BT-Drucksache 18/11842

Angriffe auf Jesiden im Nordirak

Vom 24. März 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11842
18. Wahlperiode 24.03.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Christine Buchholz, Inge Höger, Andrej Hunko,
Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE.

Angriffe auf Jesiden im Nordirak

Seit dem 2. März 2017 kommt es in der Region Shengal (Sinjar), Provinz-Nini-
veh, Irak zu Gefechten und Angriffen der Peschmerga der Demokratischen Partei
Kurdistans (KDP) gemeinsam mit sogenannten Rojava Peschmerga (auch Roj Pe-
schmerga genannt), welche sich nach offiziellen Angaben aus syrischen Kurden
rekrutieren, auf jesidische Milizen. Bei den Angriffen der Peschmerga wurden
nach Kenntnis der Fragesteller bisher mindestens fünf Kämpfer der Shengal Ver-
eidigungseinheiten (YBŞ) getötet. Darüber hinaus wurden zwei Mitglieder der
Volksverteidigungskräfte HPG getötet, als sie sich vor einen gepanzerten Wagen
vom Typ Dingo stellten, um den Militärkonvoy zu blockieren (http://ezidipress.
com/blog/shingal-peschmerga-toeten-eziden-mit-deutschen-waffen/). Dabei nah-
men die Guerillakämpfer keinerlei bedrohliche Haltung ein, wurden aber nach
Augenzeugenberichten von der Besatzung des Dingos getötet. Die Versuche der
vorwiegend sunnitischen Peschmerga und Rojava Peschmerga scheinen eine
Fluchtbewegung unter der von dem Genozid durch den Islamischen Staat (IS)
schwer traumatisierten Bevölkerung des Shengal ausgelöst zu haben. Viele wer-
fen den Peschmerga vor, sie zuvor schutzlos dem Genozid durch den IS überlas-
sen zu haben, und fühlen sich durch ihre Präsenz akut bedroht (http://ezidipress.
com/blog/shingal-peschmerga-toeten-eziden-mit-deutschen-waffen/). Die Pro-
vinz Ninive liegt nicht auf dem Gebiet der Kurdischen Regionalregierung (KRG),
sondern auf dem Gebiet, welches unter zumindest formeller Kontrolle der iraki-
schen Zentralregierung steht. Das Vordringen der Peschmerga ist somit auch völ-
kerrechtlich höchst fragwürdig, zumal es einen Bürgerkrieg im bisher weitgehend
davon verschonten Gebiet der KRG provozieren kann. Der Angriff der
Peschmerga erfolgte kurz nach einem Besuch von Regierungsvertretern der
KRG in Ankara (www.hurriyet.com.tr/ankaraya-surpriz-ziyaret-barzani-neden-
geliyor-40377097). Der türkische Ministerpräsident Binali Yildirim hatte bereits
bei einem Besuch in der KRG am 17. Januar 2017 angekündigt, die „PKK werde
auf die eine oder die andere Weise aus dem Shengal rausgeholt werden“ (www.
milliyet.com.tr/-sincar-da-ikinci-kandil-e-izin-gundem-2376430/). Mit der Ar-
beiterpartei Kurdistans (PKK) werden von der türkischen Regierung verschie-
dene Gruppen, darunter auch die YPS bezeichnet. Das Shengal-Gebiet wurde ent-
scheidend von Guerillas der HPG und später der YBŞ und anderen Gruppen ge-
gen den IS verteidigt. Es hat sich ein Rat zur Selbstverwaltung der Region Shen-
gal gebildet, der die Region auch diplomatisch vertritt. Allerdings wird dieser Rat
von Seiten der KRG-Regierung nicht anerkannt und die Region steht seit spätes-
tens 2015 unter einem Embargo durch Peschmerga der PDK unter Rojava Pe-
schmerga, wie aus Augenzeugenberichten gegenüber den Fragestellern hervor-

