BT-Drucksache 18/11792

Weiterentwicklung der "Nationalen Forschungsstrategie Bioökonomie 2030"

Vom 23. März 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11792
18. Wahlperiode 23.03.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Harald Ebner, Kai Gehring, Friedrich Ostendorff,
Nicole Maisch, Markus Tressel, Katja Dörner, Dr. Franziska Brantner,
Ulle Schauws, Doris Wagner, Maria Klein-Schmeink, Tabea Rößner,
Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Beate Walter-Rosenheimer,
Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Weiterentwicklung der „Nationalen Forschungsstrategie Bioökonomie 2030“

Das Konzept der Bioökonomie beschreibt den Prozess der Transformation der
Wirtschaft, bei der diese nicht mehr ausschließlich auf die Verwendung fossiler
Ressourcen zurückgreift, sondern bei der Prozesse und Produkte aus nachwach-
senden Rohstoffen generiert werden. Für eine auf nachwachsenden Rohstoffen
basierende Wirtschaft werden allerdings weltweit große Flächen und Bodenres-
sourcen benötigt, die nur in begrenztem Maß zur Verfügung stehen. Daher besteht
die Gefahr, dass mit der verstärkten Erzeugung von Biomasse für industrielle
Zwecke neue Flächennutzungskonkurrenzen und damit neue Konflikte entstehen.
Die angestrebte Unabhängigkeit von fossilen Ressourcen darf daher keinesfalls
zu Lasten der Ernährungssicherung erfolgen. Eine wirklich nachhaltige Bioöko-
nomie muss Grenzen des Wachstums und die Leistungsfähigkeit der Ökosysteme
berücksichtigen und ein Leitkonzept für ein neues Wirtschaftsmodell als inte-
grierten Teil einen Green Economy andenken.
Dazu bedarf es weiterhin großer Forschungsanstrengungen. Die Bundesregierung
hat in der Vergangenheit mit der Vorlage der „Nationalen Forschungsstrategie
Bioökonomie 2030“ und der „Nationalen Politikstrategie Bioökonomie“ ihre
Vorstellungen dazu dokumentiert. Zu einem der definierten Handlungsfelder der
„Nationalen Politikstrategie Bioökonomie“ wird dabei der „Ausbau der Informa-
tion zur Bioökonomie und die Stärkung des gesellschaftlichen Dialogs mit den
Akteuren der Bioökonomie“ erklärt (Nationale Politikstrategie Bioökonomie,
S. 47, Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft). Dieser Grundsatz
findet sich ebenfalls im aktuellen „Fortschrittsbericht zur Nationalen Politikstra-
tegie Bioökonomie“ der Bundesregierung wieder. Unscharf bleibt in beiden
Dokumenten, ob und in welchem Umfang über den von der Bundesregierung ein-
gesetzten Bioökonomierat hinaus, auch weitere nationale Akteure organisierter
Zivilgesellschaft in das Agendasetting bzw. die Formulierung von Forschungs-
zielen zur Weiterentwicklung der Forschungsstrategie Bioökonomie eingebunden
werden.

Drucksache 18/11792 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Wie viele öffentliche Veranstaltungen zum Thema Bioökonomie wurden un-
ter Anwendung welcher partizipativer Verfahren und damit aktiver Einbin-
dung und Mitwirkung zivilgesellschaftlicher Organisationen aus dem Um-
welt- und Verbraucherschutz seit dem Jahr 2010 durch das Bundesministe-
rium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) organisiert (bitte chronologisch mit
Veranstaltungsterminen, Titel der Veranstaltung und einbezogenen zivilge-
sellschaftlichen Organisationen tabellarisch darstellen)?

2. Welcher konkrete Partizipationsansatz liegt dem „Grundsatzpapier des Bun-
desministeriums für Bildung und Forschung zur Partizipation“ zugrunde,
und was folgt daraus für die zukünftige Arbeit des BMBF?

3. Welche Rolle spielten zivilgesellschaftliche Organisationen wie Umwelt-
und Verbraucherschutzverbände beim Agendasetting bzw. bei der Formulie-
rung von Forschungszielen für die „Nationale Forschungsstrategie Bioöko-
nomie 2030“?

4. Welche zivilgesellschaftlichen Organisationen sollen künftig bei der Fortent-
wicklung der „Nationalen Forschungsstrategie Bioökonomie 2030“ mit wel-
cher Verbindlichkeit bzw. in welcher konkreten Form beteiligt werden?

