BT-Drucksache 18/11771

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/9711 - Gerechte Krankenkassenbeiträge für Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung b) zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Weinberg, Sabine Zimmermann (Zwickau), Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 18/9712 - Gerechte Krankenkassenbeiträge für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherte

Vom 29. März 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11771
18. Wahlperiode 29.03.2017

Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss)

a) zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Weinberg, Sabine Zimmermann
(Zwickau), Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
DIE LINKE.
– Drucksache 18/9711 –

Gerechte Krankenkassenbeiträge für Selbstständige in der gesetzlichen
Krankenversicherung
b) zu dem Antrag der Abgeordneten Harald Weinberg, Sabine Zimmermann
(Zwickau), Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
DIE LINKE.
– Drucksache 18/9712 –

Gerechte Krankenkassenbeiträge für freiwillig in der gesetzlichen
Krankenversicherung Versicherte
A. Problem
Zu Buchstabe a

Die Antragsteller stellen fest, dass viele Selbstständige hohe Schulden gegenüber
ihrer Krankenkasse hätten und daher nur noch in einem stark eingeschränkten
Umfang gesundheitliche Versorgung erhielten. In der gesetzlichen Krankenversi-
cherung seien besonders Selbständige mit geringem Einkommen über Mindest-
beitragsbemessungen prozentual mit wesentlich höheren Belastungen belegt als

Drucksache 18/11771 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Pflichtversicherte. Daher sei diese Mindestbeitragsbemessung auf die Geringfü-
gigkeitsgrenze (derzeit 450 Euro) abzusenken und oberhalb davon einkommens-
abhängig auszugestalten.

Zu Buchstabe b

In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es Gerechtigkeitslücken, weil bei
einem geringen Einkommen in der freiwilligen Versicherung ein höheres als das
tatsächliche Einkommen verbeitragt werde und dadurch effektiv höhere Bei-
tragssätze zu zahlen seien als bei durchschnittlich verdienenden gesetzlich Pflicht-
versicherten, so die Antragsteller.

B. Lösung
Zu Buchstabe a

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/9711 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Zu Buchstabe b

Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/9712 mit den Stimmen der Frak-
tionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE.
bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

C. Alternativen
Zu Buchstabe a

Annahme des Antrags auf Drucksache 18/9711.

Zu Buchstabe b

Annahme des Antrags auf Drucksache 18/9712.

D. Kosten
Die Kosten wurden nicht erörtert.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11771
Beschlussempfehlung

Der Bundestag wolle beschließen,

a) den Antrag auf Drucksache 18/9711 abzulehnen.

b) den Antrag auf Drucksache 18/9712 abzulehnen.

Berlin, den 29. März 2017

Der Ausschuss für Gesundheit

Dr. Edgar Franke
Vorsitzender

Hilde Mattheis
Berichterstatterin
Drucksache 18/11771 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
Bericht der Abgeordneten Hilde Mattheis

I. Überweisung

Zu Buchstabe a

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/9711 in seiner 194. Sitzung am 30. September 2016
in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen. Außer-
dem hat er ihn zur Mitberatung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

Zu Buchstabe b

Der Deutsche Bundestag hat den Antrag auf Drucksache 18/9712 in seiner 194. Sitzung am 30. September 2016
in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Gesundheit überwiesen. Außer-
dem hat er ihn zur Mitberatung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

II. Wesentlicher Inhalt der Vorlagen

Zu Buchstabe a

Die Antragsteller stellen fest, dass seit Einführung der Versicherungspflicht für alle in der Bundesrepublik
Deutschland wohnenden Menschen im Zuge des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes viele Selbstständige hohe
Schulden gegenüber ihrer Krankenkasse hätten und daher nur noch in einem stark eingeschränkten Umfang ge-
sundheitliche Versorgung erhielten. Da dies auch rückwirkend gelte, seien viele Selbständige mit geringem Ein-
kommen in der gesetzlichen Krankenversicherung mit hohen finanziellen Belastungen und Beitragsschulden be-
lastet. Gemessen am verfügbaren Einkommen ergäben sich prozentual wesentlich höheren Mindestbeiträge als
bei Pflichtversicherten. Daher sei diese Mindestbeitragsbemessung für hauptberuflich selbstständig Tätige nach
§ 240 Absatz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) auf die Geringfügigkeitsgrenze (derzeit 450 Euro)
abzusenken und oberhalb davon einkommensabhängig auszugestalten.