Drucksache 18/11842 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

geht. Bestätigt wurden die Aussagen über ein Embargo unter anderem durch ei-
nen Bericht von Human Rights Watch (www.hrw.org/news/2016/12/04/iraq-krg-
restrictions-harm-yezidi-recovery).
Die verschiedenen Quellen berichten von der Teilnahme türkischer Spezialein-
heiten und des türkischen Geheimdienstes MIT am Vorgehen gegen die Selbst-
verwaltung Shengals, manche auch von der Verschleppung von Rojava Pe-
schmerga, die sich weigerten an der Operation teilzunehmen, durch KDP-Sicher-
heitskräfte (www.anfenglish.com/news/kdp-hands-over-those-refusing-to-fight-
in-shengal-to-turkish-mit). Mit dem Beschluss des Deutschen Bundestages vom
1. September 2014 wurden die Peschmerga mit Waffen und Ausrüstungen zum
Kampf gegen den IS ausgerüstet. Waffen, die sich auf Bildern nun in den Händen
der KDP-Peschmerga wiederfinden und offensichtlich nicht zum Kampf gegen
den IS, sondern zur Durchsetzung von Hegemonie-Ansprüchen der KDP in der
Shengal-Region eingesetzt werden (www.spiegel.de/politik/deutschland/irak-
kurden-miliz-kaempft-offenbar-mit-deutschen-waffen-gegen-jesiden-a-11374
81.html). Nach Angaben von Kawa Azizi, einem Vertreter des Kurdischen Nati-
onalrats (KNR/ENKS), mit welchem die Rojava Peschmerga eng vebunden sind,
werden diese von der NATO ausgebildet. Er erklärte, dass diese Einheiten auch
nach Nordsyrien/Rojava vorrücken müssten (https://tr.sputniknews.com/roportaj/
201703091027557209-rojava-pesmergeleri-nato-enks/). Dies bringt die Gefahr
einer Eskalation, auch in dem weitgehend vom Krieg verschonten Kanton Cizire
in Nordsyrien, mit sich.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Inwieweit hatte die Bundesregierung bereits im Vorfeld des ab dem 2. März

2017 erfolgten Einmarsches sogenannter Rojava Peschmerga in das Shengal-
Gebiet Kenntnis?
Welche Bemühungen hat die Bundesregierung unternommen, um die Ziel-
setzung des Einmarsches der Peschmerga-Einheiten in das Shengal-Gebiet
zu eruieren?

2. Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen ihrer Aussage,
bei der Regierung in Erbil bezüglich der Waffen nachgefragt zu haben (Ple-
narprotokoll 18/220 vom 8. März 2017), und der Erklärung der KRG-Regie-
rung, keine solche Nachfrage erhalten zu haben (www.rudaw.net/english/
kurdistan/070320174)?

3. Welche Zielsetzung verfolgt die Regierung der KRG nach Ansicht der Bun-
desregierung im Shengal?

4. Hält die Bundesregierung den Einsatz der Peschmerga im Shengal für völ-
kerrechtlich legitim (bitte ausführlich begründen)?
a) Verfügt die Bundesregierung über Kenntnisse zur Beteiligung von türki-

schen Spezialeinheiten am Angriff auf die YBŞ?
b) Wie bewertet die Bundesregierung einen solchen Einsatz türkischer Kon-

tingente völkerrechtlich?
5. Wie gedenkt sich die Bundesregierung auf Ebene internationaler Bündnisse,

insbesondere der NATO, zu einer solchen Operation zu verhalten?
6. Welche Bemühungen hat die Bundesregierung bislang unternommen und ge-

denkt sie noch zu unternehmen, um den Einsatz deutscher Waffen in Kriegs-
handlungen, die nicht gegen den IS gerichtet sind, zu untersuchen?

7. Welche Bemühungen hat die Bundesregierung bislang unternommen und ge-
denkt sie noch zu unternehmen, um den Einsatz deutscher Waffen in Kriegs-
handlungen, die nicht gegen den IS gerichtet sind, zu untersuchen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11842
8. Welche Möglichkeiten der Sanktionen hat die Bundesregierung im Falle ei-
nes Verstoßes gegen die im Plenarprotokoll 18/220 vom 8. März 2017 ge-
nannte Ausschließlichkeitsklausel zur Nutzung der Waffen gegen den IS
durch die Peschmerga?

