BT-Drucksache 18/11803

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Diana Golze, Nicole Gohlke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/2013 - Schulsozialarbeit an allen Schulen sicherstellen

Vom 30. März 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11803
18. Wahlperiode 30.03.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (13. Ausschuss)

zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Rosemarie Hein, Diana Golze, Nicole Gohlke,
weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/2013 –

Schulsozialarbeit an allen Schulen sicherstellen

A. Problem
In dem Antrag weist die Fraktion DIE LINKE. auf die zunehmende Bedeutung
von Schulsozialarbeit hin, die sich als wirksame Kooperation von Jugendhilfe und
Schule in der Praxis bewährt habe. Als professionelles sozialpädagogisches An-
gebot verbinde Schulsozialarbeit Elemente der Jugendsozialarbeit, der Jugendar-
beit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes. Begleitend zur schu-
lischen Bildungsarbeit fördere Schulsozialarbeit die individuelle und soziale Ent-
wicklung von Schülerinnen und Schülern.

Schulsozialarbeit könne nur erfolgreich sein, wenn sie gleichberechtigte Partnerin
der Schule sei. Sie müsse als Regelleistung im SGB VIII verankert und im Rah-
men der Neuverhandlung der Bund-Länder-Finanzen berücksichtigt werden.
Schulsozialarbeit und die kommunalen Angebote der Jugendarbeit dürften nicht
gegeneinander ausgespielt werden. Deshalb solle sichergestellt werden, dass ein
Ausbau der Schulsozialarbeit die bestehenden Angebote nach den §§ 11 und 13
SGB VIII ergänze. Dort, wo es sie gebe, sei sie oftmals nicht dauerhaft finanziert
und sei zudem unterfinanziert. Für die Jahre 2011, 2012 und 2013 habe der Bund
für rund 3.000 Schulsozialarbeiterinnen und -arbeiter zusätzliche Mittel bereitge-
stellt, die von den Kommunen und Schulträgern intensiv genutzt worden seien.

B. Lösung
Ablehnung des Antrags mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und
SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Annahme des Antrags.

D. Kosten
Kosten wurden im Ausschuss nicht erörtert.

Drucksache 18/11803 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

den Antrag auf Drucksache 18/2013 abzulehnen.

Berlin, den 22. März 2017

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Paul Lehrieder
Vorsitzender

Marcus Weinberg (Hamburg)
Berichterstatter

Dr. Fritz Felgentreu
Berichterstatter

Norbert Müller (Potsdam)
Berichterstatter

Beate Walter-Rosenheimer
Berichterstatterin

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11803
Bericht der Abgeordneten Marcus Weinberg (Hamburg), Dr. Fritz Felgentreu,
Norbert Müller (Potsdam) und Beate Walter-Rosenheimer

I. Überweisung

Der Antrag auf Drucksache 18/2013 wurde in der 60. Sitzung des Deutschen Bundestages am 16. Oktober 2014
dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur federführenden Beratung und dem Innenausschuss
sowie dem Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zur Mitberatung überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage

Die Fraktion DIE LINKE. weist in ihrem Antrag darauf hin, dass Schulsozialarbeit in den vergangenen Jahren an
Bedeutung gewonnen und sich als wirksame Kooperation von Jugendhilfe und Schule in der Praxis bewährt habe.
Als professionelles sozialpädagogisches Angebot verbinde sie Elemente der Jugendsozialarbeit, der Jugendarbeit
sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und rücke die Lebenslagen und Bedürfnisse von Schülerin-
nen und Schülern in den Fokus ihrer Arbeit. Begleitend zur schulischen Bildungsarbeit fördere Schulsozialarbeit
die individuelle und soziale Entwicklung von Schülerinnen und Schülern. Sie schaffe an der Schule Angebote
und Aktivitäten, die es den Schülerinnen und Schülern über das schulische Angebot hinaus ermöglichten, ihre
Fähigkeiten zu entfalten, Unterstützung bei der Bewältigung alltäglicher Probleme zu erhalten, zur Selbsthilfe
befähigt zu werden und Anerkennung zu erfahren. Schulsozialarbeit helfe Kindern und Jugendlichen dabei, eigene
Ressourcen und Stärken zu erschließen und positive Lebensperspektiven zu entwickeln.