Derzeit würden in der GKV bei Selbständigen Krankenversicherungsbeiträge erhoben, als hätten diese Einkünfte
in Höhe der geltenden Beitragsbemessungsgrenze, also 4.237,50 Euro im Monat (Werte für 2016). Selbst sofern
niedrigere Einnahmen nachgewiesen würden, könne die Beitragsbemessung regelmäßig nicht unter 2.178,75 Euro
gesenkt werden. Diese Mindestbemessung könnte nach den Beitragsverfahrensgrundsätzen für Selbstzahler des
GKV-Spitzenverbandes nur unter sehr engen Voraussetzungen noch weiter auf 1.452,50 Euro gesenkt werden.
So ergebe sich ein Mindestbeitragssatz für Kranken- und Pflegeversicherung von rund 265,81 Euro, beziehungs-
weise – sofern der vorgenannte Nachweis nicht gelinge – von mindestens 398,71 Euro, den Selbständige monat-
lich zuzahlen müssen. Bei geringerem Einkommen aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit von z. B. 800
Euro entspräche dies einem Beitragssatz von fast 50 Prozent statt des regulären Satzes von etwa 18 Prozent.

Bei der vorgeschlagenen Absenkung auf die Geringfügigkeitsgrenze läge der Mindestbeitrag für Selbständige nur
noch bei 70,65 Euro in der Krankenversicherung und bei 11,70 Euro in der Pflegeversicherung, womit existenz-
bedrohende Beitragszahlungen weitestgehend vermieden und das Solidarprinzip gewahrt werde. Für die gesetzli-
chen Krankenkassen entstünden sonst durch zu hohe Beiträge zwangsläufig weiter steigende Beitragsschulden,
die im Mai 2016 bereits 5,02 Mrd. Euro betragen hätten.

Zu Buchstabe b

Die Antragsteller schreiben, dass für Personen, die nach § 5 Absatz 1 Nummer 13 des Fünften Sozialgesetzbuches
(SGB V) keinen anderweitigen Anspruch auf Krankenversicherung hätten, die gesetzliche Pflicht bestehe, eine
Krankenversicherung abzuschließen. In der GKV seien dann Beiträge entsprechend der Regelungen für freiwillig
Versicherte (§ 227 i. V. m. § 240 SGB V) zu zahlen. In den Beitragsregelungen der freiwilligen gesetzlichen
Versicherung gebe es im Gegensatz zur Pflichtversicherung Mindestbemessungen, was bedeute, dass ein beitrags-
pflichtiges Einkommen als Grundlage angenommen werde, das höher sein könne als das tatsächliche Einkommen.

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11771
Da dies auch rückwirkend gelte, seien viele freiwillig Versicherte mit geringem Einkommen in der gesetzlichen
Krankenversicherung mit hohen finanziellen Belastungen und Beitragsschulden belastet.
Derzeit ergebe sich in der GKV für freiwillig Versicherte ein Mindestbeitrag von 177,21 Euro monatlich für
Kranken- und Pflegeversicherung. Für freiwillig Versicherte mit geringem Einkommen, zum Beispiel für viele
freiwillig versicherte Rentnerinnen und Rentner sowie Studierende mit Überschreitung von 14 Fachsemestern,
über 29 Jahren oder Promovierende, würden diese Mindestbeiträge eine erhebliche und – gemessen am verfügba-
ren Einkommen – wesentlich höhere Belastung darstellen als für vergleichbare gesetzlich Pflichtversicherte. Da-
her sei ein Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die allgemeine Mindestbeitragsbemessung für freiwillig Versi-
cherte nach § 240 Absatz 4 Satz 1 SGB V auf die Geringfügigkeitsgrenze (derzeit 450 Euro) abgesenkt werde.

