BT-Drucksache 18/11826

Erneuerbare Energien und Abwärme-Nutzung in der Wärmeversorgung

Vom 23. März 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11826
18. Wahlperiode 23.03.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer,
Christian Kühn (Tübingen), Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl,
Steffi Lemke, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Erneuerbare Energien und Abwärme-Nutzung in der Wärmeversorgung

Ohne den konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien kann die Dekarboni-
sierung der Energieversorgung nicht gelingen. Das gilt für alle Bereiche – die
Stromerzeugung, die Wärmeversorgung und den Mobilitätssektor. Während der
Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch inzwischen fast ein Drittel
beträgt, stagniert deren Anteil im Wärmesektor seit Jahren um die 12 Prozent.
Der Ausbau erneuerbar erzeugter Wärme kommt viel zu langsam voran. Das gilt
insbesondere vor dem Hintergrund der Pariser Beschlüsse zum Klimaschutz.
Auch die Nutzung gewerblicher und industrieller Abwärme bleibt bisher weit hin-
ter den Potenzialen zurück. Dabei kann die Nutzung von Abwärme erheblich zur
Wärmeversorgung von Haushalten, öffentlichen Einrichtungen und Gewerbe bei-
tragen. Durch die Verwendung von Wärme, die andernfalls ungenutzt in der Um-
gebung verpuffen würde, können unmittelbar fossile Brennstoffe eingespart und
damit ein zusätzlicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden (https://www.
bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/fuenfter-monitoring-bericht-
energie-der-zukunft.html).

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie hat sich nach Informationen der Bundesregierung der Anteil erneuerba-

rer Energien am gesamten Wärmeverbrauch und in den Bereichen Raum-
wärme, Warmwasser und Prozesswärme in Deutschland seit dem Jahr 2008
entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

2. Wie hat sich nach Informationen der Bundesregierung der Einsatz der unter-
schiedlichen Technologien zur Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien
in Deutschland seit dem Jahr 2008 im Neubau, im Gebäudebestand und in
der Prozesswärme entwickelt (bitte jeweils nach Jahren, installierter Leis-
tung und Wärmeertrag aufschlüsseln):
a) bei der Solarthermie,
b) bei den elektrischen Wärmepumpen (bitte getrennt nach Sole/Wasser-,

Wasser/Wasser- und Luft/Wasser-Wärmepumpen angeben),
c) bei der Tiefengeothermie,
d) bei den Holzpellets,
e) bei der Nutzung von Scheitholz,
f) bei der Nutzung von Holzhackschnitzeln,

Drucksache 18/11826 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
g) bei den sonstigen festen Biomassen,
h) bei der flüssigen Biomasse,
i) bei der gasförmigen Bioenergie?

3. Wie hat sich der Anteil der erneuerbaren Energien in Deutschland an der
Nah- und Fernwärme nach Informationen der Bundesregierung seit dem
Jahr 2008 entwickelt (bitte nach Jahren und Art der erneuerbaren Energien
aufschlüsseln)?

4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der erneuerbaren
Energien an der Erzeugung von Strom und Wärme in Anlagen mit Kraft-
Wärme-Kopplung seit dem Jahr 2008 entwickelt (bitte nach Jahren und Art
der erneuerbaren Energien aufschlüsseln)?

5. Was sind nach Meinung der Bundesregierung die wichtigsten Gründe für den
geringen Marktanteil erneuerbarer Wärmeerzeuger, insbesondere im Bereich
des Gebäudebestandes?

6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Nutzung von Abwärme
aus Gewerbe, Industrie und Privathaushalten für die Wärmeversorgung seit
dem Jahr 2008 entwickelt (bitte nach Jahren und Abwärmequelle aufschlüs-
seln)?

7. Was sind nach Meinung der Bundesregierung die wichtigsten Gründe für den
geringen Nutzungsgrad von gewerblicher und industrieller Abwärme für die
Strom- und Wärmeerzeugung?

8. Was will die Bundesregierung unternehmen, um die Verwendung von bisher
ungenutzter Abwärme zur Stromerzeugung z. B. in sogenannten ORC-Ver-
fahren und/oder für die Wärmeversorgung zu steigern, und welche Anteile
der Abwärmenutzung an der Strom- bzw. Wärmeversorgung will die Bun-
desregierung bis 2020, 2030 und 2050 erreichen?

9. Hält die Bundesregierung das von ihr vorgegebene Ziel von 14 Prozent An-
teil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung bis zum Jahr 2020 vor
dem Hintergrund der in der Energieeffizienzstrategie Gebäude (ESG) ange-
nommenen Anteile von 57 Prozent (Zielszenario Energieeffizienz) bzw.
69 Prozent (Zielszenario erneuerbare Energien) im Jahr 2050 für ausreichend,
und wenn ja, warum?

10. Reicht die ESG nach der Meinung der Bundesregierung aus, um das für den
Gebäudesektor definierte CO2-Reduktionsziel aus dem Klimaschutzplan
2050 zu erreichen, und wenn ja, wie begründet die Bundesregierung ihre Ein-
schätzung?

11. Welchen Anteil sollen die erneuerbaren Energien im Wärmebereich nach
Vorstellung der Bundesregierung jeweils bis 2030 und bis 2040 erreichen?

12. Plant die Bundesregierung die Festschreibung eines 2030-Ziels für erneuer-
bare Energien im Wärmesektor im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes,
und wenn nein, warum nicht?

13. Welche Maßnahmen (monetär wie nichtmonetär) will die Bundesregierung
ergreifen, um den Ausbau der erneuerbaren Energien im Wärmesektor so zu
beschleunigen, dass die in der ESG angestrebten Anteile der erneuerbaren
Energien an der Wärmeversorgung sicher erreicht werden (bitte nach Ein-
zelheizungen und netzbasierter Wärmeversorgung sowie Raum-
wärme/Warmwasser und Prozesswärme aufschlüsseln)?

14. Plant die Bundesregierung im Rahmen der Überlegungen zum Gebäudeener-
giegesetz eine Erhöhung des Pflichtanteils für erneuerbare Wärme in Neu-
bauten, und wenn nein, warum nicht?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11826

15. Was will die Bundesregierung unternehmen, um die Kenntnisse des Hand-

werks über erneuerbare Wärmetechnologien zu verbessern und außerdem
den fachgerechten Einbau einer steigenden Anzahl an erneuerbaren Wärme-
erzeugern sicherzustellen?

16. Wie hoch ist nach Informationen der Bundesregierung der Anteil von Erd-
gas- und Erdöl-Heizungen im Neubau (bitte nach Jahren seit dem Jahr 2000
aufschlüsseln und jeweils absolute Anzahl, Anteil aller installierten Heizun-
gen sowie installierte Kapazität in Megawatt angeben)?

17. Mit welchen Maßnahmen und in welchen Schritten (bitte anteilig pro Jahr
angeben) will die Bundesregierung den Anteil von Erdgas- und Erdölheizun-
gen im Neubau mit Blick auf die Klimaziele von Paris reduzieren?

18. Wie will die Bundesregierung die bestehende Marktverzerrung aufgrund
mangelnder Einpreisung von Gesundheits-, Klima- und Umweltfolgekosten
bei der Verwendung von Erdöl und Erdgas im Wärmesektor abbauen, die
sich derzeit massiv zulasten der erneuerbaren Energien und zulasten von Ef-
fizienzinvestitionen auswirkt?

19. Befürwortet die Bundesregierung eine Angleichung der bisher unterschied-
lichen Besteuerung von Erdgas und Heizöl auf Basis des CO2-Gehalts pro
Tonne?

Berlin, den 21. März 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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