Schulsozialarbeit könne allerdings nur dann erfolgreich sein, wenn sie gleichberechtigte Partnerin der Schule sei.
Dazu bedürfe es einer rechtlichen Klarstellung und der Verankerung der Schulsozialarbeit im SGB VIII. Schulso-
zialarbeit habe eine besondere Funktion und müsse daher als eigenständig angesehen werden. Sie könne und solle
die bestehenden Angebote der Jugend- und Jugendsozialarbeit nicht ersetzen. Für erfolgreiche Arbeit benötige sie
eine gute Vernetzung in den Sozialraum und mit den vielfältigen außerschulischen Angeboten der Kinder- und
Jugendhilfe sowie eine fachliche Anbindung und Vernetzung mit dem Jugendamt. Schulsozialarbeit und die kom-
munalen Angebote der Jugendarbeit dürften nicht gegeneinander ausgespielt werden. Darum sei sicherzustellen,
dass ein Ausbau der Schulsozialarbeit die bestehenden Angebote nach den §§ 11 und 13 des SGB VIII ergänze.
Oftmals sei Schulsozialarbeit nicht dauerhaft finanziert und sie sei zudem unterfinanziert. Der Bund sehe sich
generell nicht in der Pflicht, Schulsozialarbeit zu finanzieren. Er habe jedoch in den Jahren 2011, 2012 und 2013
zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt, die von Kommunen und Schulträgern intensiv genutzt worden seien,
um Schulsozialarbeit auszubauen.

Nach dem Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden,

1.a) Schulsozialarbeit im Jugendhilferecht des SGB VIII als Regelleistung im Wege einer Präzisierung und Neu-
verortung in Form einer eigenständigen Angebotsform zu verankern und dazu einen neuen Paragraphen (An-
gebote der Schulsozialarbeit/Jugendsozialarbeit) einzufügen. Es sei sicherzustellen, dass die Schulsozialar-
beit auf den in § 11 Absatz 1 und 2 SGB VIII formulierten Grundsätzen der Jugendarbeit aufbaue. Darüber
hinaus sei sicherzustellen, dass die Einführung der neuen Regelleistung ausschließlich zusätzlich und nicht
zu Lasten der bestehenden Angebote der Jugendhilfe nach § 11 Absatz 3 SGB VIII und § 13 SGB VIII er-
folgen dürfe,

b) ein Bundesförderprogramm zum Aufbau flächendeckender Angebote schulbezogener Jugendarbeit/Jugend-
sozialarbeit aufzusetzen. Hierzu solle unverzüglich ein „Schulsozialarbeitsgipfel“ von Bund, Ländern und
Kommunen unter Beteiligung der Verbände, Wohlfahrtspflege, Fachorganisationen und Gewerkschaften
ins Leben gerufen werden mit dem Ziel, umgehend eine Konzeption zur Umsetzung eines solchen Pro-
gramms zu erarbeiten;

2. unverzüglich Verhandlungen mit den Bundesländern aufzunehmen, mit dem Ziel, die Angebote der Schulso-
zialarbeit/Jugendsozialarbeit an allen Schulen unter Berücksichtigung folgender Aspekte zu gewährleisten:

Drucksache 18/11803 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

a) einheitliche Qualitäts- und Ausstattungsstandards der Angebote der Schulsozialarbeit/Jugendsozialar-
beit zu formulieren,

b) ausschließlich qualifizierte Beschäftigte einzusetzen,

c) klare Rahmenbedingungen für die Beschäftigten in diesem Bereich mit tariflich abgesicherten und un-
befristeten Arbeitsverträgen zu schaffen,

d) den erforderlichen Finanzierungsbedarf für die Ausweitung der Angebote der schulbezogenen Jugend-
arbeit/Jugendsozialarbeit sicherzustellen;

3. im Rahmen der bis zum Jahr 2020 erforderlichen Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen dem Bund
und den Ländern sicherzustellen, dass in Ländern und Kommunen ausreichend finanzielle Mittel zur Verfü-
gung stünden, um die Angebote der Schulsozialarbeit künftig dauerhaft auskömmlich zu finanzieren.

III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse

Der Innenausschuss hat mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Frak-
tion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags
auf Drucksache 18/2013 empfohlen.

Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung hat mit den Stimmen der Fraktionen
der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/2013 empfohlen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der
CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/2013.

Der Ausschuss hat die Vorlage in seiner 85. Sitzung am 22. März 2017 abschließend beraten.

Die Fraktion DIE LINKE. betonte, dass die Bedeutung der Schulsozialarbeit aktuell von niemandem in Zweifel
gezogen werde. Schulsozialarbeit stütze sich auf Regelungen in den §§ 11 und 13 des SGB VIII, wobei sich in
den letzten Jahren ein „Wildwuchs“ entwickelt habe. In den Bundesländern gebe es verschiedene Formen von
Arbeitsgemeinschaften und Netzwerken. Insgesamt werde die Zahl der Schulsozialarbeiter auf 5.500 geschätzt,
worin die von den Kommunen bezahlten Schulsozialarbeiter nicht enthalten seien. Bei einer Reise der bildungs-
politischen Sprecher der Fraktion nach Baden-Württemberg habe man vor Ort – Kommunen eingerechnet – von
2600 Schulsozialarbeiterinnen und -arbeitern gesprochen.