III. Stellungnahmen des mitberatenden Ausschusses

Zu Buchstabe a

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 112. Sitzung am 29. März 2017 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 18/9711 abzulehnen.

Zu Buchstabe b

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in seiner 112. Sitzung am 29. März 2017 mit den Stimmen der
Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Frak-
tion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen zu empfehlen, den Antrag auf Drucksache 18/9712 abzulehnen.

IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss

Der Ausschuss für Gesundheit hat in seiner 105. Sitzung am 15. Februar 2017 die Beratungen über die Vorlagen
aufgenommen und gleichzeitig beschlossen, zu dem Antrag auf Drucksache 18/9711 sowie zu dem Antrag auf
Drucksache 18/9712 eine öffentliche Anhörung durchzuführen.

Die öffentliche Anhörung zu den Anträgen fand in der 109. Sitzung am 22. März 2017 statt. Als sachverständige
Organisationen waren eingeladen: AOK-Bundesverband, BKK Dachverband, GKV-Spitzenverband, IKK e. V.,
Sozialverband Deutschland e. V. (SoVD), Sozialverband VdK Deutschland e. V., ver.di - Vereinte Dienstleis-
tungsgewerkschaft, Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek), Verband der Gründer und Selbstständigen Deutsch-
land (VGSD) e. V., Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. (PKV), Verbraucherzentrale Bundesverband
e. V. (vzbv). Als Einzelsachverständige waren geladen: Dr. Stefan Etgeton, Dr. Uwe Fachinger und Prof. Dr.
Wolfgang Greiner.

Auf das entsprechende Wortprotokoll der öffentlichen Anhörung und die als Ausschussdrucksachen verteilten
Stellungnahmen der Sachverständigen wird verwiesen.

Zu dem Antrag auf Drucksache 18/9711 lagen dem Ausschuss für Gesundheit fünf und zu dem Antrag auf Druck-
sache 18/9712 zwei Petitionen vor, zu denen der Petitionsausschuss um eine Stellungnahme gemäß § 109 GO-BT
gebeten hat. Die Petitionen wurden in die Beratungen einbezogen und der Petitionsausschuss entsprechend infor-
miert.

Der Ausschuss hat seine Beratungen zu dem Antrag auf Drucksache 18/9711 sowie dem Antrag auf Drucksache
18/9712 in seiner 110. Sitzung am 29. März 2017 fortgesetzt und abgeschlossen.

Als Ergebnis empfiehlt der Ausschuss für Gesundheit mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. bei Stimmenthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
die Ablehnung des Antrags auf Drucksache 18/9711 sowie des Antrags auf Drucksache 18/9712.

Die Fraktion der CDU/CSU begrüßte, dass die Antragsteller mit ihren Initiativen nun endlich anerkennen wür-
den, dass Unternehmungsgründungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen von zentraler Bedeutung seien. Dies
sei eine fundamentale Grundlage für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung. Da die Auftragslage sehr unter-
schiedlich sein könne, könnten punktuell Schwierigkeiten für Solo-Selbstständige und auch für Kleinunternehmer

Drucksache 18/11771 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
entstehen. Es könne also Situationen geben, in denen die derzeitigen Beitragsregelungen für die gesetzliche Kran-
kenversicherung für die Betroffenen tragische Auswirkungen haben könnten. In der Analyse gebe es also Einig-
keit. Das Problem habe man schon lange erkannt, entsprechend habe man mit dem Heil- und Hilfsmittelversor-
gungsgesetz für freiwillig Versicherte in der GKV bis zur Bemessungsgrenze ein neues Beitragsverfahren einge-
führt. Mit diesem Verfahren werde auf Schwankungen in Unternehmensentwicklungen reagiert. Dies sei ein erster
Schritt zur Hilfe von Menschen mit Unternehmertum. Gleichwohl habe jeder im solidarischen Gesundheitssys-
tem, unabhängig von den gezahlten Beiträgen, Anspruch auf die gleichen Leistungen. Man werde weiter an Lö-
sungen in dieser Frage arbeiten. Die Vorschläge der Fraktion DIE LINKE. weise man zurück, da sie nicht ziel-
führend seien.

