BT-Drucksache 18/11807

Haltung der Bundesregierung zum geplanten Governance-System der Energieunion

Vom 23. März 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11807
18. Wahlperiode 23.03.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Annalena Baerbock, Dr. Julia Verlinden, Manuel Sarrazin,
Oliver Krischer, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen),
Steffi Lemke, Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Haltung der Bundesregierung zum geplanten Governance-System der
Energieunion

Am 30. November 2016 hat die Europäische Kommission ihr Maßnahmenpaket
„Saubere Energie für alle Europäer – Wachstumspotenzial Europas erschließen“,
das sogenannte „Winterpaket“, vorgestellt. Damit möchte sie einen Teil der Ziele
der Energieunion umsetzen, insbesondere der vom Europäischen Rat im Oktober
2014 beschlossenen Energie- und Klimaziele für das Jahr 2030 zur Reduzierung
von EU-internen Treibhausgasen. Neben weiteren Richtlinien und Verordnungen
ist in diesem Paket auch eine Verordnung zum Governance-System der Energie-
union enthalten. Darin schlägt die Kommission Regeln zu Nationalen Energie-
und Klimaplänen (NECPs) und Fortschrittsberichten vor, die für Vergleichbarkeit
der Planung und Berichterstattung der Mitgliedstaaten bei den fünf Dimensionen
der Energieunion sorgen soll. Damit will die Europäische Kommission die bishe-
rige sektorale Berichterstattung zusammenführen und effizienter machen.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Pläne 2023/2024 zu aktualisieren,
wodurch Verfehlungen der Zielerreichung vermieden werden soll. Nach Ein-
schätzung der Fragesteller ist allerdings offensichtlich, dass der Vorschlag für die
Governance-Verordnung nicht ausreicht, um selbst die schwachen Energie- und
Klimaziele der Europäischen Union (EU) zu erreichen. Der vorgeschlagene Bot-
tom-up-Ansatz bietet zwar die Chance einer langfristigen Strategieentwicklung
in und mit den Mitgliedstaaten sowie den Vorteil, dass er an den Paris-Überprü-
fungsmechanismus gekoppelt werden kann. Da jedoch quantitative Ziele fehlen,
besteht für die Mitgliedstaaten nur unzureichende Verbindlichkeit.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hält die Bundesregierung den vorgeschlagenen Verordnungsentwurf zur

Governance der Energieunion für angemessen, um zur Verwirklichung der
Klima- und Energieziele entscheidend beizutragen (bitte begründen)?

2. Teilt die Bundesregierung die Kritik der Fragesteller, dass es der Verord-
nungsentwurf versäumt, mehr Verbindlichkeit für die Mitgliedstaaten bei der
Zielerreichung zu erzeugen?

Wenn nein, warum nicht?
3. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass der Ver-

ordnungsentwurf bisher zu wenig Anreize für die Mitgliedstaaten liefert,
selbstständig ambitionierte nationale Energie- und Klimaziele zu setzen?

Wenn nein, warum nicht?

Drucksache 18/11807 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
4. Teilt die Bundesregierung die Bedenken, dass dem Verordnungsvorschlag
Vorgaben für eine langfristige Energie- und Klimastrategie fehlen?

Wenn nein, warum nicht?
5. Wie kann nach Einschätzung der Bundesregierung eine Vergleichbarkeit der

NECPs gewährleistet werden, und wie sollen die gelieferten Zahlen durch
die Europäische Kommission verifiziert werden können?

6. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Vorschlägen
für einen sogenannten Gap-Filler-Mechanismus?

7. Wie sollen die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten sicherstel-
len, dass die nationalen Maßnahmen ausreichen, um das Gesamtziel der
Europäischen Union sicherzustellen?
a) Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass alle Mitgliedstaaten

qualitative und quantitative Ziele vorlegen werden, und wenn nein, wa-
rum nicht?

b) Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Ziele der Mit-
gliedstaaten jeweils auf nationaler Ebene in Gesetze oder Leitlinien fest-
geschrieben werden, und wenn nein, warum nicht?

8. Ist die Bundesregierung bereit, fehlendes Engagement anderer Mitgliedstaa-
ten bei der Erreichung der Energie- und Effizienzziele zu kompensieren, und
wenn nein, warum nicht?

9. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass der Europäischen Kom-
mission nicht genügend Instrumente zur Verfügung stehen, um bei Nicht-
Mitwirkung von Mitgliedstaaten an der gemeinsamen Zielumsetzung ange-
messen reagieren zu können?
a) Wenn ja, wird sie sich für eine Stärkung der Kommissionsposition einset-

zen?
b) Wenn nein, warum nicht?

10. Sind die Vorgaben aus Artikel 9 und 28 der Verordnung nach Kenntnis der
Bundesregierung hinreichend verbindlich, um eine Verifizierung und Nach-
besserung implementierter Maßnahmen zu erwirken (bitte begründen)?

11. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Mitgliedstaaten ver-
bindlich und transparent darstellen müssen, zu welchen Treibhausgasminde-
rungen ihre jeweiligen Maßnahmen führen?

Wenn nein, warum nicht?
12. Teilt die Bundesregierung die Bedenken, dass es in vielen EU-Mitgliedstaa-

ten zwischen den Jahren 2020 und 2025 zum Erliegen des Ausbaus erneuer-
barer Energien kommen könnte, da bisher keinerlei Verpflichtungen zu wei-
teren nationalen Maßnahmen nach dem Jahr 2020 im Verordnungsentwurf
enthalten sind?

13. Erachtet die Bundesregierung die Planungs- und Berichtspflichten als hinrei-
chend und im Einklang mit den Vorgaben und Berichtszyklen des Pariser
Klimaabkommens (bitte begründen)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11807

14. Verträgt sich der geplante Ausbau der Nord-Stream-Pipeline mit den Vorga-

ben „nationale Ziele für die stärkere Diversifizierung der Energiequellen und
für Lieferquellen in Drittländer“ und „nationale Ziele für die Verringerung
der Abhängigkeit von Energieeinfuhren aus Drittländern“ (bitte begründen)?

Berlin, den 21. März 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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