und am Waffen-,
Drogen- und Organhandel beteiligt gewesen zu sein (ZDF zoom vom 13. Juli
2011 „Blutige Geschäfte – Auf den Spuren des Organhandels im Kosovo“). Der
Bundesnachrichtendienst (BND) behauptet, Thaçi habe Morde in Auftrag gegeben
(www.welt.de/politik/ausland/article144988535/Aussenminister-droht-ein-Prozess-
wegen-Kriegsverbrechen.html).
Seit dem Krieg gegen Serbien 1999 hat die EU Kosovo mit 5 bis 6 Mrd. Euro
bezuschusst. Im Rahmen des EU-Instruments für Heranführungshilfe (IPA) soll
Kosovo zur Unterstützung der EU-Heranführung für die Jahre 2014 bis 2020 rund
645 Mio. Euro erhalten, obwohl der Kosovo von fünf EU-Staaten nicht aner-
kannt und noch kein offizieller Beitrittskandidat ist (https://ec.europa.eu/
neighbourhood-enlargement/instruments/funding-by-country/kosovo_en).
Doch die „Heuchelei floriert besser als die Wirtschaft“ (www.sueddeutsche.de/
wirtschaft/augsteins-welt-geschmiertes-kosovo-1.3117301). Doch das Pro-Kopf-
Einkommen lag 2015 nach Angaben der Weltbank bei 4 000 US-Dollar, das BIP
insgesamt bei etwa 5,5 Mrd. Euro und Kosovo bleibt damit das ärmste Land auf
dem Balkan […]. Nach offiziellen Angaben liegt die Arbeitslosigkeit bei über
35 Prozent, bei Jugendlichen sogar noch deutlich höher (www.pristina.
diplo.de/Vertretung/pristina/de/05/01-Wirtschaft/01-WiUebersicht/__wirtschafts_
C3_BCbersicht-kosovo.html). Die Bevölkerung ist verarmt, die Arbeitslosigkeit
gewaltig.

Drucksache 18/11962 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Das Kosovo hat sich zudem in den letzten Jahren unter den Augen der KFOR zu
einer „Brutstätte des Islamismus“ mit einer wachsenden Radikalisierung unter
Muslimen entwickelt. Auch haben sich verhältnismäßig viele dem „Islamischen
Staat“ (IS) angeschlossen. Gründe sind vor allem die katastrophale Wirtschafts-
lage und die schwachen staatlichen Strukturen, geprägt durch Unschlüssigkeit,
Korruption und Unfähigkeit (www.dw.com/de/kosovo-brutst%C3%A4tte-des-
islamismus/a-36893448). Die „ambitionierten Pläne der internationalen Gemein-
schaft in ihren Protektoraten auf dem Balkan sind so unrühmlich gescheitert“.
Auch im Kosovo hat der Einfluss der fundamentalistischen Version des Islams
beunruhigende Formen angenommen. Es ist unklar, ob dort die EU den größten
Einfluss hat – oder eher Saudi-Arabien und die Türkei (www.arte.tv/guide/
de/063686-000-A/bosnien-und-kosovo-europas-vergessene-protektorate).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstli-

che), dass viele muslimische Gemeinden im Kosovo von Saudi-Arabien und
anderen Golfstaaten finanziert werden (www.dw.com/de/kosovo-brutst%C3%
A4tte-des-islamismus/a-36893448)

2. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstli-
che), dass Imame aus Saudi-Arabien im Kosovo einen fundamentalistischen
Islam predigen, der wenig mit den dortigen Traditionen zu tun hat und den
Nährboden für islamistisches Gedankengut bereitet?

3. Inwieweit sieht die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis (auch nachrichten-
dienstliche) einen Zusammenhang zwischen der Verbreitung der staatstra-
genden wahhabitischen Lehre Saudi-Arabiens durch verschiedene religiöse
und „wohltätige“ Einrichtungen und der verstärkten Hinwendung zu strenge-
ren Auslegungen des Islam, wie sie im Kosovo früher nicht zu finden waren
(www.dw.com/de/kosovo-brutst%C3%A4tte-des-islamismus/a-36893448)?

4. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstli-
che), dass der einst tradierte liberale Islam aus der osmanischen Zeit, der
stark von der Mystik des Sufismus geprägt ist, im Kosovo zunehmend ver-
drängt und mehr und mehr von strengeren Formen, die durch saudischen Ein-
fluss auf den Balkan gelangt sind, überlagert wird (www.dw.com/de/kosovo-
brutst%C3%A4tte-des-islamismus/a-36893448)?

5. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstli-
che), ob Islamisten insbesondere aus dem Kosovo beim IS eine immer wich-
tigere Rolle spielen?

6. Inwieweit kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis (auch nachrichten-
dienstliche) bestätigen, dass seit 2012 316 Personen aus dem Kosovo ausge-
reist sind, um sich dem Kampf der Terrororganisation IS anzuschließen und
sich darunter auch Frauen und Kinder befunden haben sollen (www.
dw.com/de/kosovo-brutst%C3%A4tte-des-islamismus/a-36893448)?

