BT-Drucksache 18/11940

Unabhängigkeit und regionale Beratungsangebote der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland gGmbH

Vom 5. April 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11940
18. Wahlperiode 05.04.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Elisabeth Scharfenberg,
Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe, Katja Dörner, Kai Gehring,
Dr. Franziska Brantner, Tabea Rößner, Ulle Schauws, Doris Wagner,
Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Unabhängigkeit und regionale Beratungsangebote der Unabhängigen
Patientenberatung Deutschland gGmbH

Seit Januar 2016 betreibt die UPD gGmbH, eine Tochtergesellschaft der
Sanvartis GmbH, die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD).
Sanvartis betreibt ein Callcenter für privatwirtschaftliche Dienstleister, wie
Krankenkassen und Leistungserbringer. Damit unterhält die neue UPD Ge-
schäftsbeziehungen genau zu den Akteuren, mit denen Patientinnen und Patien-
ten u. a. im Konflikt stehen, wenn sie sich an die UPD wenden.
Die Fragesteller haben sich bereits in zwei umfangreichen Kleinen Anfragen an
die Bundesregierung gewandt, um herauszufinden, wie es um die Unabhängigkeit
der neuen UPD steht und wie sich die Beratungsqualität sowie die Beratungs-
strukturen entwickelt haben (Bundestagsdrucksachen 18/7136 und 18/9484). Die
Antworten zeigten, dass Sanvartis die Unabhängige Patientenberatung vor allem
in ein Callcenter verwandelt hat. Trotz gestiegener finanzieller Mittel ist der An-
teil der Beratungen vor Ort auf fast ein Drittel gesunken. Zudem wurden die Per-
sonalstellen für die Beratungen in den Regionalstellen massiv gekürzt. Statt der
bisherigen festen Büros mit multidisziplinären Teams aus mindestens drei Exper-
tinnen und Experten, betreuen heute einzelne Mitarbeiterinnen gleich mehrere
Regionalstellen ohne feste Öffnungszeiten. Die Fragesteller befürchten, dass
viele Ratsuchende, die Zeit und Vertrauen benötigen, um über ihre komplexen
Probleme zu sprechen, so nicht mehr erreicht werden.
Aus den bisherigen Antworten der Bundesregierung ging auch hervor, dass weit-
reichende Verbindungen zwischen Sanvartis und der UPD bestehen. Auf Grund-
lage eines Beherrschungsvertrages hat sich die UPD der Leitung durch Sanvartis
unterstellt und ist verpflichtet, den Weisungen von Sanvartis zu folgen. Zudem
wird den Beraterinnen und Beratern der UPD ein von Sanvartis lizensiertes Wis-
sensmanagementsystem zur Verfügung gestellt. UPD und Sanvartis teilen auch
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter: Bei kurzfristigen Kapazitätsengpässen im An-
nahmelevel kommen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sanvartis zum Ein-
satz. Die gesetzlich geforderte Unabhängigkeit und Neutralität der Patientenbe-
ratung kann daher in Zweifel gezogen werden. Antworten auf viele Fragen bezo-
gen auf die Verwendung der Fördermittel, Personalausstattung und die Bera-
tungsqualität der neuen UPD blieb die Bundesregierung schuldig.
In drei Stichproben des Bayerischen Rundfunks, der Stiftung Wartentest sowie
des WDR bescheinigten die Tester der UPD noch Verbesserungsbedarf (BR,
„Unabhängige Patientenberatung: Wie macht sich der neue Anbieter?“, 7. Mai

Drucksache 18/11940 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

2016; WDR 2 Quintessenz, Stiftung Warentest, Unabhängige Patientenberatung:
Es läuft noch nicht rund, 26. Oktober 2016; Patientenberatung im Test, 5. Januar
2017). Insbesondere gab es Kritik für die inhaltliche Beratung, die kaum auf die
persönlichen Einzelfälle eingegangen sei, als auch die unzuverlässige Beantwor-
tung von E-Mail-Anfragen. Die Tester des WDR bemängelten etwa: „So gab ein
UPD-Berater Tipps, die ins Leere führten, den Rat Suchenden also keineswegs
weiterbrachten. Leider fehlten auch Hinweise auf Selbsthilfegruppen oder andere
Hilfsmöglichkeiten am Wohnort des Fragestellers. Die UPD ist offensichtlich vor
Ort noch nicht gut vernetzt. Das wäre aber für eine individuelle Patientenberatung
sehr wichtig. Daher gibt es in Sachen Kompetenz und Verständlichkeit in der Be-
ratung nur die Note ausreichend.“

Wir fragen die Bundesregierung:

Beratung vor Ort
1. Wie viele Beratungen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit April

2016 in den einzelnen Beratungsstellen geführt (bitte nach Regionalstelle
und Monat aufschlüsseln)?

2. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Ausgaben für die
Beratung in den Regionalstellen im Jahr 2016, und welchem Anteil am Ge-
samtbudget entspricht dies?

3. In welchen Städten werden nach Kenntnis der Bundesregierung örtliche Be-
ratungsstellen von der UPD angeboten?

4. a) Wie viele Mitarbeitende sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den
einzelnen regionalen Beratungsstellen eingesetzt, und wie vielen Vollzeit-
äquivalenten entspricht dies?

b) Welcher Stellenanteil steht je regionaler Beratungsstelle zur Verfügung?
5. Wie viele Beratungsstunden pro Woche wurden seit April 2016 in den ein-

zelnen Regionalstellen nach Kenntnis der Bundesregierung angeboten (bitte
nach Monaten aufschlüsseln)?

6. Welche regionalen Beratungsstellen haben nach Kenntnis der Bundesregie-
rung mittlerweile dauerhaft feste Räumlichkeiten mit eigenem Türschild, da-
mit sie für Ratsuchende sichtbar und erreichbar sind, und aus welchen Grün-
den verfügen die anderen Beratungsstellen bislang nicht darüber?

7. Können Ratsuchende nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile direkt
eine Beratungsstelle aufsuchen, um eine Beratung zu erhalten, und wenn
nein, warum nicht?

8. Wie lange müssen nach Kenntnis der Bundesregierung Ratsuchende im
Durchschnitt auf einen Termin bei einer örtlichen Beratungsstelle warten
(bitte monatlich für die einzelnen Beratungsstellen seit April 2016 angeben)?

9. Welcher Anteil der örtlichen Beratungsstellen ist nach Kenntnis der Bundes-
regierung barrierefrei?

10. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung durch bauliche Vorkehrungen, wie
die angemessene Abtrennung der Beratungsräume von Anmelde- und War-
tebereichen, sichergestellt, dass die informationelle Selbstbestimmung in der
Beratung gewahrt wird?

11. Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung das direkte (nicht telefo-
nische) Beratungsangebot aktiv beworben?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11940

12. Wie bewertet die Auditorin nach Kenntnis der Bundesregierung die Erreich-

barkeit, Regionalität und Bürgernähe des Beratungsangebots angesichts des
im Vergleich zur alten UPD reduzierten Angebots an persönlicher Beratung
vor Ort?

Umfang und Tiefe der Beratungen
13. Wie hoch war der Anteil der Beratungen der UPD im Jahr 2016 nach Kennt-

nis der Bundesregierung (Angaben bitte in Prozent)

 telefonisch
 schriftlich
 online
 in den Regionalstellen
 in den UPD-Mobilen sowie
 zu Hause?

14. Wie verteilten sich die Beratungsanteile im Jahr 2016 auf das Annahme-,
Fach-, und Expertenlevel (bitte nach Level und Monat aufschlüsseln)?

15. a) Wie teilte sich das Beratungsaufkommen im Jahr 2016 nach Kenntnis der
Bundesregierung in die Bereiche rechtliche, medizinische und psychoso-
ziale Beratungen auf (bitte nach einzelnen Bereichen und Monaten auf-
schlüsseln)?

b) Sollte der Bereich der psychosozialen Beratung durch die neue UPD nicht
mehr eigenständig sondern nur noch als Teilaspekt der medizinischen Be-
ratung ausgewiesen werden, wie schätzt die Bundesregierung diese Än-
derung ein?

16. Wie kann die neue UPD nach Einschätzung der Bundesregierung den hohen
Bedarf an psychosozialer Beratung decken, wenn in der Mitarbeiterschaft
nur ein einziger Sozialarbeiter vertreten ist (vgl. Sachstandsbericht der neuen
UPD vom März 2017 für den Ausschuss für Gesundheit vom 29. März
2017)?

17. Wie viele Mitarbeitende arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung in
Vollzeit bei der UPD, und wie viele bis zu zehn Stunden pro Woche?

18. Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass durch die
Beratung die häufig komplexen Probleme der Ratsuchenden tatsächlich ge-
löst werden und das Angebot sich nicht auf eine Informationsauskunft be-
schränkt, die genauso die Krankenkassen liefern können?

19. Welche Vorgaben gibt es für die Beraterinnen und Berater nach Kenntnis der
Bundesregierung für die Beratung bei komplexen Problemen, die sowohl
psychosoziale, medizinische als auch rechtliche Fragen aufwerfen?

20. a) Welche Vorgaben gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für die Be-
raterinnen und Berater hinsichtlich der Dauer von Beratungsgesprächen?

b) Wie lange dauerten die telefonischen und Vor-Ort-Beratungsgespräche
im Jahr 2016 durchschnittlich (bitte nach Monaten, telefonischer und Vor-
Ort-Beratung sowie Annahme-, Fach- und Expertenlevel aufschlüsseln)?

21. a) Welche Vorgaben gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung für die Be-
raterinnen und Berater hinsichtlich der Anzahl der Beratungskontakte pro
Beratungsfall?

b) Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil an Bera-
tungsfällen mit mehreren Beratungskontakten?

Drucksache 18/11940 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

22. Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die Be-

raterinnen und Berater mit den Strukturen der Gesundheitsversorgung in der
Region vertraut und mit den jeweiligen Institutionen und Akteuren vernetzt
sind, um Ratsuchende über passende Angebote in ihrer Nähe zu informieren
und sie weiterzuvermitteln?

23. a) Wie (mit welchen regionalen, fachlichen, wissenschaftlichen Expertisen)
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die durch die Bundesregie-
rung angekündigten Datenbanken erstellt (vgl. Antwort zu Frage 5, Bun-
destagsdrucksache 18/7136)?

b) Wo sind diese nach Kenntnis der Bundesregierung veröffentlicht?
c) Wie beurteilt die Bundesregierung die Qualität der Datenbanken?
d) Inwieweit sieht sie ihre Ankündigung einer „bundesweite(n) Datenbank

aller regionalen Akteure“ erfüllt?
e) Wenn nein, meint die Bundesregierung weiterhin, dass die Erstellung ei-

ner bundesweiten Datenbank aller regionalen Akteure die Auflösung der
regionalen Strukturen kompensieren kann?

24. a) Welche Öffentlichkeitsmaßnahmen hat die UPD nach Kenntnis der Bun-
desregierung ergriffen, um insbesondere Menschen mit chronischen Er-
krankungen, Ältere und Menschen mit geringem Einkommen zu errei-
chen?

b) Welche sonstigen Aktivitäten entwickelt die UPD nach Kenntnis der Bun-
desregierung für diese Personenkreise?

c) In welchem Umfang wurden im Jahr 2016 nach Kenntnis der Bundesre-
gierung Menschen mit chronischen Erkrankungen, Ältere und Menschen
mit geringem Einkommen erreicht (bitte in Prozent aller durchgeführten
Beratungen angeben)?

Hausbesuche und Mobile Beratung
25. a) Wie viele Ratsuchende hat die neue UPD seit Bestehen nach Kenntnis der

Bundesregierung durch Hausbesuche beraten (bitte nach Monaten auf-
schlüsseln)?

b) Wurden die Termine nach Kenntnis der Bundesregierung, wie von der
neuen UPD angeboten, innerhalb von 48 Stunden ermöglicht (bitte nach
Monaten aufschlüsseln)?

c) Wenn nein, welche Gründe sind der Bundesregierung bekannt, weshalb
dies nicht ermöglicht wurde, und welche Schlüsse zieht sie hieraus?

26. Wie viele Beratungen konnten von April 2016 bis Februar 2017 in den mo-
bilen Beratungsangeboten stattfinden (bitten nach Monaten aufschlüsseln)?

27. Wie lange waren die UPD-Mobile nach Kenntnis der Bundesregierung
durchschnittlich in einer Stadt verfügbar?

28. Wie oft wird in diesem Jahr nach Kenntnis der Bundesregierung ein mobiles
Beratungsangebot pro Stadt jeweils verfügbar sein, und für wie lange?