9. Inwieweit sieht die Bundesregierung eine völkerrechtliche Problematik in
der Tatsache gegeben, dass Peschmerga der KDP einen Einsatz, der sich
nicht gegen den IS richtet, in der Provinz Ninive durchführen, die zudem
nicht zum KRG-Territorium gehört?

10. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass beim Einmarsch
der Rojava Peschmerga und den Angriffen auf die YBŞ Waffen, die im Rah-
men der Unterstützung der Peschmerga gegen den IS an die KRG geliefert
worden sind, zum Einsatz kamen?

11. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung unternommen, um eine mög-
liche Zweckentfremdung der zum Kampf gegen den IS an die KRG geliefer-
ten Waffen zu verhindern?
a) Inwieweit kann die Bundesregierung das an dem Angriff auf zwei Gue-

rillakämpfer der HPG beteiligte Fahrzeug als Dingo identifizieren
(www.youtube.com/watch?v=kNd23fR9Q0o)?

b) Welche Streitkräfte in der Nah- und Mittelostregion verfügen nach Kennt-
nis der Bundesregierung über wie viele Dingos?

c) Kann die Bundesregierung die genauen Peschmerga Einheiten nennen,
welche über Dingos verfügen?

d) Verfügen die sogenannten Rojava Peschmerga nach Kenntnis der Bun-
desregierung über Dingos, und wenn ja, auf welche Weise kann diese Ein-
heit in den Besitz eines oder mehrerer solcher Fahrzeuge gelangt sein?

12. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Bedrohungslage der
Zivilbevölkerung in der Ortsschaft Xanesor/Shengal?

13. Besteht nach Ansicht der Bundesregierung das Risiko, dass die beschriebe-
nen Aktionen der Peschmerga in einem neuen Bürgerkrieg im Nordirak mün-
den könnten?
Welche Bemühungen hat die Bundesregierung zur Deeskalation bisher un-
ternommen?

14. Welche Spezialeinheiten der Peschmerga werden von der Bundeswehr aus-
gebildet?

15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Einheit Rojava Pe-
schmerga?
a) Wem unterstehen die Rojava Peschmerga nach Kenntnis der Bundesre-

gierung de facto und de jure?
b) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Rojava Pe-

schmerga unter diesem oder einem anderen Namen Teil der Spezialein-
heiten der Peschmerga (Zerevanî) sind?

c) Aus welchem Grund wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Ein-
heiten der Rojava Peschmerga gegründet?

d) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass sich die Rojava Pe-
schmerga vor allem aus Flüchtlingen aus Syrien rekrutieren?

e) Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass Mitglieder der Ro-
java Peschmerga im Syrienkonflikt mit dschihadistischen Gruppen wie
Ahrar al-Sham und anderen kooperiert haben?

Drucksache 18/11842 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
f) Wie sind die Verbindungen der Rojava Peschmerga nach Kenntnis der
Bundesregierung zum Kurdischen Nationalrat (KNR/ENKS) (bitte soweit
möglich einzelne Fraktionen und Personen aufzählen)?

g) Hat die Bundesregierung Rojava Peschmerga mit Waffen und Ausrüs-
tungsgegenständen ausstatten lassen, und wenn ja, wann, und mit wie vie-
len und welchen Waffen und Ausrüstungsgegenständen?

h) Wurden Rojava Peschmerga von Ausbildern der Bundeswehr oder nach
Kenntnis der Bundesregierung anderer NATO-Staaten ausgebildet (bitte
auflisten)?

i) Sind nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Staatsbürger an den
Rojava Peschmerga beteiligt?

