BT-Drucksache 18/11718

Gefährdungspotenzial durch türkisch-nationalistische Gruppierungen

Vom 17. März 2017


Deutscher Bundestag Drucksache 18/11718
18. Wahlperiode 17.03.2017

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Annette Groth, Dr. André Hahn, Andrej Hunko,
Niema Movassat, Martina Renner und der Fraktion DIE LINKE.

Gefährdungspotenzial durch türkisch-nationalistische Gruppierungen

Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz Hans-Georg Maaßen
warnte am 8. März 2017 vor gewalttätigen Zusammenstößen zwischen nationa-
listischen oder rechtsextremistischen Türkinnen und Türken und Gegnerinnen
und Gegnern des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan. Sowohl im La-
ger der Unterstützer wie der Gegner des türkischen Präsidenten herrsche ein „ho-
hes schlagkräftiges Gefährdungspotenzial“, so Hans-Georg Maaßen. Der Verfas-
sungsschutzpräsident beklagte zugleich wachsende Einflussnahme der Regierung
in Ankara auf die in Deutschland lebenden Türkinnen und Türken sowie „einen
signifikanten Anstieg nachrichtendienstlicher Tätigkeiten der Türkei in Deutsch-
land“. Gemeint sind unter anderem das Ausspähen von Gegnern Erdoğans, ver-
suchte Einflussnahme, Propaganda und Desinformationskampagnen (www.
tagesschau.de/inland/verfassungsschutz-tuerkei-101.html).
Der Vorsitzende der rechtsextremen Partei der Nationalistischen Bewegung
(MHP) Devlet Bahceli drohte nach der Absage mehrerer Auftritte türkischer Re-
gierungspolitiker in Deutschland durch Kommunalbehörden mit Gewalt in
Deutschland. „Wenn die Türkei kocht, wird Berlin brennen“, wird Bahceli in der
Zeitung „Yeni Safak“ zitiert, (www.yenisafak.com/gundem/turkiye-kaynarsa-
berlin-yanar-2624864). Die MHP ist die Mutterorganisation der für zahlreiche
Gewalttaten und Morde in der Türkei, aber auch in Deutschland verantwortlichen
Grauen Wölfe (http://webstory.zdf.de/graue-woelfe/). Mit Unruhen in europäi-
schen Ländern drohte auch der vorbestrafte Schwerkriminelle und rechtsextreme
türkische Politiker Sedat Peker, wenn dort weitere Auftritte türkischer Politiker
verhindert würden (www.birgun.net/haber-detay/sedat-peker-simdi-de-ab-
yi-tehdit-etti-149794.html; www.hurriyet.com.tr/sedat-pekere-14-yil-hapis-cezasi-
5864822). Beim Auftritt des türkischen Außenministers Mevlüt Cavusoglu auf
dem Gelände der Residenz des Generalkonsulats in Hamburg am 7. März 2017
zeigten zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Kundgebung den Gruß
der Grauen Wölfe. Das deutet nach Meinung der Fragesteller auf eine enge Ver-
bindung zwischen den Anhängern der türkischen Regierungspartei AKP und der
rechtsextremen Szene hin (www.abendblatt.de/hamburg/article209871713/Diese-
Gesten-alarmieren-den-Verfassungsschutz.html). Der türkische Innenminister
Süleyman Soylu drohte offen mit Blick auf nach Deutschland geflohene Anhän-
gerinnen und Anhänger der Gülen-Bewegung, der kurdischen PKK und regie-
rungskritische Journalistinnen und Journalisten, man werde sich um die „Vater-
landsverräter“ in Deutschland kümmern und dafür sorgen, dass diese nicht dort
bleiben. Nach Ansicht der Fragesteller handelt es sich dabei um die Drohung,
bekannte Dissidentinnen und Dissidenten gewaltsam zu verschleppen oder zu er-
morden (https://ozguruz.org/tr/2017/03/09/sueleyman-soylu-bir-de-basimiza-
almanya-cikti/).

