BT-Drucksache 18/11804

Position der Bundesregierung zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission über den europäischen Strommarkt

Vom 23. März 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11804
18. Wahlperiode 23.03.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Annalena Baerbock, Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer,
Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke,
Peter Meiwald und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Position der Bundesregierung zu den Vorschlägen der Europäischen Kommission
über den europäischen Strommarkt

Am 30. November 2016 hat die Europäische Kommission ihr Maßnahmenpaket
„Saubere Energie für alle Europäer – Wachstumspotenzial Europas erschließen“,
das sogenannte „Winterpaket“, vorgestellt. Damit möchte sie einen Teil der Ziele
der Energieunion umsetzen, insbesondere die vom Europäischen Rat im Oktober
2014 beschlossenen Energie- und Klimaziele für das Jahr 2030 zur Reduzierung
von EU-internen Treibhausgasen. Teil des Pakets sind auch eine Richtlinie und
eine Verordnung zum Elektrizitätsbinnenmarkt.
Mit diesen Vorschlägen möchte die Europäische Kommission den ordnungsrecht-
lichen Rahmen für den Elektrizitätsmarkt neu ausrichten und europaweit harmo-
nisieren.
Den Vorschlägen der Europäischen Kommission ist u. a. ein Abschlussbericht zu
ihrer Sektoruntersuchung über Kapazitätsmechanismen vorangegangen. Die Eu-
ropäische Kommission stellt fest, dass „die Mitgliedstaaten sorgfältiger prüfen
müssen, ob derartige Mechanismen tatsächlich erforderlich sind“ und erläutert
ferner, wie die Versorgungssicherheit gewährleistet werden könne, während
gleichzeitig Verzerrungen des Wettbewerbs möglichst vermieden werden.

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass die Rechtsakte zum eu-

ropäischen Strommarktdesign erneuerbare Erzeugungskapazitäten vor zu-
nehmender marktbasierter Abregelungen bei Netzengpässen schützen?

Wenn nein, warum nicht?
2. Bewertet die Bundesregierung die drohende Verschlechterung bei der Abre-

gelung erneuerbarer Erzeugungskapazitäten als Einschränkung des Einspei-
sevorrangs?

Wenn nein, warum nicht?
3. Wenn ja, wie erklärt sich dann ihre Haltung, dass der Einspeisevorrang für

erneuerbar erzeugten Strom im Grundsatz erhalten bleibt?
4. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass erneuerbare Energien im

Falle von Netzengpässen nicht diskriminierend abgeregelt werden?

Drucksache 18/11804 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
5. Womit begründet die Bundesregierung ihre Aussage, dass die vorgeschlage-
nen Kapazitätsmechanismen und Emission Performance Standards konsis-
tent mit der europäischen Dekarbonisierungsstrategie seien (Antwortschrei-
ben von PStS’in Iris Gleicke vom 13. März 2017 an die Abgeordnete
Annalena Baerbock im Nachgang des Ausschusses für Wirtschaft und Ener-
gie vom 15. Februar 2017)?
a) Wieso bezieht sich die Bundesregierung in ihrer Antwort lediglich auf

neue Kraftwerkskapazitäten?
b) Spricht sich die Bundesregierung gegen entsprechende Emissionsstan-

dards für Bestandsanlagen aus?
Wenn ja, warum?

6. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Plänen für
sogenannte Network Codes, Regionale Operationszentren und der ACER-
Weiterentwicklung vor dem Hintergrund, dass „sie unterstützt, dass Versor-
gungssicherheit nicht mehr rein national, sondern regional betrachtet“ (ebd.)
werden soll?

7. Wie lang sollte die Frist für europäische Kapazitätsmechanismen sein, und
ab wann wäre der Energiebinnenmarkt nach Einschätzung der Bundesregie-
rung „fit“ genug, um auf klimaschädliche Kapazitätsmechanismen vollends
zu verzichten?

8. Für welche konkreten Bereiche schlussfolgert die Bundesregierung, dass
durch die Kommissionsvorschläge Fragen mit politischer Substanz aus den
demokratischen Entscheidungsprozessen heraus verlagert und in technische
Prozesse oder zu europäischen Institutionen verschoben werden?

Was konkret sind die Befürchtungen der Bundesregierung?
9. Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, dass künftig nur ein euro-

päischer Versorgungssicherheitsbericht vom Verband Europäischer Übertra-
gungsnetzbetreiber (ENTSO-E) die alleinige Grundlage für die Einführung
nationaler Kapazitätsmechanismen sein soll?
Wenn nein, warum nicht?

10. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Vorschlägen
zum Themenkomplex Netzentgelte für die deutsche Energiewende?

11. Hält die Bundesregierung die Vorschläge zum Einspeisevorrang für erneuer-
bare Energien und zum garantierten Marktzugang für angemessen, um die
Energieziele für 2030 in der EU zu verwirklichen (bitte begründen)?

12. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Vorschlägen
für die Europäische Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulie-
rungsbehörden (ACER)?

13. Wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass es auf europäischer
Ebene ein „Common Rule Book“ für nationale Fördermechanismen von er-
neuerbaren Energien geben wird?

Wenn nein, warum nicht?
14. Durch welche Vorschläge sieht die Bundesregierung die Rolle der Verbrau-

cher gestärkt, und hat die Bundesregierung hier weitergehende Vorschläge
für die europäische Ebene?

15. Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, dass es Stromversorgern un-
tersagt werden soll, Kunden den Abschluss von Verträgen mit Aggregatoren
zu verbieten, und dass Regulierungsbehörden dazu verpflichtet werden sol-
len, ihre Berechnungsmethoden für Netzentgelte transparent zu machen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11804

16. Unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag, dass Mitgliedstaaten künftig

das Recht für Verbraucher durchsetzen sollen, dynamische Stromtarife ab-
zuschließen (Antwort bitte begründen)?

Berlin, den 21. März 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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