29. Wie lange müssen Ratsuchende nach Kenntnis der Bundesregierung durch-
schnittlich auf einen Termin in den UPD-Mobilen warten?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11940

30. a) Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die

Probleme der Ratsuchenden gelöst werden, wenn eine einmalige Beratung
dafür nicht ausreicht und der nächste Besuch des UPD-Mobils erst Monate
später erfolgt?

b) Was geschieht nach Kenntnis der Bundesregierung, wenn notwendig zu-
zuschaltende Expertinnen und Experten nicht verfügbar sind?

Onlineberatung
31. a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung mittlerweile darüber, wel-

cher Anteil der Onlineanfragen seit Januar 2016, wie von der UPD ange-
boten, innerhalb von 24 Stunden beantwortet wird (vgl. Antwort zu
Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
Bundestagsdrucksache 18/7136, und Antwort zu Frage 8 der Kleinen An-
frage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache
18/9484)?

b) Wie lange war die durchschnittliche Reaktionszeit?
c) Welcher Anteil der Onlineanfragen wurde nach Kenntnis der Bundesre-

gierung frühestens nach einer Woche beantwortet, und welcher Anteil der
Onlineanfragen wurde gar nicht beantwortet (bitte ab Januar 2016 monat-
lich aufschlüsseln)?

32. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung mittlerweile über technische
Probleme und datenschutzrechtliche Sicherheitslücken bei der Online-Bera-
tung der UPD (vgl. Antwort zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/9484), und insbe-
sondere
a) über das vom Geschäftsführer der UPD geäußerte Problem, dass Antwor-

ten vom Server zurückgewiesen und daher die Empfänger nicht erreicht
würden (BR, „Unabhängige Patientenberatung: Wie macht sich der neue
Anbieter?“, vom 7. Mai 2016) sowie

b) über den Versand unverschlüsselter E-Mails aufgrund nicht funktionie-
render Zugangscodes für die Online-Plattform?

33. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die zum Zeitpunkt der oben ge-
nannten Kleinen Anfrage bekannten technischen Probleme und Sicherheits-
lücken gelöst bzw. geschlossen, und wenn nein, warum nicht?

Muttersprachliches Angebot
34. Wie viele russisch-, türkisch- und arabischsprachige Beratungsgespräche

wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen August 2016 und
Februar 2017 geführt (bitte nach Sprache und Monat aufschlüsseln)?

35. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Muttersprache Russisch,
Türkisch oder Arabisch ist, hat die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung
eingestellt, und wie vielen Vollzeitäquivalenten entspricht dies (bitte nach
Online-, Telefon- und Vor-Ort-Beratung sowie nach Annahmelevel, Fachab-
teilung und Expertenlevel aufschlüsseln)?

36. In wie vielen Fällen mussten nach Kenntnis der Bundesregierung von Januar
2016 bis Februar 2017 Dolmetscherinnen und Dolmetscher zu der Beratung
hinzugezogen werden, weil die Beratung durch eine Expertin oder einen Ex-
perten ohne entsprechende Sprachkenntnisse notwendig war?

37. Inwiefern wird nach Kenntnis der Bundesregierung beim Fremdsprachenan-
gebot die angestrebte Beantwortungszeit eingehalten?

Drucksache 18/11940 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Transparenz über die Verwendung der Fördermittel
38. a) In welcher Höhe standen der UPD nach Kenntnis der Bundesregierung im

Jahr 2016 Fördermittel zur Verfügung, und wie hoch ist die Fördersumme
für das Jahr 2017?

b) In welcher Höhe hat die neue UPD nach Kenntnis der Bundesregierung
seit Beginn der neuen Förderphase Fördermittel verausgabt (bitte nach
Zeiträumen 2015 und 2016 sowie Bereichen wie Technik, Personal, Öf-
fentlichkeitsarbeit etc. aufschlüsseln)?

39. Welcher Anteil der jährlichen öffentlichen Mittel fällt seit 2014 nach Kennt-
nis der Bundesregierung auf die Patientenberatung (bitte nach Jahren auf-
schlüsseln)?

40. Welchen Anteil haben nach Kenntnis der Bundesregierung Personalkosten
für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Sozialversicherung seit 2014
am Gesamtbudget (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

41. a) Welchen Akteuren wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Budget-
planung und Mittelverwendung der UPD zur Freigabe und Kontrolle vor-
gelegt?

b) Sollten die Budgetplanung und Mittelverwendung den Mitgliedern des
Beirats nach § 65b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V), der
Auditorin sowie der Prognos AG, welche die externe Evaluation durch-
führt, nicht vorliegen, wie sollen diese ihre Tätigkeit nach Ansicht der
Bundesregierung sicherstellen, wenn ihnen dazu die grundlegenden Daten
fehlen?

