BT-Drucksache 18/11908

Sprengstoffbesitz und Sprengstoffeinsatz von und durch Neonazis

Vom 31. März 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11908
18. Wahlperiode 31.03.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Martina Renner, Petra Pau, Frank Tempel, Dr. André Hahn,
Ulla Jelpke, Halina Wawzyniak und der Fraktion DIE LINKE.

Sprengstoffbesitz und Sprengstoffeinsatz von und durch Neonazis

Immer wieder finden Ermittlungsbehörden bei Durchsuchungsmaßnahmen, die
sich gegen Neonazis richten, Sprengstoffe, Teile zum Bau von Sprengvorrichtun-
gen, Zünder und Zündvorrichtungen sowie entsprechende Attrappen. Im Januar
2017 wurden über 100 Kilo Sprengstoff bei einer Durchsuchung gefunden, die
möglichweise für die rechtsterroristische Gruppe „Oldschool Society“ bestimmt
waren (vgl. „Ermittler prüfen Verbindung zu Neonazigruppe“, ZEIT ONLINE
vom 14. Januar 2017, www.zeit.de/gesellschaft/2017-01/sprengstoff-rheinland-
pfalz-untersuchung-neonazi-oldschool-society). In Mecklenburg-Vorpommern
wird gegen Neonazis wegen der Beschaffung von Sprengstoff und des Baus von
Bomben ermittelt, die auch gegen politische Gegner eingesetzt werden sollten
(vgl. „,60 Kilo Sprengstoff bestellt‘: Ermittlungen gegen Güstrower Neonazi“,
ENDSTATION RECHTS vom 29. Dezember 2016, www.endstation-rechts.de/
news/kategorie/kameradschaften/artikel/60-kilo-sprengstoff-bestellt-ermittlungen-
gegen-guestrower-neonazi.html).
Die Prozesse gegen die wegen rechtsterroristischer Aktivitäten angeklagte bzw.
verurteilte „Gruppe Freital“ und gegen die „Oldschool Society“ zeigen, dass
Sprengstoff zur Begehung schwerer Straftaten hier immer wieder eine Rolle
spielt.
Neben den Erkenntnissen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes (KMPD)
werden in diesem Zusammenhang relevante Erkenntnisse auch vom Tatmittel-
meldedienst für Spreng- und Brandvorrichtungen (TMD) beim Bundeskriminal-
amt (BKA) erfasst.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Sicherstellung von Spreng-

stoffen bzw. zu Gegenständen, die geeignet sind, ein Sprengstoffverbrechen
zu begehen sowie zu entsprechenden Attrappen im Rahmen von Durchsu-
chungsmaßnahmen bei Neonazis oder in von Neonazis genutzten Objekten
und Fahrzeugen in den Jahren 2015 und 2016 (bitte nach Bundesländern, Art
und Menge des Sprengstoffes bzw. Art der Sprengvorrichtung, Datum der
Durchsuchung, Ausgang des Ermittlungsverfahrens und Anlass der Maß-
nahme aufschlüsseln)?

Drucksache 18/11908 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Sicherstellung von Zünd-
vorrichtungen, die geeignet sind, bei Sprengstoffverbrechen eingesetzt zu
werden, im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen bei und von Neonazis
oder in von Neonazis genutzten Objekten und Fahrzeugen in den Jahren 2015
und 2016 (bitte insbesondere Art, Herkunft, Anzahl der Zündvorrichtungen
sowie Datum und Bundesland der Sicherstellung benennen)?

3. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den in den Jahren 2015 und
2016 aufgefundenen Sprengstoffen, Gegenständen, die geeignet sind, Spreng-
stoffverbrechen zu begehen, entsprechenden Attrappen und Zündern jeder
Art, bei denen im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen dem Verdacht
nachgegangen wurde, dass Neonazis diese an den entsprechenden Orten de-
poniert haben?

4. Hat es zu den in den Fragen 1 bis 3 erfragten Sachverhalten Nachmeldungen
für die Jahre 2013 bis 2015 gegeben?

5. Welche Straftaten mit neonazistischem Hintergrund oder durch Personen,
die in der Vergangenheit durch entsprechende Straftaten (z. B. nach den
§§ 86, 86a, 130, 129 und 129a des Strafgesetzbuches – StGB) in Erscheinung
getreten sind, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung unter Einsatz von
Sprengmitteln in den Jahren 2015 und 2016 begangen (bitte nach Bundes-
ländern, Datum und Art der Straftat, Art und Menge des Sprengstoffes, Aus-
gang des Ermittlungsverfahrens aufschlüsseln)?