Drucksache 18/11718 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

1. Von welchen türkisch-nationalistischen bzw. rechtsextremen türkischen
Gruppierungen oder Strömungen im Einzelnen sieht die Bundesregierung ein
„hohes schlagkräftiges Gefährdungspotenzial“ ausgehen – bitte begründen
(www.tagesschau.de/inland/verfassungsschutz-tuerkei-101.html)?
a) Über wie viele Anhängerinnen und Anhänger verfügen die jeweiligen

Gruppierungen bzw. Strömungen oder Szenen nach Kenntnis der Bundes-
regierung?

b) Welche und wie viele einschlägigen Straftaten wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung von Angehörigen dieser Gruppierungen bzw. Szenen in
den letzten fünf Jahren begangen?

c) Inwieweit sind der Bundesregierung Aufrufe zur Gewalt oder sonstigen
Straftaten durch Anhängerinnen und Anhänger der türkisch-nationalisti-
schen bzw. rechtsextremen Spektren und Vereinigungen bekannt?

2. Welches Gefährdungspotential sieht die Bundesregierung von den folgenden
Gruppierungen bzw. Teilen dieser Gruppierungen oder Spektren ausgehen
(soweit nicht bereits in Frage 1 beantwortet)?
a) Graue Wölfe/Ülkücü-Spektrum (bitte gegebenenfalls einzeln, nach Ver-

bänden wie Türkische Föderation, Ülkücü Ocaklari, ATIB, ATB, Alperen
Ocaklari, Turcos MC, Turan etc. aufschlüsseln),

b) AK Genclik,
c) Osmanen Germania,
d) TGB,
e) Hüda Par und türkische/kurdische Hizbollah,
f) sonstiges türkisch-islamistisches Spektrum (bitte einzeln nach Verbänden

aufgliedern)?
3. Inwieweit kann die Bundesregierung eine Radikalisierung und verstärkte Ge-

waltbereitschaft von Angehörigen türkisch-nationalistischer und rechtsextre-
mistischer Gruppierungen einschließlich der Anhängerinnen und Anhänger
des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan in Deutschland erkennen?
a) Woran äußert sich eine solche Radikalisierung gegebenenfalls?
b) Welche konkreten Ursachen sieht die Bundesregierung für eine mögliche

Radikalisierung?
4. Inwieweit sind der Bundesregierung Kontakte türkisch-nationalistischer und

rechtsextremistischer Gruppierungen und Organisationen in der Bundesre-
publik Deutschland zu türkischen Behörden einschließlich diplomatischer
Vertretungen bekannt (bitte einzeln angeben, um welche Gruppierungen es
sich handelt)?
a) In welcher Form bestehen solche Kontakte?
b) Inwieweit bekommen diese Gruppierungen logistische oder finanzielle

Unterstützung durch türkische Behörden oder diplomatische Vertretun-
gen?

c) Inwieweit bekommen diese Gruppierungen Weisungen durch türkische
Behörden oder diplomatische Vertretungen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/11718
5. Sind der Bundesregierung die Drohungen des einschlägig vorbestraften tür-
kischen Kriminellen und Rechtsextremisten Sedat Peker bekannt, wonach es
bei weiteren Absagen von Auftritten türkischer Regierungspolitiker in Eu-
ropa zu Unruhen türkeistämmiger Bürgerinnen und Bürger kommen werde
(www.birgun.net/haber-detay/sedat-peker-simdi-de-ab-yi-tehdit-etti-14979
4.html)?
a) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Sedat Peker und seine

Stellung gegenüber der türkischen Regierung und Staatspräsident Recep
Tayyip Erdoğan?

b) Für wie realistisch hält die Bundesregierung die Gewaltdrohungen von
Sedat Peker gegenüber Europa und damit auch Deutschland?

c) Inwieweit verfügt Sedat Peker nach Kenntnis der Bundesregierung über
Kontakte zu gewaltbereiten Gruppierungen oder Einzelpersonen in
Deutschland?

d) Besteht nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland ein Haftbe-
fehl gegen Sedat Peker, und wenn ja, aufgrund welcher Vorwürfe?