Unabhängigkeit von Sanvartis
42. a) Welche Aufträge hat die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung seit

Beginn der neuen Förderphase an Dritte vergeben, und wie viele Kosten
sind ihr dadurch entstanden (bitte nach Unternehmen der Vendus Sales &
Communication Group GmbH und anderen aufschlüsseln)?

b) Wie viel zahlt die UPD jährlich an die Sanvartis GmbH für die Vergabe
der Software-Lizenzen für ihre IT (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

c) Sollte die Bundesregierung unter Berufung auf den Betriebs- und Ge-
schäftsgeheimnisschutz Dritter nicht auf die vorangegangenen Fragen
antworten, wie wird sie dem Interesse der Versichertengemeinschaft an
Transparenz über die Verwendung von Versichertengeldern nachkom-
men?

43. Welche Akteure führen nach Kenntnis der Bundesregierung die Schulungen
und Workshops zur Qualitätssicherung durch?

44. a) Wurden oder werden nach Kenntnis der Bundesregierung IT- und Kom-
munikations-Fortbildungen der UPD von Dozentinnen und Dozenten der
Sanvartis GmbH durchgeführt?

b) Wenn ja, wie bewerten die Bundesregierung sowie die Auditorin diese
Zusammenarbeit zwischen Sanvartis und UPD angesichts des Unabhän-
gigkeitsgebots?

c) Sollte die Sanvartis GmbH keinen Einfluss auf die Fortbildungsinhalte
nehmen, durch wen werden Kommunikations- und IT-Fortbildungen be-
reitgestellt?

d) Wie wird die Unabhängigkeit und Neutralität des jeweiligen Anbieters
geprüft und welche externen Kontrollmechanismen sind der Bundesregie-
rung zur Wahrung der Qualität dieser Fortbildungsmaßnahmen bekannt?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/11940

45. a) Wurde oder wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Öffentlichkeits-

arbeit der UPD durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sanvartis
GmbH durchgeführt?

b) Wenn ja, wie bewerten die Bundesregierung und die Auditorin diese Zu-
sammenarbeit im Hinblick auf den Grundsatz der Unabhängigkeit?

46. Wie bewertet die Auditorin nach Kenntnis der Bundesregierung den Beherr-
schungsvertrag zwischen der UPD und Sanvartis angesichts des Unabhän-
gigkeitsgebots?

47. a) Wie häufig kam es nach Kenntnis der Bundesregierung bislang vor, dass
bei Kapazitätsengpässen ein sogenanntes Überlaufteam der Sanvartis
GmbH bei der UPD zum Einsatz gekommen ist (bitte nach Monaten auf-
schlüsseln), und wie wurde dabei die Neutralitätsverpflichtung sicherge-
stellt?

b) Nach welchen Kriterien entscheidet sich nach Kenntnis der Bundesregie-
rung, ob das Team im „Annahmelevel“ der UPD durch Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter der Sanvartis GmbH aktiv unterstützt wird?

c) Nach welchen Kriterien findet die Auswahl an Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeitern der Sanvartis GmbH statt, die für eine Unterstützung der UPD
eingeteilt werden?

48. a) Mit welchen Medienanbietern plant die UPD nach Kenntnis der Bundes-
regierung Kooperationsverträge oder hat diese ggf. bereits geschlossen?

b) Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass
diese Kooperationsverträge die Neutralität der Inhalte nicht beeinflussen
können?

c) Inwiefern ist nach Einschätzung der Bundesregierung die regelmäßige
Content-Produktion für die gewerblichen Medienanbieter aus Mitteln der
gesetzlich Versicherten gerechtfertigt?

49. a) Wie schätzt die Bundesregierung ein, dass den unabhängigen Verbrau-
cher-, Selbsthilfe- und Patientenverbänden durch die Vergabe der Patien-
tenberatung an Sanvartis der Zugang zu Patienten- und Versichertendaten
entzogen wurde?

b) Wie wird die Bundesregierung zukünftig sicherstellen, dass Patienten-
und Versichertendaten nicht nur von Krankenkassen genutzt werden, son-
dern auch unabhängigen Verbraucher-, Selbsthilfe- und Patientenverbän-
den sowie der Wissenschaft („Open Source“) zur Verfügung gestellt wer-
den?

