BT-Drucksache 18/11941

Die sicherheitspolitische Kooperation Deutschlands mit dem Kosovo

Vom 4. April 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11941
18. Wahlperiode 04.04.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Annette Groth, Heike Hänsel, Inge Höger,
Andrej Hunko, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu und der
Fraktion DIE LINKE.

Die sicherheitspolitische Kooperation Deutschlands mit dem Kosovo

Im Jahr 1999 wurde infolge der Entscheidung der damaligen rot-grünen Regie-
rungskoalition, unter dem Vorwand, ein zweites Auschwitz zu verhindern, da die
serbische Führung unter Slobodan Milosevic eine ethnische Säuberung des Ko-
sovo vorbereite – wobei der Hufeisenplan ebenso wenig bewiesen werden konnte
wie das Massaker in Račak –, erstmals unter Beteiligung von deutschen Soldaten
nach dem Zweiten Weltkrieg Krieg gegen Jugoslawien geführt.
Nach Feststellungen des Amtsgerichts Tiergarten im Urteil vom 2. März 2000
(Gz: 239 Drucksache 446/99) und Beschluss des Landgerichts Berlin (Gz: 564-
801.0) vom 18. August 2001 handelte es sich um einen völkerrechtswidrigen
Angriffskrieg. Die serbische Provinz Kosovo wurde nach dem Waffenstillstand
vom 10. Juni 1999 von zeitweise über 50 000 Soldaten der NATO besetzt und
faktisch in ein westliches Protektorat verwandelt (www.imi-online.de/2016/
06/20/besetzt-gepluendert-aufgeteilt-die-nato-im-kosovo/). Im Jahr 2014 gab der
frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder zu, dass die Bundesrepublik Deutsch-
land völkerrechtswidrig an dem Krieg gegen Jugoslawien teilgenommen habe
und bezeichnete das Vorgehen bezogen auf das Kosovo als Blaupause für das,
was Russland bezogen auf die Krim gemacht hat (www.ksta.de/politik/-ukraine-
schroeder-vergleicht-krim-mit-kosovo,15187246,26521934.html).
Der Anspruch der südserbischen Provinz auf Eigenstaatlichkeit wird bis heute nur
von 109 der insgesamt 193 UN-Mitgliedstaaten anerkannt; sogar die EU ist ge-
spalten, fünf EU-Staaten (Griechenland, Rumänien, Slowakei, Spanien, Zypern)
verweigern ihr trotz massiven deutschen Drucks die Anerkennung – bis heute
(http://german-foreign-policy.com/de/fulltext/59435).
Die NATO unterstütze die albanische UCK-Miliz, die als Terrorgruppe Mitte der
neunziger Jahre begonnen hatte, für die Unabhängigkeit des Kosovo zu kämp-
fen. Zwar wurde die UCK später offiziell entwaffnet und aufgelöst, allerdings
auch nur, um im Gegenzug in die Sicherheitskräfte oder in die Polizei zu wech-
seln. Im Jahr 1999 wurde als Auffangbecken für UCK-Kämpfer das Kosovo-
Schutzkorps (TMK) und daraus 2009 die Kosovo-Sicherheitskräfte (Kosovo
Security Force – KSF) gebildet. Ihr Kommandeur war Sylejman Selimi, UCK-
Kämpfer und dann TMK-Kommandeur (www.dw.com/de/eine-para-armee-f%
C3%BCr-das-kosovo/a-3966201). Die KSF wird auch von der Bundeswehr als
Vorstufe auf dem Weg zu einer eigenen Armee betrachtet (http://likn.de/QEE).
Hashim Thaci fordert nun erneut, den Aufbau einer kosovarischen Armee zu be-
ginnen und umgeht eine Verfassungsänderung und damit auch ein Veto der ser-
bischen Minderheit im Kosovo. Zu diesem Zweck hat er am 7. März 2017 einen