Die Fraktion der SPD sieht schon seit längerem Handlungsbedarf bei der Höhe der Krankenversicherungsbei-
träge von Solo-Selbstständigen. Obwohl die Anhörung dies bestätigt habe, werde dieser Handlungsbedarf vom
Koalitionspartner nicht gesehen. Die Anträge der Fraktion DIE LINKE griffen allerdings zu kurz. So gehe die
vorgeschlagene 450-Euro-Grenze an der Realität vorbei. Die Analyse, dass dieses Problem mit der Gesamtent-
wicklung am Arbeitsmarkt zu tun habe, sei zwar richtig, es sei aber nicht sinnvoll, die Frage der zu hohen Bei-
tragssätze für Solo-Selbstständige punktuell lösen zu wollen. Daher verfolge man mit der Forderung nach Ein-
führung der Bürgerversicherung einen ganzheitlichen Ansatz. Leider werde man das Problem der zu hohen Be-
lastung der Betroffenen durch die Krankenversicherungsbeiträge in den nächsten Wochen nicht lösen können.
Genauso klar sei aber, dass es dringenden Handlungsbedarf gebe.

Die Fraktion DIE LINKE. betonte, das Thema der Beitragsbelastung für „kleinere“ Selbstständige und Solo-
Selbstständige bewege viele Menschen. Als Ausdruck von Verwerfungen auf dem deregulierten Arbeitsmarkt sei
ein Anstieg dieser Personengruppen zu verzeichnen. Dies schlage sich in prekären Beschäftigungsverhältnissen
der kleineren Selbständigkeit nieder. In der Anhörung habe man gehört, dass das untere Fünftel der Solo-Selb-
ständigen etwa die Hälfte des Bruttoeinkommens für Krankenversicherungen bezahle. Ebenfalls habe man in der
Anhörung eine seltene Einmütigkeit der Sachverständigen erlebt, da selbst die Krankenkassen, die eigentlich von
den höheren Beiträgen profitieren würden, dringenden Handlungsbedarf gesehen hätten. Bestimmte Scheindis-
kussionen, wie beispielsweise die Differenz von 60 Cent in der Höhe der Beiträge bei Studenten im Vergleich zu
kleinen Selbständigen bei der geforderten Mindestbemessung von 450 Euro, könnten kein Argument sein, den
Anträgen nicht zuzustimmen. Wenn die Koalition sich nur auf eine weniger starke Absenkung als bis auf 450
Euro einlassen wolle, würde DIE LINKE. sich auch dieser Entlastung der Selbstständigen nicht verschließen und
zustimmen.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verwies darauf, dass die Anhörung den dringenden Handlungsbe-
darf verdeutlicht habe. Insbesondere Solo-Selbständigen mit kleinen Einkommen seien die großen Verlierer des
heutigen in PKV und GKV getrennten Krankenversicherungssystems. Es habe sich nochmals gezeigt, dass die
Hälfte derjenigen, die in der GKV als Selbständige versichert seien, sehr niedrige Einkommen hätten und daher
bei dem unterstellten Mindesteinkommen von 2178,75 Euro völlig überfordert seien. Hier brauche man realisti-
sche Instrumente. Jedoch finde der Vorschlag der Fraktion Die LINKE. keine Zustimmung, weil die Absenkung
auf 450 Euro nicht sachgerecht sei. Eine wichtige Herausforderung sei, eine Vergleichbarkeit zwischen Arbeit-
nehmern und Selbständigen bei der Beitragsbemessung herzustellen. Man schlage außerdem vor, mit der Bemes-
sung auf das Niveau der sonstig freiwillig Versicherten zu gehen. Das seien aktuell etwa 991 Euro.

Berlin, den 29. März 2017

Hilde Mattheis
Berichterstatterin

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