50. a) Hat die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung die Kooperation ihrer
Vorgängerin mit dem IQWiG fortgesetzt?

b) Wenn nein, wie stellt sie nach Meinung der Bundesregierung sicher, dass
die Patienteninformationen ausschließlich evidenzbasiert erfolgen?

Drucksache 18/11940 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Beirat nach § 65b SGB V und Auswahl der Auditorin
51. a) Wie viele Mitglieder gehören nach Kenntnis der Bundesregierung dem

Beirat nach § 65b SGB V insgesamt an, und wie viele davon sind Vertre-
terinnen und Vertreter der Patientenorganisationen, der Wissenschaft und
des Verbands der privaten Krankenversicherung?

b) Inwiefern hält die Bundesregierung eine gesetzliche Konkretisierung für
erforderlich, um eine angemessen starke Vertretung der Patientenorgani-
sationen im Beirat nach § 65b SGB V sicherzustellen?

c) Entspricht die Anzahl der Patientenvertreterinnen und -vertreter nach
Kenntnis der Bundesregierung zumindest der Regelung nach § 140f Ab-
satz 2 SGB V, so dass diese in gleichem Umfang wie die Krankenkassen
im Beirat vertreten sind?

52. a) Welche Bereiche hat die Auditorin nach Kenntnis der Bundesregierung
bislang geprüft, und inwiefern kritisiert?

b) Wie sieht das Prüfprogramm der Auditorin für das Jahr 2017 aus, und
wann wird sie den Beirat nach § 65b SGB V über ihre Ergebnisse infor-
mieren?

53. Welche Hinweise und Empfehlungen, die vor allem eine verbesserte Orga-
nisation und Eigenständigkeit der UPD, die Beratungstätigkeit sowie die Ein-
arbeitung und Weiterbildung der Mitarbeitenden betreffen, hat die Auditorin
nach Kenntnis der Bundesregierung im Einzelnen der UPD gegeben (vgl.
Handout der gsub vom 22. März 2017 für den Ausschuss für Gesundheit am
29. März 2017)?

54. a) Nach welchen Kriterien werden nach Kenntnis der Bundesregierung die
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler im Beirat ausgewählt?

b) Für welchen Zeitraum werden nach Kenntnis der Bundesregierung die
Vertreterinnen und Vertreter des Beirats bestellt?

c) Sollten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, anders als in der
Vergangenheit, unbefristet bestellt werden, warum wurde die Geschäfts-
ordnung des Beirats dahingehend geändert?

d) Warum gehören nach Kenntnis der Bundesregierung dem Beirat nach
§ 65b SGB V sechs Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, aber nur
zwei Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter an, obwohl beide im
Gesetzestext gleichrangig aufgeführt sind?

e) Wie beurteilt die Bundesregierung die Aufforderung der Koordinierungs-
stelle der Patientenbeteiligung vom 26. April 2016, zumindest alle der
vier anerkannten Patientenorganisationen nach § 140f SGB V mit min-
destens je einem Sitz zu beteiligen?

55. Über welche Kenntnisse und Erfahrungen im Gesundheitswesen und speziell
in der unabhängigen Patientenberatung verfügt die Auditorin nach Kenntnis
der Bundesregierung?

56. Über welche Kenntnisse und Erfahrungen im Gesundheitswesen und speziell
in der unabhängigen Patientenberatung verfügt die Evaluatorin Prognos nach
Kenntnis der Bundesregierung?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/11940

57. a) Wie beurteilt die Bundesregierung, dass mit der neuen UPD, der neuen

Evaluatorin Prognos, der Auditorin und nach den Rücktritten von
Prof. Rosenbrock und Prof. Dierks im Beirat nach § 65b SGB V das in
15 Jahren mit Mitteln der gesetzlich Versicherten aufgebaute Know-how
der unabhängigen und neutralen Patientenberatung in Deutschland weit-
gehend verloren gegangen ist?

b) Welche Maßnahmen möchte die Bundesregierung ergreifen, um den Wis-
sensschatz und die Erfahrungen der am Aufbau Beteiligten für eine künf-
tige unabhängige und neutrale Patientenberatung wieder nutzen zu kön-
nen?

Berlin, den 5. April 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

anzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de

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