BT-Drucksache 18/11806

Verzögerungen beim Modellversuch "Schutzstreifen außerorts"

Vom 23. März 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11806
18. Wahlperiode 23.03.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Tabea Rößner,
Markus Tressel, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Verzögerungen beim Modellversuch „Schutzstreifen außerorts“

Ein Schutzstreifen ist eine auf der Fahrbahn mit unterbrochenen Linien markierte
Radverkehrsanlage, die für Radfahrer nicht benutzungspflichtig ist (Allgemeine
Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung – VwV-StVO – zu § 2).
Seit dem Jahr 1997 können Schutzstreifen innerorts als Radverkehrsanlagen mar-
kiert werden. Auch für den außerörtlichen Einsatz sind Schutzstreifen interessant,
da Schutzstreifen günstiger sind als nicht auf der Fahrbahn geführte Radwege und
separierte Radwege aus technischen oder umweltrechtlichen Gründen außerorts
an vielen Straßen keine Option sind.
Außerorts ist die Markierung von Schutzstreifen jedoch wegen fehlender wissen-
schaftlicher Erkenntnisse nicht erlaubt. Um die Forschungslücke zu schließen und
zu eruieren, ob Schutzstreifen auch außerorts ein probates Mittel zur Verbesse-
rung der Radinfrastruktur und Radsicherheit sind, wurde im Jahr 2012 der bun-
desweite „Modellversuch zur Abmarkierung von Schutzstreifen außerorts und zur
Untersuchung der Auswirkungen auf die Sicherheit und die Attraktivität im Rad-
verkehrsnetz“ initiiert. Das Projekt wird mit Förderung des Bundesministeriums
für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Rahmen des Nationalen Rad-
verkehrsplans (NRVP) an sieben Standorten in fünf Bundesländern (MV, SH, NI,
NRW, BB) durchgeführt. Ursprünglich sollte das Projekt bereits Ende des Jahres
2015 abgeschlossen sein (vgl. https://nationaler-radverkehrsplan.de/de/praxis/
modellversuch-zur-abmarkierung-von-schutzstreifen).
Aus den Antworten der Bundesregierung auf Kleine Anfragen der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geht hervor, dass der praktische Teil des Modell-
versuchs bereits im Dezember 2014 abgeschlossen wurde und die Projektträger
dem BMVI spätestens im März 2016 den Entwurf des Abschlussberichts vorge-
legt haben (vgl. Bundestagsdrucksachen 18/8821 und 18/11297). Nach Kenntnis
der Fragesteller sind die Projektträger zum Ergebnis gekommen, dass sich
Schutzstreifen außerorts unter den geprüften Rahmenbedingungen bewährt haben
und die Verkehrssicherheit nicht verringert wurde. Nach Kenntnis der Fragestel-
ler haben die Projektträger empfohlen, den Modellversuch auszuweiten und
Schutzstreifen außerorts in die StVO und VwV-StVO aufzunehmen.
Trotz dieser mittlerweile über ein Jahr alten Empfehlung, hat das BMVI bislang
weder einen endgültigen Abschlussbericht beschlossen noch veröffentlicht. Dies
ist problematisch, denn die von den zuständigen obersten Verkehrsbehörden der
beteiligten Länder im Rahmen des Modellversuchs befristeten Ausnahmegeneh-
migungen zur Markierung von Schutzstreifen außerorts laufen ab. Dadurch droht
die Demarkierung der Schutzstreifen, ohne dass der Modellversuch offiziell ab-

Drucksache 18/11806 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

geschlossen wurde und obwohl sowohl Fahrrad- als auch Autoverbände den Ver-
such positiv bewertet haben. Die Demarkierung würde auf Kosten des Bundes
erfolgen.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie bewertet die Bundesregierung den Sachverhalt, dass die im Rahmen des

Modellversuchs „Schutzstreifen außerorts“ markierten Untersuchungsstre-
cken demarkiert werden sollen, obwohl der Modellversuch weder abge-
schlossen wurde noch ein offizielles Ergebnis dazu vorliegt, ob sich die
Schutzstreifenmarkierung außerorts bewährt hat?

2. In welchen Landkreisen ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Wieder-
herstellung des ursprünglichen Zustandes der Untersuchungsstrecken einge-
fordert worden, und wie hoch wären die Kosten für den Bund für die Demar-
kierung dieser Strecken (Kosten bitte nach einzelnen Strecken auflisten)?

3. Welche Kosten würde die vollständige Demarkierung aller Untersuchungs-
strecken für den Bund nach Kenntnis der Bundesregierung verursachen?

4. In welcher Höhe waren Bundesmittel für die Durchführung des Modellver-
suchs insgesamt vorgesehen, und in welcher Höhe wurden Bundesmittel bis-
lang tatsächlich investiert?

5. Was tut die Bundesregierung, um die Demarkierung der Versuchsstrecken
vor Abschluss des Modellversuchs zu verhindern und unnötige Kosten für
den Bund zu verhindern?

6. Was hat die Bundesregierung seit März 2016 für einen schnellstmöglichen
Abschluss des Modellversuchs und das Vermeiden unnötiger Kosten für den
Bund unternommen?

7. Weshalb wurde der Modellversuch nicht wie geplant bereits Ende des Jahres
2015 abgeschlossen (https://nationaler-radverkehrsplan.de/de/praxis/modell
versuch-zur-abmarkierung-von-schutzstreifen), und inwieweit ist auch die
Bundesregierung für die Verzögerungen verantwortlich?

8. Wann rechnet die Bundesregierung mit einer Veröffentlichung des Ab-
schlussberichts (bitte monatsgenaues Datum angeben)?

9. Weshalb hat die Bundesregierung keine Rahmenbedingungen für den Mo-
dellversuch geschaffen, die sicherstellen, dass Landkreise im laufenden Pro-
zess der Auswertung des Modellversuchs Markierungen auf den Versuchs-
strecken nicht entfernen und nicht in den ursprünglichen Zustand zurückver-
setzen müssen?

10. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass die Verzögerungen beim Ab-
schluss des Modellversuchs und die etwaigen Wiederherstellungen der Ver-
suchsstrecken in den Zustand vor Beginn des Modellversuchs in einem Zu-
sammenhang stehen (z. B. weil nach einer erfolgten Demarkierung vor Mo-
dellversuchsabschluss eine Remarkierung auch bei positivem Modellver-
suchsabschluss nicht mehr erfolgen würde)?

Wenn ja, wodurch kann die Bundesregierung dies ausschließen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11806

11. Inwieweit kann die Bundesregierung bestätigen, dass die Projektträger im

Entwurf zum Abschlussbericht, der dem BMVI laut Bundestagsdrucksache
18/11297 im März 2016 übermittelt wurde, zum Ergebnis gekommen sind,
dass sich die Schutzstreifen außerorts unter den geprüften Rahmenbedingun-
gen bewährt haben (keine Verringerung der Verkehrssicherheit) und eine
über das Modellprojekt hinausgehende Nutzung von Schutzstreifen außer-
orts empfohlen haben?

Berlin, den 21. März 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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