6. Ist der Bundesregierung die im Zusammenhang mit den Absagen von Auf-
tritten türkischer Regierungspolitiker in Deutschland durch Kommunalbe-
hörden getätigte Drohung des Vorsitzenden der rechtsextremen Partei MHP,
Devlet Bahceli, mit Gewalt in Deutschland bekannt („Wenn die Türkei
kocht, brennt Berlin“, www.yenisafak.com/gundem/turkiye-kaynarsa-berlin-
yanar-2624864)?
a) Für wie realistisch hält die Bundesregierung die Gewaltdrohungen von

Devlet Bahceli gegenüber Berlin bzw. Deutschland?
b) Inwieweit verfügt Devlet Bahceli nach Kenntnis der Bundesregierung

über Kontakte zu gewaltbereiten Gruppierungen oder Einzelpersonen in
Deutschland?

c) Inwieweit sieht die Bundesregierung in Devlet Bahcelis Drohungen einen
Hinweis darauf, dass dieser die Grauen Wölfe bzw. Angehörige des
Ülkücü-Spektrums in Deutschland zu Straftaten anstacheln könnte?

d) Hat die Bundesregierung die Drohungen Devlet Bahcelis gegenüber der
türkischen Regierung thematisiert?

Wenn ja, wann, und in welcher Form?
Wenn nein, warum nicht?

e) Welche generellen Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den
Drohungen Devlet Bahcelis gegenüber Deutschland bezüglich ihres Ver-
hältnisses zur MHP in der Türkei und der als deren Ableger in Deutsch-
land geltenden Türkischen Föderation?

7. Ist der Bundesregierung die Aussage des türkischen Innenministers bekannt,
man werde sich um die „Vaterlandsverräter“ in Deutschland kümmern und
dafür sorgen, dass diese nicht dort blieben (https://ozguruz.org/tr/2017/03/
09/sueleyman-soylu-bir-de-basimiza-almanya-cikti/)?
a) Was genau meint der türkische Innenminister nach Ansicht der Bundes-

regierung mit dieser Aussage?
Sollte die Bundesregierung dies nicht wissen, inwiefern bemüht sie sich,
vom türkischen Innenminister eine entsprechende Konkretisierung seiner
Aussage zu erhalten?

Drucksache 18/11718 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode
b) Inwieweit versteht die Bundesregierung die Aussage des türkischen In-
nenministers als Drohung gegenüber in Deutschland lebenden Kritikerin-
nen und Kritikern des türkischen Präsidenten, und was unternimmt sie ge-
gebenenfalls zu deren Schutz?

c) Welche Personen oder Personengruppen genau meint der türkische Innen-
minister nach Ansicht der Bundesregierung mit „Vaterlandsverräter“?

d) Inwieweit hat die türkische Regierung sich bislang um die Auslieferung
von solchen als „Vaterlandsverrätern“ angesehenen Personen durch
Deutschland bemüht?

8. Ist der Bundesregierung bekannt, dass während des Auftritts des türkischen
Außenministers Ahmet Cavusoglu auf dem Gelände der Residenz des türki-
schen Generalkonsulats in Hamburg am 7. März 2017 eine Reihe von Teil-
nehmerinnen und Teilnehmern den Gruß der rechtsextremen Grauen Wölfe
zeigten (www.abendblatt.de/hamburg/article209871713/Diese-Gesten-
alarmieren-den-Verfassungsschutz.html)?

9. Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser
anscheinenden Nähe zwischen der türkischen Regierungspartei AKP und der
türkischen rechtsextremen Szene?

