BT-Drucksache 18/11943

Zulassungsbeschränkungen an Hochschulen

Vom 6. April 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11943
18. Wahlperiode 06.04.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Nicole Gohlke, Sigrid Hupach, Dr. Rosemarie Hein,
Ralph Lenkert, Norbert Müller (Potsdam), Dr. Petra Sitte und der Fraktion
DIE LINKE.

Zulassungsbeschränkungen an Hochschulen

Im Wintersemester 2015/2016 blieben mehr als 11 500 Studienplätze unbesetzt.
Gleichzeitig erhalten tausende Studienberechtigte keinen Studienplatz. Das
Numerus-clausus-Urteil vom 18. Juli 1972 erlaubte als „vorübergehende Not-
maßnahme“, das grundgesetzlich gewährleistete Recht auf freie Berufswahl
durch die Erhebung von Numerus clausus (NCs) einzuschränken.
Diese „Notmaßnahme“ hält bis heute an. Die dadurch notwendigen Mehrfachbe-
werbungen haben unbesetzte Studienplätze zur Folge und tragen zum zusätzlichen
Mangel an Studienplätzen bei. Das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) ist
aufgrund der geringen Beteiligung der Hochschulen derzeit nicht in der Lage, die-
ses Problem zu lösen (www.wiwo.de/erfolg/campus-mba/studienplatzvergabe-
zugangsbeschraenkungen-und-mehrfachbewerbungen-sorgen-fuer-chaos/13769464.
html).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass es einer-

seits Mehrfachbewerbungen, andererseits trotz eines massiven Studienplatz-
mangels zwischen 10 000 und 15 000 unbesetzte Studienplätze jedes Semes-
ter gibt?

2. Was gedenkt die Bundesregierung diesbezüglich zu unternehmen?
3. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Studienplätze im Win-

tersemester 2016/2017 und Sommersemester 2017 unbesetzt geblieben sind?
4. Sieht die Bundesregierung in diesem Zustand eine Einschränkung des in Ar-

tikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes verankerten Rechts auf freie Wahl des
Berufs (bitte begründen)?

5. Hat die Bundesregierung Hinweise darauf, dass es in den kommenden Jahren
durch das Weiterbestehen von NCs zu einer Einschränkung dieses Rechts
kommen könnte (bitte begründen)?

6. Hat die Bundesregierung vor, von der ihr nach Artikel 74 Absatz 1 Nr. 33
Grundgesetz zustehenden Regelungskompetenz zur Hochschulzulassung
Gebrauch zu machen und ein entsprechendes Gesetz zu erlassen (bitte be-
gründen)?

7. Wenn ja, wie soll dieses Gesetz ausgestaltet werden?

Drucksache 18/11943 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
8. Plant die Bundesregierung ergänzend oder anstelle eines Gesetzes Maßnah-
men, um Zulassungsbeschränkungen durch NCs an Hochschulen zu reduzie-
ren (bitte begründen)?

9. Wie viele Hochschulen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit
2012 (bitte nach Semestern aufschlüsseln) am DoSV beteiligt?

10. Mit welchen Maßnahmen will die Bundesregierung sicherstellen, dass zu-
künftig alle Hochschulen in öffentlicher Trägerschaft am DoSV teilnehmen?

11. Gibt es Hochschulen, die bereits am DoSV teilgenommen haben und die auf-
grund der Tatsache, dass sie die Kosten für das DoSV nun selbst tragen müs-
sen, nicht mehr am DoSV teilnehmen?

12. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wann das DoSV flächendeckend
und vollständig funktionsfähig sein wird?

Berlin, den 6. April 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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