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Gesetzentwurf vorgelegt, wonach die seit 2009 bestehende und 2 500 Mann
starke Sicherheitstruppe KSF zu einer Armee mit 5 000 Soldaten und 2 500 Re-
servisten ausgebaut werden soll (www.dw.com/de/nato-warnt-kosovo-vor-
armee-gr%C3%BCndung/a-37862396). Diese Armee soll auch über Artillerie
und Panzer verfügen (www.nzz.ch/international/thaci-will-eine-armee-selbst-
gegen-den-willen-der-usa-kosovo-auf-konfrontationskurs-ld.152066).
Die „Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten in-
ternationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo“ (KFOR: Kosovo Force/Kosovo-
Truppe) begann am 12. Juni 1999. Rund 17 Jahre nach dem NATO-Krieg gegen
Jugoslawien und dem Beginn der Besetzung des Kosovo durch die NATO be-
scheinigt die Bundesregierung dem Kosovo grundsätzlich stabile Verhältnisse.
Ursächlich dafür seien Vereinbarungen, die Kosovo und Serbien im August 2015
erzielt hatten. So sei ein Eingreifen der KFOR-Kräfte im abgelaufenen Mandats-
zeitraum nicht unmittelbar notwendig gewesen, da sicherheitsrelevante Situatio-
nen durch die kosovarische Polizei gelöst worden seien (www.bundesregierung.
de/Content/DE/Artikel/2016/06/2016-06-01-kfor-kosovo-bundeswehr.html).
Der Befehlshaber des Einsatzführungskommandos der Bundeswehr, Generalleut-
nant Erich Pfeffer, meinte bereits vor der Verlängerung des KFOR-Mandats im
Jahr 2016: „Die mediale Aufmerksamkeit richtet sich insbesondere deswegen auf
andere Krisenregionen dieser Welt, weil die bei KFOR eingesetzte Truppe so ef-
fektiv zur Stabilität dieses Landes beiträgt.“
Die personelle Höchstgrenze wurde für das aktuelle Mandat (Juni 2016 bis
Juni 2017) von 1 850 auf 1 350 Soldatinnen und Soldaten reduziert. Mit Stichtag
23. Mai 2016 umfasste das deutsche Kontingent für KFOR 784 Bundeswehran-
gehörige, darunter 91 Frauen, 63 Reservisten und drei freiwillig Wehrdienst Leis-
tende (www.bundeswehr-journal.de/2016/kuenftig-deutlich-weniger-deutsche-
soldaten-fuer-kfor-mission/#more-6720). Derzeit (Stand: 13. März 2017) umfasst
das deutsche KFOR-Kontingent 536 Bundeswehrangehörige, darunter 74 Frauen,
52 Reservisten (http://likn.de/QEn).
Die EU ist im Kosovo durch die Rechtsstaatsmission EULEX aktiv, die dem er-
klärten Ziel der Unterstützung beim Aufbau eines multiethnischen Justiz-, Poli-
zei- und Zollwesens und der Heranführung dieser an rechtsstaatliche EU-Stan-
dards dienen soll. Doch unter den Augen ausländischer Diplomaten, Richter
und Polizisten wurde Kosovo neben Bosnien zu einem der korruptesten Staaten
Europas (www.arte.tv/guide/de/063686-000-A/bosnien-und-kosovo-europas-
vergessene-protektorate)?
Ehemalige Führer der UCK, wie Ex-„Ministerpräsident“ Ramush Haradinaj oder
der heutige „Präsident“ Hashim Thaçi, nahmen nach dem NATO-Krieg gegen
Jugoslawien neue Machtpositionen ein. Thaci wird dabei verdächtigt, Verbindun-
gen zur organisierten Kriminalität zu haben bzw. gehabt zu haben und am Waf-
fen-, Drogen- und Organhandel beteiligt gewesen zu sein (ZDF zoom vom
13. Juli 2011 „Blutige Geschäfte – Auf den Spuren des Organhandels im Ko-
sovo“). Der Bundesnachrichtendienst (BND) behauptet gar, Thaci habe Morde in
Auftrag gegeben (www.welt.de/politik/ausland/article144988535/Aussenminister-
droht-ein-Prozess-wegen-Kriegsverbrechen.html).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hoch waren die tatsächlichen Ausgaben für den Auslandseinsatz der

Bundeswehr im Rahmen von KFOR im Zeitraum 1999 bis 2016 (bitte ent-
sprechend der Jahre nach tatsächlichen und prognostizierten Kosten sowie
aufgeschlüsselt für Personal, Material, Infrastruktur etc. auflisten)?