10. Woran genau macht die Bundesregierung den vom Bundesamt für Verfas-
sungsschutz registrierten signifikanten Anstieg nachrichtendienstlicher
Tätigkeit der Türkei in Deutschland fest (www.tagesschau.de/inland/
verfassungsschutz-tuerkei-101.html)?
a) Seit welchem Zeitpunkt registriert die Bundesregierung diesen Anstieg

nachrichtendienstlicher Tätigkeit?
b) Was ist nach Ansicht der Bundesregierung die Ursache für den registrier-

ten signifikanten Anstieg nachrichtendienstlicher Tätigkeit durch die
Türkei?

11. In welcher Form erfolgt das vom Bundesamt für Verfassungsschutz re-
gistrierte Ausspähen von Gegnern des türkischen Präsidenten Recep Tayyip
Erdoğan?
a) Von welchen türkischen Behörden, Vereinigungen und Institutionen geht

nach Kenntnis der Bundesregierung ein Ausspähen von Gegnern des tür-
kischen Präsidenten aus?

b) Welche Gegner bzw. Gegnerspektren im Einzelnen sind Objekt der Aus-
spähung?

c) Welche Gefahren erwachsen für die ausgespähten Gruppierungen oder
Personen nach Einschätzung der Bundesregierung?

12. Welche konkreten Formen der auf türkeistämmige Bürgerinnen und Bürger
zielenden nachrichtendienstlichen Einflussnahme, Propaganda und Desin-
formation der türkischen Regierung in Deutschland sind der Bundesregie-
rung im Einzelnen bekannt?
a) Welche konkreten Fälle von auf türkeistämmige Bürgerinnen und Bürger

in Deutschland zielende Propaganda und Desinformation der türkischen
Regierung sind der Bundesregierung bekannt?

b) Worauf genau zielt nach Einschätzung der Bundesregierung die von der
türkischen Regierung betriebene Propaganda und Desinformation?

c) Über welche Kanäle wird diese Propaganda und Desinformation verbrei-
tet (bitte detailliert)?

d) Für wie wirkungsvoll hält die Bundesregierung solche Propaganda und
Desinformationskampagnen?

Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/11718
e) Welcher Schaden bezüglich des Verhältnisses türkeistämmiger Bürgerin-
nen und Bürger zur deutschen Gesellschaft und Politik entsteht nach Ein-
schätzung der Bundesregierung durch solche Desinformation und Propa-
ganda von Seiten der türkischen Regierung?

f) Was genau unternimmt die Bundesregierung, um die Verbreitung von
Propaganda und Desinformation durch die türkische Regierung einzu-
dämmen, zu stoppen oder zu widerlegen?

13. Welche konkreten Formen der auf die deutsche Öffentlichkeit, Politik und
Medien zielenden nachrichtendienstlichen Einflussnahme, Propaganda und
Desinformation der türkischen Regierung in Deutschland sind der Bundes-
regierung im Einzelnen bekannt?
a) Welche konkreten Fälle von auf die deutsche Öffentlichkeit, Politik und

Medien zielende Propaganda und Desinformation der türkischen Regie-
rung sind der Bundesregierung bekannt?

b) Worauf genau zielt nach Einschätzung der Bundesregierung diese von der
türkischen Regierung betriebene Propaganda und Desinformation bezüg-
lich der deutschen Öffentlichkeit, Politik und Medien?

c) Über welche genauen Kanäle wird diese Propaganda und Desinformation
verbreitet?

d) Für wie wirkungsvoll hält die Bundesregierung solche Propaganda und
Desinformationskampagnen?

e) Welcher Schaden entsteht nach Einschätzung Bundesregierung durch sol-
che Desinformation und Propaganda gegenüber der deutschen Öffentlich-
keit, Politik und Medien?

f) Was genau unternimmt die Bundesregierung, um die Verbreitung von
Propaganda und Desinformation durch die türkische Regierung einzu-
dämmen, zu stoppen oder zu widerlegen?

Berlin, den 17. März 2017

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de

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