6. Zu wie vielen Tatverdächtigen im Zusammenhang mit dem Einsatz von
Sprengmitteln wurden seit dem Jahr 2013 Vorerkenntnisse aus dem Bereich
PMK-rechts an die Fachdienststellen weitergegeben?

7. In wie vielen Fällen wurden bei Straf- und Gewalttaten gegen Asylunterkünfte,
die sich im Jahr 2016 ereigneten, Sprengstoff bzw. Sprengmittel durch die
Täterinnen und Täter verwendet (bitte auflisten nach Datum, Art des Spreng-
stoff-/Sprengmitteleinsatzes, Tatort, Bundesland)?

8. In wie vielen Fällen wurden bei Straf- und Gewalttaten gegen Asylbewerber
außerhalb von Unterkünften, die sich im Jahr 2016 ereigneten, Sprengstoff
bzw. Sprengmittel durch die Täterinnen und Täter verwendet (bitte auflisten
nach Datum, Art des Sprengstoff-/Sprengmitteleinsatzes, Tatort, Bundesland)?

9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Erwerb oder Handel mit
Sprengstoffen durch Neonazis infolge grenzüberschreitender Kontakte ins-
besondere nach Tschechien, Österreich und Belgien?

10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur genauen Spezifizierung
der gefundenen bzw. eingesetzten Sprengmittel in den Fragen 1 bis 8 als
Selbstlaborat, gewerblicher oder militärischer Sprengstoff oder sonstiges
Sprengmittel?

11. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Plänen von Neonazis, Spreng-
mittel im Rahmen der Begehung von Straftaten einzusetzen, zu bei Neonazis
aufgefundenen bzw. verbreiteten Anleitungen zum Einsatz von Sprengmit-
teln bzw. zu Übungen im Umgang mit derartigen Stoffen und Vorrichtungen
in den Jahren 2015 und 2016?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11908

12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die in der Datei Tatmit-

telmeldedienst zu Brand- und Sprengvorrichtungen beim BKA gespeicherten
Ermittlungsvorgänge im Hinblick auf die Verwendung (im Sinne der Kata-
logbegriffe „Anschlag“, „Benutzung“, „Explosion“, „Herstellung“, „Über-
sendung“, „Zünden“ sowie „Umgang“) der sichergestellten Tatmittel im Be-
reich von Straftaten der PMK-rechts (bitte nach Bundesländern, Art und
Menge der Spreng- und Brandstoffe bzw. der Spreng- und Zündvorrichtun-
gen, Datum der Ereignismeldung im TMD und Ausgang etwaiger Ermitt-
lungsverfahren aufschlüsseln)?

13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die in der Datei Tatmit-
telmeldedienst zu Brand- und Sprengvorrichtungen beim BKA gespeicherten
Ermittlungsvorgänge im Hinblick auf den Besitz (im Sinne der Katalogbe-
griffe „Sicherstellung“ und „Fund“) der sichergestellten Tatmittel durch Per-
sonen aus dem Bereich der PMK-rechts (bitte nach Bundesländern, Art und
Menge der Spreng- und Brandstoffe bzw. der Sprengvorrichtung, Datum der
Ereignismeldung im TMD und Ausgang etwaiger Ermittlungsverfahren auf-
schlüsseln)?

14. Wie viele Ermittlungsverfahren nach § 89a StGB wurden seit Inkrafttreten
des Gesetzes im Zusammenhang mit Brand- und Sprengvorrichtungen ein-
geleitet (bitte nach Phänomenbereichen aufschlüsseln)?

15. Wie viele dieser Ermittlungsverfahren richteten bzw. richten sich jeweils ge-
gen wie viele mutmaßliche Angehörige des Phänomenbereichs Rechtsextre-
mismus (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

16. In wie vielen der Fälle der in der Antwort zu Frage 15 genannten Ermitt-
lungsverfahren wurde zugleich wegen Straftaten nach den §§ 129, 129a
StGB ermittelt (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?

Berlin, den 30. März 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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