2. Wie teilt sich das deutsche KFOR-Kontingent im Kosovo hinsichtlich ihrer
Stationierungsorte auf?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11941
3. Wie viele Soldatinnen und Soldaten werden zusätzlich zu den im Einsatz-
raum der KFOR eingesetzten Kräften als operative Reservekräfte („Operati-
onal Reserve Forces“, ORF) aktuell bereitgehalten, und wie viele davon sind
deutsche Soldatinnen und Soldaten (http://archiv.bundeskanzleramt.at/Doc
View.axd?CobId=64403)?

4. Gibt es weitere Truppensteller neben Österreich und Deutschland, die zu-
sätzlich zu den im Einsatzraum der KFOR eingesetzten Kräften operative
Reservekräfte bereitstellen, und wenn ja, welche Staaten sind das, und in
welcher zahlenmäßigen Stärke werden jeweils von diesen Ländern Kräfte
zur Verfügung gestellt (bitte getrennt nach Ländern auflisten)?

5. Welche konkreten Aufgaben nehmen die an KFOR beteiligten Kräfte der
Bundeswehr bezogen auf die Unterstützung des Aufbaus der Kosovo
Security Force (KSF) bzw. der Kosovo Armed Forces (KAF) und anderer
Akteure im Rahmen der Sicherheitssektorreform (SSR) unter Vorbereitung
der weiteren Einbindung in euroatlantische Strukturen wahr (Bundestags-
drucksache 18/8623)?

6. Welche konkreten Maßnahmen unterstützt die Bundesregierung derzeit im
Bereich der Sicherheitssektorreform (bitte nach Ressorts aufschlüsseln)?

7. Welche konkreten Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
bislang zur Weiterentwicklung der KSF – in deren Zuständigkeit bisher vor-
wiegend Katastrophenschutz, Such- und Rettungsdienst, Minenräumung etc.
lag) in die KAF als reguläre Streitkräfte umgesetzt, und welche Schritte sind
weiterhin geplant?

8. Von wem hat das „NATO Liaison Advisory Team“ (NLAT), das eine Art
Bindeglied zwischen der KFOR und der KSF darstellt, ein Mandat, und worin
besteht das Mandat auf der ministeriellen und auf der operativen und taktischen
Ebene (www.sueddeutsche.de/muenchen/starnberg/feldafing-abkomman-
diert-
in-den-kosovo-1.3159098)?

9. Wie ist derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung die personelle Zusam-
mensetzung des NLAT (bitte einschließlich der Funktionen auflisten)?

10. Von wem hat das „NATO Advisory Team“ (NAT), das eine Art Bindeglied
KFOR und der KSF darstellt, ein Mandat, und worin besteht das Mandat
(http://likn.de/QEy)?

11. Wie ist derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung die personelle Zusam-
mensetzung des NAT (bitte einschließlich der Funktionen auflisten)?

12. Auf welcher legislativen Grundlage des Kosovo nehmen das NLAT und das
NAT ihr Mandat im Kosovo wahr?

13. Inwieweit haben NLAT und NAT, an deren Zusammenführung zum „NATO
Advisory and Liaison Team“ (NALT) seit Anfang 2016 gearbeitet wird
(http://likn.de/QEy), ein Mandat für eine Beratung der KAF?

14. Welche Maßnahmen (Übungen, Lehrgänge, Besprechungen etc.) hat es seit
2012 im Rahmen der polizeilichen (BKA, Bundespolizei) und nachrichten-
dienstlichen (BfV, BND, MAD) Zusammenarbeit zwischen Deutschland und
dem Kosovo (Kosovo Police – KP, Kosovo Intelligence Agency – KIA) ge-
geben (bitte vollständig unter Angabe der jeweiligen Kooperationspartner,
Orte, Zeiträume, Inhalte bzw. Gegenstände der Projekte, Kosten für die deut-
sche Seite unter Einbeziehung von Projekten des Inspekteurs der Bereit-
schaftspolizeien und unter EU-Führung auflisten)?

