BT-Drucksache 18/11831

Verbesserung des Alleenschutzes

Vom 22. März 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11831
18. Wahlperiode 22.03.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Peter Meiwald, Steffi Lemke,
Harald Ebner, Matthias Gastel, Tabea Rößner, Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms
und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Verbesserung des Alleenschutzes

Alleen sind prägende Bestandteile unserer Kulturlandschaft; sie zu erhalten und
zu pflegen ist eine ressortübergreifende Aufgabe und Verpflichtung. Der Schutz
der Alleen im klassifizierten Straßennetz wird durch neue Richtlinien erschwert.
Unter Verweis auf die Verbesserung der Verkehrssicherheit entstand die für die
Alleen maßgeblichen Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-
Rückhaltesysteme (RPS, 2009), die für Neupflanzungen gelten und damit die
Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume (ESAB 2006)
für Bestandsalleen ergänzen.
Die Praxis einiger Straßenbauverwaltungen, die die genannte Richtlinie entspre-
chend eng auslegen und nicht nur bei Neuplanungen anwenden, hat zur Folge,
dass zahlreiche Alleen mittelfristig in ihrem Bestand gefährdet sind.
Die RPS betrachtet Bäume nur als „nicht verformbare Hindernisse“, für die be-
stimmte Sicherheitsabstände vom Straßenrand einzuhalten sind. Für die Neuan-
lage von Baumreihen werden bisher aber weder die sich aus den Forderungen der
Richtlinie ergebenden notwendigen Flächen eingeplant noch stehen hinreichende
finanzielle Mittel für deren Unterhalt zur Verfügung.
Damit steht die Richtlinie den kulturhistorischen, klimatischen und ökologischen
Belangen von Alleen jedoch entgegen. Eine Überarbeitung der RPS 2009 sollte
daher so erfolgen, dass Verkehrssicherheitsaspekte mit dem Schutz von Alleen
künftig besser vereinbar sind (www.bund-mecklenburg-vorpommern.de/fileadmin/
bundgruppen/bcmslvmeckpomm/pdf/Hintergrund_RPS_2009.pdf).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welchen Bestand an Alleen und einseitigen Baumreihen gibt es nach Kennt-

nis der Bundesregierung entlang der Bundesstraßen (bitte unter Angabe des
Jahres der aktuellen Erfassung nach Bundesländern aufschlüsseln)?

2. Wie hat sich der Bestand an Alleen und einseitigen Baumreihen nach Kennt-
nis der Bundesregierung entlang der Bundesstraßen seit dem Jahr 2000 ent-
wickelt (bitte Veränderung nach Bundesländern aufschlüsseln)?

3. Hält die Bundesregierung die Definition einer Allee nach dem Alleenerlass
des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Erfassung von Alleen für ge-
eignet, oder auf welche Definition stützt sich die Bundesregierung?

Drucksache 18/11831 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. Plant die Bundesregierung. in Zusammenarbeit mit den Ländern darauf hin-
zuwirken, dass eine einheitliche Methodik zur Erfassung für Alleen und ein-
seitige Baumreihen entlang von Bundesfernstraßen entwickelt und einge-
führt wird?
Wenn nein, wie will die Bundesregierung dann eine verlässliche Informati-
onsgrundlage über den derzeitigen Alleenbestand schaffen?

5. Welche Kartierungsstandards sollten nach Auffassung der Bundesregierung
bundesweit zur Anwendung kommen?

6. Welcher einmalige Aufwand ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit der
Erstellung eines bundesweit einheitlichen Alleenkatasters verbunden, und
welche laufenden Aufwendungen wären damit verbunden?

7. Für wie hoch schätzt die Bundesregierung die Kosten für Pflege und Ver-
kehrssicherung von Alleen an Bundesfernstraßen ein, und welchen Anteil
haben sie an den Mitteln, die die Länder im Rahmen der Auftragsverwaltung
für den Betrieb und die Erhaltung von Bundesstraßen erhalten?

8. Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, den Auftragsverwaltun-
gen der Bundesländer die Mittel für den Betrieb und Erhalt von Bundesstra-
ßen nach einem differenzierten Längenschlüssel mit und ohne Baumbestand
unter der Voraussetzung zuzuweisen, dass die Alleen und einseitigen Baum-
reihen in einem bundesweit einheitlichen Kataster erfasst sind?

9. Welche Erfahrungen mit der Richtlinie „Empfehlungen zum Schutz vor Un-
fällen mit Aufprall auf Bäume“ (ESAB) liegen der Bundesregierung mit
Blick auf die Verbesserung der Verkehrssicherheit vor, und welche Schluss-
folgerungen zieht sie daraus?

10. Welche Erfahrungen mit der Richtlinie für passiven Schutz an Straßen durch
RPS liegen der Bundesregierung mit Blick auf die Verbesserung der Ver-
kehrssicherheit vor?

11. Plant die Bundesregierung eine Überarbeitung der Richtlinie für passiven
Schutz an Straßen durch RPS?
Wenn ja, wie sieht der Zeitplan zur Überarbeitung aus?

12. Wie will die Bundesregierung den Schutz von Alleen in der RPS künftig ver-
ankern, bzw. wie soll Sorge dafür getragen werden, dass die Interessen der
Verkehrssicherheit und des Alleenschutzes gleichermaßen berücksichtigt
werden?

13. Soll in einer überarbeiteten Fassung der RPS der Baumschutz explizit er-
wähnt werden, und in welcher Weise sollen Gehölzbestand und -erneuerung,
insbesondere von Alleebäumen, von den RPS künftig berücksichtigt wer-
den?

14. Sollen bei einer Verbändebeteiligung zur Überarbeitung der RPS künftig
auch die Umwelt- und Naturschutzverbände angehört werden und wenn ja,
wie wird sichergestellt, dass deren Stellungnahmen angemessen berücksich-
tigt werden?

15. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Beschluss
der Umweltministerkonferenz vom Juni 2016, in der sich die Mehrheit der
Länder klar für einen besseren Alleenschutz ausgesprochen hat, und welche
Punkte des angenommenen Antrags beabsichtigt die Bundesregierung um-
zusetzen?

16. Plant die Bundesregierung, die Förderung von Radschnellwegen mit der
Pflanzung von Alleen entlang dieser neuen Fahrradwege zu verknüpfen,
bzw. kann sich die Bundesregierung vorstellen, beide Punkte in einer För-
derrichtlinie zu verbinden?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11831

17. Plant die Bundesregierung ein Programm zur Pflanzung von Alleen oder ein-

seitigen Baumreihen in Verbindung mit dem Bau von begleitenden Radwe-
gen entlang von Bundesstraßen?

18. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Musterver-
einbarung des Landes Brandenburg, Alleen im Rahmen der Greening-Rege-
lung als ökologische Vorrangflächen zu fördern?

19. Plant die Bundesregierung sich für eine Erhöhung des Budgets für zusätzli-
che Umweltleistungen (Greening-Maßnahmen) einzusetzen, und wie hoch
schätzt sie das Potential des Greenings für den Alleenschutz ein?

Berlin, den 21. März 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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