7. Inwieweit kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis (auch nachrichten-
dienstliche) bestätigen, dass seit 2012 von den 316 Personen aus dem Ko-
sovo 58 inzwischen getötet worden und 117 in den Kosovo zurückgekehrt
sein sollen (www.dw.com/de/kosovo-brutst%C3%A4tte-des-islamismus/a-
36893448)?

8. Welche eigenen Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesre-
gierung über Presseberichte hinaus über die Anzahl der Personen aus dem
Kosovo, die sich dem Kampf der Terrororganisation IS angeschlossen haben
sowie über die Zahl der inzwischen getöteten Kämpferinnen und Kämpfer
aus dem Kosovo?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11962
9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche)
über die Rolle des Kosovo als Rückzugs- und Rekrutierungsgebiet für
Dschihadisten (www.spiegel.de/politik/ausland/balkan-dschihadisten-sind-in-
suedosteuropa-auf-dem-vormarsch-a-1076656.html)?

10. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstli-
che), dass der kosovarische islamistische Terrorist Lavdrim Muhaxheri (auch
als Abu Abdullah al Kosova bekannt), der für zahlreiche Entführungen und
Morde verantwortlich sein soll, für die Planung der vereitelten Anschläge auf
das WM-Qualifikationsspiel zwischen Albanien und Israel in Albanien im
November 2016 und weitere Ziele in Kosovo und Mazedonien verantwort-
lich sei (https://de.nachrichten.yahoo.com/kosovo-polizei-verhindert-mehrere-
anschl%C3%A4ge-011242748.html), obwohl er im August 2015 bei einem
Kampf in Syrien getötet worden sein soll (www.focus.de/politik/videos/halten-
sie-sich-in-europa-auf-geheimdienste-schlagen-alarm-is-anfuehrer-und-400-
kaempfer-bereiten-anschlaege-vor_id_6423407.html)?

11. Inwieweit hat die Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche) Kennt-
nisse, dass Muhaxheri sich nach verheerenden Verlusten des IS in Syrien
angeblich in Italien aufgehalten hat bzw. aufhält und angeblich bis zu 400
Kämpfer rekrutiert hat, die bereit seien, in Europa zuzuschlagen (www.
focus.de/politik/videos/halten-sie-sich-in-europa-auf-geheimdienste-schlagen-
alarm-is-anfuehrer-und-400-kaempfer-bereiten-anschlaege-vor_id_6423407.
html)?

12. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstli-
che), dass Muhaxheri bis 2012 für die US-Armee erst im Camp Bondsteel in
Kosovo und anschließend im Rahmen des NATO-Einsatzes in Afghanistan
gearbeitet hat (www.blick.ch/news/ausland/is-schlaechter-lavdrim-muhaxheri-
aus-dem-kosovo-hat-er-den-anschlag-auf-die-israel-nati-geplant-id5774176.
html)?

13. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstli-
che), dass Muhaxheri nach seiner Tätigkeit für die NATO eine islamistische
Jugendgruppe gegründet hat und nach Syrien gereist ist, wo er sich zuerst dem
Al-Kaida-Ableger Al-Nusra-Front und später dem IS angeschlossen haben soll
(www.blick.ch/news/ausland/is-schlaechter-lavdrim-muhaxheri-aus-dem-
kosovo-hat-er-den-anschlag-auf-die-israel-nati-geplant-id5774176.html)?

14. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstli-
che), dass Muhaxheri, obwohl er im August 2015 bei einem Kampf in Syrien
getötet worden sein soll, von Interpol gesucht wird (www.interpol.int/notice/
search/wanted/2014-43350)?

15. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstli-
che), dass der islamistische Terrorist aus dem Kosovo, Ridvan Haqifi, der im
Juli 2014 den aus dem Kosovo stammenden islamistischen Terroristen
Lavdrim Muhaxheri als Befehlshaber einer Einheit des IS ersetzt hat, tatsäch-
lich in Syrien ums Leben gekommen ist (http://orf.at/stories/2378681/)?

16. Inwieweit hat die Bundesregierung aktuelle Kenntnisse (auch nachrichten-
dienstliche) über den Verfahrensstand bezüglich des im März 2016 festge-
nommenen Kosovaren Fatos Rizvanolli, einem Geschäftsmann aus Pristina,
einem engen Vertrauten des Terroristen Lavdrim Muhaxheri und anderen
Anführern der albanischen Dschihadisten in Syrien und im Irak, der für die
Finanzierung und Anheuerung des IS im Kosovo verantwortlich gewesen
sein soll (http://orf.at/stories/2330220/)?

Drucksache 18/11962 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

17. Inwieweit hat die Bundesregierung eigene Kenntnisse darüber, dass sich

noch 57 Prozent der muslimischen Albaner im Kosovo vor allem als Albaner
fühlen, während sich 32 Prozent zunächst als Moslems und erst danach als
Albaner definieren, wobei hier eine große Identitätsverschiebung von der lin-
guistischen ethnischen Zugehörigkeit, der sogenannten Sprachnation, hin zu
einer religiös-ethnischen Gesellschaft erkennbar wird, die das Ende des „sä-
kularen und pro-westlichen Kosovos“ bedeuten könnte (www.dw.com/de/
kosovo-brutst%C3%A4tte-des-islamismus/a-36893448)?

18. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichten-
dienstliche) zu, dass mit dem Machtantritt der AKP in der Türkei 2002 eine
neue, religiöse Elite an die Macht kam, die einen ganz anderen Blick auf den
Balkan hatte als ihre kemalistischen Vorgänger, der darin bestand, dass sie die-
sen nicht als Peripherie- und Problemzone, sondern als Kerngebiet des alten
Osmanischen Reiches sieht (www.nzz.ch/international/konfliktexport-aus-
der-tuerkei-erdogans-schatten-ueber-dem-balkan-ld.142912)?

19. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichten-
dienstliche) zu, dass sich der innertürkische Konflikt zwischen Präsident
Erdoğan und seiner AKP-Regierung und der Gülen-Bewegung nicht nur
nach Bosnien-Herzegowina, Albanien, und Mazedonien, sondern auch nach
dem Kosovo übertragen hat und am heftigsten um die Schulen und Bildungs-
einrichtungen aller Stufen gestritten wird, die laut türkischen Angaben zur
Hizmet-Bewegung von Fethullah Gülen gehören (www.nzz.ch/international/
konfliktexport-aus-der-tuerkei-erdogans-schatten-ueber-dem-balkan-ld.
142912)?

20. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass sich fünf solcher Institu-
tionen im Kosovo befinden (www.nzz.ch/international/konfliktexport-aus-
der-tuerkei-erdogans-schatten-ueber-dem-balkan-ld.142912)?

21. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob der 2001 im Kosovo ver-
haftete deutsche Söldner Roland Bartetzko, ein Ex-Fallschirmjäger der Bun-
deswehr, der unter dem Kampfnamen „Matthias“ auf kroatischer Seite bei
der paramilitärischen Hrvatsko vijeće obrane HVO (Kroatischer Verteidi-
gungsrat) in Bosnien gekämpft hat (www.unconventionalwar.com/), sich
später muslimischen Kämpfern und der UCK anschloss, zu 23 Jahren verur-
teilt wurde, die später auf 20 Jahre Haft abgemildert wurden und welcher
Straftat er nach Kenntnis der Bundesregierung im Kosovo für schuldig be-
funden worden ist?

22. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass das BKA in
den 1990er Jahren gegen Bartetzko wegen seiner Söldnertätigkeiten ermit-
telte (www.spiegel.de/spiegel/print/d-19075702.html)?

23. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass in Deutsch-
land und in Österreich gegen Bartetzko wegen Raubdelikten ermittelt wurde,
und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über entsprechende Verur-
teilungen, beispielsweise zu Haftstrafen (www.spiegel.de/spiegel/print/d-
19075702.html)?

24. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Bartetzko 2015
vorzeitig aus der Haft entlassen wurde und mit welcher Begründung die Rest-
strafe bis 2021 zur Bewährung ausgesetzt wurde?

25. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Bartetzko seinen
Lebensmittelpunkt in Pristina/Kosovo hat?

26. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Bartetzko die deut-
sche und/oder eine andere Staatsangehörigkeit besitzt?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11962

27. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis, dass Bartetzko im vergange-
nen Jahr eine Studie zum radikalen Islam veröffentlicht hat (www.
unconventionalwar.com)?

28. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstli-
che), ob Bartetzko Kontakte zu (führenden) Islamisten im Kosovo hat?

29. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstli-
che), was aus der von Bartetzko gegründeten Sicherheitsfirma „Sucuir
Kosova“ und deren Vermögenswerten nach dessen Verhaftung und Verur-
teilung geworden ist (www.spiegel.de/spiegel/print/d-19075702.html)?

30. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob das Oberste Gericht im
Kosovo die Herausgabe des Urteils auch an Journalisten verweigert und hat
die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob eine solche Herausgabe laut Ge-
setz nicht erlaubt ist?

31. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, dass Bartetzko auf
seiner Homepage die breite Palette von Aspekten einer „unkonventionellen
Kriegsführung“ darstellt und nützliche Ratschläge für Personen gibt, die sich
Sorgen machen, dass ihr Land eines Tages von einem größeren und stärkeren
Nachbarn überrannt werden könnte, wie sie sich vorbereiten können
(www.unconventionalwar.com)?

32. Was ist der Grund für den hohen Anteil von 69 Prozent (19 684 von insge-
samt 28 521) nach Artikel 25 Absatz 1 Visakodex erteilter Visa mit räumlich
beschränkter Gültigkeit des Kosovo (Bundestagsdrucksache 18/11588), und
was ist im Falle des Kosovo die typische Fallkonstellation?

33. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis, zu welchem Anteil die Visa
bezogen auf das Kosovo aus humanitären Gründen, aus nationalem Interesse
oder aus völkerrechtlichen Gründen erteilt wurden und welche typischen
Fallkonstellationen für diese unterschiedlichen Kategorien in der Praxis ste-
hen?

Berlin, den 5. April 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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