Der Bundeskongress der Schulsozialarbeit im Dezember 2015 habe klare Forderungen aufgestellt, wie die Sozi-
alarbeit an Schulen etabliert und professionalisiert werden könne. Diese Forderungen habe sich die Fraktion DIE
LINKE. weitgehend zu eigen gemacht. Konkret werde gefordert, Schulsozialarbeit aus der Kinder- und Jugend-
hilfe heraus als begründetes Angebot bundesweit verbindlich zu regeln, sie qualitativ abzusichern und dauerhaft
zu etablieren. Weiter würden der Bund, die Länder und die Kommunen aufgefordert, Schulsozialarbeit als ver-
lässliche Form der Kooperation und Finanzierung zu entwickeln und dabei Trägervielfalt zu gewährleisten. Das
bedeute konkret die Aufnahme der Schulsozialarbeit in das Jugendhilferecht und in die Schulgesetze der Bundes-
länder als Regelangebot in allen Schulen. Sinnvoll sei die Einrichtung einer Vollzeitstelle eines Schulsozialarbei-
ters bzw. einer Schulsozialarbeiterin für 150 Schülerinnen und Schüler, die Weiterentwicklung von Studienange-
boten für den Schwerpunkt Schulsozialarbeit, der Auf- und Ausbau regionaler schulform- und trägerübergreifen-
der Koordinierungsstellen und tariflich abgesicherte Arbeitsbedingungen für die entsprechenden Beschäftigten.

Die von einer Großen Koalition geführte sächsische Landesregierung habe bereits 2013 in ihrem Koalitionsver-
trag gefordert, Schulsozialarbeit in das SGB VIII aufzunehmen und sie über den Bund zu finanzieren. Die Fraktion
DIE LINKE. halte das für richtig, weil sich Schulsozialarbeit längst als eigenständige Form der Sozialarbeit etab-
liert habe, weil sie nicht als Konkurrenz und auch nicht als Ersatzhandlung für Jugend- und Jugendsozialarbeit

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nach den §§ 11 und 13 SGB VIII gesehen werden dürfe und weil die Etablierung der Schulsozialarbeit in den
kommenden Jahren die Bereitstellung höherer Ausbildungskapazitäten erfordere. Das alles bedürfe einer gesetz-
lichen Klarstellung.

Die Schulsozialarbeit sei in den vergangenen Jahren im Wesentlichen über Mittel der Länder, der Kommunen
und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert worden. Aus dem Bildungs- und Teilhabepaket seien bis De-
zember 2013 Mittel in Höhe von 400 Mio. Euro bereitgestellt worden, aus denen Stellen geschaffen worden seien.
Zum Teil hätten diese Mittel bis Ende 2015 verlängert werden können. Diese Stellen seien jedoch inzwischen
teilweise wieder verloren gegangen. Somit gebe es hier sogar eine Rückwärtsentwicklung, weil die Mittel aus
dem Bildungs- und Teilhabepaket befristet gewesen seien.

Vor diesem Hintergrund fordere die Fraktion DIE LINKE., dass ein Bundesprogramm zum flächendeckenden
Ausbau von Schulsozialarbeit aufgelegt werde. Kommunen und Länder sollten hierbei nicht aus der Pflicht ge-
nommen werden. Es sei zu begrüßen, dass Mittel aus dem ESF bereitgestellt worden seien, die über die Länder
abflössen. Der Bund solle sich jedoch nicht darauf zurückziehen, dass dies eine alleinige Aufgabe der Länder sei.
Vielmehr handele es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, an deren Finanzierung sich der Bund – ähn-
lich wie es beim Bildungs- und Teilhabepaket der Fall gewesen sei – langfristig und mittelfristig beteiligen sollte.

Die Fraktion der CDU/CSU erklärte, Schulsozialarbeit sei ein wichtiger Bereich, dessen Bedeutung noch steigen
werde. Allerdings müsse man genau überlegen, wer hier welche Verantwortung habe und wie bei der Finanzie-
rung unterstützt werden könne. Wenn es der Fraktion DIE LINKE. um die Frage der Kompetenz gehe, dann wäre
es folgerichtig gewesen, im Titel des Antrags deutlich zu machen, dass es um die Kinder gehe. Zwar sei Schulso-
zialarbeit für Kinder im SGB VIII nicht ausdrücklich vorgesehen, jedoch enthalte das SGB VIII Regelungen zur
Jugend- und Jugendsozialarbeit, die Angebote und Maßnahmen der Schulsozialarbeit ermöglichten.