Drucksache 18/11941 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

15. Welche Maßnahmen (Übungen, Lehrgänge, Besprechungen etc.) sind im

Rahmen der polizeilichen (BKA, Bundespolizei) und nachrichtendienstli-
chen (BfV, BND, MAD) Zusammenarbeit zwischen Deutschland und dem
Kosovo (KP, KIA) in den nächsten fünf Jahren geplant (bitte vollständig un-
ter Angabe der jeweiligen Kooperationspartner, Orte, Zeiträume, Inhalte
bzw. Gegenstände der Projekte, Kosten für die deutsche Seite unter Einbe-
ziehung von Projekten des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien und unter
EU-Führung auflisten)?

16. Inwieweit sind der Bundesregierung Einrichtungen der EU bekannt (auch der
EU-Mitgliedstaaten), die in den Aufbau von Grenzmanagement, Kriminali-
tätsbekämpfung, Migrationsabwehr oder einer „Sicherheitssektorreform“ im
Kosovo eingebunden sind?

17. In welchem Umfang wurden von der Bundesregierung Mittel für Ausstat-
tungshilfen für die KP und KSF in den letzten fünf Jahren aufgewandt, und
aus welchen Haushaltstiteln wurden diese Mittel bereitgestellt (bitte entspre-
chend getrennt nach Jahren auflisten)?

18. Inwieweit trifft es zu, dass viele kosovarische Offiziere in Deutschland
ausgebildet worden sind (www.welt.de/politik/ausland/article139048247/
Warum-das-Kosovo-eine-eigene-Armee-aufstellen-will.html), und wenn ja,
wie viele und welche Angehörige der Sicherheitskräfte des Kosovo waren
seit 2012 und sind an welchen Ausbildungsprogrammen der Bundeswehr be-
teiligt (bitte entsprechend der Länder nach Jahren getrennt auflisten)?

19. Kann die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis bestätigen, dass sich die Ko-
sovo Security Force (KSF) zu 90 Prozent aus ethnischen Albanern zusam-
mensetzt und 10 Prozent Frauen sind (www.nzz.ch/international/thaci-will-
eine-armee-selbst-gegen-den-willen-der-usa-kosovo-auf-konfrontationskurs-
ld.152066)?

20. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstli-
che), dass die Türkei den Kosovo bei der Schaffung der geplanten Armee
unterstützt bzw. unterstützen will (www.nachrichtenxpress.com/2017/03/
kosovo-tuerkei-soll-bei-gruendung-der-nationalarmee-unterstuetzen/), und
worin konkret besteht die Unterstützung durch die Türkei nach Kenntnis der
Bundesregierung?

21. Welche Personalstärke hat nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell das
türkische KFOR-Truppenkontingent im Kosovo?

22. Aus welchen Einheiten besteht nach Kenntnis der Bundesregierung das tür-
kische Truppenkontingent im Kosovo, und wo sind diese nach Kenntnis der
Bundesregierung stationiert?

23. Inwieweit wirkt sich der innertürkische Konflikt zwischen Erdoğan und sei-
ner AKP-Regierung und der Gülen-Bewegung im Zuge des gescheiterten
Putschversuchs auch auf die Zusammenarbeit zwischen dem KFOR-Kontin-
gent der Bundeswehr und dem türkischen Kontingent im Kosovo aus?

24. Wie hoch ist die aktuell beschlossene Personalobergrenze und die aktuelle
personelle Beteiligung insgesamt an der EU-Mission EULEX Kosovo, und
wie hoch ist der Anteil des deutschen Personals (bitte in absoluten Zahlen
nach Bundespolizei, Bundeskriminalamt, Bundeszollverwaltung etc. auflis-
ten)?

25. Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Justizwesen des Ko-
sovo nach wie vor in seiner derzeitigen Verfassung nicht in der Lage, den
Aufgaben gerecht zu werden, die sich durch Korruption und damit ver-
knüpfte organisierte Kriminalität stellen (www.otz.de/web/zgt/politik/detail/
-/specific/Fehlschlag-im-Kosovo-Eulex-hat-auch-nach-sieben-Jahren-sein-
Ziel-verfehlt-492168898)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11941

26. Inwieweit haben nach Kenntnis der Bundesregierung die schwache Leistung

und die schwerwiegenden Fehler von EULEX dazu geführt, dass die krimi-
nellen Elemente der Kosovo-Elite fest im Sattel sitzen, und ihnen indirekt
geholfen, ihre Kontrolle über das Land zu festigen (www.otz.de/web/zgt/
politik/detail/-/specific/Fehlschlag-im-Kosovo-Eulex-hat-auch-nach-sieben-
Jahren-sein-Ziel-verfehlt-492168898)?

27. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass sich der als
finanzieller Bezugsrahmen dienende Betrag zur Deckung der Kosten der
EULEX KOSOVO vom 15. Juni 2016 bis zum 14. Juni 2017 auf etwa
87 Mio. Euro beläuft (Ratsdokument 13277/16)?

28. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, wie viele Ermittlungen oder
Verfahren durch EULEX, den IStGHJ und/oder nationale Strafverfolger ge-
gen führende Politiker und Beamte des Kosovo wegen Verstrickungen bei-
spielsweise in den Drogen-, Waffen- und Organhandel laufen?

29. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob Ermittlungen oder Ver-
fahren durch EULEX, den IStGHJ und/oder nationale Strafverfolger gegen
Hashim Thaçi und andere hochrangige Beamte des Kosovo wegen Verstri-
ckungen in kriminelle Aktivitäten, insbesondere illegalen Organhandel,
Menschenhandel, Drogenhandel und Kriegsverbrechen laufen?

30. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob Thaçi auf der
Liste der Angeklagten des neugeschaffenen Spezialgerichts für die Aufklä-
rung von UCK-Verbrechen steht (www.nzz.ch/international/thaci-will-eine-
armee-selbst-gegen-den-willen-der-usa-kosovo-auf-konfrontationskurs-ld.
152066), und wenn ja, welche Straftaten ihm zur Last gelegt werden?

31. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse, ob die französische Justiz
bereits eine Entscheidung über die Frage der Auslieferung von Ramush
Haradinaj nach Serbien getroffen hat, der am 4. Januar 2017 in Frankreich
aufgrund eines serbischen Haftbefehls aus dem Jahr 2004 wegen im Kosovo
begangener Kriegsverbrechen festgenommen und am 12. Januar 2017 unter
Auflagen freigelassen wurde (Plenarprotokoll 18/214)?

32. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob der Kosovo den
von der EU vermittelten Dialog mit Serbien vor dem Hintergrund der in
Frankreich erfolgten vorübergehenden Festnahme von Ramush Haradinaj
ausgesetzt hat (http://orf.at/stories/2382631/)?

33. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstli-
che), dass im Zug aus der serbischen Hauptstadt Belgrad mit der Auf-
schrift „Kosovo ist Serbien“ nach Mitrovica Waffen und Paramilitärs waren,
die Kosovo destabilisieren sollten (www.dw.com/de/hashim-tha%C3%A7i-
serbien-verteilt-waffen-im-norden-des-kosovo/a-37287107)?

34. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstli-
che), dass Serbien „den Stil und die Methoden Russlands in der Ukraine“
nutzt, um paramilitärische Einheiten mit dem Ziel einer ethnischen und
territorialen Teilung des Kosovo vorzubereiten, die mit modernen Handwaf-
fen bewaffnet sind (www.dw.com/de/hashim-tha%C3%A7i-serbien-verteilt-
waffen-im-norden-des-kosovo/a-37287107)?

Drucksache 18/11941 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

35. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Serbische

Liste, die Partei, die die serbische Minderheit im Kosovo vertritt und das
Parlament seit Oktober boykottiert hatte, wieder in das Parlament des Ko-
sovo zurückgekehrt ist (derstandard.at/2000054760325/Serbiens-Premier-
Ich-schaeme-mich-nicht-ein-Balkan-Kerl-zu)?

Berlin, den 4. April 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
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