5. Wie sollen gesellschaftliche Gruppen wie zivilgesellschaftliche Akteure bei
Identifizierung von großen gesellschaftlichen Herausforderungen und der
Definition von Zielhierarchien in Forschungsagenden des BMBF und des
BMEL künftig beteiligt werden?

6. Welche Zwischenschritte, Teilziele und Meilensteine sind bei der Umset-
zung der Partizipationsprozesse zur Weiterentwicklung der „Nationalen For-
schungsstrategie Bioökonomie 2030“ vorgesehen?

7. Welche zivilgesellschaftlichen Organisationen wurden bei der Erarbeitung
der „Nationalen Politikstrategie Bioökonomie“ der Bundesregierung als
auch bei der Erstellung des aktuellen Fortschrittsberichts (Bundestagsdruck-
sache 18/9589) angehört?

8. Nach welchen Kriterien und mit Hilfe welches Auswahlprozesses erfolgte
die Wahl der Mitglieder des ersten Bioökonomierates im Jahr 2009 sowie die
Wahl der Mitglieder des aktuellen Bioökonomierates?

9. Trifft es zu, dass das BMBF eine gesonderte Förderung von organisierter
Zivilgesellschaft zum Zwecke des „Capacity Building“ trotz entsprechender
Empfehlungen wissenschaftlicher Beratungsgremien wie dem Sachverstän-
digenrat für Umweltfragen und dem Büro für Technologiefolgenabschätzung
beim Deutschen Bundestag weiterhin ablehnt (siehe „Grundsatzpapier des
BMBF zur Partizipation“, S. 2), und wenn ja, wie will die Bundesregierung
eine Mitwirkung gemeinnütziger Nichtregierungsorganisationen auf Augen-
höhe (im Sinne eines Level Playing Field) mit Repräsentanten aus Wissen-
schaft und Wirtschaft ermöglichen, wenn Nichtregierungsorganisationen die
Ressourcen fehlen, um hauptamtliche Vertreter für die aufwändigen Beteili-
gungs- und Konzipierungsprozesse zu Forschungsagenden entsenden zu
können?

Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?

10. Wo sieht das BMBF Möglichkeiten für einen partizipativen Ansatz bei
Grundlagenforschung (bitte begründen)?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11792

11. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung

aus den Empfehlungen des Bioökonomierates zur Weiterentwicklung der
„Nationalen Forschungsstrategie Bioökonomie 2030“, und welche Maßnah-
men beabsichtigt sie zu ergreifen, um Unternehmern und Verbrauchern die
langfristigen Vorteile bioökonomischen Handels aufzuzeigen?

12. Mit welchen konkreten partizipativen Ansätzen beabsichtigt die Bundesre-
gierung, das Konzept der Bioökonomie bei den Bürgerinnen und Bürgern
bekannter zu machen und einen Dialog zwischen Wissenschaft, Wirtschaft
und Öffentlichkeit nachhaltig sicherzustellen?

13. Wie sind die Maßnahmen zur partizipativen Beteiligung von Verbänden und
Zivilgesellschaft sowie der Dialog mit der Öffentlichkeit im Bereich der
Bioökonomie finanziell unterfüttert, und aus welchem Etat welches Bundes-
ministeriums wird dies finanziert (bitte tabellarisch aufschlüsseln)?

14. Welche konkreten ordnungspolitischen Maßnahmen beabsichtigt die Bun-
desregierung umzusetzen, um die Marktkräfte für bioökonomische Innovati-
onen und tiefgreifende Anpassungen in der Ressourcennutzung anzuregen?

15. Mit welchen Maßnahmen beabsichtigt die Bundesregierung, die Bioökono-
mie weiter im deutschen Innovationssystem zu etablieren und die Bioökono-
mie-Zentren in Bund und Ländern besser zu vernetzen?

16. Trifft es zu, dass die Bundesregierung die Einrichtung einer nationalen
Bioökonomie-Plattform anstrebt, um die Bundes- und Länderaktivitäten bes-
ser koordinieren zu können?

17. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Vorschlag
des Bioökonomierates, bei der Ausbildung und Nachwuchsförderung und
hier insbesondere bei der Lehre und Forschung im Bereich der Bioökonomie
enger mit den Bundesländern zusammenzuarbeiten?

18. Mit welchem Förderetat der Bundesregierung ist die „Nationale Forschungs-
strategie Bioökonomie 2030“ ab dem Jahr 2017 untersetzt?

Berlin, den 21. März 2017

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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