Die Struktur und die rechtliche Stellung der Schulsozialarbeit seien in den einzelnen Bundesländern sehr unter-
schiedlich. Da es in Deutschland keine einheitliche Schulsozialarbeit gebe, sei deren Regelung rechtlich und
strukturell den Ländern vorbehalten. Sollte sich im Übrigen bei der Jugendsozialarbeit ein Angebot für alle Schü-
lerinnen und Schüler, auch für diejenigen ohne Jugendhilfebedarf, entwickeln, so spreche dies ebenfalls für eine
Verankerung in den Schulgesetzen der Länder. Würde pro Schule ein Schulsozialarbeiter angestellt, so sei bei
33.500 allgemeinbildenden und 9.000 beruflichen Schulen von einem Kostenvolumen von ca. 3 Mrd. Euro aus-
zugehen. Nicht nachvollziehbar sei die Behauptung der Fraktion DIE LINKE., man wisse nicht genau, wie viele
Schulsozialarbeiter in den einzelnen Schulen tätig seien. Abgesehen davon, dass diese Daten durch parlamentari-
sche Anfragen durch Abgeordnete in den Landesparlamenten ermittelt werden könnten, enthielten beispielsweise
Programme in den Ländern Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen entspre-
chende Angaben.

Im BMFSFJ gebe es Runde Tische mit den verschiedenen Akteuren, um zu klären, ob und inwieweit die flächen-
deckenden Angebote in den Ländern durch Unterstützung des Bundes ausgebaut werden könnten. Würde man
den Antrag der Fraktion DIE LINKE. umsetzen, so ginge die gesamte Kompetenz für Schulsozialarbeit auf den
Bund über. Davor sei zu warnen, zumal die Große Koalition Länder und Kommunen in den Jahren 2012 bis 2016
um fast 20 Mrd. Euro entlastet habe, damit diese Aufgaben wie z. B. die Schulsozialarbeit wahrnehmen könnten.
Damit sei verbunden, dass diese hierbei ihre eigene Struktur gewährleisteten.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kündigte an, sie werde sich der Stimme enthalten, weil sie noch
offene Fragen zur Schulsozialarbeit zu klären habe. Eine der Fragen sei, ob ein eigener Paragraph im SGB VIII
und somit ein individueller Rechtsanspruch neue Unsicherheiten bei der Umsetzung von Schulsozialarbeit erzeu-
gen könne. Um die Schulsozialarbeit zu stärken, könne man sich gut vorstellen, eine Kooperation der Kinder- und
Jugendhilfe mit den Schulen festzuschreiben, wobei auch hier Details innerhalb der Fraktion zwischen den Bil-
dungs- und Familienpolitikerinnen und -politikern noch nicht abschließend entschieden seien.

Die Fraktion der SPD führte aus, sie schließe sich der inhaltlichen Zielsetzung des Antrags an. Gleichwohl sei
er zum gegenwärtigen Zeitpunkt abzulehnen, da er dem erreichten Diskussionsstand nicht gerecht werde. Es zeige
sich beispielsweise im Berliner Stadtbezirk Neukölln, dass in sehr vielen Schulen Schulsozialarbeit dringend ge-
braucht werde. Aus Sicht der SPD-Fraktion wäre es eine gute Sache, wenn dies vom Bund positiv begleitet würde.
Soweit die CDU/CSU-Fraktion die Frage der Zuständigkeit und des Regelungsortes – SGB VIII oder Schulge-

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setze der Länder – in den Vordergrund rücke, könne man dem nicht folgen. Man solle sich nicht auf rechtssyste-
matische Feinheiten versteifen, zumal sich solche Rechtssysteme auch gegenseitig ergänzen könnten. Entschei-
dend sei, dass man sich in der Zielsetzung einig sei, Schulsozialarbeit fördern und unterstützen zu wollen.

Die Fraktion der CDU/CSU habe allerdings zu Recht darauf hingewiesen, dass Länder und Kommunen in dieser
Legislaturperiode massiv unterstützt und entlastet worden seien. Sie hätten 6 Mrd. Euro zum Ausbau der Betreu-
ungsinfrastruktur und zur Verbesserung der Betreuungssituation erhalten. Zudem könne der zusätzliche Betrag
von 2 Mrd. Euro, die ursprünglich für das Betreuungsgeld vorgesehen gewesen seien, sinnvoll für Schulsozialar-
beit ausgegeben werden. Deshalb müsse man – auch angesichts der Diversität der deutschen Schullandschaft –
anerkennen, dass die Länder in der Pflicht gegenüber dem Bund seien. Von Seiten der Bundespolitik solle
Schulsozialarbeit positiv bewertet und unterstützt werden. Man müsse überlegen, wie Strukturen aufgebaut wer-
den könnten, die den Ausbau der Schulsozialarbeit in den Ländern förderten.

Berlin, den 22. März 2017

Marcus Weinberg (Hamburg)
Berichterstatter

Dr. Fritz Felgentreu
Berichterstatter

Norbert Müller (Potsdam)
Berichterstatter

Beate Walter-Rosenheimer
Berichterstatterin

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