Falls ja, mit welcher Funktion, und auf welcher Ebene?
j) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Verbindungen zwi-

schen den sogenannten Rojava Peschmerga und der Türkei?
k) Sind der Bundesregierung Aktionen der sogenannten Rojava Peschmerga

in Nordsyrien bekannt, und wenn ja, welche, zu welchem Zeitpunkt, und
an welchem Ort?

l) Was sind die Ergebnisse der im Plenarprotokoll 18/220 vom 8. März 2017
benannten Verifizierungsbemühungen der Bundesregierung bzgl. der Be-
lege für deutsche Waffen in den Händen von Rojava Peschmerga?

16. Wie konnte Peschmerga ein Akteur in einem Bürgerkrieg im bisher ver-
schonten Nordsyrien werden?
Was hat die Bundesregierung zur Deeskalation dieser Lage unternommen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die politischen Aktivitäten
des deutschen Staatsbürgers Siamend Hajo im KNR/ENKS (http://knc-
geneva.org/?p=959&lang=de)?
a) Mit welchen Milizen war oder ist Siamend Hajo nach Kenntnis der Bun-

desregierung in welcher Form verbunden?
b) In welchem Verhältnis steht Siamend Hajo nach Kenntnis der Bundesre-

gierung zu den sogenannten Rojava Peschmerga, deren Einmarsch in die
türkisch besetzte Zone in Syrien er fordert (https://komnews.com/us-
blocking-kdp-affiliated-peshmerga-entering-syria-says-knc/)?

c) Hat die Bundesregierung Siamend Hajo oder mit ihm verbundene Verei-
nigungen, Organisationen oder Projekten wie der Website „KurdWatch“
zu irgendeinem Zeitpunkt finanzielle oder sonstige Unterstützung zukom-
men lassen (www.mesop.de/mesop-portrait-kurdwatch-berlin-germany-
siamend-hajo-eva-savelsberg-syrian-kurdish-human-rights-group-monitors-
fights-to-document-violations/), und wenn ja, welchen Projekten oder
Vereinigungen, zu welchem Zeitpunkt, mit welchen Mitteln, und in wel-
cher Höhe?

d) Inwieweit flossen oder fließen Einschätzungen von Siamend Hajo oder
mit ihm verbundenen Institutionen in die Lageeinschätzung der Bundes-
regierung oder von Bundesbehörden bezüglich Syrien ein, und für wie
tragfähig hält die Bundesregierung generell Informationen, die ihr von
Siamend Hajo übermittelt werden?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11842
e) Inwiefern stellt die Leitung einer Miliz in Syrien oder Irak nach Ansicht
der Bundesregierung einen möglichen Straftatsbestand dar, und wie weit
könnte dies auf Aktivitäten von Siamend Hajo zutreffen?

f) Was war Gegenstand der Gespräche zwischen dem KNR/ENKS und Ver-
tretern der Bundesregierung im September 2016, und fanden weitere Tref-
fen dieser Art statt (http://knc-geneva.org/?p=715&lang=de)?

17. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse bezüglich eines Zusammen-
hangs zwischen den in der Einleitung beschriebenen Angriffen auf Shengal
und vorangegangenen Gesprächen zwischen KDP- bzw. KRG-Vertretern
und der türkischen Regierung (z. B. www.hurriyet.com.tr/ankaraya-surpriz-
ziyaret-barzani-neden-geliyor-40377097)?

18. Hält die Bundesregierung ein am 16. März 2016 veröffentlichtes Schreiben
von Ahrar al-Sham an Jabhat al-Nusra, in dem von KNR/ENKS-Peschmerga
die Rede ist, die zum Kampf gegen die YPG über die türkische Grenze nach
Aleppo gelassen werden sollen, für authentisch (http://en.hawarnews.
com/act-of-agression-by-kdp-enks-mit/)?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
a) Sind Rojava Peschmerga oder Einheiten, die dem ENKS angehören, an

den Angriffen auf das kurdische Stadtviertel Sheikh Maqsoud/Aleppo be-
teiligt gewesen (siehe VN-Bericht A/HRC/34/64)?

Falls ja, inwiefern sind diese mit deutschen Waffen ausgestattet?
b) Schließt sich die Bundesregierung der Bewertung der Vereinten Nationen

an, wonach diese Angriffe auf Sheik Maqsoud in Aleppo als Kriegsver-
brechen zu bewerten sind?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

c) Welche Milizen sind nach Kenntnis der Bundesregierung mit den im
ENKS vertretenen Parteien verbunden?

19. Inwiefern stellt ein Angriff auf die YBŞ nach Auffassung der Bundesregie-
rung einen Angriff auf die Souveränität des Iraks dar, und welche Schluss-
folgerungen zieht die Bundesregierung daraus?

20. Sind der Bundesregierung Berichte bekannt, nach denen KDP-Angehörige
Jesiden in Flüchtlingslagern dazu nötigen würden, gegen die YBŞ in Shengal
zu demonstrieren (http://anfturkce.net/kurdistan/kdp-kamptaki-ezidileri-s-ye-
karsi-cikmaya-zorluyor)?
Geht die Bundesregierung diesen Angaben nach, insbesondere vor der in ih-
rer Antwort auf die im Januar 2017 gestellte Schriftliche Frage 17 der Abge-
ordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 18/11078 getätigten Aus-
sage, im Nordirak liege keine Gruppenverfolgung von Jesiden vor?

21. Welche Einheiten der Peschmerga waren nach Kenntnis der Bundes-
regierung bei dem Angriff auf eine Demonstration in Xanesor beteiligt
(http://ezidipress.com/blog/khanasor-16-jaehrige-ezidin-bei-demonstration-
erschossen/)?
a) Waren diese Peschmerga nach Kenntnis der Bundesregierung mit aus

Deutschland gelieferten Waffen ausgestattet?
b) Waren unter den Peschmerga nach Kenntnis der Bundesregierung Einhei-

ten, die von Angehörigen der Bundeswehr oder anderer deutscher Ein-
richtungen ausgebildet worden sind?

Drucksache 18/11842 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

22. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem im

März 2016 aufgetauchten Dokument, das eine enge Kollaboration zwi-
schen Al Nusra (Al-Qaida), Ahrar ash-Sham und als Peschmerga bezeich-
neten Einheiten nahelegt (http://en.hawarnews.com/act-of-agression-by-
kdp-enks-mit/)?

23. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse einer Kollaboration von Peschmerga
Einheiten mit den in Frage 21 bezeichneten Gruppen oder anderen dschiha-
distischen Gruppen vor?

24. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse einer Kollaboration von Parteien
aus dem ENKS bzw. ihren Milizen mit den in Frage 21 bezeichneten Grup-
pen oder anderen dschihadistischen Gruppen vor?

25. Hält die Bundesregierung ihre in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 17
der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 18/11078 getätig-
ten Aussage, im Nordirak liege keine Gruppenverfolgung von Jesiden vor,
vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse immer noch für gültig (bitte
ausführlich begründen)?

26. Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung bezüglich der YBŞ?
27. Wie positioniert sich die Bundesregierung in Bezug auf Autonomieforderun-

gen der jesidischen Bevölkerung?
28. Inwiefern sucht die Bundesregierung Kontakt und Gespräche mit Vertretern

der Jesiden in Shengal?
Mit welchen Gruppierungen hat sie bereits Kontakt aufgenommen?
Hat sie bereits Gespräche mit dem Shengalrat der Jesiden („Meclîsa Êzidiyên
Şengalê“) geführt, oder hat sie dies vor (bitte ausführen)?

29. In welcher Form sind die YBŞ nach Kenntnis der Bundesregierung durch die
irakische Regierung anerkannt?

30. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Einsatz deutscher
Waffen durch Peschmerga oder Rojava Peschmerga gegen die YBŞ, insbe-
sondere vor dem Hintergrund eines drohenden innerkurdischen Bürgerkrie-
ges?

Berlin, den 23. März 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

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